News 27.02.2024 Sachentnahmen

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neu bekannt. Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der privaten Warenentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.

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News 22.02.2024 Unentgeltliche Wertabgaben/Eigenverbrauch

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2024 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.

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News 08.02.2023 Unentgeltliche Wertabgaben/Eigenverbrauch

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2023 angepasst.

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News 16.08.2022 Praxis-Tipp

Darf das Finanzamt z.B. im Rahmen einer Außenprüfung für die Entnahme sog. Non-Food-Artikel weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen? Mit dieser Frage hat sich jüngst das FG Münster befasst.

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News 10.02.2022 Unentgeltliche Wertabgaben/Eigenverbrauch

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2022 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.

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News 17.12.2018 BMF

Die Finanzverwaltung hat die Pausch­be­trä­ge für un­ent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben 2019 bekannt gegeben.

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News 18.12.2017 BMF

Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2018 wurden bekannt gegeben. 

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News 03.01.2017 BMF

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2017 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.

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News 19.12.2016 BMF

Das BMF hat die für das Jahr 2017 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

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News 12.09.2016 FG Pressemitteilung

Das FG Düsseldorf hat sich damit befasst, wie bei einem Taxi der Bruttolistenpreis im Rahmen der 1 %-Regelung bestimmt wird.

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News 12.01.2016 Sachentnahmen 2016 – die neuen pauschalen Werte

Private Entnahmen von Waren aus dem Unternehmen für den so genannten Eigenverbrauch, müssen aufgezeichnet werden. Für bestimmte Branchen gibt es eine Vereinfachungsregelung. Es dürfen pauschale Beträge angesetzt werden. Wird dies genutzt, bleibt dem Unternehmer das Aufzeichnen erspart. Ende jeden Jahres veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen diese Pauschbeträge für Sachentnahmen.

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News 18.12.2015 BMF

Das BMF gibt die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.

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News 15.12.2014 BMF

Das BMF hat die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

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News 18.12.2013 BMF

Das BMF hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

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News 22.08.2013 Fehlende Stromzähler

Der Gesetzgeber hat die Regelungen für die Einspeisevergütung nach dem EEG zuletzt zum 1.4.2012 umfangreich geändert. Davon betroffen war auch der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms aus einer Fotovoltaikanlage. In der Praxis gibt es seither vermehrt Fotovoltaikanlagen, die über keinen gesonderten Zähler für den selbst verbrauchten Strom verfügen. Daraus ergibt sich ein steuerliches Problem.

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News 18.12.2012 BMF

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

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