Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Teilungserklärung (Teilungs... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vereinbarung gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, in der Regel Teilungserklärung genannt, erstellt, in der die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes beschrieben wird. In aller Regel enthält die Teilungserklärung als ...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Zum Zwecke der Erbschaftsteuer enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf sehr seltene Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden. So z. B., wenn der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern di...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.4 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs führen Zahlungen zur Rechtsablösung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern die Versteuerung des Entgelts für die Bestellung des Nießbrauchs auf mehrere Jahre verteilt wurde, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme zu erfassen. Be...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1 Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des Zuwendungsnießbrauchs bestellt der Eigentümer des Grundstücks einem Dritten, z. B. einem nahen Angehörigen, ein Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück. Die Rechtsbestellung kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. 1.1.1 Entgeltliche, teilentgeltliche und unentgeltliche Rechtsbestellung Eine entgeltliche Rechtsbestellung liegt vor, wenn der Wer...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.1 Vorbehaltsnießbrauch

Erfolgt eine Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe, führen einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an den Vermögensübergeber beim Eigentümer zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.[1] Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs können dagegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen sein[2] Hinweis Sonderausga...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 2 Bodenschatz als Gegenstand der AfS

AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz eintritt. Das ist regelmäßig bei Bodenschätzen, allerdings nicht bei ausströmenden Wasser, der Fall.[1] Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagers...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.4 Teilentgeltliche Rechtsbestellung

Bei teilentgeltlicher Rechtsbestellung gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend, wobei die Kosten entsprechend aufzuteilen sind.[1] Allerdings müsste hier, obwohl sich die Finanzverwaltung hierzu im Nießbrauchserlass nicht äußert, die Vereinfachungsregelung des § 21 Abs. 2 EStG zur Anwendung kommen, wonach von einer insgesamt entgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugeh...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.1 Nutzender

Der das Grundstück durch Vermietung Nutzende hat die erzielten Einnahmen zu versteuern und kann die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für ein eventuell an den Eigentümer gezahltes Entgelt.[1] Wichtig Vermieterstellung des Nutzungsberechtigten Bei bereits bestehenden Nutzungsverträgen ist zu beachten, dass d...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.4 Gestaltungsempfehlung

Der Vorbehaltsnießbrauch bietet gegenüber dem Zuwendungsnießbrauch den Vorteil, dass auch die Gebäudeabschreibung (vom Nießbraucher) als Werbungskosten abgezogen werden kann. Zumindest aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, den Nießbraucher zur Tragung der übrigen Grundstückskosten zu verpflichten, da dem Eigentümer obliegende Kosten steuerlich verloren gehen. Vorsicht i...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nießbraucher zufließen. Auch die Bestellung...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

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Nießbrauch / 1.4 Gestaltungsmissbrauch

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann im Einzelfall auch gestaltungsmissbräuchlich sein.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind ein zeitlich befristetes Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück bestellen, welches das Kind anschließend an seine Eltern zurückvermietet.[2] Umstritten ist, ob die Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrau...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

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Nießbrauch / 2.8 Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Ein Quotennießbrauch liegt vor, wenn dem Nießbraucher ein bestimmter Anteil, die Quote, an den Einkünften aus der Sache eingeräumt wird, z. B. 40 % der Erträge eines Grundstücks. Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil, insbesondere des Grundstücks.[1] In solchen Fällen erzielen Nießbraucher und Eigentümer häufig nebeneinander Einkünf...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.1 Grundsätze

Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerber wirtschaftlich...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 1.1 Nießbrauch keine Gegenleistung

Wird ein bebautes Grundstück unentgeltlich übertragen und behält sich der Übergeber ein Nießbrauchsrecht am gesamten Grundstück vor, ist das vorbehaltene Nießbrauchsrecht keine Gegenleistung des Grundstückerwerbers. Wirtschaftlich gesehen bleibt die Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit beim Übergeber, während der Übernehmer nur das belastete, um das Nutzungsrecht geminderte E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.3 Wann keine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich ist

In folgenden Fällen ist die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ausgeschlossen: Die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts beträgt weniger als 10 %. Kann der Nachweis einer zumindest 10 %igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen nicht erbracht werden, so kann das Wirtschaftsgut nicht dem gewillkür...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / d) Treuhandabreden

Bei einer treuhänderischen Gestaltung erhält der Treuhänder die Geschäftsanteile vom Treugeber übertragen und ist damit formell neuer Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Treuhandvertrag werden regelmäßig besondere Pflichten des Treuhänders normiert; es können aber auch z.B. Stimmrechte des Treugebers vorgesehen werden. Der Treuhänder ist als Gesellschafter der Inhaber aller...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der einkommensteuerrechtlichen Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren ange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2 Zivilrechtlicher Eigentümer

5.2.1 Alleineigentümer Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an diesem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.2 AfA-Berechtigung des Nießbrauchsbestellers

Rz. 118 Der neue Eigentümer nutzt das übertragene Wirtschaftsgut aufgrund des Nießbrauchsvorbehalts grundsätzlich nicht zur Erzielung von Einkünften. Folglich kann er auch keine AfA auf das Wirtschaftsgut geltend machen.[1] Gleiches gilt auch bei einem entgeltlichen Erwerb eines mit einem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts.[2] Bezieht sich dagegen der Vorhaltsnießbr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.6 Leasing/Mietkauf

Rz. 95 Da der Leasingnehmer grundsätzlich weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm geleasten Wirtschaftsguts ist, steht die AfA dem Leasinggeber zu. Nur wenn der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, er also als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen ist, kann er die AfA geltend machen. Der Leasinggegenstand ist z. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.4 Zusammentreffen mit Zuwendungsnießbrauch

Rz. 126 Hat der Alleineigentümer eines Wirtschaftsguts dieses unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich und für eine andere Person, z. B. für seinen Ehegatten, übertragen, liegt im Hinblick auf die andere Person ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch vor. Nutzt der ehemalige Eigentümer als Vorbehaltsnießbraucher das übertragene Wirtschaftsgut allein zur Erzielung von Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.4 Vermächtnisnießbrauch

Rz. 127 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers ein Nießbrauch an einem Wirtschaftsgut des Nachlasses zugunsten einer dritten Person bestellt wird. Der Nachlass geht insgesamt auf den Erben als Gesamtrechtsnachfolger über. Der Dritte hat gegen den Erben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.1 Allgemeines

Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Personen, die einande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung von Einkünften nutzen und au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr