Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Schädlicher Beteiligungserwerb an dem Organträger

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb an den Anteilen am OT, liegt zunächst einmal hinsichtlich eines beim OT noch nicht genutzten Verlustabzugs (einschl der dem OT bereits zugerechneten Vorjahresverluste seiner OG'en) und hinsichtlich eines unterjährigen Verlusts des OT ein Anwendungsfall des § 8c Abs 1 S 1 KStG vor. Insoweit gelten d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 788 Grundsätzlich führt die Anwendbarkeit von § 3 Nr. 2 GrEStG zur Grunderwerbsteuerbefreiung für den gesamten der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegenden Grundstückserwerb. Eine Ausnahme sieht § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch für Schenkungen unter Auflage vor. Hier bleibt es bei der Grunderwerbsteuerpflicht, soweit der Wert der in Rede stehenden Auflagen bei der Sche...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Verfügungsbeschränkung ohne Befreiungsmöglichkeit

Rz. 37 Verfügt der Vorerbe unentgeltlich über Nachlassgegenstände, so mindert sich der Nachlasswert. § 2113 Abs. 2 BGB berücksichtigt daher auf Kosten der Verkehrssicherheit das Interesse des Nacherben am Erhalt des Nachlasswertes dahingehend, dass unentgeltliche Verfügungen, die der Nacherbe nicht genehmigt, unwirksam sind, was auch vom Erblasser nicht durch Befreiung umgan...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) "Genussverzicht"

Rz. 246 Darüber hinaus verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers. Liegt ein sog. Genussverzicht [731] nicht vor, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen.[732] Zur Begründung verweist der BGH auf die Protokolle zum Entwurf des § 2325 BGB.[733] Hintergrund der Regelung sei gewesen, das Recht des Bes...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist "für die Anwendung des Abs 1 ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Kö unbeachtlich". Obwohl § 8c Abs 1a KStG nur von "Beteiligungserwerb" spricht, fällt uE wie bei § 8c Abs 1 KStG darunter auch der Erwerb von Mitgliedschaftsrechten usw (glA s Mückl/Remplik, FR 2009, 689, 690 u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Allgemeines

Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeitpunkt des Zugangs...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bedachter) einen ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Person (s Tz 50c) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, d...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB)

Rz. 85 Will der Erblasser einem Miterben etwas vorab zukommen lassen, ohne dass dieser sich den Zuwendungswert auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss, kann dies durch Bestimmung eines Vorausvermächtnisses erfolgen. Ein Vorausvermächtnis stellt die vermächtnisweise Zuwendung eines Rechts oder Gegenstandes an einen Erben dar. Es handelt sich um ein Gestaltungsmittel, um eine...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beginn der beschränkten Steuerpflicht; vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 187 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Während die unbeschr KSt-Pflicht bereits durch die Entstehung bzw das Vorhandensein der in § 1 Abs 1 KStG genannten Subjekte eintritt, wird für den Beginn der beschr KSt-Pflicht eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inl hat und das Vorliegen inl Eink iSd § 49 EStG vorausgesetzt. Entwickelt ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Mittelbare Grundstücks-, Gebäudeschenkung

Rz. 88 Wie bereits in Rdn 86 ausgeführt, ist dasjenige geschenkt, was die Parteien zum Gegenstand der Schenkung machen wollen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Beteiligten eine klare schriftliche Vereinbarung [148] treffen. Inhalt der schriftlichen Vereinbarung mussmehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / (2) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 35 Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eig...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Rechtsfolgen eines Beteiligungserwerbs zum Zweck der Sanierung

Tz. 353 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kö "für die Anwendung des Abs 1 unbeachtlich". Dh der betroffene Beteiligungserwerb bleibt bei Prüfung der Frage, ob ein st-schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG vorliegt, unbeachtet. Dazu s auch Tz 310. UE führt die An...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Kosten der standesgemäßen Beerdigung

Rz. 173 Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung gehen über das unbedingt Notwendige hinaus und umfassen alles, was nach den in den "Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung" zählt.[247] Der Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, schlichtweg alles zu bezahlen, was die Angehörigen für die Bestattung aufgewand...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundstücke

