Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 53 Der Anspruch besteht für die Teilnahme an allgemeinen, politischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Aus- und Fortbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.4 Beendigung und Bewertung des Amtes im Innovationsausschuss

Rz. 26 Für die Abberufung und die Niederlegung des Amtes der Mitglieder des Innovationsausschusses gilt die Ausschussmitglieder-Verordnung entsprechend (vgl. § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung i. V. m. § 90 Abs. 3). An die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt der für diesen Fall benannte Nachfolger oder die für diesen Fall benannte Nachfolgerin. Nach § 3 Abs. 6 der Geschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.9 Sonstiges

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 1 BfG M-V ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen. Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht statt. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. BfG M-V die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Nach § 16 BfG M-V erhält die Beschäftigungsstelle auf Antrag 110 EUR pro Freistellungstag...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.2 Freibetrag für steuerrechtlich privilegierte Tätigkeiten

Rz. 18 Ein Betrag von bis zu 250,00 EUR monatlich ist gemäß Abs. 3 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigen: nach § 3 Nr. 12 EStG bei Bezügen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden und die zum einen in einem Bundesgesetz oder Landesgesetz, auf Grundlage einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder von der Bunde...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9 Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe

Rz. 66 In einigen Bundesländern gewährt der Gesetzgeber Arbeitgebern in Klein- und Mittelbetrieben finanzielle Unterstützung bei der Gewährung von Bildungsurlaub. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz nach § 8 BFG RP privaten Arbeitgebern mit i. d. R. weniger als 50 ständig Beschäftigten auf Antrag einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung for...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.18 Können freiwillige Helfer in Impf- oder Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

All diejenigen, die nebenberuflich direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen beziehungsweise Testen selbst – und dabei im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig werden, können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6 Vereine

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zahlungen an einen Verein können unabhängig von ihrer Bezeichnung umsatzsteuerliches Entgelt für eine an den Zahlenden erbrachte Leistung sein oder sie können einen nicht steuerbaren Zuschuss darstellen. Das Entgelt (vgl. Rz. 50 ff.) unterscheidet sich vom "echten" Zuschuss (vgl. Rz. 144 ff.) insbesondere dadurch, dass es aufgrund des Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Engelsing/Schmidt, Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von Tätigkeitsvergütungen bei Vereinen, NWB 2013, 1474. Engelsing/Schmidt, Potenzielle Umsatzsteuerpflicht von Tätigkeitsvergütungen bei Vereinen, NWB 2012, 643. Leisner, Ehrenamtliche Tätigkeit und Umsatzsteuerbefreiung, NWB 2011, 2871. Meurer, Das Ehrenamt und die Umsatzsteuer, UStB 2012, 322. Pfefferle/Renz, Weiterhin Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.8 Zahlungen an Übungsleiter/Ehrenamtler

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aus Billigkeitsgründen dürfen an die Übungsleiter bzw. die im Verein tätigen ehrenamtlichen Kräfte die vereinbarten (angemessenen) Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen – im bisher üblichen Rahmen – auch in den Jahren 2020 bis 2023 gezahlt werden, wenn die Ausübung der Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht möglic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderurlaub in der Kinder-... / 2 Gesetze im Einzelnen

Rz. 2 Folgende Gesetze sind erlassen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.5 Persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung führt ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie genießt den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-/Personalrats. Das bedeutet, dass eine Kündigung nach § 15 KSchG grundsätzlich nur als fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und mit Zustimmung des Betriebs-/Personalrats zulässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.5 Amtsperiode

Rz. 19 Die Mitglieder der Vertreterversammlungen der KVen/KZVen werden nach Abs. 3 für 6 Jahre gewählt. Da nach dem GMG die erste Amtsperiode mit Wirkung zum 1.1.2005 begonnen hatte, handelt es sich um Kalenderjahre. Nach den einzelnen Satzungen sind Neuwahlen so vorzubereiten und rechtzeitig durchzuführen, dass die neue Vertreterversammlung jeweils im ersten Kalenderviertel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.2 Wahlordnung

Rz. 13 In den vertragsärztlichen Vorschriften gibt es keine Norm, die den Inhalt einer Wahlordnung vorschreibt. Verbindlich vorgeschrieben ist in § 80 Abs. 1 Satz 1, dass die Wahl unmittelbar und geheim sein muss und die Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen und Einzelwahlvorschlägen erfolgen. Für die Psychotherapeuten gilt die Einschränkung, das...mehr

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Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewerbetreibende

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Über die Abgrenzung zu ArbN > Arbeitnehmer Rz 70 ff, > Arbeitslohn Rz 144 ff, > Berufssportler, > Ehrenamt, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 2–8, > Hausgewerbetreibende, > Influencer, > Heilberuf, > Schiedsrichter, > Versicherungsvertreter, > Werber.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewerkschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband (> Berufsstände und Berufsverbände). Gewerkschaftsbeiträge sind > Werbungskosten (> Beiträge Rz 2 f), ebenso bei Sozialrentnern, wenn sie für die Gewerkschaft tätig waren und aus Anhänglichkeit und wegen des gebotenen Rechtsschutzes Mitglied bleiben (FG Köln vom 02.10.1989 – 5 K 4299/88, DB 1990, 402; >...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2 Weg

Versichert ist stets der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit. Der unmittelbare Weg muss nicht der kürzeste, der direkte Weg sein. Es muss sich um einen Weg handeln, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und durch sie veranlasst worden ist. Versichert ist in der Regel der Weg, der nach den Vorstellungen des Versicherten unter Berücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.3 Rechtsstellung der Ausschussmitglieder

Rz. 8 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Ausschusses schweigt das Gesetz. Da sie die Arbeit im Ausschuss nicht vollberuflich ausüben, kann ihre Aufgabe nur ein Ehrenamt sein. Die Satzungen der KV sehen deswegen die Zahlung einer Entschädigung vor. Es ist möglich, aber auch sinnvoll, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Übertragung der Sitzungsleitung hä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.3 Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse

Rz. 8 Nach Satz 3 der Vorschrift werden die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Mitglieder der KVen bzw. bei der KBV aufgrund von Wahlvorschlägen in unmittelbarer und geheimer Wahl auf der Grundlage der Satzung der zuständigen Körperschaft gewählt. Unmittelbar bedeutet, dass der Wahlberechtigte der Vertreterversammlung selb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

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Betriebsrat / 3.2 Begünstigungsverbot: ehrenamtliche Tätigkeit

§ 37 BetrVG konkretisiert den in § 78 Satz 2 BetrVG enthaltenen allgemeinen Grundsatz, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Sie wird durch § 38 BetrVG ergänzt, der die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt. Der ehrenamtliche Charakter und die Unentgeltlichkeit der Amtsführung sollen die innere Unabhäng...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 3.1 Begriff

Das wichtigste betriebsverfassungsrechtliche Organ auf der Arbeitnehmerseite ist der Betriebsrat. Er wird von den volljährigen Arbeitnehmern des Betriebs – ausgenommen die leitenden Angestellten (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG) – gewählt. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung (Repräsentant)[1] der Arbeitnehmer des Betriebs innerhalb der Betriebsverfassung, hat aber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.1 Generalklausel: § 37 Abs. 2 BetrVG

Erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 2 BetrVG ist immer die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, an Ausschusssitzungen, wenn das Betriebsratsmitglied dem Ausschuss angehört, und an Sitzungen anderer Gremien, denen das Betriebsratsmitglied angehört. Aber auch außerhalb solcher Sitzungen ist das Betriebsratsmitglied von der Arbeit zu befreien, wenn es bei gewissenhafter Überlegung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.6 Einbezug der Öffentlichkeit

Mit dem Einbezug des Public Value in die Corporate Governance ist das Verständnis verbunden, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur Kunden, sondern auch Partner des Unternehmens sind. Damit verbunden ist eine aktive Informationspolitik des Unternehmens und der Versuch, die Öffentlichkeit möglichst breit an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Ein solcher partiz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / 1.1 Fachliche Kompetenzen

Zu den fachlichen Kompetenzen gehören vorrangig Qualifikationen. Dies sind durch Zeugnisse, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen verbriefte Kompetenzen, wie sie während der Schullaufbahn, in der Ausbildung und im Studium sowie durch Weiterbildung erlangt werden. Darüber hinaus gehören hierzu berufliche und ggf. auch darüber hinausgehende Erfahrungen, z. B. im Ehrenamt o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesregierung auf die Klein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Einglied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.4 Haftung

Rz. 55 Die Vertrauensregelung in § 9 Abs. 3 S. 1 KStG wird durch eine entsprechende Haftungsregelung in § 9 Abs. 3 S. 2 KStG ergänzt, die jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn einem gutgläubigen Zuwendenden der Abzug zu belassen ist. § 9 Abs. 3 S. 2 KStG unterscheidet zwischen zwei Haftungstatbeständen: der Ausstellerhaftung (Alt. 1) und der Veranlasserhaftung (Alt. 2): D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr