Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

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Gebrauch und Nutzung von So... / Prostitution

Die Ausübung der Prostitution in einer im Sondereigentum stehenden Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmt...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Religionsausübung

Auch die grundrechtliche Freiheit der Religionsausübung hindert nicht daran, einem Verein zur islamischen Aufklärung und Bildung zu verbieten, die in seinem Eigentum stehende Eigentumswohnung zu gesellschaftlichen oder religiösen Zusammenkünften des Vereins zu nutzen oder nutzen zu lassen.[1]mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.2.2 Verantwortlichkeit für Nutzer

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, für die Einhaltung der ihm selbst obliegenden Pflichten durch Personen zu sorgen, die seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb angehören oder denen er sonst die Benutzung der im Sonder- oder Miteigentum stehenden Grundstücks- oder Gebäudeteile überlässt. Kein Eigentümer kann sich also durch Überlassung des Sondereigentums an einen Dri...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 5 Betriebskostenabrechnung

§ 556a Abs. 3 BGB n. F. regelt, dass bei Vermietung einer Eigentumswohnung die Betriebskosten nach dem Maßstab auf den Mieter umzulegen sind, der zwischen den Wohnungseigentümern für die Verteilung der Betriebskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt, soweit die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Hinsichtlich der Betriebskosten sollte selbstvers...mehr

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WEMoG: Anspruch des Mieters... / 2 Anspruchsberechtigte

Wohnraummieter § 554 BGB n. F. ist auf die Neuregelung in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 WEG n. F. abgestimmt.[1] Dadurch soll der Anspruch des Mieters auf Erlaubnis der in § 554 BGB n. F. geregelten Maßnahmen bei Vermietung einer Eigentumswohnung mit den wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen harmonisiert werden. Gewerbe- und Geschäftsraummieter...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Airbnb-Vermietung

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1] Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten! Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnung über Internetportale an wechs...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 8 Aufwendungsersatzanspruch

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 652 Abs. 2 BGB hat der Makler dann einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Kunden, wenn eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist. Dass die Maklertätigkeit letztlich erfolgreich sein muss, ist nicht Voraussetzung, denn der Makler kann sich nach Satz 2 der erwähnten Bestimmung einen Aufwendungsersatzanspruch auch o...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 7 Vermietetes Wohnungseigentum

WEMoG: Duldungspflichten von Mietern und sonstigen Drittnutzern Neu: Duldungspflicht von Drittnutzern bzw. Mietern § 15 WEG n. F. regelt erstmals im Wohnungseigentumsgesetz eine Duldungspflicht von Drittnutzern einer Sondereigentumseinheit. Die Duldungspflicht bezieht sich auf Erhaltungsmaßnahmen und solche, die darüber hinausgehen, also insbesondere Modernisierungsmaßnahmen...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Steuerberaterpraxis

Es ist grundsätzlich zulässig, ein in der Teilungserklärung als "Wohnung" bezeichnetes Sondereigentum als Steuerberaterpraxis zu nutzen. Im Fall zulässiger Nutzung einer Eigentumswohnung für eine freiberufliche Praxis müssen die Wohnungseigentümer ein Praxisschild in angemessener Größe am Haus- und Wohnungseingang dulden.[1] Siehe auch "Architekturbüro", "Büro", "Ingenieur(pl...mehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 2.2 Duldungspflicht "anderen" gegenüber

Die Duldungspflicht besteht nicht gegenüber dem Wohnungseigentümer, von dem der Drittnutzer sein Gebrauchsrecht ableitet. Praxis-Beispiel Vermietete Eigentumswohnung Der vermietende Wohnungseigentümer möchte in der an den Mieter vermieteten Wohnung bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Hier ist nicht § 15 WEG n. F. einschlägig, da über den Mietvertrag bereits die Rechte u...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 4 Käufer als Verbraucher

