Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Antragsveranlagung bei Abzugsteuern nach § 50a Abs 1 EStG (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Auf Antrag können beschränkt StPfl entsprechend § 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG für Einkünfte nach § 50a Abs 1 Nr 1, 2 u 4 EStG zu einer Veranlagung zur ESt optieren und dementsprechend die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs aufheben. Gemäß § 50 Abs 2 S 7 EStG können allerdings nur solche beschränkt StPfl diese Antragsveranlagung nutzen, die Staats...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zweck der Veranlagung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und mit anderen Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Tarifvorbehalte (§ 32a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Als Tarifvorbehalte sind nach § 32a Abs 1 S 2 EStG zu beachten: der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bei Bezug sog Lohnersatzleistungen oder ausländischen Einkünften, die nach einem DBA steuerfrei sind der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm nach § 32d EStG der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs 1 EStG bei außerordentlichen Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltene Steuer ist gemäß § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständigkeiten für die LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 2 S 1 u 2 EStG regeln, in welchen Fällen das Wohnsitz-FA des ArbN und in welchen Fällen das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Bildung bzw Änderung einzelner ELStAM zuständig ist. Die Regelung ist allerdings nur von Relevanz, soweit die LSt-Abzugsmerkmale nicht schon durch das BZSt automatisiert oder von der FinVerw gemäß § 39 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Allgemeiner permanenter LStJA (§ 39b Abs 2 S 12 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 2 S 12 EStG lässt einen sog permanenten LStJA ausdrücklich zu. Sind die nachfolgenden Voraussetzungen für die Durchführung des permanenten LStJA erfüllt, ist keine ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsstätten-FA notwendig, sondern die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, sofern sie nicht im Einzelfall widerrufen wird (R 39b.8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vom ArbG abrufbare Daten des ArbN (§ 39e Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BZSt hält gemäß § 39e Abs 3 S 1 EStG für den jeweiligen ArbG (nur) die ID-Nr, den Tag der Geburt, Merkmale für den KiSt-Abzug (§ 39e Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) sowie die LSt-Abzugsmerkmale des ArbN nach § 39 Abs 4 EStG, also die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und ggf den Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I ...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Freistellungsbescheinigung

Rz. 19 Die Einbehaltungspflicht des Sponsors entfällt auch bei quellensteuerpflichtigen Vergütungen dann, wenn der Vergütungsschuldner durch eine so genannte Freistellungsbescheinigung, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) in Bonn, An der Küppe 1, 53225 Bonn erteilt wird, von dieser Verpflichtung entbunden wird.[19] Dies ist möglich, wenn der Vergütungsgläubiger in ei...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Falsche Gesetzesanwendung

Rz. 224 Das Gesetz ist verletzt, wenn das Finanzgericht eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat, also bei falscher Gesetzesanwendung. Das Finanzgericht kann einen Interpretationsfehler oder einen Subsumtionsfehler begangen haben. Zu den Normen von Bundesrecht, auf deren Verletzung ein angefochtenes Urteil beruhen kann, gehören Gesetze, Rechtsverordnungen, Sat...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist für diese Einkü...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerinländer

Rz. 67 Inländer sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG Bürger, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, sowie gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. d ErbStG Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Sitz oder Geschäftsleitung sich im Inland befindet. Gem. § 2 Abs. 2 ErbStG gehört zum Inl...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / A. Einführung

Rz. 1 "Ja, wir besitzen auch Vermögen im Ausland" ist eine Aussage, welche bei einem Beratungsgespräch über die Nachfolgeplanung von Mandanten geäußert wird und welche die Planung für den Berater sehr viel anspruchsvoller und herausfordernder macht. Denn der Berater muss jetzt nicht nur die vielen Fallstricke des deutschen Zivil- und Steuerrechts beachten, sondern zudem auch...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Steuersätze

Rz. 88 Die Steuersätze bei beschränkter Steuerpflicht divergieren nicht von denen der unbeschränkten Steuerpflicht. § 19 ErbStG findet auch bei beschränkter Steuerpflicht uneingeschränkte Anwendung. Jedoch findet der Progressionsvorbehalt gem. Art. 19 Abs. 2 ErbStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung. Dementsprechend fehlt im DBA mit Frankreich eine Regelung betre...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Hinausverschmelzen

Rz. 138 Grundsätzlich ist anzuführen, dass das UmwStG auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einer EU/EWR-Kapitalgesellschaft erfasst.[106] Vor diesem Hintergrund sind die §§ 11–13 UmwStG für solche Verschmelzungen anwendbar. Rz. 139 Damit der Verschmelzungsvorgang aus deutscher Sicht buchwertfortführend und somit steuerneutral erfolgt, müssen die folg...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7 bis 10 GewStG. Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Erhebungszeiträume ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 De...mehr

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Vereinfachungsregelung für Vergütungen bei zeitlich befristeter Rechteüberlassung verlängert

Kommentar Das BMF hat die Vereinfachungsregelung verlängert, nach der in bestimmten Fällen der zeitlich befristeten Rechteüberlassung kein Steuerabzug auf die Vergütungen vorzunehmen ist. Statt zum 30.9.2021 wird die Regelung demnach erst zum 1.7.2022 auslaufen. Lizenzgebühren und Steuerabzug Mit BMF, Schreiben v. 11.2.2021 hat das BMF eine Abstandnahme vom Steuerabzug für be...mehr