Rz. 739 Grundsätzlich richtet sich die Definition des Grundstücksbegriffs nach den Vorschriften des BGB.[1128] Demzufolge ist auch der ideelle (unabgeteilte) Miteigentumsanteil als Grundstück anzusehen, soweit es um das Recht des Eigentümers an der Grundfläche und nicht um die Grundfläche selbst geht.[1129] Rz. 740 Gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG sind Gegenstand der Grunderwerb...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Bedürfnis gerichtlicher Fürsorge

Rz. 23 Weitere Voraussetzung zur Anordnung eines Sicherungsmittels ist ein Sicherungsbedürfnis nach dem mutmaßlichen Interesse des endgültigen Erben. Das Sicherungsbedürfnis ist gegeben, wennmehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Lebzeitiger Ausgleich des Zugewinns

Rz. 80 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der (modifizierten) Zugewinngemeinschaft, kann durch den lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns Vermögen von dem Ehegatten, der den höheren Zugewinn erzielt hat, auf den anderen Ehegatten schenkungsteuerfrei gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG übertragen werden.[134] Rz. 81 Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört die Ausgleichsforderung nach § 1378 BG...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Wahl-/(Sonder-)Grab

Rz. 189 Sofern in einem Grab nicht nur die Bestattung eines Familienangehörigen, sondern z.B. mehrerer Familienangehöriger erfolgen soll oder eine längere Benutzungsdauer als die übliche Ruhenszeit gewünscht wird, sind die Berechtigten darauf angewiesen, auf ein Wahl-/(Sonder-)Grab zurückzugreifen. Solche Sondergrabstellen sind durch eine besondere Größe und Lage gekennzeich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 404 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises

Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Grundstück zu hoch ist. Als angemessene...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 6. Verjährung und Verfahrensfragen

Rz. 19 Der Herausgabeanspruch nach § 2018 BGB unterliegt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB einer 30-jährigen Verjährungsfrist. Rz. 20 Die Klassifizierung als erbrechtlicher Gesamtanspruch entbindet nicht von dem Erfordernis, den Erbschaftsgegenstand im Klageantrag möglichst genau zu bezeichnen (§ 253 Abs. 2 ZPO). Ein Klageantrag kann zwar noch nach Rechtshängigkeit spezifiziert wer...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 10. Anpassung dinglicher Rechte

Rz. 48 In Art. 31 EuErbVO ist die Anpassung dinglicher Rechte geregelt, für den Fall, dass das Recht des Mitgliedstaates, in welchem das Recht geltend gemacht wird, das dingliche Recht nicht kennt. Für diesen Fall soll eine Anpassung des dinglichen Rechts an die Rechtsordnung des Mitgliedstaates mit dem am ehesten vergleichbaren Recht erfolgen. Damit soll dem sachenrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.2 Buchwerteinbringung iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG

Tz. 41a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 2 UmwStG genannten "Bw-Einbringungen" – und nur diese (s Tz 42a) – lösen trotz der Entgeltlichkeit des Vorgangs keine Sperrfristverletzung und damit keine nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung aus. Obwohl in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Alt 2 UmwStG nur die "Bw"-Einbringung genannt ist, wird auch der Anteilstausch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein st-schädlicher Beteiligungserwerb an der OG hat bezogen auf § 8c Abs 1 KStG folgende Auswirkungen: Ein vororganschaftlicher Verlustabzug der OG iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG geht – vorbehaltlich des § 8c Abs 1 S 4–8 KStG – insges unter (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017). Bezogen auf einen lfd Verlust der OG kann sich ein Verlustuntergang nach § ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trifft die ausl Kö. Da s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 3. Rechtsgrund "ja/nein"?

Rz. 121 Wie unter Rdn 62 ff. dargestellt, darf der Begünstigte das ihm Zugewendete nur dann behalten, wenn im Verhältnis zum Erblasser ein rechtlicher Grund für die Vermögensverschiebung besteht, also eine unentgeltliche oder entgeltliche Zuwendung. Rz. 122 Das Einräumen des Bezugsrechts einer Lebensversicherung erfolgt in den meisten Fällen im Rahmen einer Schenkung. Die Bes...mehr