Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Vereinbarungen über den... / b) Vereinbarungen über Einzelheiten des externen Ausgleichs

Rz. 87 Bei entsprechender Mitwirkung des Versorgungsträgers (vgl. § 14 Abs. 1 VersAusglG) kommt eine Vereinbarung der Ehegatten auch in Bezug auf die Durchführung des externen Ausgleichs in Betracht. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Vereinbarung eines externen Ausgleichs zwischen dem Versorgungsträger und dem in Bezug auf die dort bestehende Versorgung Ausgleichsberechtig...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / VII. Aussetzung von Verfahren

Rz. 173 Die Aussetzung von Verfahren in Versorgungsausgleichssachen kommt zunächst nach den allgemeinen Vorschriften in Betracht, v.a. nach den §§ 21 und 136 FamFG. Eine Aussetzungsnotwendigkeit nach § 21 FamFG wurde v.a. im Fall der Startgutschriften-Problematik für rentenferne Jahrgänge bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes angenommen. Dieses Problem schien na...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 1. Funktionsweise und Zweck der Bagatellklausel

Rz. 38 Die Bagatellklausel des § 18 VersAusglG schließt den Versorgungsausgleich in denjenigen Fällen grds. aus, in denen der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger gleichartiger Anrechte einen Schwellenwert nicht erreicht, der in § 18 Abs. 3 Vers­AusglG in Anlehnung an die allgemeine Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV bestimmt w...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Kosten und Gebühren

Rz. 247 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wurde, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 248 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentschei...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / I. Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität

Rz. 12 Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind nur Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Wir im früheren Recht ist der Kanon der ausgleichenden Anrechte streng limitiert auf solche Anrechte, die der Altersabsicherung oder der Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit dien...mehr

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§ 1 Allgemeines / c) Historische Auslegung

Rz. 42 Aus der Entwicklungsgeschichte lässt sich nichts für den rein güterstandsbezogenen Ehevertragsbegriff herleiten.[26] Zumindest aus heutiger Sicht stechen folgende Gesichtspunkte hervor: Rz. 43 Die vertragliche Regelung des Versorgungsausgleichs ist die Regelung einer Scheidungsfolge und somit nicht der Ehe. Dennoch ist sie in § 1408 Abs. 2 BGB geregelt. Gleichzeitig ab...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Geschäftsunfähigkeit

Rz. 50 Gem. § 1411 Abs. 2 BGB erfolgt der Vertragsschluss durch den gesetzlichen Vertreter. Dies kann der Vormund oder der Betreuer sein. Der Abschluss durch den (künftigen) Ehegatten mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters genügt nicht. a) Gesetzliche Vertretung durch Vormund Rz. 51 Bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und mindestens teilweisem Ausschluss des Zugewi...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Aufteilung von Steuernach- und -rückerstattungsforderungen

Rz. 195 Diesem Punkt ist besondere Bedeutung beizumessen, auch, weil sich Bezüge zu anderen familienrechtlichen Ansprüchen ergeben können, was manchmal nicht beachtet wird. Rz. 196 Bestimmte Schuldverhältnisse werden, wenn sie nicht zwischen beliebigen Dritten, sondern zwischen Ehegatten bestehen, von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. a) Die Überlagerung eines Schul...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 8. Exkurs: Vereinbarung der externen Teilung mit Versorgungsträgern

Rz. 434 Es kommt in der Praxis vor, dass Versorgungsträger ausgleichsberechtigte Ehegatten anschreiben, um diese zu einer in ihrem eigenen Vorteil liegenden externen Teilung zu bewegen, die im Mandanteninteresse eigentlich überhaupt nicht veranlasst wäre. Solche Vereinbarungen können sittenwidrig sein.[251]mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / F. Verträge nach Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 14 Konnten sich die Ehegatten vorher nicht einigen oder entsteht ein Regelungsbedarf erst nach Scheidungsrechtskraft, ist ein Vertragsschluss auch dann noch möglich, wenngleich nicht mehr als Ehevertrag (vgl. zur zeitlichen Abgrenzung § 1 Rdn 67 ff.) und mit erheblichen Einschränkungen insbesondere hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Die strengen speziell familienrec...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (1) Außenverhältnis zur Finanzbehörde