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Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.2 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht beim qualifizierten Anteilstausch

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG hat beim qualifizierten Anteilstausch die übernehmende Kapitalgesellschaft grundsätzlich die eingebrachten Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da der Anteilstausch einen Veräußerungsvorgang darstellt und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Werden sperrfristbehaftete Anteile i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG während der siebenjährigen Sperrfrist durch Erbfall oder durch Schenkung übertragen, wird keine Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ausgelöst. Der Erbe bzw. Beschenkte tritt nach § 22 Abs. 6 UmwStG i.V.m. Rdnr. 22.41 UmwSt-Erlass in die laufende Sperrfristverhaftung ein. Realisiert der unentgeltliche Rechtsn...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (Hewlett-Packard Company) (I)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.1 Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens – wichtige Grundsätze für international tätige Arbeitnehmer

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem VK (DBA-UK) gilt auch nach dem Ende des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 uneingeschränkt weiter, da die Anwendbarkeit des DBA als völkerrechtlicher Vertrag nicht davon abhängt, ob das VK Mitglied der EU ist oder nicht. Somit bleiben insbesondere die Regelungen zur Bestimmung der Ansässigkeit, zum Besteuerungsrecht ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.1.1 Die Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA-UK ist grundsätzlich auf alle Personen anzuwenden, die in Deutschland oder im VK oder in beiden Staaten nach eben diesem DBA-UK ansässig sind. Hierunter fallen also nicht nur Personen, die aufgrund des Brexits ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagerten, sondern auch die Arbeitnehmer, die z. B. trotz einer Stellenverlagerung von Großbritannien n...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.3 Besteuerungsgrundsätze nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Neben dem lokalen deutschen Recht sind bei der Beurteilung des Besteuerungsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten auch immer die Regelungen des DBA zu prüfen, sofern ein DBA vorliegt. Für Fälle mit Bezug zum VK, in denen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat auseinanderfallen oder der Arbeitnehmer sowohl in Deutschland als auch im VK tätig ist, muss im Einzelfall das...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.5 Exkurs: Im Grundsatz keine generelle Schlechterstellung gestaffelter Outbound-Strukturen nach DBA UK/USA

Nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA UK-USA kann eine in UK ansässige Gesellschaft, die in der eigenen Person nicht sämtliche persönliche Anforderungen an die Abkommensberechtigung nach der sog. Limitation-on-Benefits-Klausel des Art. 23 Abs. 1 und Abs. 2 DBA UK-USA erfüllt, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Abkommensvergünstigung in Anspruch nehmen, wenn u. a. ihre ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.5 Mögliche Beeinträchtigung der Abkommensberechtigung in gestaffelten Inbound-Strukturen nach DBA-UK

Nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. a DBA-USA kann eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, die in der eigenen Person nicht sämtliche persönliche Anforderungen an die Abkommensberechtigung nach der sog. Limitation-on-Benefits-Klausel des Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-USA erfüllt, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Abkommensvergünstigung in Anspruch nehmen, wenn u. a. ih...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.3 DBA-rechtliche Bestimmungen (Revisionsprotokoll vom 12.01.2021)

Auf der Homepage des BMF wurde mit Datum vom 12.01.2021 ein Revisionsprotokoll zum DBA-UK (2010) veröffentlicht. Die sich daraus für das DBA-UK ergebenden Änderungen stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Brexit. Dennoch sei an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen, dass durch das Revisionsprotokoll im Wesentlichen mit Art. 5 Abs. 4a und Abs. 8 DBA-UK eine "Anti-...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2 Anwendung des DBA Deutschland-Vereinigtes Königreich und nationale Vorschriften

3.1.2.2.1 Gewinnausschüttungen Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 26,375 %, von denen bei einem beschränkt steuerpflichtigen britischen Gesellschafter i. S. v. § ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.1.2 Beobachtungen aus der Beratungspraxis

In der Beratungspraxis sind insbesondere zwei Fallkonstellation zu beobachten, die mit dem Brexit einhergehen und für erhöhten administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern sorgen. In beiden Fällen entscheiden sich Arbeitnehmer, deren Stelle oder Funktion nach Deutschland verlagert wird, für die Beibehaltung des Wohnsitzes im VK, weil die Familie auch weiterhin dort leben möc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.1 Gewinnausschüttungen

Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 26,375 %, von denen bei einem beschränkt steuerpflichtigen britischen Gesellschafter i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG grundsätzlich ein...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.2 Besteuerungsgrundsätze nach dem Lohnsteuerrecht

Für den Arbeitgeber ergibt sich die Verpflichtung zum Einbehalt von Lohnsteuer aus § 38 EStG. Dieser regelt, dass Lohnsteuer erhoben werden muss, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. d. §§ 8 bis 13 A...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.1 Lokaler Vertrag und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Großbritannien

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter wird vier Tage pro Woche aus Deutschland heraus arbeiten und hat mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er freitags aus dem Homeoffice im VK arbeiten kann. Der Mitarbeiter...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.2 Zinsen

Zinszahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft unterliegen grundsätzlich nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und deshalb auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer. Soweit ein Darlehen hingegen etwa durch deutschen Grundbesitz gesichert ist, erfolgt regelmäßig eine steuerliche Erfassung in Deutschland im Rahmen d...mehr