Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kondiktionssperre aus §§ 994 ff.

Rn 71 Bleiben für die Aufwendungskondiktion also nur die Fälle, in denen der (unrechtmäßige) Fremdbesitzer ohne rechtsgeschäftlichen Vertrags- oder Zweckbezug, sonst der (unrechtmäßige) Eigenbesitzer Baumaßnahmen auf einem fremden Grundstück ausführt (vgl auch Rn 66). Das wirft dann allerdings die Frage nach der seit Langem streitigen Konkurrenz zu den ebenfalls den Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsabrede.

Rn 2 Der Pfandbestellung liegt als Kausalgeschäft idR ein oftmals stillschweigend getroffener, schuldrechtlicher Sicherungsvertrag zugrunde (BGH NJW-RR 91, 305 [BGH 02.10.1990 - XI ZR 205/89]). Partner des Gläubigers beim Sicherungsvertrag kann (Auslegungsfrage) der persönliche Schuldner oder der Eigentümer sein. Rn 3 Die Verpflichtung zur Bestellung eines Pfandrechts an eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überbau, Stammgrundstück.

Rn 8 Das Gebäude (Rn 5 ff) muss von einem Grundstück aus (Stammgrundstück) teilweise über die Grenze auf das Nachbargrundstück gebaut worden sein. Welches das Stammgrundstück ist, bestimmt sich allein nach den Absichten und wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn (Rn 2) im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGH NJW 89, 789, 790). Die Größe oder die Wichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, BFH versus BFH?, BB 1996, 1487; Kusterer, Handelsrechtliche Bilanzierung von Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1996, 438; Eisgruber, Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1997, 522; Stephan, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, DB 1997, 1049; Neufang, Gebäude auf fremdem Grund und Boden aus der Sicht der Steuerbilanz und der Wohnungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnun gen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. (3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pflichten des Gläubigers.

Rn 8 Typischer-, aber nicht notwendigerweise begrenzt der Sicherungsvertrag zudem die Befugnisse des Grundschuldgläubigers, da das dingliche Recht über die Ansprüche des Gläubigers aus dem gesicherten Rechtsverhältnis hinausgeht. So werden insb Grundschulden für Kreditinstitute meist mit Grundschuldzinsen ausgestattet, die die geschuldeten Zinsen bei weitem übersteigen. Hier...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 816 enthält drei selbstständige Kondiktionstatbestände. I 1 gewährt dem Berechtigten einen Bereicherungsanspruch gegen denjenigen, der als Nichtberechtigter eine wirksame entgeltliche Verfügung über einen jenem gehörenden Vermögensgegenstand trifft (iE Rn 3 ff); war die Verfügung hingegen unentgeltlich, so richtet sich der bereicherungsrechtliche Herausgabeanspruch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Selbsthilfemaßnahmen.

Rn 5 Grds kommen als Maßnahmen der Selbsthilfe nur solche in Betracht, die auch iRe hoheitlichen Verfahrens von staatlichen Organen vorgenommen werden können (vgl § 230 II–IV). Erforderlich (§ 230 I) ist das Mittel, das die Gefahr auf die mildeste Weise abwendet. Genügt die Wegnahme einer Sache, darf also keine Festnahme erfolgen. Selbsthilfe erfordert zielgerichteten Selbst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechtigter.

Rn 8 Berechtigte der Vormerkung können alle hinreichend bestimmten oder bestimmbaren (teil-)rechtsfähigen Personen und Personenverbände sein. Berechtigter der Vormerkung und Gläubiger des gesicherten Anspruchs müssen wegen der Akzessorietät identisch sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Imparitätsprinzip

Rn. 500 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Im Gegensatz zu den Gewinnen (s Rn 410) sind Verluste auch dann auszuweisen, wenn sie am Bilanzstichtag zwar noch nicht realisiert, aber immerhin vorhanden sind. Entgegen einem weitverbreiteten Missverständnis werden also nicht die aus Sicht des Bilanzstichtags künftig drohenden Verluste und Risiken berücksichtigt, sondern nur die bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benötigen.

