Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / a) Mindestbedarf und Selbstbehalt

Den Sinkflug der Unterhaltschancen nach der Scheidung zeigt uns die Entwicklung der Selbstbehalte einerseits, der von den Tabellen ausgewiesenen Mindestbedarfe der Unterhaltsempfänger andererseits an. Ich füge dem Diagramm, das die absoluten Beträge der Düsseldorfer Tabelle seit 1982 ausweist, eine Linie hinzu, welche die Entwicklung der Verbraucherpreise (nicht in absoluten...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. § 1615l BGB: Weitere Aufwärtsentwicklung?

Beim Betreuungsunterhalt der Eltern eines nichtehelichen Kindes sehen wir einerseits die gleichen auf Absenkung gerichteten Faktoren wie bei § 1570 BGB. Andererseits gibt es auch noch Auftriebschancen, besonders was das Unterhaltsmaß betrifft. Allgemein wird gesagt, das Maß dieses Unterhalts bestimme sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils,[73] also nicht na...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. Sonstige Unterhaltsbeziehungen

In der gegebenen Zeit war es nicht möglich, auch die Entwicklung der anderen Unterhaltsbeziehungen näher zu verfolgen oder gar chartmäßig darzustellen. Aufs Ganze gesehen gibt es – außer dem Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mütter – einen großen Gewinner; das ist der Unterhalt minderjähriger Kinder. Dieser hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum[79]...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / I. Zu Thema und Methode

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des angekündigten Themas sind Sie vielleicht ins Rätseln geraten. Wer will in diesen schwankenden Zeiten wissen oder ahnen, was 2014 sein wird? Vielleicht ist bis dahin das ganze wirtschaftliche System zusammengebrochen und die Düsseldorfer Tabelle weist anstelle von Barbeträgen die Lieferung von Eiern, Mehl und Kartoffeln aus. Die v...mehr

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AGS 4/2012, Sparen ist die Mitte zwischen Geiz und Verschwendung1 Theodor Heuss.

Es war einmal eine Anwältin, die vertrat vor dem AG München eine bedürftige Kindesmutter in einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt. Gefordert war Unterhalt nach Gruppe 3 (Altersstufe 2) der Düsseldorfer Tabelle (Wert: 12 x 309,00 EUR = 3.708,00 EUR). Im Termin zur mündlichen Verhandlung zeichnete sich eine Einigung zwischen den Beteiligten ab. Der Antragsgegner war b...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 5. Änderung der Düsseldorfer Tabelle?

a) Änderung des Bedarfs Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie ins...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / a) Änderung des Bedarfs

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie insbesondere sozialhilfere...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / b) Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Seit dem Jahr 2009 ist die standardisierte Anzahl der Unterhaltsberechtigten gesunken: Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle sah bis dahin regelmäßig drei Unterhaltsberechtigte vor, jetzt sind es nur noch zwei. Wird diese Anzahl unter- oder überschritten, so führt das zu Höher- oder Herabstufungen des Unterhalts. Wobei der BGH eine Umstufung um jeweils eine Einkommensgruppe f...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / I. Einführung

"Wie war es doch vordem mit dem Kindergelde so bequem" – sicher denkt mancher mit Wehmut an die "gute alte Zeit" vor 2001 zurück, als Mindestbedarf, Mindestunterhalt, Existenzminimum, Bildungspakete, Kindergartenbeiträge, Umgangskosten usw. im Gerichtsalltag eine allenfalls geringe Rolle spielten. Seit der deutlichen Erhöhung des Kindergeldes ab 1996 gewährleisteten die unte...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1581 BGB

Im Urteil des BGH[44] in Folge der Beanstandung der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode durch das BVerfG (siehe Anmerkung 1b zu § 1578 BGB) heißt es: Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die nicht bereits Einfluss auf die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehabt haben...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / IV. Zweck und Funktion des Kindergeldes

Angesichts der nicht zu übersehenden Ungereimtheiten bietet der vorliegende Beschluss erneut Anlass, sich mit der Funktion des Kindergeldes und seiner Bedeutung im System des Steuer-, Sozial- und Familienrechts auseinanderzusetzen. Dabei ist vorweg nochmals klarzustellen, dass – von Ausnahmen abgesehen – Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.[17] Es steht als eigener Anspr...mehr

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Heraufsetzung des notwendigen Selbstbehalts gegenüber minderjährigen Kindern bei erhöhtem Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners

Leitsatz Dem Antragsgegner wurde vom FamG Verfahrenskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung gegen den Antrag der Kindesmutter auf Zahlung von Kindesunterhalt für die im Jahre 1997 geborene gemeinsame Tochter i.H.v. 218,74 EUR monatlich versagt. Er bezog eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente und berief sich auf außergewöhnlich hohe Wohnkosten von 494,00 EUR monatlich, die de...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Mangelfallberechnung bei zusätzlicher Mitabdeckung des Barbedarfs eines im Haushalt des Unterhaltsschuldners wohnenden Kindes

