Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. 2Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. (2) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 4 Der maßgebliche Zeitpunkt ist nicht ausdrücklich geregelt (MüKo/Westermann Rz 6). Entspr dem Ziel von § 435, dass der Käufer lastenfrei Eigentum erwirbt, entscheidet der Eigentumsübergang (BGH NJW-RR 22, 808 Rz 13; KG BeckRS 11, 22610; Kobl BeckRS 15, 9939 Rz 16; aA HP/Faust Rz 5; zur aF BGHZ 113, 106, 113 mwN); bei Kauf unter EV kommt es also auf den Eintritt der Bedin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übernahme.

Rn 5 Wird das Landgut nicht nach den Sondervorschriften der landesrechtlichen Anerbengesetze, sondern nach erbrechtlichen Grundsätzen des BGB an eine Erbengemeinschaft vererbt, so kann der Erblasser einem Miterben das Recht einräumen, das Landgut allein zu übernehmen. Dann ist das Landgut bei der Auseinandersetzung nach I nur mit dem ggü dem Verkehrswert geringeren Ertragswe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 704 BGB – Pfandrecht des Gastwirts.

Gesetzestext 1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung. Rn 1 § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft: Gefahr/Lasten

Rn. 189f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gefahrtragung ist die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend. Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§§ 446f BGB (Kaufvertrag), § 644 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 311c BGB – Erstreckung auf Zubehör.

Gesetzestext Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache. Rn 1 Die abdingbare Vorschrift betrifft den Umfang der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Veräußerung oder Belastung einer Sache. § 311c wird auf Miete und Pacht analog angewendet (BGH NJW 00, 354, 357 [BGH 29.09....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Recht an einem Grundstück.

Rn 2 Erfasst sind alle dinglichen Rechte an einem Grundstück bis auf das Eigentum selbst (s § 928). § 875 gilt sowohl für alle beschränkten dinglichen Rechte, grundstücksgleichen Rechte (zB 11, 26 ErbbauRG), als auch für die Aufhebung von Rechten an grundstücksgleichen Rechten (MüKo/Lettmaier Rz 7). Die Aufhebung von Miteigentumsbruchteilen ist unzulässig (Staud/Gursky Rz 32...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 977 BGB – Bereicherungsanspruch.

Gesetzestext 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Abl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (HP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgrenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erweiterter Anwendungsbereich.

Rn 3 Über den Wortlaut des I hinaus haben Rspr und Lehre den § 1004 zu einem allgemeinen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen nicht nur des Eigentums an sich, sondern auch von absoluten Rechten und Rechtsgütern iSd § 823 I (insb Persönlichkeitsrecht; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) entwickelt. Dementsprechend häufig wird eine Gesamtanalogie zu den §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rückgewährpflicht.

Rn 58 Nach endg Wegfall des Sicherungszwecks, insb Erlöschen der gesicherten Forderung, ist das Sicherungsgut, wenn – wie üblich – keine auflösende Bedingung vereinbart ist, an den Sicherungsgeber (Rn 38) zurück zu übertragen (BGHZ 191, 277 Rz 12; 202, 150 Rz 7, 11; 209, 1 Rz 8; NJW 96, 1213, 1215; 97, 3434, 3436; WM 12, 2144, Rz 15; NJW 13, 2894 Rz 7 für Sicherungsgrundschu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Enteignungsgleicher Eingriff.

Rn 6 Es wird unterschieden zwischen dem – rechtswidrigen – enteignungsgleichen und dem – an sich rechtmäßigen – enteignenden Eingriff. Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemute...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für den Sach- und über § 453 auch den Rechtskauf. Sie regelt nicht Verkäufe im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 817, 825 ZPO) und nach dem ZVG. Die Verschaffung des Eigentums an der Kaufsache ist in § 433 I 1 verortet, sie unterliegt daher nicht § 435 (BGHZ 174, 61 Rz 27; Hamm NJW-RR 12, 1441, 1442; Schlesw NJW-RR 11, 1233, 1234 [OLG Schleswig 29.03.2011 -...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2166 BGB – Belastung mit einer Hypothek.

Gesetzestext (1) 1Ist ein vermachtes Grundstück, das zur Erbschaft gehört, mit einer Hypothek für eine Schuld des Erblassers oder für eine Schuld belastet, zu deren Berichtigung der Erblasser dem Schuldner gegenüber verpflichtet ist, so ist der Vermächtnisnehmer im Zweifel dem Erben gegenüber zur rechtzeitigen Befriedigung des Gläubigers insoweit verpflichtet, als die Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 13 Die Übergabe (I 1 Alt 1), die Verschaffung des Eigentums (I 1 Alt 2) und die Freiheit der Sache von Sach- und Rechtsmängeln (I 2) sind die vom Verkäufer geschuldeten im synallagmatischen Verhältnis gem § 320 I stehenden drei Hauptleistungspflichten. Sie sind vom Verkäufer kumulativ zu erfüllen. Fehlt es nur an der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht, liegt insgesamt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf.

Rn 8 I 2 legt die Unwiderruflichkeit der Gestattung für die Fälle fest, in denen zum einen eine Gestattungspflicht besteht und weiterhin der Empfänger der Gestattung Besitzer der Hauptsache ist. Wirkungen entfaltet der Widerruf nur insoweit, als das Eigentum an den Bestandteilen nunmehr nicht mehr auf Grund der Gestattung erworben werden kann (Soergel/Henssler § 956 Rz 7). R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgleich nach Maßgabe der Anteile.

Rn 2 Die in § 430 vorgesehene Verteilung nach Köpfen ist eine bloße Hilfsregel, die nur dann gilt, wenn sich aus G oder Vertrag nichts anderes ergibt. Darlegungs- u beweispflichtig für Abweichungen von der Kopfteilvermutung ist derjenige, der sich darauf beruft (BGH NJW 90, 705 [BGH 29.11.1989 - IVb ZR 4/89]; BFH NJW 12, 1837, 1839 [BFH 23.11.2011 - II R 33/10]; München ZEV ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Unzumutbarkeit‹.

Rn 54 Die ›Einwirkung‹ muss unzumutbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein WEigtümer ein Sonderopfer erbringt (s.a. BRDrs 168/20, 57: Sonderopfergrenze). Wann diese Grenze überschritten wird, bestimmt sich nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen WEigtümers in der WE-Anlage, somit nach demselben Maßstab, der für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Bee...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. 2Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden, wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauft wird. (2) Dritten gegenüber hat das Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch die Ausübung des Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1126 BGB – Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen.

Gesetzestext 1Ist mit dem Eigentum an dem Grundstück ein Recht auf wiederkehrende Leistungen verbunden, so erstreckt sich die Hypothek auf die Ansprüche auf diese Leistungen. 2Die Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1, des § 1124 Abs. 1, 3 und des § 1125 finden entsprechende Anwendung. 3Eine vor der Beschlagnahme erfolgte Verfügung über den Anspruch auf eine Leistung, die e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 14 LPartG – Wohnungszuweisung bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Lebenspartner voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Lebenspartners notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schutzanordnungen (Abs 3 S 1).

Rn 31 Dem die Wohnung verlassenden Ehegatten kann aufgegeben werden, alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung des Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln. Zu den danach möglichen Anordnungen zählen das Verbot der Kündigung des Mietverhältnisses oder die Wohnung anderweitig zu vermieten, das Verbot, die Wohnung nochmals zu betreten, das Gebot, sämtliche Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechte.

Rn 4 Die Bezugnahme ist bei jedem Grundstücksrecht mit Ausnahme des Eigentums möglich (Grüneberg/Herrler Rz 4). Zulässig ist die Bezugnahme auch bei Vormerkung (§ 885 II) und Widerspruch (§ 899) (Schöner/Stöber Rz 263). Klarstellende Sonderregelungen enthalten die §§ 14 ErbbauRG, 7 III WEG, 32 II WEG, 49 GBO. § 874 gilt entspr bei der Belastung eines Rechts (KG OLGE 14, 65),...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Übergangsregelung zum gesetzlichen Güterstand der DDR.

Rn 19 In der DDR war am 1.4.66 das dortige Familiengesetzbuch (FGB) in Kraft getreten, welches als gesetzlichen Güterstand die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft eingeführt hat. Gem dem bundesdeutschen interlokalen Privatrecht und dem dabei anstelle der Staatsangehörigkeit als Ersatzanknüpfungspunkt maßgebenden gewöhnlichen Aufenthalt (BGH NJW 63, 1975 [BGH 21.06.1963 - V ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Käufers.

Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Matusche-Beckmann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anwendbarkeit schuldrechtlicher Regelungen.

Rn 19 Das allgemeine Schuldrecht, §§ 241–432, kommt grds nicht zur Anwendung, da der Herausgabeanspruch aus § 985 ein dinglicher Anspruch ist. Eine Schuldübernahme hinsichtlich der Herausgabepflicht gem §§ 414 ff, kann somit nicht erfolgen, da allein der tatsächliche Besitz maßgeblich ist. Da der Herausgabeanspruch stets aus dem Eigentum selbst erwächst, ist auch eine Abtret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aus dem Nachlass erlangt.

Rn 16 Für den Erwerb genügt die Erlangung des mittelbaren Besitzes (RGZ 81, 293), etwa wenn der Mieter die Miete vorbehaltlos an den vermeintlichen Erben zahlt. Unerheblich ist, ob einzelne Nachlassgegenstände oder der gesamte Nachlass erlangt ist (Lange/Kuchinke § 40 II 5). Rn 17 Erlangt ist jeder Vermögensvorteil, der aus dem Nachlass stammt oder mit Mitteln der Erbschaft e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, durch gerichtliche Genehmigungserfordernisse sowie von Mitteilungspflichten, dem Betreuten seine Wohnung als Lebensmittelpunkt solange wie möglich, zu erhalten (vgl Bobenhausen RPfleger 94, 13; Renner BtPrax 99, 96). Der Betreute soll nicht durch Kündigung und Auflösung seiner Wohnung durch den Betreuer gezwungen werden können, den Rest seines Leb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) ›Altlasten‹.

Rn 20 War das Grundstück als Ganzes oder waren sämtliche Miteigentumsanteile vor Entstehung der Wohnungseigentumsrechte bereits mit einem Gesamtrecht belastet, hat sich die bestehende Belastung nach §§ 1192 I, 1132, 1114 BGB in eine Belastung aller Anteile umgewandelt (Oldbg MDR 1989, 263; München MDR 72, 239). Auch Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte am gesamten Grundstück s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 117. Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v 20.12.2000, BGBl I 2000, 1850

Rn. 137 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wird ua das StSenkG inhaltlich korrigiert, und zwar wie folgt: § 3 Nr 40 S 5 u 6 EStG/§ 3c Abs 2 S 3 EStG: Die noch im StSenkG enthaltene einjährige Behaltefrist, die eine volle StPfl für Veräußerungsgewinne bei Anteilen und zugleich das hälftige Abzugsverbot bezüglich damit zusammenhängender Aufwendungen verursacht hatte, entfällt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertragsaufhebung.

Rn 12 Für die Aufhebung eines Grundstücksgeschäfts ist zu unterscheiden: Wenn der Vertrag schon durch Übereignung erfüllt ist, begründet die Aufhebung eine Pflicht zur Rückübereignung; der Aufhebungsvertrag ist daher formbedürftig (BGHZ 83, 395, 397, im Ergebnis idR auch BGHZ 127, 168, 173f). Ist der Vertrag dagegen noch nicht erfüllt, kann er idR formfrei aufgehoben werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Anordnung der Einziehung

Rz. 1131.20 [Autor/Stand] Soweit die obigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht die Einziehung anordnen. Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts [2]. Soweit die Einziehung Strafcharakter hat (§ 74 StGB), ist vor allem auf die Tat- und Schuldangemessenheit zu achten. Dient die Einziehung überwiegend oder ausschließlich einem S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewegliche Sachen.

Rn 5 Neben § 2366 gelten selbstständig §§ 932 ff, 1032 2, 1207. Die Veräußerung einer beweglichen Nachlasssache durch den Erbscheinsscheinerben verschafft dem Erwerber gem §§ 929 ff, 2366 Eigentum; auf § 935 kommt es nicht an (Wiegand JuS 75, 283, 285). Ist dabei die vom Erbscheinsscheinerben veräußerte Sache fremd, aber nicht abhanden gekommen, können §§ 932, 2366 zusammenw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 13 Folge der Annahme eines Geschäftes nach § 1357 ist, dass beide Ehegatten aus ihm berechtigt und verpflichtet sind (I 2). Ggf muss der mitverpflichtete Ehegatte sich die Kenntnis des anderen zurechnen lassen (BGH FamRZ 82, 776). Beide Ehegatten haften als Gesamtschuldner. Ist der Vertrag nichtig, haften beide Ehegatten bereicherungsrechtlich als Teilschuldner auf das je...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt und Systematik (Überblick).

