Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.2 Formen der Softwareüberlassung (Lizenzmodelle)

Die Formen der Überlassung von Software durch den Softwarehersteller an den Softwareanwender (bzw. Softwarenutzer) entwickeln sich ständig weiter. Während viele Jahre der Erwerb einer Softwarelizenz die dominierende Erwerbsform darstellte, setzen sich vermehrt Mietmodelle zur Überlassung von Software durch. Da die buchhalterische Abbildung je Form der Überlassung verschieden...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate. Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.5 Anschaffungskostenermittlung: einzubeziehende Aufwendungen

Der Anschaffungsvorgang beginnt nach IDW RS HFA 11.25 mit der ersten Handlung, die auf den Erwerb einer konkreten Software gerichtet ist. DRS 24.84 stellt auf den bindenden Beschluss des Gremiums ab, das für den Erwerb der Software verantwortlich ist. Der Anschaffungsvorgang endet nach IDW RS HFA 11.34 sobald die angeschaffte Software gemäß ihrer Zweckbestimmung im Zuge des L...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.3 Aktivierungspflicht für erworbene Software des Anlagevermögens

Mangels einer gesetzlichen Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht für entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an einer Software ein Aktivierungsgebot in Höhe ihrer Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB. Gegenstand der Aktivierung ist nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht an dieser Software. Eine Aktivierung als entgeltlich erworb...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

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Software, Anschaffung und Abschreibung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.10 Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

Sofern keine dieser 3 Konstellationen zutrifft, handelt es sich um Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwand, durch den die Funktionsfähigkeit der Software erhalten bleibt und ggf. einzelne Funktionen geändert werden. Diese Aufwände sind als Erhaltungsaufwand zu buchen. Ein Beispiel hierfür sind Aufwendungen aus reinen Wartungsverträgen, die oft zusammen mit Softwarelizenzvert...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.9 Aufwendungen, die zur Wesensänderung einer betriebsbereiten Software führen

Sofern die Maßnahmen zur Erweiterung oder Verbesserung so umfangreich sind, dass der ursprüngliche Vermögensgegenstand untergeht und ein neuer Vermögensgegenstand entsteht, liegt eine Wesensänderung vor. In diesem Fall ist eine erworbene bzw. bereits vorhandene Software nur Inputfaktor für eine andere, noch zu schaffende Software. Ob die neu zu schaffende Software als erworb...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und wird i. d. R. länger als 12 Monate genutzt. Entsprechen...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 4 Vorsteuerabzug beim Kauf bzw. der Einlage eines Gebrauchtfahrzeugs

Wird ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson gekauft, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Vorsteuerabzug ist dann ausgeschlossen. Wird der Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der bei Verkauf die Differenzbesteuerung anwendet, scheidet der Vorsteuerabzug ebenfalls aus. Der Händler, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf die Umsatzsteuer nicht ...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.2 Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge bzw. von Plug-In-Hybridfahrzeugen

Die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter unterscheidet nicht zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In-Hybridfahrzeugen. Ein wertbeeinflussender Faktor bei Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In-Hybridfahrzeugen ist sicherlich das Batteriesystem. Es stehen zurzeit keine repräsentativen Erfahrungen zur Verfügung, ...mehr

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Firmen-Pkw, Inzahlunggabe / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs bei Kauf eines neuen Firmen-Pkw

Herr Hauser kauft einen neuen Firmen-Pkw (Listenpreis 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer). Der Autohändler Braun nimmt seinen alten Firmen-Pkw, der mit 1 EUR Restbuchwert ausgewiesen ist, für 6.000 EUR + 1.140 EUR Umsatzsteuer in Zahlung. Buchung beim Erwerber Hauser bei Inzahlunggabemehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4 Behandlung von Aufwendungen zur Einführung einer betrieblichen Unternehmenssoftware (ERP-Software)

Seit 2005 war die steuerbilanzielle Behandlung von ERP-Software durch das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)) geregelt.[1] Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 wurde durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 (ersatzlos) außer Kraft gesetzt, da durch das BMF-Sch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.1 Aktivierung von Software

Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingegen gilt für selbst erstellte ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Firmen-Pkw, Inzahlunggabe / 4 Besonderheiten bei Anwendung der Differenzbesteuerung

Nimmt der Kfz-Händler ein Gebrauchtfahrzeug von einem Kunden in Zahlung, der keine Umsatzsteuer ausweisen darf, kann er die Differenzbesteuerung anwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist als Einkaufspreis der tatsächliche Wert des gebrauchten Gegenstands anzusetzen. Dies ist der Wert, der bei der Ermittlung des Entgelts für den Kauf des neuen Gegenstands tatsächlich z...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des Kredits für die Anschaffung eines Firmenwagens

Herr Huber kauft einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 30.000 EUR zuzüglich 19 % =5.700 EUR Umsatzsteuer. Herr Huber finanziert das Fahrzeug über die Bank des Autoherstellers und zahlt 1,5 % Zinsen. Weil er die Vorsteuer in Höhe von 5.700 EUR gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, finanziert er nur den Nettobetrag (Anschaffungskosten...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 4.2 Schritt 2: Bestandsaufnahme – Wie ist die Situation aktuell?

