Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / IV. Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, § 1357 Abs. 1 BGB

Rz. 7 Zwar kann ein Ehegatte die Berechtigung des anderen zur Ausübung der Schlüsselgewalt unter bestimmten Voraussetzungen (nachträglich) kontrollfest ausschließen (§ 1357 Abs. 2 BGB), jedoch ist eine (vorherige) Beschränkung durch Ehevertrag nicht möglich, da es sich um zwingendes Recht handelt.[7] Rz. 8 Auch in diesem Zusammenhang erweist sich die Dokumentation der Trennun...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Für Unternehmerehen erweiterte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Lehre von der Funktionsäquivalenz zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich)

Rz. 346 Dies hat sich durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Funktionsäquivalenz von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich nur wenig und allenfalls für Unternehmerehen geändert: In Fällen der Funktionsäquivalenz zwischen Zugewinn- und Versorgungsausgleich kann ein "Hinübergreifen" in das andere vermögensbezogene Ausgleichssystem im Einzelfall in Betrac...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 5. Belehrungen und Hinweise zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 118 Sowohl zur materiellen Absicherung der Beteiligten als auch zur haftungsmäßigen Absicherung von Anwalt bzw. Notar empfiehlt sich eine Erläuterung der Rechtsprechungsgrundsätze und eine Erklärung der Beteiligten, wonach die Voraussetzungen für eine Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht vorliegen. Rz. 119 Muster 8.4: Belehrung Inhalts- und Ausübungskontrolle Muster 8.4:...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / i) Der Verzicht auf ein künftiges Abänderungsrecht

Rz. 165 Das künftige Abänderungsrecht ist grundsätzlich disponibel. Haben die Beteiligten in einem Scheidungsfolgenvertrag einen solchen Verzicht vereinbart, kann sich ein Ehegatte später nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, etwa, wenn sich die BGH-Rechtsprechung zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. n...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / c) Begrenzung durch die Differenz der Ausgleichswerte

Rz. 60 Durch § 33 Abs. 3 Halbs. 2 VersAusglG wird die Anpassung noch weiter eingeschränkt. Ohne eine weitere Korrektur könnte auch in den Fällen angepasst werden, in denen der Ausgleichspflichtige der "Gewinner" des Versorgungsausgleichs insgesamt (also bei Gesamtsaldierung aller übertragenen Anrechte) war. Damit würde der Ausgleichspflichtige besser stehen, als wenn kein Au...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / IV. Verfahrensrechtliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Rz. 129 § 220 FamFG ergänzt die materielle Auskunftspflicht der Ehegatten, Erben und Hinterbliebenen sowie ggf. der Versorgungsträger um eine besondere, durch die Gerichte durchzusetzende verfahrensrechtliche Auskunftspflicht. Rz. 130 Die Regelung dient der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens. Sie geht auf die § 53b Abs. 2 Satz 2 FGG a.F. und § 11 Abs. 2 Satz 1 VAHRG ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gründende ursprüngliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 343 Der Bundesgerichtshof hat aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seine Kernbereichstheorie entwickelt. Der Zugewinnausgleich ist hierbei aber weniger Ausfluss nachehelicher Solidarität als Ausdruck einer Teilhabegerechtigkeit, die zwar im Einzelfall ehebedingte Nachteile ausgleichen kann, in ihrer Typisierung aber weit über dieses Ziel hinausgreift. Das...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Beibehaltung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 24 Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. In ihm leben die Ehegatten, soweit sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 Abs. 1 BGB). Die Ehegatten leben also gesetzlich quasi in Gütertrennung mit der Besonderheit, dass ein Zugewinnausgleich beansprucht werden kann, wenn der Güterstand beendet wird. Wegen § 1363 Abs. 1 BGB ist der gesetzli...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / 1. Beginn der Ehezeit