Mit Ausnahme der Bestimmung des § 656a BGB über das Erfordernis der Textform eines Maklervertrags über den Nachweis oder die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, gelten die Spezialvorschriften der §§ 656c und 656d BGB gemäß § 656b BGB nur, wenn es sich beim Käufer der Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses um einen Verbraucher handelt. Typischerweise w...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 3 Einfamilienhäuser und Wohnungen

Der Anwendungsbereich der Spezialregelungen der §§ 656a ff. BGB ist beschränkt auf Wohnimmobilien und hier ausschließlich auf Einzelimmobilien, namentlich Einfamilienhäuser und Wohnungen, also insbesondere Eigentumswohnungen. Einfamilienhaus Ein "Einfamilienhaus" ist jedes Gebäude, das in erster Linie den Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Auf die rech...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Architekturbüro

Es ist grundsätzlich zulässig, ein in der Teilungserklärung als "Wohnung" bezeichnetes Sondereigentum als Architekturbüro zu nutzen. Im Fall zulässiger Nutzung einer Eigentumswohnung für eine freiberufliche Praxis müssen die Wohnungseigentümer auch ein Praxisschild in angemessener Größe am Haus- und Wohnungseingang dulden.[1] Siehe auch "Büro", "Ingenieur(planungs)büro", "Ste...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 1.1 Sondereigentum

Grundsätzlich zu beachten ist zunächst, dass ein Wohnungseigentümer nicht nur Eigentümer seiner Wohnung oder Teileigentumseinheit ist, sondern darüber hinaus auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums, was über seinen Miteigentumsanteil zum Ausdruck kommt. Diese Doppelstellung ist bedeutsam für die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Der Wohnungseigentümer ist ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Krankengymnastikpraxis

Die Bezeichnung des Anwesens in der Gemeinschaftsordnung als "gutes Wohnhaus" ist dahin zu verstehen, dass nicht sämtliche anderen Nutzungsarten, sondern nur solche ausgeschlossen sind, die von der Verkehrsauffassung als mit dem Charakter eines guten Wohnhauses unvereinbar angesehen werden. Ob eine Eigentumswohnung für freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten genutzt werd...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.1 Nutzung richtet sich nach Zweckbestimmung

Zunächst richten sich Art und Umfang des konkreten Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach der in der Teilungserklärung festgelegten Zweckbestimmung. Diese regelt die Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums. Eine Zweckbestimmung kann insoweit für gemeinschaftliche Räume wie auch gemeinschaftliche Außenflächen getroffen werden. Praxis-Beispiel Nutzung des "Fahrradkell...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Hobbyraum

Anwaltskanzlei Die Bezeichnung mehrerer Räume im Teileigentum als "nicht zu Wohnzwecken dienende Hobbyräume nebst Diele" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Wird das Teileigentum als Rechtsanwaltskanzlei büromäßig genutzt und wird eine Unterlassungsklage rechtskräftig wegen Verwirkung abgewiesen, ist über eine Nutzung als Hobbyräume hinaus auch eine büromäßig...mehr

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Rechnungslegung (WEMoG) / 5 Rechtsprechungsübersicht

Amtsbeendigung Der Verwalter ist verpflichtet, den Wohnungseigentümern nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.[1] Ausgeschiedener Verwalter Der Verwalter ist aufgrund des Verwaltervertrags grundsätzlich gemäß den §§ 259, 260, 666, 675 BGB verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über den Stand seiner Verwaltu...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.1 Rechte des Wohnungseigentümers

Zwar kann durch Vereinbarung ein bestimmter Gebrauch des Sondereigentums geregelt werden. Darüber hinaus aber kann dem einzelnen Wohnungseigentümer durch Vereinbarung nicht die Gebrauchs- bzw. Nutzungsmöglichkeit seines Sondereigentums überhaupt genommen werden. Hierzu gehört auch ein ungehinderter Zugang zur Sondereigentumseinheit.[1] Hinsichtlich Gebrauch und Nutzung des So...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 2 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