Ist final geklärt, was erreicht werden soll, geht es darum, zu erheben, was bereits im Betrieb vorhanden ist und wie die aktuellen Prozesse ablaufen. Wenn die Prozesse beschrieben sind, kann man sich bei der Umstellung in der Regel gut daran orientieren, auch wenn die Abläufe auf Papierformat abgestellt sind. Die nachstehenden Punkte und Fragen sind dabei mindestens zu berüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen. Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf ...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 4 Vorteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Bei der Übernahme des Fahrzeugs kann aus dem Kaufpreis der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Wenn vorab für die Anschaffung eines Fahrzeugs ein Gewinn mindernder Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, wird eine begünstigte Investition getätigt, sodass kein rückwirkender Gewinnzuschlag vorzunehmen ist. Das Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt und das Fahrzeug selb...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 4 XRechnung einführen und nutzen

Wer sich mit der Einführung der XRechnung im Unternehmen befasst, sollte trotz geringer Kosten den Einführungs- bzw. Umstellungsaufwand an sich nicht unterschätzen. Die Einführung bedingt, dass man die Strukturen und Abläufe im Betrieb zumindest teilweise ändern muss. Beispielsweise ist darauf zu achten, dass XRechnungen auch als solche im E-Mail-Posteingang erkannt wird, we...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3 Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer bei einem Gebrauchtfahrzeug

Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei Gebrauchtfahrzeugen müssen Sie die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs schätzen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der BFH d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.1 Schätzung der verbleibenden Restnutzungsdauer

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Es darf daher bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht ohne weiteres der Zeitraum zugrunde gelegt werden, der sich aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer für Neufahrzeuge und der verbleibenden Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ergibt. Bei der Schätzung der neuen Restnutzungsdauer so...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 7 Geplante Änderungen durch das Wachstumschancengesetz zum 01.01.2024

Mit der Verabschiedung der Beschlussvorschlägen zum Wachstumschancengesetz hat der Bundestag am 17.11.2023 auch die Erhöhung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und GWG-Sammelposten verabschiedet. Hiernach sollen diese mit Wirkung zum 31.12.2024 wie folgt erhöht werden: geringwertige Wirtschaftsgüter: bis zu 1.000 EUR (statt zuvor 800 EUR) GWG-Sammelposten: bis zu 5...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnungsvariante 800 EUR aktuell

Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus: Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 5 Nachteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Wird am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurückgegeben und dadurch das Restdarlehen getilgt, liegt darin eine Veräußerung des Fahrzeugs, bei der Umsatzsteuer anfällt. Entsteht bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Gewinn, muss dieser versteuert werden. Die Übernahme des Fahrzeugs nach der Leasinglaufzeit zum Restwert ist ein Erwerb, der den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist bei de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.1 Begriff der Anzahlung

Rz. 14 § 7a Abs. 2 S. 3 EStG bestimmt, dass Anzahlungen auf Anschaffungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geleistet sind, sodass insoweit – entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht das Entstehen der Außenverpflichtung maßgeblich ist (Rz. 10c). Bei Hingabe eines Wechsels sind sie in dem Zeitpunkt aufgewendet, in dem dem Lieferanten durch Diskontierung oder Einlö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.2 Durch den Investitionsabzugsbetrag können geringwertige Wirtschaftsgüter "entstehen"

Hat der Unternehmer einen nur steuerlich zulässigen Investitionsabzugsbetrag gebildet, kann dies zu einer Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten führen, soweit dieser im Investitionsjahr aufgelöst wird. Dabei kann der Unternehmer für steuerliche Zwecke die Gewinnerhöhung wieder rückgängig machen, indem er den Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.2 Rückwirkender Wegfall der Begünstigung

Rz. 16 Soweit das später angeschaffte Wirtschaftsgut mit dem, für welches die Anzahlung erfolgt ist, identisch ist, ist die Begünstigung der Anzahlungen fortzusetzen.[1] Allerdings schafft § 7a Abs. 3 EStG keinen eigenen Fördertatbestand, vielmehr wird lediglich der Zeitpunkt der Förderung vorverlagert. Alle weiteren Fördervoraussetzungen müssen daher ab dem Zeitpunkt der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr