Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / C. Regelungen nur für den Fall der Trennung

Rz. 242 Bei der rechtlichen Gestaltung der Trennungszeit sollte abgefragt werden, ob die Mandantschaft wünscht, dass durch entsprechende zusätzliche Vereinbarungen geregelt wird, was im Fall einer Versöhnung gelten soll oder im Fall eines gescheiterten Versöhnungsversuchs. Rz. 243 Muster 9.35: Fall der Versöhnung Muster 9.35: Fall der Versöhnung Im Falle einer Unterbrechung du...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / F. Verhältnis der Anpassung zu Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 155 Zur Anpassung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die auf Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich beruhen, siehe Rdn 21. Rz. 156 Zweifelhaft ist, ob die Eheleute in einer Vereinbarung den Ausschluss der Anpassung eines Versorgungsausgleichstitels vereinbaren können. Dafür spricht der erweiterte Gestaltungsrahmen, der Ehegatten im neuen Recht in Bezu...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / a) Vermögensrechtliche Angelegenheit

Verweisung auf GNotKG § 36 FamGKG regelt den Wert in Verfahren, die die Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit betreffen. Maßgebend ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. Insoweit wird seit dem 1.8.2013 auf die einschlägigen Vorschriften des GNotKG verwiesen (§ 36 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Mehrere Erklärungen, die denselben G...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 2. Versorgungsausgleich nur bei Anwendung deutschen Rechts

Rz. 80 Nach dem durch das VersAuglStrRefG geänderten Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt ein Versorgungsausgleich von Amts wegen nur noch dann in Betracht, wenn auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Damit wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass der Versorgungsausgleich i.d.R. hoheitlich in die zugunsten der Eheleute bestehenden Anrech...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Außenverhältnis zum Vermieter

Rz. 272 Ein Ehevertrag zulasten des Vermieters ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ehegatten können aber vereinbaren, dass einer von ihnen das Mietverhältnis allein fortsetzt, was mit Zugang der erforderlichen Mitteilung an den Vermieter wirksam wird (§ 1568a Abs. 2 BGB). Es ist dringend ein Zugangsnachweis zu empfehlen (notfalls Zustellung durch den Gerichtsvollzieher). Da...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 9. Güterrechtsregister

Rz. 360 Das Güterrechtsregister (§§ 1558–1563 BGB) ist weitgehend funktionslos geworden. In der Literatur wird seine Abschaffung empfohlen.[198] Rz. 361 Bedeutung kann es allerdings erlangen, wenn für eine Ehe fremdes Güterrecht gilt (§ 14f EGBGB) und einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder dort ein Gewerbe betreibt. Für diesen Fall bestimmt § 16...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 69 Neben den versorgungsausgleichsrechtlichen Folgen sind auch die unterhaltsrechtlichen Folgen der Anpassung zu bedenken: Die Kürzung der Versorgung ist zwar ausgesetzt, aber nicht in voller Höhe, sondern nur in der Höhe des fiktiven, der Berechnung zugrunde liegenden Unterhaltsanspruchs und max. i.H.d. Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte. Der Anpassungsbetrag ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / Literaturtipps

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Anforderungen an den sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 16 In § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB wird das Recht des Kindes statuiert, in den seine Entwicklung betreffenden Fragen altersgemäß beteiligt zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Von einem Elternteil, der sein Sorgerecht verantwortungsvoll wahrnimmt, wird erwartet, dass er die Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern di...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / bb) Auswirkungen bei Anrechten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Rz. 39 Auf die Zusatzversorgungen des öffentlichen (und kirchlichen) Dienstes weist der Gesetzgeber durch die Verwendung des Begriffs der Versorgungspunkte in § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG hin. Im Versorgungsausgleich werden diese Versorgungen aber nicht in der Weise ausgeglichen, dass die vom Ausgleichspflichtigen erworbenen Versorgungspunkte geteilt werden (was von der Rech...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Großeltern und Geschwister

Rz. 116 § 1685 Abs. 1 BGB erfasst – nur – Großeltern [429] und Geschwister. Bei diesen wurde auf die in § 1685 Abs. 2 BGB für ein Umgangsrecht vorausgesetzte sozial-familiäre Beziehung verzichtet, weil davon ausgegangen wurde, dass Großeltern und Geschwister dem Kind regelmäßig nahestehen, jedenfalls aber der Aufbau einer zwischenmenschlichen Beziehung zwischen diesen und dem...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / III. Besonderheiten in Bezug auf die Verfahrenskostenhilfe in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 § 149 FamFG bestimmt, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache auf die Versorgungsausgleichssache erstreckt. Die Regelung trägt der engen Verbindung zwischen der Scheidungssache und der Versorgungsausgleichssache im Zwangsverbund Rechnung. Auch nach der Novellierung des Versorgungsausgleichs durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgung...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / b) Versorgungen mit Deckungskapital

Rz. 52 Unmittelbar zu bewerten sind auch alle Versorgungen mit einem (echten) Deckungskapital, also alle Versorgungen, bei denen zum Zweck der späteren Zahlung der Versorgung ein Kapitalstock aufgebaut wird (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Die Regelung ist eine Nachfolgebestimmung zu § 1587a Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. Sie betrifft viele betriebliche Versorgungen.[14]...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / I. Aufgaben des Versorgungsträgers

Rz. 3 Dem Versorgungsträger obliegt zunächst die Bestimmung des Ehezeitanteils des bei ihm bestehenden Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insb. also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts. Das bedeutet, dass er selbstständig ermitteln muss, welche Anrechte ein Ehegatte in der Ehezeit (§ 3 Vers­A...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Da Susi als Tochter der Lebensgefährtin des Verstorbenen auch nach österreichischem Recht keine gesetzliche Erbin ist, steht ihr grundsätzlich kein erbrechtlicher Anspruch zu. Nach neuer Rechtslage kann sie jedoch als "nahestehende Person" iSd § 677 ABGB nF angesehen werden. Das sogenannte Pflegevermächtnis bringt mit dem ErbRÄG 2015 eine der wichtigsten Neuerungen im österre...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / bb) Tenorierungsbeispiele

Rz. 206 Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung: Zitat "Zulasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. ...) werden im Wege interner Teilung ... Entgeltpunkte auf das Versicherungskonto der Ehefrau (Nr. ...) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen." Rz. 207 Besteht das Konto noch nicht, la...mehr

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§ 13 Das Übergangsrecht des... / F. Schuldrechtlicher Ausgleich nach neuem Recht nach einem Ausgleich des bisherigen Rechts

Rz. 26 Macht ein ehemaliger Ehegatte Ausgleichsansprüche nach der Scheidung geltend (§§ 20 bis 26 VersAusglG, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich des alten Rechts), gilt für dieses Verfahren, wenn es nach Inkrafttreten des VersAusglG anhängig wird, das neue Recht (§ 48 Abs. 1 Vers­AusglG). Wurde nach altem Recht schon ein Teilausgleich durchgeführt,[7] muss dieser Teilaus...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / c) Zusammentreffen mehrerer Versorgungen

Rz. 130 Hat ein ausgleichspflichtiger Ehegatte neben dem Anrecht auf beamtenrechtliche Versorgung noch andere Versorgungsanrechte, muss geprüft werden, inwieweit einzelne dieser Anrechte ruhen. § 44 Abs. 2 und 3 VersAusglG bezieht sich insoweit unmittelbar auf die Ruhensvorschriften des Beamtenrechts. Diese differenzieren danach, welche Arten von Anrechten zusammentreffen. U...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / II. Schaffung oder Erhaltung durch Arbeit oder Vermögen

Rz. 29 Das Anrecht muss durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden sein (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, früher § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.). Rz. 30 Durch Arbeit werden alle die Anrechte begründet, die Erwerbstätigen allein wegen ihrer Beschäftigung erwachsen. Hierher gehören im Wesentlichen die Anrechte aus den Beamten- und Soldatenversorgungen sowie d...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1607 Abs. 4 BGB

Zwei Änderungen des BGB, die sich materiellrechtlich substantiell[23] auswirken werden, sind vorgesehen. Das ist zum einen der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter in § 1607 BGB sowie zum anderen eine Regelung zur Begrenzung des Zeitraums, für den Unterhaltsregress genommen werden kann (dazu unter IV.). Der Gesetzentwurf sieht vor, § 1607 BGB um einen neuen Ab...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / II. Erwerb der Versorgung in der Ehezeit

Rz. 73 Versorgungsanrechte sind nur dann auszugleichen, wenn sie in der Ehezeit erworben wurden (§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 VersAusglG). Rz. 74 Anrechte, die vor der Ehezeit erworben wurden, sind nicht auszugleichen. Das gilt selbst dann, wenn das vorehezeitlich angesparte Kapital während der Ehe in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 lit. b AltZert...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / a) Kürzung einer Versorgung wegen Invalidität oder mit vorgezogener Altersgrenze

Rz. 98 Die erste Voraussetzung für eine Anpassung nach § 35 Abs. 1 VersAusglG ist, dass durch eine versorgungsausgleichsbedingte Kürzung ein Anrecht betroffen sein muss, dass eine Absicherung für den Fall der Invalidität bietet oder an eine besondere Altersgrenze für den Bezug von Leistungen anknüpft. Zu beachten ist auch i.R.d. § 35 VersAusglG, dass die Anpassung nur dann i...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Folgen der fehlenden Ausgleichsreife

Rz. 142 Ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, wird es im Ausgleich bei der Scheidung nicht ausgeglichen. Es handelt sich um eine zwingende Folge. Ein Ermessen seitens des FamG besteht nicht. Der Ausschluss ist aber kein endgültiger. Das Anrecht ist vielmehr im Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 26 VersAusglG) auszugleichen. Rz. 143 Zu beachten ist, dass es sich bei dem A...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Beim Ausgleichspflichtigen

Rz. 322 Der Ausgleichspflichtige verliert das Anrecht, das dem Ausgleichsberechtigten übertragen wurde, in der Höhe des Ausgleichswerts mit dem Monat, welcher der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung bzw. der Scheidung (je nachdem, was später ist) folgt. Dieser Verlust ist – von den Anpassungsmöglichkeiten in den Fällen der Unterhaltsleistung, der Invalidität un...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / VIII. Tenorierungsbeispiele

Rz. 327 Ausgleich von Anrechten[217] in der gesetzlichen Rentenversicherung: Muster 8.6: Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung (bestehendes Konto) Muster 8.6: Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung (bestehendes Konto) Zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. _________...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / A. Überblick über die Systematik des Abänderungsrechts

Rz. 1 Im früheren Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen das Bedürfnis danach, einmal ergangene Entscheidungen nachträglich an veränderte Entwicklungen anzupassen oder aber Fehler in der Ausgangsentscheidung zu korrigieren, weil es in sehr hohem Maße auf Prognosen beruhte, deren Unrichtigkeit sich oft schon bald nach der Scheidung herausstellte. Ohne nachträglic...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / f) Überschreiten der Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 46 Schließlich kommt die Anpassung nur in Betracht, wenn die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen die Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG nicht unterschreitet. Danach findet die Anpassung nur statt, wenn die Kürzung am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße mindestens 2 %, in allen anderen Fällen als Kapitalwert mindestens 240 %...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Besondere Vorschriften für den Ausgleich nach der Scheidung

Rz. 161 Eine besondere Regelung für das Verfahren in einer den Ausgleich nach der Scheidung betreffenden Versorgungsausgleichssache enthält § 223 FamFG . Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung für die §§ 1587f, 1587i, 1587l BGB a.F. und § 3a Abs. 1 VAHRG a.F. Aus diesen Vorschriften ergab sich schon früher, dass der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nur auf Antrag durch...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Ab der Trennung

Rz. 14 Diese Vermutung gilt nicht (mehr) bei Besitz des Nichtschuldnerehegatten.mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / II. Verbleibensanordnung nach § 1682 BGB

Rz. 44 Hat das Kind längere Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten – der nicht Elternteil des Kindes ist – zusammengelebt, so stellen sich Probleme, wenn der Elternteil stirbt oder für tot erklärt wird, ihm das Sorgerecht entzogen wird, er tatsächlich verhindert ist oder seine Sorge ruht. In diesen Fällen wächst die tatsächliche Betreuung des Kindes...mehr

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§ 2 Eheverträge: mögliche A... / B. Die Verteidigung eines für die Mandantschaft günstigen Vertrages (defensiv)

Rz. 2 Der Mandant legt einen bereits abgeschlossenen Ehevertrag, ggf. nebst gegnerischer Korrespondenz, mit der Bitte um Prüfung vor, ob die von seinem Ehegatten nunmehr geltend gemachten Ansprüche – z.B. nachehelicher Unterhalt – nicht im Hinblick auf die zuvor getroffenen Vereinbarungen ausgeschlossen sind und damit abgewehrt werden können.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 8. Sonstiges

Rz. 312 Verzichten Ehegatten "für den Fall der Scheidung" auf Unterhalt, erfasst dies sämtliche Unterhaltstatbestände.[185]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Gesetzlicher Unterhalt oder neuer vertraglicher, vom Gesetz losgelöster Unterhaltsanspruch?

Rz. 310 Es ist auf die Ausführungen unter Rdn 305 zu verweisen. Es sollte klargestellt werden, ob die Ehegatten den gesetzlichen Unterhaltsanspruch regeln oder einen davon unabhängigen, neuen Schuldgrund schaffen wollen.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 23 Da der gesetzliche Güterstand bereits vorgegeben ist, können die Ehegatten – sofern sie es nicht bei der Zugewinngemeinschaft belassen wollen – die von ihnen gewünschte güterrechtliche Ordnung individuell festlegen, indem siemehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Unwirtschaftlicher Ausgleich

Rz. 111 Die Ausgleichsreife fehlt auch, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Rz. 112 Die Regelung ist die Nachfolgeregelung zu § 1587b Abs. 4 BGB a.F., der den öffentlich-rechtlichen Ausgleich ausschloss, wenn sich die Teilung voraussichtlich nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten ausgewirkt hätte...mehr

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§ 1 Allgemeines / D. Ehevertragsfreiheit

Rz. 101 Die Ehevertragsfreiheit wird nicht nur formal aus Art. 6 GG (und nicht aus Art. 2 GG) abgeleitet. Dieser Umstand zeitigt auch erhebliche materielle Unterschiede. Während die allgemeine Handlungs- und damit Vertragsfreiheit ihre Grenzen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 Satz GG in der verfassungsmäßigen Ordnung, im Sittengesetz und in Eingriffsgesetzen findet, a...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / II. Verfahrensrechtliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Rz. 36 § 220 FamFG ergänzt die materielle Auskunftspflicht der Ehegatten, Erben und Hinterbliebenen sowie ggf. der Versorgungsträger um eine besondere, durch die Gerichte durchzusetzende verfahrensrechtliche Auskunftspflicht. 1. Grundlagen Rz. 37 Die Regelung dient der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens. Sie geht auf die § 53b Abs. 2 Satz 2 FGG a.F. und § 11 Abs. 2 Sa...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. Abgrenzung nach dem Regelungsgehalt

Rz. 53 Die Abgrenzung nach dem Regelungsgegenstand bedarf einer weiteren Spezifizierung, da die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten ja bereits durch das familiare Ordnungsrecht geregelt sind. 1. Vereinbarung des gesetzlichen Güterstands Rz. 54 Ein Ehevertrag, der lediglich wiederholt, was sowieso im Gesetz steht, regelt im Grunde nichts. Rz. 55 Beispiel M und F schließen erstm...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 2. Durchführung der Anpassung

Rz. 138 Zuständig für die Anpassung ist der Versorgungsträger, bei dem das Anrecht besteht, für dessen Kürzung die Anpassung wegen Todes begehrt wird (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG). Rz. 139 Die Anpassung findet nur auf Antrag statt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG), den nur der Ausgleichspflichtige stellen kann (§ 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG); die Antragsbefugnis der Hinterbli...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / A. Übersicht und Systematik

Rz. 1 Als dem Ausgleich bei der Scheidung subsidiäre Ausgleichsform sieht das VersAusglG in den §§ 20 ff. VersAusglG den Ausgleich nach der Scheidung vor. Diese Art des Ausgleichs findet nur statt, soweit ein Ausgleich bei der Scheidung wegen mangelnder Ausgleichsreife (§ 19 Vers­AusglG) nicht in Betracht kommt oder wenn die Ehegatten durch Vereinbarung Anrechte dem Ausgleic...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / F. Salvatorische Klausel – das Problem der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB)

Rz. 444 Neben der Erledigungsklausel kommt der salvatorischen Klausel erhebliche Bedeutung zu. Sie soll Vorsorge für den Fall treffen, dass sich später einzelne Klauseln als unwirksam erweisen bzw. vom Gericht kassiert werden. Es geht um das Problem des § 139 BGB, mithin um die Frage, ob im Falle, dass eine Klausel nichtig ist, davon auszugehen hat, dass der gesamte Vertrag ...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / V. Kosten und Gebühren in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 40 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wird, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 41 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentscheidun...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / E. Externer Wertausgleich

Rz. 335 Die zweite Möglichkeit zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ist die externe Teilung von Anrechten (§§ 14 bis 17 VersAusglG). Diese Art des Ausgleichs kommt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§§ 14, 16, 17 VersAusglG) sowie bei einer dahingehenden Vereinbarung der Ehegatten (mit Zustimmung des betroffenen Versorgungsträgers) in Betracht. I. Begriff und Gr...mehr