In dem Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[2] Praxi...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB. Was nun Unterlassungsansprüche wegen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung betrifft ist zu differenzieren: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Nach § 14 Abs. 2 Nr....mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 6.2 Anspruch gegen den vermietenden Wohnungseigentümer

Für vom Mieter ausgehende Störungen kann auch direkt der vermietende Wohnungseigentümer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinau...mehr

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WEMoG: Entstehung der Wohnu... / 3.1 "Werdender Eigentümer" = "Fingierter Eigentümer"

Wie § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. klarstellt, entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Die weitere Klarstellung, dass dies auch im Fall des § 8 WEG gilt, hat den Hintergrund, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach derzeit noch geltender Rechtslage im recht seltenen Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag n...mehr

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Makelnder Verwalter – Die V... / 6 Doppeltätigkeit des Maklers

Die Bestimmungen der § 656c und § 656d BGB stellen das eigentliche Herzstück der Spezialregelungen bei der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Einfamilienhäusern und Wohnungen dar. Lässt sich der Makler hiernach von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nach § 656c Abs. 1 BGB nur in der Weise erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Betriebskostenabrech... / 1 Grundsätze

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Makelnder Verwalter – Die V... / 1 Das modifizierte "Bestellerprinzip"

Die Tatsache, dass gerade Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen in den heutigen Zeiten erhebliche Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden, hatte den Gesetzgeber erneut aktiv werden lassen. Nach den im Jahr 2015 in Kraft getretenen Neuregelungen über das sog. "Bestellerprinzip" im Rahmen der Vermietung von Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 5 Fälligkeit der Forderungen

Die Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren müssen fällig sein. Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass die Ansprüche auch tituliert sind, soweit die Gemeinschaft das Zwangsversteigerungsverfahren nicht selbst betreibt. Es muss also kein rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid über den Anspruch vorliegen. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 1 Definition von Mangel und Schaden

Die Verwaltung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Baumängel festzustellen. Werden solche erkannt, sind diese den Eigentümern mitzuteilen und es ist mittels Beschlusses eine Entscheidung der Eigentümerversammlung zum weiteren Vorgehen herbeizuführen (siehe Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV), Kap. 3.2). Insbesondere bei umfangreicheren Sanierungs- oder Moder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 4 Vermietete Eigentumswohnung

Ist die Wohnung des säumigen Eigentümers vermietet, so stehen sämtliche Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Zwangsverwaltung nicht mehr dem Wohnungseigentümer, sondern ausschließlich dem Zwangsverwalter zu. Irrtümlich noch an den Eigentümer gezahlter Mietzins ist von diesem an den Zwangsverwalter weiterzuleiten. Achtung Hausgeldschulden beitreiben Grundsätzlich sind Hausgeldsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5 Selbst bewohnte Eigentumswohnung

Die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes besagen in den §§ 148 und 149 ZVG, dass dem Schuldner "die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen" sind. Achtung Kein Nutzungsentgelt bei weitläufigen Wohnungen Der säumige Wohnungseigentümer hat nur Anspruch auf die unentbehrlichen Wohnräume. Ist nun eine Wohnung zwar weitläufig, nicht aber aufteilbar – weshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5.2 Risiken durch Gläubigerbenachteiligung

Die Zwangsverwaltung eigengenutzter Eigentumswohnungen kann eine Schädigung der Grundpfandrechtsgläubiger darstellen. Betreibt die Eigentümergemeinschaft die Zwangsverwaltung nur zur Sicherung der Hausgeldforderungen, steht ein nicht unbeachtlicher Teil der Rechtsprechung auf dem Standpunkt, diese sei unzulässig, da es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse mangele. Soweit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 1 Checkliste: Zwangsverwaltung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5.1 Dennoch Hausgeldanspruch

Hieraus folgt natürlich, dass die Maßnahme der Zwangsverwaltung bei einer von dem Wohnungseigentümer selbst bewohnten Eigentumswohnung auf den ersten Blick denkbar ungeeignet ist. Andererseits sollte aber im Interesse der Eigentümergemeinschaft in einem derartigen Fall neben der Zwangsversteigerung stets auch die Zwangsverwaltung beantragt werden. Grund: Die Eigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 2 Wann kommt die Zwangsverwaltung infrage?

Soweit der Gläubiger eines Wohnungseigentümers einen sogenannten Titel gegen diesen hat, kann er Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Wohnungseigentümer beantragen. Bei einem derartigen Zahlungstitel wird es sich i. d. R. um ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Gerichtsurteil oder aber um einen Vollstreckungsbescheid handeln. Die Zwangsverwaltung wird i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigung von Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Möchte der Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen in derselben Wohnungseigentumsanlage diese zu einer einzigen Sondereigentumseinheit vereinigen, kann dies durch Vereinigung oder aber als Zuschreibung erfolgen. Die Vereinigung erfolgt durch Zusammenlegung der Miteigentumsanteile und Verbindung des neuen Anteils mit allen zu den bisherigen, im Sondereigentum stehenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
BelWertV-Novelle: Bafin passt Beleihungswerte an

Zusammenfassung Die Bafin hat die neuen Regeln der sog. BelWertV veröffentlicht. Mit der Novelle der Verordnung über die Ermittlung des Beleihungswerts bei Immobilien sinken u. a. die Kapitalisierungssätze. Damit hat die Finanzaufsicht Forderungen der Pfandbriefbanken umgesetzt. Die Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wurde von der Bafin am 4. Oktober v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich, FAQ-Liste

Überblick Der Bundesrat hat am 14. November 2022 in einer Sondersitzung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG abschließend beraten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember entlastet werden. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 5.2 Beschaffung der Verwaltungsunterlagen

Die Verwaltungsunterlagen stehen im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Kardinalspflicht des neu bestellten Verwalters ist es also zunächst, für die Übergabe der Verwaltungsunterlagen zu sorgen. Der frühere Verwalter ist nach einem Verwalterwechsel jedenfalls verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen an den neuen Verwalter herauszugeben.[1] Ihm steht kein Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 2 Muss ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden?

Im Rahmen der Verwalterbestellung wird in aller Regel mit dem bestellten Verwalter auch ein Verwaltervertrag abgeschlossen und hierüber Beschluss gefasst.[1] Darüber, ob dies zwingend erforderlich ist oder nicht, besteht in der Rechtsprechung Streit.[2] Die herrschende Trennungstheorie zugrunde gelegt, müssten die Wohnungseigentümer den Verwalter auch bestellen können, ohne e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung ist nicht mehr von der Zweckbestimmung gedeckt und somit nicht erlaubt.[1] Dies gilt sowohl für die Wohnungseigentümer selbst als auch für deren Mieter.[2] Die Ausübung der Prostitution verstößt gegen die guten Sitten und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus. In diesem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.4 Erbbaurechte

Rz. 89 Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG dem Grundstücksbegriff gleich. Das Eigentum an einem Grundstück ist das zwar beschränkbare, für sich allein aber unbeschränkte Vollrecht am Grundstück.[1] Das Erbbaurecht dagegen ist seinem notwendigen Inhalt nach das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 8. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 90 Wird die Einholung einer familienrechtlichen Genehmigung beantragt, handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 91 Der Verfahrenswert richtet sich entweder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sonstige Kindschaftssache handelt. Rz. 92 Hauptanwendungsfall ist ein Verfahren auf Genehmigung des FamG in den Fällen des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 2. Die (nicht gesetzlich definierte) Zehn-Jahres-Frist für bebaute Zählobjekte

Zusätzlich wurde von Rspr. und Verwaltung eine Zehn-Jahres-Grenze für das Halten von Grundstücken eingeführt, deren Überschreitung grundsätzlich dazu führt, dass das Grundstück nicht mehr als Zählobjekt zu qualifizieren ist. In Tz. 32 des BMF-Schreibens heißt es insoweit: „Im Übrigen hat die Prüfung des Umfangs der gewerblichen Tätigkeit eines bereits bestehenden gewerblichen...mehr