Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2 Stimmverbot nach § 25 Abs. 4 WEG

Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.3 Entziehungsurteil

Schließlich besteht ein gesetzliches Stimmverbot dann, wenn der Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Veräußerung seines Sondereigentums verurteilt ist. Bekanntermaßen kann die Entziehung des Sondereigentums dann von einem Wohnungseigentümer verlangt werden, wenn dieser in ganz erheblicher Weise gegen die ihm obliegenden Pflichten verstößt. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1 Inhaber des Stimmrechts

1.1 Wohnungseigentümer Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Woh...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 4 Änderung des Stimmrechtsprinzips

4.1 Vereinbarung Das Stimmrechtsprinzip kann grundsätzlich durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden. Erweist sich etwa das gesetzliche Kopfstimmrecht angesichts bestimmter Umstände als wenig interessengerecht, haben die Wohnungseigentümer unproblematisch die Möglichkeit, dieses etwa in das Objekt- oder Wertprinzip umzuändern. Entsprechendes gilt auch dann, we...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.3 Majorisierung

Das Thema "Majorisierung" kann von vornherein nur dann überhaupt relevant werden, wenn sich das Stimmprinzip nicht nach § 25 Abs. 2 WEG richtet. Gilt hingegen das gesetzliche Kopfprinzip, hat auch der Mehrheitseigentümer lediglich eine Stimme. Im Übrigen ist auch beim Thema "Majorisierung" stets zu beachten, dass das Stimmrecht zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte des W...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.2 Vollmachtsnachweis

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020[1] regelt das Gesetz erstmals in § 25 Abs. 3 WEG ein Formerfordernis für Vollmachten. Hiernach bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Vereinbarte Formvorschrift Durch Vereinbarung, also insbesondere in der Gemeinschaftsordnung, können strengere Formvorschriften – insbesondere d...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.3 Vereinigung

Grundsätzlich ist auch bei der Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich. Ein Wohnungseigentümer kann also 2 oder mehrere in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen, selbst wenn das neu gebildete Wohnungseigentum nicht in sich abgeschlossen ist. ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.2 Beschluss

Durch bloße Beschlussfassung kann eine Änderung des Stimmrechtsprinzips nicht herbeigeführt werden. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1 Vornahme eines Rechtsgeschäfts

6.2.1.1 Grundsätze Der Wohnungseigentümer unterliegt bei der Beschlussfassung über die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm selbst einem Stimmverbot, weil er typischerweise von einem persönlichen Sonderinteresse geleitet wird. Es genügt hierbei – wie bei der Frage, ob von einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung etwa des Sondereigentums größere Beeinträchtigungen ausgehen – e...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.1 Vereinbarung

Das Stimmrechtsprinzip kann grundsätzlich durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden. Erweist sich etwa das gesetzliche Kopfstimmrecht angesichts bestimmter Umstände als wenig interessengerecht, haben die Wohnungseigentümer unproblematisch die Möglichkeit, dieses etwa in das Objekt- oder Wertprinzip umzuändern. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein vom geset...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.3 Öffnungsklausel-Beschluss

4.3.1 Spezifizierte Öffnungsklausel Enthält die Gemeinschaftsordnung ausnahmsweise einmal eine spezifizierte Öffnungsklausel, die sich ausdrücklich auf eine Änderung des Stimmrechtsprinzips bezieht, ist auf ihrer Grundlage eine Änderung des Stimmrechtsprinzips unter den formellen Voraussetzungen der Öffnungsklausel möglich.[1] Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6 Stimmrechtsausschluss

Wie eingangs bereits ausgeführt, gehört das Stimmrecht des Wohnungseigentümers zum Kernbereich seiner elementaren Mitgliedschaftsrechte. Bereits deshalb kommt ein Stimmrechtsausschluss nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht. 6.1 Durch Vereinbarung Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung gen...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2 Wie bemisst sich das Stimmrecht?

2.1 Gesetzlicher Ausgangspunkt Das Gesetz sieht in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG das sog. "Kopfstimmrecht" vor. Unabhängig von der Anzahl der in seinem Eigentum stehenden Sondereigentumseinheiten und ihrer Größe hat jeder einzelne Wohnungseigentümer nur eine Stimme in der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Beispiel Wohnung und Laden Ein Frisör ist Eigentümer einer Gewerbeeinheit in...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3 Mehrung/Minderung der Stimmrechte

3.1 Eigentümer mehrerer Einheiten Ist ein Wohnungseigentümer Eigentümer mehrerer Sondereigentumseinheiten, hat er bei geltendem Kopfstimmrecht lediglich eine Stimme für sämtliche Einheiten. Veräußert er einzelne Eigentumseinheiten, so erhalten die Erwerber ebenfalls ein Stimmrecht. Praxis-Beispiel Aus 1 mach' 2 Der Wohnungseigentümer ist Eigentümer von 3 Wohnungen. Er hat ledig...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.3.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Enthält die Gemeinschaftsordnung ausnahmsweise einmal eine spezifizierte Öffnungsklausel, die sich ausdrücklich auf eine Änderung des Stimmrechtsprinzips bezieht, ist auf ihrer Grundlage eine Änderung des Stimmrechtsprinzips unter den formellen Voraussetzungen der Öffnungsklausel möglich.[1] Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.5 Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker

Im Fall der Nachlassverwaltung verliert der Erbe nach § 1984 Satz 1 BGB die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. Hieraus folgt, dass allein der Nachlassverwalter das Stimmrecht ausübt, so eine Sondereigentumseinheit der Nachlassverwaltung unterliegt. Nichts anderes gilt im Fall der Testamentsvollstreckung. Nach § 2205 Satz 1 BGB hat der Testamentsvol...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.1 Vereinbarte Beschränkungen beachten

Vielfach wird der Kreis der möglichen Stimmrechtsvertreter durch Vereinbarung – insbesondere in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – beschränkt. Insoweit finden sich häufig Regelungen, wonach zur Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung und somit auch zur Ausübung seines Stimmrechts nur andere Wohnungseigentümer, der Verwalter oder der ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / Zusammenfassung

Überblick Das Stimmrecht des Wohnungseigentümers gehört zum Kernbereich seiner elementaren Mitgliedschaftsrechte. Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer auch nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Stimmberechtigt ist also jeder Wohnungseigentümer, der sich auch in der Eigentümerversammlung vertreten lassen und insoweit ein...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7 Stimmrechtsvertreter

Bekanntlich muss ein Wohnungseigentümer, um sein Stimmrecht ausüben zu können, nicht persönlich in einer Eigentümerversammlung anwesend sein. Er kann sich insoweit durch Dritte vertreten lassen. Allerdings ist nicht abschließend geklärt, ob durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Möglichkeit der Vertretung und somit auch der Stimmrechtsvertretung in der Wohnungseigentü...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.6 Berechtigte ohne Stimmrecht

Kein Stimmrecht haben Mieter oder Pächter, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB oder Dauerwohnberechtigte nach § 31 WEG Nießbraucher[1] – allerdings kann der Wohnungseigentümer verpflichtet sein, bei der Stimmabgabe die Interessen des Nießbrauchers zu berücksichtigen und im Ernstfall nach dessen Weisungen zu handeln.[2] Inhaber eines Grundpfandrechts, wie beispielsweise Grundschu...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.1 Durch Vereinbarung

Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Insoweit wäre etwa eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Das Stimmrecht als wichtigstes Mitgliedschaftsrecht kann dem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung selbst dann ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.2 Einleitung/Erledigung eines Rechtsstreits

Ein Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Beschluss die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat. Der Begriff des Rechtsstreits ist dabei weit zu fassen. Hierunter fallen sämtliche Verfahren des § 43 WEG. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der vom Stimmverbot betroffene Wohnungseigentümer und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer g...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 7 Verstöße und ihre Folgen

Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers missachtet, falsch gewertet oder entzogen, führt dies zur Anfechtbarkeit der verkündeten Beschlüsse wegen eines formellen Mangels der Beschlussfassung. Im Einzelfall kann auch Nichtigkeit des Beschlusses infolge eines formellen Mangels eintreten. Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers bewusst missachtet, beschränkt oder en...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.3 Abweichend vereinbartes Stimmprinzip ist maßgeblich

Da das gesetzlich angeordnete Kopfstimmrecht des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Vereinbarung (etwa durch das Wert- oder Objektprinzip) ersetzt werden kann, ist ein abweichend vereinbartes Stimmprinzip durchweg im Rahmen der Willensbildung der Wohnungseigentümer zu beachten. Dies gilt auch im Fall des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift werden die Kosten einer M...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / III. Hauptantrag – Hilfsantrag

Rz. 47 Für einen Kläger ist häufig schwer abzuschätzen, welcher Antrag ihm die größten Erfolgsaussichten bietet, denn er kennt bei Klageerhebung weder zuverlässig die Einlassung des Gegners noch die Rechtsauffassung des Gerichts noch das Ergebnis der Beweiserhebung. So kommt etwa bei Vorenthaltung einer Sache gemäß § 985 BGB ein Herausgabeanspruch des Eigentümers in Betracht...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Darlehensvertrag

Rz. 236 Der Darlehensgeber (z.B. eine Bank) hat gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf Rückerstattung des Darlehens und auf Zahlung der geschuldeten Zinsen. Verlangt er vom Darlehensnehmer Rückerstattung des Darlehens, trifft ihn die Beweislast für den Abschluss eines Darlehensvertrags, die Hingabe der Darlehensvaluta und der Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspr...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.1 Sondervergütungen mindern den Steuerbilanzgewinn, nicht jedoch den Gesamtgewinn

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, beim Gesellschafter Ertrag.[2] Die genannte Vorschrift schließt schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft n...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.1 Buchführungspflicht für Sonderbetriebsvermögen