Rz. 63 Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Ob die Ehegatten schon vorher zusammengelebt haben, ob sie schon gemeinschaftliche Kinder hatten usw. ist ohne Belang. Rz. 64 Bei mehreren Eheschließungen kommt es auf die letzte an.[52] Die Anrechte aus einer vorher schon einmal zwischen diesen Ehegatten b...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 342 Zitat Art. 6 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner, in welcher die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen. Dazu gehört auch die Vereinbarung über die innerfamiliäre Arbeitsteilung und die Entscheidung, wie das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbs...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Güterstandsschaukel

Rz. 340 Bei der sog. Güterstandsschaukel findet ein wiederholter Güterstandswechsel statt, um die steuerlichen Vorteile des § 3 ErbStG zu generieren, wonach Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerfrei sind. Soll auf diese Weise in einer intakten Ehe Vermögen vom einen auf den anderen Ehegatten übertragen werden, muss der Güterstand b...mehr

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§ 7 Formalien der Notarurkunde / B. Beispiel

Rz. 3 Muster 7.1: Rubrum Notarurkunde Muster 7.1: Rubrum Notarurkunde Vor mir, dem Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. _________________________ 2. _________________________. Die Erschienenen wiesen sich durch Bundespersonalausweis aus. Die Frage nach einer Vorbefassung wurde nach Erläuterung verneint. Rz. 4 Teilweise ...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Regelung des Zugewinnausgleichs und Vermögensauseinandersetzungsverträge

Rz. 57 Die notarielle Regelung des Zugewinnausgleichs ist nicht anfechtbar, denn die Zahlung des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe ist kein unentgeltlicher Vermögenserwerb, weil durch diese Zahlung die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden ist. Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeins...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Ehevertrag nach der Eheschließung, aber nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 54 Hier würde eine Zugewinnausgleichsklausel grundsätzlich genügen, weil zwar der Güterstand noch nicht beendet ist, der Berechnungszeitpunkt des § 1384 BGB aber bereits feststeht. Der bloße Ausgleich des Zugewinns ist daher kostengünstiger als die zusätzliche Vereinbarung von Gütertrennung. Es besteht aber folgendes Risiko. Rz. 55 Eine Versöhnung mit Rücknahme des Scheid...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 4. Folgen des Eingreifens der Bagatellgrenze

Rz. 76 Folge der Anwendung des § 18 ist, dass das oder die betroffenen Anrechte grds. ganz aus dem Versorgungsausgleich ausscheiden. Sie werden auch nicht im Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) ausgeglichen. Der Ausschluss ist also ein endgültiger. Deswegen sollte der Frage, ob § 18 VersAusglG angewendet wird oder nicht, immer besondere Aufmerksamkeit geschen...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Die in § 6 VersAusglG genannten Regelungsmöglichkeiten

Rz. 13 Der Gesetzgeber hat in § 6 VersAusglG einige Punkte angesprochen, welche die Ehegatten in einer Vereinbarung regeln können. Schon die Formulierung des § 6 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG ("insbesondere") macht aber deutlich, dass diese Regelungsgegenstände nur beispielhaft gemeint sind, also auch Vereinbarungen mit anderem Gegenstand nicht ausschließen. 1. Einbeziehung in die...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Die besondere Verfassungsrechtsgrundlage des Familienrechts: Art. 6 GG

Rz. 93 Schließen Ehegatten als Ehegatten – und nicht wie beliebige Dritte – einen Vertrag, gelten Besonderheiten. Verfassungsrechtlich folgt die Vertragsfreiheit hier aus Art. 6 GG als lex specialis zu Art. 2 GG.[46]mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Rechtsprechung

Rz. 201 Allerdings ist das Gesetz nicht abschließend, sondern lückenhaft, weil es nicht hinreichend berücksichtigt, dass nicht erst mit der Scheidung eine wesentliche Veränderung der Rechtslage, sondern schon mit der Trennung eine solche der Sachlage eintritt, denn schon ab diesem Zeitpunkt wird auch nach außen hin deutlich – und somit erst recht unter den Ehegatten selbst –...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / V. Kosten der Teilung