Rz. 203 Durch die Festsetzung im Steuerbescheid haften die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten als Gesamtschuldner.[117]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / B. Regelungen für Trennung und Scheidung

Rz. 67 Für bestimmte Regelungsgegenstände macht es keinen Unterschied, ob die Ehegatten erst getrennt leben oder schon geschieden sind. I. Vereinbarungen zum Kindesunterhalt 1. Kein Verzicht auf Kindesunterhalt Rz. 68 Es ist § 1613 BGB zu beachten und dass – ähnlich wie beim Trennungsunterhalt – das Unterschreiten einer bestimmten Grenze gem. §§ 134, 397 BGB zur Nichtigkeit der...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Versorgungsträger, bei denen auszugleichende Anrechte bestehen

Rz. 71 Beteiligte sind weiter die Versorgungsträger, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht (§ 219 Nr. 2 FamFG). Die ursprüngliche Fassung des § 219 FamFG hatte noch ausschließlich den Versorgungsträger genannt, bei dem das sich vermindernde Anrecht besteht. Die n.F. des materiellen Versorgungsausgleichsrechts hat die Änderung nach sich gezogen: Der Regelfall ist nun...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / II. Sonstige Regelungen

Rz. 35 Der Katalog des § 6 VersAusglG ist nicht abschließend. Die Eheleute können vertraglich auch andere als die genannten Punkte regeln, solange das nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt. 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgese...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Verträge mit Dritten

Rz. 20 Verträge mit Dritten sind nach allem keine Eheverträge, auch wenn sie einen Bezug zu einer bestimmten Ehe haben. Rz. 21 Beispiel Die Schwiegereltern verpflichten sich unter der Voraussetzung, dass ihr Kind mit seinem Ehegatten, ihrem Schwiegerkind, Gütertrennung vereinbart und eine anzuschaffende Immobilie zu Alleineigentum erwirbt, diesem eine bestimmte finanzielle Un...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / c) Erwerb anderer Anrechte, aus denen ein Leistungsbezug nicht möglich ist

Rz. 104 Aus dem Versorgungsausgleich muss der Ausgleichspflichtige seinerseits von seinem Ehegatten Anrechte erlangt haben, aus denen er aber noch keine Leistungen erlangen kann. Der in der Praxis häufigste Fall wird insofern sein, dass der Ausgleichspflichtige im internen Versorgungsausgleich eines Anrechts, das in seiner Ausgangsform eine Invaliditäts- und Altersabsicherun...mehr

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§ 14 Wissenswertes aus dem ... / I. Geschäftswert

Rz. 5 Der Geschäftswert güterrechtlicher richtet sich nach dem Vermögen der bzw. des Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten (§ 39 Abs. 3 KostO).mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Struktur und Bedeutung der Härteregelung

Rz. 156 Die Struktur der Härteregelung hat sich bei weitgehend gleich gebliebenem Wortlaut durch die Änderung des Systems des Versorgungsausgleichs erheblich verändert. Wie bislang gestattet die Härteklausel die Begrenzung durch den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. § 1587c BGB a.F. einerseits und § 27 VersAusglG andererseits). Die sche...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Verrechnungsfähige Kosten

Rz. 305 Der Versorgungsträger darf die Kosten der Teilung mit den Anrechten der Eheleute verrechnen, soweit diese Kosten angemessen sind. Dass er das darf, bedeutet nicht, dass er das muss. Macht er (im Verfahren) keine Kosten geltend, bleibt es dabei, dass er selbst sie trägt. Rz. 306 Verrechnungsfähig sind damit nach dem klaren Wortlaut der Norm nur die Kosten der Teilung. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Versorgungsausgleich, §§ 1408 Abs. 2 BGB, 6–8 VersAusglG