Rn 21 Für das Merkmal des Benötigens reicht ein Wohnraumbedarf, ohne dass es auf die unzureichende Unterbringung der betreffenden Person ankommt (vgl BGH ZMR 88, 130 = WuM 88, 47 [BGH 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87]; Hambg WuM 86, 51 [OLG Hamburg 10.12.1985 - 4 U 88/85]), es genügen für die Eigennutzungsabsicht des Vermieters vernünftige Gründe. Entgegenstehende Interessen des M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Abbruchverpflichtung/-berechtigung des Nutzungsberechtigten

Rn. 182j Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Bei Erstellung eines Gebäudes bereits mit Abbruchverpflichtung entsteht schon kein zivilrechtliches Eigentum des Grundstückseigentümers am Gebäude, sondern ein zivilrechtlich und wirtschaftlich dem Hersteller zuzurechnender Scheinbestandteil, da die Verbindung von Grund und Boden zu einem nur vorübergehenden Zweck erfolgt (s Rn 182b, 182c)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unterscheidung.

Rn 13 Für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis ist der vereinbarte Nutzungszweck entscheidend (stRspr, etwa BGH ZMR 21, 468Rz 23; NJW 20, 331 Rz 21). Wohnraummiete liegt vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse und/oder der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen sollen (BGH ZMR 21, 468 Rz 23; NJW 20, 331 Rz 231). Wohnrä...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Lebzeitige Übertragung

Rz. 176 Durch die in § 2325 Abs. 3 BGB geregelte zeitanteilige Abschmelzung des für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigenden Werts bildet die (möglichst frühzeitige) lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – einen interessante Gestaltungsansatz. Rz. 177 Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichttei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nac...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Deckung für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkws. Die Kl. unterhält bei der A. AG seit dem März 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für die "private Nutzung 1 Pkw" unter Einbeziehung der VRB 1994. Deren § 21 Verkehrs-Rechtsschutz mit Vorsorgeversicherung und Per...mehr

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zfs 08/2024, Voraussetzunge... / 1 Hinweis:

Die Entscheidung des BVerwG liegt derzeit noch nicht im Volltext vor. Deshalb wg. ihrer Bedeutung hier vorab die Pressemitteilung des BVerwG Nr. 28/2024 v. 6.6.2024. Die Vorinstanz OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2022 – OVG 1 LC 64/22 – ist mit Leits. und Anm. abgedr. in zfs 2023, 238. “… Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestehen folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeine Kündigungsfristen nach § 573c I.

Rn 3 Es gilt jetzt eine asymmetrische Kündigungsfrist. Nach § 573c I 1 beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate unabhängig von der Dauer der Überlassung des Wohnraums, während nach § 573 I 2 sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate verlängert, dh maximal 9 Monate. Rn 4 Regelkündigungsfrist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenwärtige Gefahr.

Rn 4 Nach allg Auffassung erfordert die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr, dass zur Abwendung von Schäden für das Rechtsgut des Dritten sofortige Abhilfe notwendig ist (Staud/Althammer Rz 12 mwN). Einerseits muss also der Eintritt eines Schadens unmittelbar bevorstehen, andererseits müssen zur Verhinderung des Schadenseintritts umgehende Maßnahmen erforderlich sein. Rn 5 Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Schadensersatzanspruchs.

Rn 7 § 989 gewährt nur insoweit einen Ersatzanspruch, als ein Schaden dadurch entsteht, dass die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde nicht herausgegeben werden kann. Ein Schaden aus der bloßen Vorenthaltung der Sache wird nicht ersetzt. Hinsichtlich dessen verschaffen die §§ 990 II, 992 Abhilfe. Hinsichtlich des Inhalts des Schadensersatzanspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Ansätze für eine Drittschadensliquidation.

Rn 102 Das Privatrecht enthält immerhin einige Ansätze für die Drittschadensliquidation. So verlangt § 700 I wegen der vom Gast eingebrachten und dann beeinträchtigten Sachen nicht, dass diese dem Gast gehört haben; der Gast kann also den Schaden des dritten Eigentümers geltend machen. Noch deutlicher gibt § 421 I 2 HGB dem Empfänger das Recht, aus dem (idR vom Absender gesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schutz des Mieters bei Bestehen einer Gebäudefeuerversicherung.

Rn 27 Seit BGH ZMR 01, 175 (vgl Köln NZM 09, 293) soll sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers für all die Fälle ergeben, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Wohnungsmieter nicht in der Gebäudefeuerversicherung des Eigentümers mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eintragung (Abs 2).

Rn 3 Die Eintragung hat bei dem belasteten Recht zu erfolgen und bei Briefrechten auch auf dem Brief (BayObLG MittBayNot 79, 113). Bei ursprünglicher Bestellung des Rangvorbehalts ist lediglich die Bewilligung des Eigentümers, bei nachträglicher nur die Bewilligung des Zurücktretenden erforderlich. Der wesentliche Inhalt des vorbehaltenen Rechts muss im Eintragungsvermerk en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen: (2) Ist ein Wohnungseigentum selbstständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Dauerschuldverhältnisse

Rn. 459 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht in einmaligen Erfüllungshandlungen erschöpft (wie zB in den Fällen der Veräußerung oder Werklieferung), sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten begründet (zB Miete, Pacht, Arbeitsverhältnis, Darlehensverhältnis). Zurechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung.

Rn 52 Auch missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung kann von § 826 erfasst werden, zB Abreden zur Ausschaltung von Bietern, um ein insgesamt niedrigeres Gebot zum Schaden des Eigentümers und etwaiger dinglich Berechtigter zu erzielen (zB BGH NJW 61, 1012, 1013 [BGH 21.02.1961 - VI ZR 99/60]; WM 65, 203, 204; Frankf WM 89, 1102, 1104), sonstige sittenwidrige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Pfandverkauf ohne Titel (Abs 1).

Rn 1 IdR geschieht die Pfandverwertung nach I durch öffentliche Versteigerung nach den §§ 1234–1240. Diese sind iRd §§ 1245 f, 1259 dispositiv. Der Verkauf erfolgt im Namen des Gläubigers, aber für Rechnung des Eigentümers u ist mit dem Zuschlag (§ 156 1) perfekt. Die Übereignung geschieht nach §§ 929 ff. Rn 2 Der Gläubiger haftet für Rechtsmängel, die Haftung hat wegen § 124...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweipersonenverhältnisse.

Rn 5 Hat der Verlierende dem Gewinnenden die verlorene Sache nicht geleistet, so ist der Ausgleichsanspruch nach § 951 eine Kondiktion in sonstiger Weise nach § 812 I 1 Alt 2. Die Rechtsgrundlosigkeit dieses Erwerbs ergibt sich aus dessen Widerspruch zur gesetzlichen Eigentumsordnung, der eben nicht allein durch §§ 946 ff beseitigt wird. Beruht im Zweipersonenverhältnis der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1140 BGB – Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs.

Gesetzestext 1Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892, 893 ausgeschlossen. 2Ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, der aus dem Briefe oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, steht einem im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gleich. Rn 1 B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Untermiete.

Rn 2 § 540 I 1 zeigt, dass die Untermiete (Drasdo WuM 19, 1) der wichtigste Fall der selbstständigen Gebrauchsüberlassung – zumindest ein einzelner Raum (zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen vgl Bieber jurisPR-MietR 16/2022 Anm 1 zu LG Berlin ZMR 22, 640; Oberndorfer ZMR 23, 532; BGH ZMR 24, 20) muss zur alleinigen Benutzung überlassen worden sein – des Mietobjekts an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilung, Vereinigung.

Rn 19 Sichern mehrere Hypotheken, die gleichen oder unmittelbar aufeinander folgenden Rang haben, eine einheitliche Forderung, so können sie zu einer Einheitshypothek zusammengefasst werden (RGZ 145, 47, 49; Hamm Rpfleger 92, 13 [OLG Hamm 18.07.1991 - 15 W 300/90]), wenn Zinssatz (nicht Zinsbeginn) und Zahlungsbestimmungen gleich sind; dies ist keine Neubestellung, sondern l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeiner Rechtsgedanke.

Rn 1 Der Zweck der Vorschrift, die Abwicklung beendeter Gebrauchsüberlassungsverträge schnell sicherzustellen, rechtfertigt ihre Anwendung unabhängig davon, ob die Gebrauchsüberlassung auf Miete, Leihe oder einer ihnen sachnahen Nebenabrede in einer Vereinbarung anderen Vertragstyps beruht (BGH NJW 02, 1336 [BGH 19.12.2001 - XII ZR 233/99]) und ob diese Vereinbarung unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. 2Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herkunft.

Rn 10 Die Einwirkungen müssen von einem anderen Grundstück ausgehen. Deshalb unterliegen zB Beeinträchtigungen einer Mietwohnung, die von einer anderen Mietwohnung innerhalb desselben Grundstücks ausgehen, nicht den Regelungen des § 906 (BGHZ 157, 188, 190f); allerdings ist zur Bestimmung der Grenzen dessen, was ein Mieter an Immissionen durch den Gebrauch einer anderen Wohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 56 Charakteristisches Merkmal der Eingriffskondiktion ist es, dass die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung nicht wie bei § 812 I 1 Alt 1 vom Bereicherungsgläubiger (durch Leistung) bewirkt wird. Der Bereicherungsschuldner muss gem § 812 I 1 Alt 2 alle vermögenswerten Vorteile herausgeben, die er durch einen unbefugten Eingriff in eine nach der Rechtsordnung aussch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 12 Sofern sich das Rangverhältnis nicht nach I richten soll, können die Beteiligten durch dingliche Vereinbarung entspr §§ 873, 880 II eine andere Rangfolge bestimmen, die bei der Vornahme der Eintragung zu beachten ist. Eine solche Rangbestimmung kann auch stillschweigend getroffen sein (München Rpfleger 06, 68f [OLG München 25.10.2005 - 32 Wx 107/05]). § 879 III gilt nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1104 BGB – Ausschluss unbekannter Berechtigter.

Gesetzestext (1) 1Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. 2Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt das Vorkaufsrecht. (2) Auf ein Vorkaufsrecht, das zu Gunsten des jeweiligen Eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertungserleichterung.

Rn 3 Die Erleichterung der Verwertung liegt va darin, dass ein freihändiger Verkauf durch den Pfandgläubiger selbst zum aktuellen Börsen- oder Marktpreis etwa über die Börse ohne Androhung u Wartefrist entgegen § 1245 II schon vor Pfandreife (§ 1228 II), insb schon bei der Verpfändung, vereinbart werden kann. Ein Verkauf unter dem aktuellen Börsen- oder Marktpreis begründet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Gesamtbelastung.

Rn 11 Die Gesamthypothek gewährt dem Gläubiger das Wahlrecht, aus welchem Grundstück er sich befriedigen will; in der Zwangsversteigerung gelten die §§ 44, 64 ZVG. Wird der Gläubiger durch Vollstreckung in ein Pfandobjekt befriedigt, werden die anderen Grundstücke von der Haftung frei. Rn 12 Der Gläubiger ist aber berechtigt, die Gesamthypothek in beliebiger Weise auf die ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden. (2) 1Zu der Rangänderung ist die Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten und die Eintragung der Änderung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und des § 878 finden Anwendung. 2Soll eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld zurücktreten, so ist außerdem die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grundschuld, Rentenschuld.

Rn 7 § 1128 ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I). Bei der Grundschuld besteht die Verpflichtung aus § 102 VVG (s Rn 1) bis zum vollen Nennbetrag der Grundschuld. Der Anspruch ist aber durch § 1282 I 2 begrenzt, und der Versicherer kann dem Grundschuldgläubiger alle Einwendungen des Eigentümers aus der Sicherungsabrede entgegenhalten (RGZ 124, 93).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilung.

Rn 10 Teilung ist die Aufhebung einer Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung oder die Abschreibung einer realen Teilfläche aus einem einheitlichen Grundstück und Buchung der entstehenden Grundstücke unter selbstständigen Nummern im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs. Sie ist erforderlich bei Veräußerung oder grds bei Belastung (§ 7 GBO) einer Teilfläche. Sie wird wirksam ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1152 BGB – Teilhypothekenbrief.

Gesetzestext 1Im Falle einer Teilung der Forderung kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich. 2Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefes. Rn 1 Teilhypot...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vornahme eines Rechtsgeschäfts.

Rn 13 Der Begriff ›Rechtsgeschäft‹ erfasst Geschäfte, bei denen (abstrakt) ein Sonderinteresse eines WEigtümers betroffen sein kann; § 25 IV Fall 1 ist aber auch auf geschäftsähnliche Handlungen und auch auf Realakte anzuwenden. Das Stimmverbot greift ferner, wenn das Geschäft zwar nicht mit dem Stimmberechtigten, aber mit einem ihm eng verbundenen Dritten geschlossen werden...mehr