Rz. 302 Nach dem Verursacherprinzip hat der Gesetzgeber die Kosten der internen Teilung den Ehegatten auferlegt (§ 13 VersAusglG), indem er den Versorgungsträger ermächtigt hat, die angemessenen Kosten der Teilung mit den neu entstehenden Anrechten der Ehegatten zu verrechnen. Er hat dabei bewusst in Kauf genommen, dass durch diese Art der Belastung der Ehegatten kleine Rent...mehr

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Vorwort

Den Ehevertrag "anzufechten "soll zu den "miesesten Scheidungstricks" im Rosenkrieg gehören.[1] Eheverträge bieten jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen und einem streitigen Gerichtsverfahren ein hohes Potenzial an Flexibilität und familiär sowie wirtschaftlich vernünftigen Lösungen. Unzähligen Eheverträgen ist es zu verdanken, dass dramatische gerichtliche St...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Das begrenzte steuerliche Realsplitting

Rz. 227 Ehegattenunterhalt kann als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Gesamtbetrag von 13.805 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden (Sonderausgaben). Dies hängt von den individuellen Steuermerkmalen des Pflichtigen ab. Diese Möglichkeit ist allerdings von der Mitwirkung des anderen Ehegatten, nämlich von seiner Zustimmung, abhängig. Über 13.805 EUR pro Jahr hin...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / ff) Notverweisung

Rz. 77 Neben der allgemeinen ordre public-Klausel (Art. 12 VO 1259/2010) enthält Art. 10 VO 1259/2010 eine besondere ordre public-Regelung. Nach dieser ist das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden, wenn das Recht, das wegen einer Rechtswahl nach Art. 5 VO 1259/20101 oder nach Art. 8 VO 1259/2010 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vorsieht oder einem der Ehegatte...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Ähnliche, aber nicht zu den Versorgungsausgleichssachen zählende Verfahren

Rz. 34 Keine Versorgungsausgleichssachen sind Streitigkeiten zwischen den Ehegatten und den Versorgungsträgern um den Bestand von Versorgungsanrechten. Für diese Streitigkeiten sind die Gerichte der jeweils einschlägigen Fachgerichtsbarkeit zuständig. Das können sowohl die Sozialgerichte (z.B. bei Streit um Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch die Verwa...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Eheliche Lebensgemeinschaft, § 1353 BGB

Rz. 1 Die aus § 1353 BGB folgenden ehelichen Pflichten sind vielfältig und teilweise abdingbar. Anderweitige Vereinbarungen werden häufig konkludent zustande kommen, z.B. bei steuerlichen Handhabungen.[1] Rz. 2 Ausdrückliche Regelungen sind in diesem Rahmen möglich und im Einzelfall zweckmäßig. Das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft als Unterfall der ehelichen Lebensgeme...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / I. Gesetzliche Vorgaben im Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Nach § 8 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – gelten für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch folgende Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind damit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst: Zitat § 8 Abs. 2 SGB VII (2) Versicherte Tätigkeiten sind auchmehr

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§ 8 Materielle Fragen / 8. Die Inhalts- und Ausübungskontrolle wirkt in beide Richtungen!

Rz. 130 Zitat "Bei einer Unterhaltsvereinbarung in einem Ehevertrag kann auch auf Seiten des unterhaltspflichtigen Ehegatten eine Unterlegenheitsposition vorgelegen haben,[78] so dass im Rahmen einer Inhalts- und Ausübungskontrolle auch zu prüfen ist, ob sich nach der Vertragsgestaltung eine evident einseitige Lastenverteilung zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehegatten ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / IV. Besonderheiten bei der internen Teilung von Betriebsrenten

Rz. 293 Bei Betriebsrenten hat der Gesetzgeber eine Durchbrechung des Prinzips vorgesehen, dass das dem Ausgleichsberechtigten übertragene Anrecht die gleichwertige Teilhabe an den Anrechten sicherstellen muss, die der Ausgleichspflichtige auszugleichen hat. Nach § 12 VersAusglG erlangt der Ausgleichsberechtigte mit der Übertragung des Anrechts (nur) die Stellung eines ausge...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse, § 1408 BGB

Rz. 96 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist subsidiär! [47] Er gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 BGB). Im BGB der Fassung vom 1.1.1900 war die Gütertrennung der subsidiäre Güterstand (§§ 1426–1431, 1436 BGB a.F.) Rz. 97 Den (güterrechtlichen) Ehevertrag definiert § 1408 Abs. 1 BGB. Die Ehegatten können ganz allge...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (a) Unterhalt

Rz. 219 Steuerrückerstattungen sind Einkommen und im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen (In-Prinzip). Das gilt umgekehrt für Nachzahlungen.[134] Eine Steuererstattung aus der Zeit des Zusammenlebens ist nicht zu berücksichtigen, da sie vor der Trennung eine Erhöhung des Familienunterhalts bewirkt hatte. Rz. 220 Hat einer der Ehegatten – in der Regel der unterhaltsberechtigte...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Rz. 29 In Versorgungsausgleichssachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 26 FamFG), weil es sich insoweit nicht um ein Familienstreitverfahren oder eine Ehesache handelt. Für Erstere gilt der erste Teil des FamFG, also auch der Amtsermittlungsgrundsatz nicht (§ 114 FamFG), für Letztere gilt eine eingeschränkte Amtsermittlungspflicht (§ 127 FamFG). Rz. 30 Amtsermittlung bede...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / 1. Anwendbarkeit deutschen Rechts

Rz. 26 Auch der Wertausgleich nach der Scheidung ist nur nach deutschem Recht durchzuführen. Insoweit gilt nichts anderes als für den Ausgleich bei der Scheidung (zu Einzelheiten siehe oben § 3 Rdn 31 ff.). Soweit ausländisches Recht anzuwenden wäre oder wenn zwar deutsches Recht gälte, aber beide Ehegatten einem Heimatstaat angehören, der keinen Versorgungsausgleich kennt, ...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / 2. Versorgung wegen Invalidität

Rz. 21 Vom Versorgungsausgleich erfasst werden auch Versorgungen wegen Invalidität. Nach herkömmlicher Definition sind das alle Versorgungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einschließlich der Versorgungen, welche die Minderung der Erwerbsfähigkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze betreffen (vgl. § 33 Abs. 3 SGB VI). Der Begriff wurde zwar im aktuellen Rentenrech...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 10. Rücktrittsrechte vom Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 100 So wie die Eheleute vereinbaren können, dass der Versorgungsausgleich in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen sein soll oder dass nur ein Ausgleich nach der Scheidung stattfinden soll, können sie auch verabreden, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs (oder eine andere an seine Stelle tretende Vereinbarung) keine unter allen Umständen endgültig...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / II. Auskunfts- und Mitwirkungsansprüche nach § 4 VersAusglG

Rz. 10 § 4 VersAusglG enthält wechselseitige Ansprüche auf Auskunft über Versorgungsanrechte. Sie vereinheitlicht die früher an unterschiedlichen Stellen geregelten Auskunftsansprüche (vgl. §§ 1587e Abs. 1, 1587k Abs. 1 BGB a.F., jeweils i.V.m. § 1580 BGB, §§ 3a Abs. 8, 9 Abs. 4, 10a Abs. 11 VAHRG a.F.). Sie sind unabhängig von einem Verfahren und sollen den Eheleuten gerade...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Vereinbarung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 54 Ein Ehevertrag, der lediglich wiederholt, was sowieso im Gesetz steht, regelt im Grunde nichts. Rz. 55 Beispiel M und F schließen erstmals einen Ehevertrag und vereinbaren: "Für unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten." Dieser Satz regelt nichts, denn § 1363 BGB bestimmt bereits: "Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft". Anders l...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Fallgruppen