Rn 8 Die VO enthält allseitige Kollisionsregeln, die sich auch auf das Recht von Nicht-Mitgliedstaaten der EU erstrecken (Art 3). Sie statuiert spezielle Anknüpfungsregeln für unerlaubte Handlungen (Art 4–9) einschließlich sonstiger Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (Art 13), ungerechtfertigte Bereicherung (Art 10), Geschäftsführung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Zu dem von § 955 geschützten Personenkreis zählen der gutgläubige Eigenbesitzer und der gutgläubige Nutzungsbesitzer. Nutzungsbesitzer ist derjenige, welcher die Sache zwar als Fremdbesitzer, aber auf Grund eines vermeintlich bestehenden dinglichen Nutzungsrechts besitzt. Soweit mittelbarer Eigenbesitz und unmittelbarer Nutzungsbesitz zusammentreffen, ist allein II anzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. 2Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. (3) Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. (4) Ein Wohnungseigentümer ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vertretbare Sachen in der Art hinterlegt, dass das Eigentum auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren, so finden bei Geld die Vorschriften über den Darlehensvertrag, bei anderen Sachen die Vorschriften über den Sachdarlehensvertrag Anwendung. 2Gestattet der Hinterleger dem Verwahrer, h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung nach Pfandreife.

Rn 2 Nach Pfandreife, dh. Fälligkeit der gesicherten Forderung (§ 1228 II; Bambg WM 07, 389, 391) bzw eines Teils (BGH WM 13, 935 Rz 17) kann der Schuldner mit befreiender Wirkung nur an den Pfandgläubiger leisten, soweit nicht §§ 1275, 407, 408 eingreifen. Nur dann setzt sich das Pfandrecht nach § 1287 fort. Ist eine bewegliche Sache zu übereignen, so handelt der Pfandgläub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anspruchsgegenstand.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abspaltungen.

Rn 17 Ein WEigtümer kann von einem seiner Wohnungseigentumsrechte einen Teil des Miteigentumsanteils und/oder einen Teil des SonderE abspalten und mit einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Wohnungseigentumsrecht verbinden (München ZWE 09, 25). Hierzu bedarf er grds nicht der Mitwirkung anderer WEigtümer (München ZWE 09, 25), ggf aber der Zustimmung Dritter (Vor §§ 1–49...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Konkurrenzen.

Rn 2 § 255 soll einen Regress des Schädigers (= Ersatzpflichtigen) gegen einen Dritten ermöglichen. Er steht daher neben den Regressvorschriften, die mit einer Legalzession arbeiten (zB §§ 86 VVG, 116 SGB X) und insb neben der Gesamtschuld, die einen doppelten Regress über § 426 vermittelt (vgl § 426 Rn 16 ff). Diese Regeln sollen dem § 255 vorgehen (BGHZ 52, 39, 43, 45, str...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dienstbarkeiten.

Rn 16 Das im gemE stehende Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums (BGH NJW-RR 19, 914, Rz 27) oder eines Dritten mit einer Dienstbarkeit (§§ 1018 BGB ff) belastet werden (BGH NJW 89, 2391, 2392 [BGH 19.05.1989 - V ZR 182/87]; Oldbg Rpfleger 77, 22). Bsp: Duldungsverpflichtungen ggü Immissionen, Wegerechte am nicht überbauten Grundstück, Geh- und Fahrtrechte, Mitbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellte Privatdeiche (Nr. 4 Alt. 2)

Rz. 461 [Autor/Stand] Privatdeiche sind sämtliche Erscheinungsformen von Deichen, die eine private Trägerschaft haben. Dazu gehören z.B. Dämme, Böschungen.[2] Kein Bestandteil des Deichs ist das sog. Deichvorland, dessen Grundsteuerbefreiung sich ausschließlich nach § 4 Nr. 4 Alt. 1 GrStG richtet; s. oben Rz. 419 f. Rz. 462 [Autor/Stand] Mit dem Tatbestandsmerkmal staatlich u...mehr