Rz. 100 Auch der Versorgungsausgleich unterliegt der Vertragsfreiheit der Ehegatten (amtliche Überschrift!). Erfolgt die Vereinbarung vor dem Scheidungsverfahren, unterliegt sie der allgemeinen Inhalts- und Ausübungskontrolle über §§ 138, 242 BGB, im Scheidungsverfahren im Besonderen nach §§ 8 VersAusglG.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Miete

Rz. 271 Im Gegensatz zu Allein- oder Miteigentum besteht die Besonderheit, dass zusätzlich ein Vertragsverhältnis, nämlich zum Vermieter, besteht. Folglich sind das Außenverhältnis zum Vermieter und das zu Innenverhältnis zwischen den Ehegatten zu unterscheiden. a) Außenverhältnis zum Vermieter Rz. 272 Ein Ehevertrag zulasten des Vermieters ist grundsätzlich nicht möglich. Die...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 3. Aufhebung des Güterstands der Gütergemeinschaft

Rz. 65 Es steht Ehegatten jederzeit frei, ihre güterrechtlichen Verhältnisse für die Zukunft zu ändern und den Güterstand zu wechseln. Außenstehende Dritte und auch künftige Gläubiger haben keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung eines bestehenden Güterstands und der damit ggf. verbundenen Vollstreckungsmöglichkeit.[40]mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / Literaturtipps

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§ 4 Ehevertragstypologie / D. Trennungsvertrag → Regelung der Trennung

Rz. 12 Die Ehegatten leben getrennt. Ein Scheidungsantrag kann oder soll noch nicht gestellt werden. Die rechtlichen Folgen der Trennung sind virulent geworden oder drohen es zu werden.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Regelung des gesetzlichen Unterhalts oder Vereinbarung einer vom Gesetz losgelösten Unterhaltsrente?

Rz. 127 Es steht Ehegatten frei, den gesetzlichen Unterhalt zu vereinbaren bzw. modifiziert zu regeln oder aber einen vom gesetzlichen Unterhaltsrecht vollkommen losgelösten Schuldgrund zu schaffen. Rz. 128 Muster 9.17: Unterhaltsleibrente (1) Muster 9.17: Unterhaltsleibrente (1) M und F sind sich darin einig, dass F aus folgenden Gründen kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch z...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckungsunterwerfung und Klage/Antrag im Urkundenverfahren

Rz. 1 Als Vertreter des berechtigten Ehegatten ist auf eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen zu achten. Wurde dies versäumt oder war es nicht durchsetzbar, bleibt immerhin das Urkundsverfahren, welches eine schnelle Titulierung ermöglicht (siehe § 11 Rdn 2).mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Anhörungen in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 144 § 221 Abs. 1 FamFG nimmt die vorher in § 222 FamFG a.F. und im alten Recht in § 53b Abs. 1 FGG a.F. enthaltene Regelung auf und bestimmt, dass das Gericht die Versorgungsausgleichssache mit den Ehegatten in einem Termin erörtern soll. Der Erörterung kommt nach der Reform des materiellen Versorgungsausgleichsrechts eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Waren früher die A...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 2. Die zur Auskunft Verpflichteten

Rz. 43 Der Kreis der Auskunftspflichtigen ergibt sich zunächst aus § 220 Abs. 1 i.V.m. § 219 FamFG, denn die Regelung nimmt Bezug auf die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfahren: Das Gericht kann Auskünfte bei den Ehegatten, den Versorgungsträgern, bei denen auszugleichende Anrechte bestehen oder begründet werden sollen und bei Erben und Hinterbliebenen einholen. a) Ehe...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / c) Konventionalstrafen für den Fall eines Scheidungsantrags

Rz. 6 In diesem Zusammenhang sind auch Konventionalstrafen unzulässig, wobei es sich nicht um eine solche handelt, wenn die geschuldete Zahlung dazu dient, dem anderen Ehegatten das Auskommen im Fall der Scheidung zu verbessern.[4]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Interdependenzen im Scheidungsfolgenrecht beachten

Rz. 289 Insbesondere die künftige Versorgungslage des durch einen Ehevertrag möglicherweise benachteiligten Ehegatten betreffend kommt es nicht nur auf die Kenntnis der einzelnen Scheidungsfolgesachen an sich, sondern auch ihrer möglichen gegenseitigen Beeinflussung und Wechselwirkungen an.[172] Beispiele: 1. Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt a) Unterhaltsrückstände Rz. ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / L. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Rz. 12 In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl 1994 I S. 2494, ber. BGBl 1997 I S. 1061); zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.3.2016 (BGBl 2016 I S. 396) – AUSZUG – […] Zweites Kapitel Internationales Privatrecht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Art 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Ve...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit: § 1356 Abs. 1 BGB

Rz. 95 Ehemodell, Rollenverteilung und Haushaltsführung werden vom Gesetz nicht vorgegeben (kein gesetzliches Eheleitbild), sondern werden von den Ehegatten einvernehmlich geregelt.mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Anträge auf Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie durch den anderen Ehegatten sind gem. § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem objektiven Verkehrswert des betreffenden Anteils zu bewerten. Auf der Immobilie lastende Verbindlichkeiten sind nicht in Abzug zu bringen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2016 – 5 WF 168/16mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 117 Für das Verfahren gelten die in § 226 FamFG für die Abänderung von Neutiteln aufgestellten Verfahrensregeln entsprechend (§ 52 Abs. 1 VersAusglG). Das betrifft:mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Zugewinnausgleich, § 1378 Abs. 3 BGB

Rz. 98 Besteht der gesetzliche Güterstand, haben die Ehegatten also nicht durch wirksamen Ehevertrag etwas anderes vereinbart, können sie über die Zugewinnausgleichsforderung im Nachhinein Vereinbarungen treffen, etwa einzelne Vermögensgegenstände aus dem Ausgleich herausnehmen.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Gesamthands- oder Bruchteilseigentum

Rz. 364 Die Ausgleichssystematik der §§ 741 ff. BGB ergibt sich aus folgender Übersicht: Rz. 365 Vereinbarungen bieten sich besonders beim Vorhandensein einer gemeinsamen Immobilie an, aber auch bei Spar- und Bausparverträgen, Wertpapierdepots usw. Rz. 366 Da der gesetzliche Zugewinnausgleich in beinahe allen Fällen durch eine finanzielle Ausgleichszahlung erfolgt (§ 1378 BGB)...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / ee) Problem: Altfälle

Rz. 153 Der BGH hatte bei seiner Grundsatzentscheidung vom 11.2.2004 – XII ZR 265/02 [109] (Änderung seiner Rechtsprechung; Einführung der Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen heutiger Prägung) notwendig einen zeitlich davor liegenden Fall zu beurteilen. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und damit auf...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / dd) Ausschluss des Anspruchs auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 192 Das auszugleichende Anrecht darf nicht wegen einer Vereinbarung der Ehegatten (§§ 6 bis 8 VersAusglG) oder wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG (auf abzuschmelzende Leistungen gerichtete Anrechte) oder § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG (Unwirtschaftlichkeit des Ausschlusses) oder nach § 19 Abs. 3 VersAusglG (Ausschluss wegen nicht ausgleichsre...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Mitwirkungsverpflichtung nach § 220 Abs. 3 FamFG

Rz. 73 Die Eheleute sind nicht nur dazu verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Vielmehr kann das Gericht auch anordnen, dass die Ehegatten oder ihre Hinterbliebenen oder Erben ggü. dem Versorgungsträger Mitwirkungshandlungen (z.B. Urkundenvorlage, Antragsstellungen) zu erbringen haben, die für die Feststellung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Schwiegereltern

Rz. 388 Vorsorgender Vertrag> Übertragen Schwiegereltern an das Schwiegerkind allein oder an dieses und das eigene Kind zusammen Vermögenswerte, etwa eine Immobilie oder die Mittel zu ihrem Erwerb, kann es beim Scheitern der Ehe zum Streit darüber kommen, wem diese zugedacht war. Eine neuere Entscheidung des OLG Bremen[219] zeigt, welche Beweisprobleme sich ergeben können und...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / E. Erledigungsklausel (Abgeltungsklausel)

Rz. 440 Erledigungsklauseln sind sinnvoll und wichtig. Sie regeln, dass damit wirklich alles geklärt ist und nichts mehr nachkommt Wenn eine Vereinbarung eine abschließende Regelung enthält, scheidet die Annahme einer Regelungslücke im Allgemeinen aus. Der Vertrag ist einer ergänzenden Vertragsauslegung sodann nicht mehr zugänglich.[254] Rz. 441 Daher erfordert eine Erledigung...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Zeitliche Reichweite des Formerfordernisses

Rz. 103 Das Formerfordernis gilt für alle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen werden (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Wird die Vereinbarung später geschlossen (z.B., um den Ausgleich nach der Scheidung zu regeln), unterliegt sie keinem Formerfordernis mehr.[53] Das eröffnet gewisse Sc...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / cc) Frühpensionierte Beamte

Rz. 98 Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, wird zur Berechnung der Versorgungsbezüge die verbleibende Dienstzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu ⅔ angerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG, § 25 Abs. 1 SVG). Das führt dazu, dass der Ruhegehaltssatz steigt. Damit steht ein Ehepartner im Versorgungsausgleich regelmäßig besser, als wenn die Dienstu...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / C. Ermittlung von Versorgungsanrechten im Verfahren

Rz. 28 Sobald es erst einmal zu einem Verfahren in einer Versorgungsausgleichssache gekommen ist, verbessert sich die Situation des Ehegatten, was die Ermittlung von Anrechten betrifft. Zum einen gilt in diesen Fällen der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG, siehe unten Rdn 29 ff.). § 127 FamFG betrifft nur die Ehesache selbst. Zum anderen besteht nun eine besondere verfahr...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / B. Rechtsgrundlage und Regelungstechnik

Rz. 3 Welche Anrechte in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, ergibt sich aus den §§ 2 und 3 VersAusglG . Rz. 4 Welche inhaltlichen Anforderungen an das Anrecht im Einzelnen zu stellen sind, folgt dabei aus § 2 VersAusglG. Es muss sich handeln ummehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / b) Vereinbarungen über das Ende der Ehezeit

Rz. 49 Unzulässig ist dagegen grds. die umgekehrte Begrenzung der Ehezeit: Die Eheleute können nicht vereinbaren, dass die Ehezeit früher oder später enden soll als nach dem Gesetz vorgesehen. Anderenfalls hätten es die Eheleute etwa in der Hand, missliebige Rechtsänderungen oder Bewertungen dadurch zu umgehen, dass sie ein Ehezeitende vor deren Inkrafttreten vereinbarten.[3...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 148 Das FamG muss die im Ausgleich bei der Scheidung noch nicht ausgeglichenen Anrechte in seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich nennen (§ 224 Abs. 3 FamFG). Auf diese Weise sollen die Ehegatten darauf hingewiesen werden, dass ein vollständiger Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Anrechte noch nicht stattgefunden hat und ein Ausgleich nach der Scheidung (...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Verhältnismäßige Teilung des Deckungskapitals

Rz. 269 In derartigen Fällen ist der dritte Ausgleichsweg zu wählen, nämlich die verhältnismäßige Aufteilung des Deckungskapitals zur Herstellung gleich hoher Rentenbeträge. Im Ergebnis begünstigt dieser Weg den Ehegatten, für den die Begründung des gleich hohen Rentenbetrags mehr Kapital erfordert, im Regelfall also die Ehefrau. Dem Mann wird in diesem Fall mehr als die Häl...mehr