Leitsatz Der Antragsteller begehrte Verfahrenskostenhilfe für den Antrag auf Abänderung seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei minderjährigen Kindern mit dem Ziel des vollständigen Wegfalls der Unterhaltsverpflichtung. Er versorgte in seinem Haushalt ein weiteres minderjähriges Kind, für das er auch den Barunterhalt leistete. Das erstinstanzliche Gericht hat...mehr

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FF 1/2012, 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. In der Düsseldorfer Tabelle, ...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 2 Gründe:

[9] Die Revision hat Erfolg. [10] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 11.8.2010 – XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637, Rn 8 und v. 25.112009 – XII ZR 8/08, FamRZ 2010, 192, Rn 5 und Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB ...mehr

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FF 12/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Abänderung von Unterhaltstiteln Zu Unterhaltszahlungen kann auch wegen künftig fällig wiederkehrenden Leistungen in einer Entscheidung verpflichtet werden (§ 258 ZPO). Diese ergeht aufgrund einer Vorausschau (Prognose) der künftigen Verhältnisse. Aus Gründen der Billigkeit kann die Rechtskraft der Unterhaltsentscheidung auf einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG durchbroche...mehr

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FF 12/2011, Die Praxis der ... / Statistik

Die Erfahrung zeigt: Die Neigung der Familiensenate der Oberlandesgerichte, die Revision zuzulassen, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sogar zwischen den Senaten einzelner Oberlandesgerichte scheint es Abweichungen zu geben. Diese Arbeitshypothese war Anlass zu einer Untersuchung und rechtlichen Beurteilung der Zulassungspraxis. Alle Oberlandesgerichte haben dasselbe Gese...mehr

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AGS 12/2011, Kürzung eines ... / 2 Aus den Gründen

Das vom Beklagten eingelegte Rechtsmittel hat der Senat bereits teilweise beschieden, nämlichmehr

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Kindesunterhalt oberhalb der Tabellenhöchststufe; keine schematische Fortrechnung der Düsseldorfer Tabelle über die 10. Einkommensgruppe hinaus

Leitsatz Beim Kindesunterhalt gilt der Grundsatz, dass Kinder keinen Anspruch haben sollen auf Teilhabe am Luxus ihrer Eltern. Dies schließt aber nicht aus, dass für das Kind tatsächlich Ausgaben anfallen, die von den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht gedeckt sind und als Mehrbedarf geltend gemacht werden können. Zentrales Problem der Entscheidung des OLG Schleswig war di...mehr

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FF 10/2011, Anrechnung des ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gemäß § 1612b BGB n.F., wenn der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet ist. I. [2] 1. a) Eltern schulden ihren Kindern unter den Voraussetzungen...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2011, Düsseldorfer Tabelle

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FF 12/2010, Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte b...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 164 EUR, für das 3. Kind 170 EUR, ab dem 4. Kind 195 EUR.mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Tabelle1 Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. bis 3. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 154 EUR, ab dem 4. Kind 179 EUR.mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkung zu I-III:

Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 – auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten – entsprechend. Diejenigen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/7 entha...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt. Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe ...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 2. Ausgangslage

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern umfasst – neben dem nach seinen Lebensverhältnissen bemessenen Unterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB – auch die Kosten einer der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungsvermögen und den beachtenswerten Neigungen entsprechenden Ausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch des Kindes endet daher nicht mit der Volljähr...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Abweisung der Klage. I. Das Berufungsgericht hat im angefochtenen Urteil die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Vereinbarung vom 7. März 2003 eine Freistellungsverpflichtung der Beklagten enthalte, im Ergebnis geteilt. Die Vereinbarung sei für die Kinder nicht verbindlich u...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen, von denen heute drei volljährig sind. Das älteste Kind, die Tochter J., lebt inzwischen beim Kläger, die übrigen Kinder leben seit der Trennung bei der Beklagten. Die Parteien streiten um Rückgriffsansprüche und – teilweise – Freistellung vom Kindesunterhalt auf Grund einer vom K...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kinder können nicht einen bestimmten Anteil am Einkommen des Unterhaltspflichtigen verlangen. Der Unterhalt dient der Befriedigung ihres gesamten, auch eines gehobenen Lebensbedarfs, bedeutet aber nicht Teilhabe am Luxus. Bei der Erhöhung des Unterhalts minderjähriger Kinder über die Höchstsätze der Düsseldorfer Tabelle hinaus ist vorsichtig vorzugehen und der Unterhaltsbeda...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe

Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der Unterhaltsreform nicht angetastet wo...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Kindesunterhalt

In Abweichung von den Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg schließt sich der 1. Familiensenat des OLG Naumburg der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2010, und den anderen Oberlandesgerichten an, wonach die Tabellensätze für den Kindesunterhalt nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen sind (OLG Naumburg, Beschl. v. 12.8.2010 – 3 WF 177/10, F...mehr