Rz. 191 Obwohl im Gesetz nicht mehr genannt, lassen sich mit der bisherigen Rechtsprechung Fallgruppen bilden, in denen eine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bejaht werden kann. Die Änderung am Wortlaut der Härteregelung sollte an deren Gehalt nichts ändern; der Verzicht auf Regelbeispiele trug allein dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber das Instrument auch...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 4. Verzicht auf das Antragsrecht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 56 Schließlich gehört in den Kontext der Vereinbarungen über die Ehezeit noch der Ausschluss des Antragsrechts nach § 3 Abs. 3 VersAusglG, der es dem Ehegatten einer Ehe von kurzer Dauer (bis zu drei Jahren) gestattet, durch Stellung eines entsprechenden Antrags doch einen Versorgungsausgleich herbeizuführen. Damit wird nichts anderes bewirkt, als die auch dem VersAusglG...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Nachehelicher Unterhalt, § 1585c BGB

Rz. 99 Ehegatten können über den nachehelichen Unterhalt Vereinbarungen schließen.mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / I. Verbundsachen

Rz. 9 Am häufigsten sind die Fälle, in denen der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemacht wird. In diesen Fällen geht es fast immer um den Ausgleich bei der Scheidung nach §§ 13 ff. VersAusglG, nur in seltenen Fällen (wenn die Ehegatten das Rentenalter bereits erreicht haben) ist ein schuldrechtlichen Ausgleich nach der Scheidung Gegenstand des ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / I. Grundlagen

Rz. 218 Anders als der Wertausgleich bei der Scheidung muss der Ausgleich nach der Scheidung nicht unbedingt in einem gerichtlichen Verfahren durchgeführt werden, wenn die Beteiligten sich über den Umfang sowie die Art und Weise des Ausgleichs einigen können. Das liegt daran, dass es sich bei dem Wertausgleich nach der Scheidung um einen einfachen Zahlungsanspruch handelt, d...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / IV. Externer Ausgleich bei Vereinbarung

Rz. 469 § 9 Abs. 3 VersAusglG bestimmt, dass ein Anrecht nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen ist, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder 2 VersAusglG vorliegt. Gleichwohl besteht Einigkeit darüber, dass eine externe Teilung auch dann stattfinden kann, wenn die Eheleute sie zulässigerweise vereinbart haben und das Gericht sie daraufhin angeordnet ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 127 Die Abtretung der Versorgungsanrechte muss beantragt werden. Dabei ist das abzutretende Anrecht genau zu bezeichnen. Eine Antragshäufung mit dem Antrag nach § 20 VersAusglG ist zulässig. Rz. 128 Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 21 Vers­AusglG nicht erforderlich. Insofern unterscheidet sich die Situation zu derjenigen ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Literaturmeinungen

Rz. 29 § 1408 Abs. 1 BGB wird in der Literatur teilweise ausdrücklich als Legaldefinition angesehen.[14] Nach J. Heinemann ist ein Ehevertrag ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre künftigen oder bestehenden güterrechtlichen Verhältnisse abweichend von den im Gesetz zur Verfügung gestellten Typen ordnen; Abreden über die allgemeinen Ehewirkungen stellten keinen Ehevertrag...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Gütergemeinschaft §§ 1415–1518 BGB

Rz. 29 Die von den Ehegatten eingebrachten und von ihnen später hinzu erworbenen Vermögensgegenstände werden als Gesamtgut gemeinschaftliches Eigentum. Daneben sind Sondergut und Vorbehaltsgut möglich. Ehevertragliche Modifikationen sind zulässig, etwa die Ausschließung einzelner Vermögensgegenstände vom Gesamtgut, indem sie zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt werden (...mehr