Problematisch ist, wer hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens buchführungspflichtig ist. In Betracht kommen die Gesellschaft oder der Gesellschafter. Eine Personengesellschaft ist handelsrechtlich nur für ihr Gesamthandsvermögen buchführungspflichtig.[1] Dazu gehört das im Eigentum der Gesellschafter stehende Sonderbetriebsvermögen nicht. Handelsrechtlich gibt es kein Sond...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2.2 Bestandsschutz

Ist bei Begründung der Wohnungseigentumsanlage die Grünanlage fertiggestellt, so besteht insoweit grundsätzlich ein Bestandsschutz. Jeder Eigentümer hat also Anspruch darauf, dass Anpflanzungen, welche das äußere Erscheinungsbild der Grünanlage prägen, erhalten bleiben. Ihre Beseitigung stellt eine bauliche Veränderung dar.[1] Diese bedarf gemäß § 20 Abs. 1 WEG der Beschluss...mehr

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Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 1 Wunsch nach Kosteneinsparung

Häufig stellen sich gerade kleinere Gemeinschaften im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung die Frage, ob nicht die Eigentümer notwendige Arbeiten in Eigenleistung, ohne die Beauftragung von kostenintensiven Fremdfirmen erbringen können. Hierbei kommt es leicht zu Streitigkeiten darüber, ob es zulässig ist, einzelne Eigentümer gegen ihren Willen durch Mehrheitsbeschluss...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 3 Notwendige Ersatzbepflanzung infolge widerrechtlich entfernter Bäume oder Sträucher

Sofern Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen widerrechtlich, das heißt ohne Beschluss oder aufgrund eines ungültigen Beschlusses entfernt werden, stellt diese Maßnahme einen widerrechtlichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Wiederherstellung des ...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2.1 Erstbepflanzung als Maßnahme ordnungsgemäßer Erhaltung

Üblicherweise wird die Grünanlage eines Grundstücks vom Bauträger errichtet. Fehlt ausnahmsweise eine solche Erstbepflanzung, so sind die Eigentümer berechtigt, die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums mehrheitlich zu beschließen.mehr

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Tätige Mithilfe im Wohnungs... / Zusammenfassung

Begriff Tätige Mithilfe ist die in der Regel unentgeltliche Mitwirkung von Eigentümern an Gemeinschafts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist im WEG nicht geregelt. Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zu tätiger Mithilfe verpflichtet werden. Dies ist nur durch Vereinbarung möglich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die "tätige Mithilfe" ist gesetzlich nicht ger...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzbepflanzung stellt sich in aller Regel als Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss eigenständig Ersatzbepflanzungen in Auftrag geben darf, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bezogen auf die konkrete Eigentümergemeinschaft noch um eine Maßnahme von unterg...mehr

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Wartung/Wartungsvertrag (WE... / Zusammenfassung

Die Wartung von Anlagen des gemeinschaftlichen Eigentums stellt eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung im Rahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter von sich aus zum Abschluss entsprechender Wartungsverträge für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt ist, weil es sich um Maßnah...mehr

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Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 2 Eigenleistung durch Mehrheitsbeschluss

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG eine Verwaltung verlangen, die dem Interesse aller Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Eine tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer entspricht allerdings nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, da das Wohnungseigentumsgesetz eine solche nicht vorsieht. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskomp...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 25 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 14 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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Supply Chain Management: Ro... / 3.4 Additive Fertigung zur Stabilisierung und Verkürzung von Lieferketten

Es gibt inzwischen eine Reihe vielversprechender Technologien, von denen die additive Fertigung hier abschließend näher betrachtet werden soll. Bei additiver Fertigung existieren Waren oder Vorprodukte zunächst nur digital in Form von 3D-Modellen und können wie Musik und Software be- und gehandelt sowie flexibel an Problemstellungen angepasst werden. Erst zum Zeitpunkt des u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung ZMR 2021, 259 Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.4 Kündigungspflicht des Wohnungseigentümers?

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, ein Verhalten seines Mieters zu unterbinden, das zu Belästigungen der Hausbewohner und übrigen Wohnungseigentümer führt bzw. gegen die Hausordnung verstößt. Wie er seinen Mieter aber dazu bringt, sich gemeinschaftskonform zu verhalten, muss letztlich ihm überlassen bleiben. Dem vermietenden Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nicht vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 7.1 Bestimmung der Mietsache

Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums Soweit der Mietvertrag keine Regelungen hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder aber der Gemeinschaftsanlagen enthält, gelten diese als mitvermietet.[1] Das ist zunächst einleuchtend, da der Mieter, um in die Wohnung gelangen zu können, zumindest den Hausflur und ggf. auch den Fahrstuhl benutzen muss. Der vermiet...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.2 Gemeinschaftspflichten

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregel...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.4 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in die steuerliche Gewinnermittlung

Handelsrechtlich gibt es kein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft.[1] Ein Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG umfasst demgegenüber nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[2] Ein Mitunternehmeranteil...mehr