Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.1 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zur Bau- und Montagebetriebsstätte (§ 31 Absatz 1 BsGaV)

350 Nach § 31 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Nutzung eines materiellen Wirtschaftsguts durch eine Bau- und Montagebetriebsstätte abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV nur dann als maßgebliche Personalfunktion, wenn zusätzlich zur Nutzung auch Personalfunktionen durch die Bau- und Montagebetriebsstätte ausgeübt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstell...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / I. Sachverhalt

Dem Kläger wurde vom Arbeitsgericht Schwerin mit Beschl. v. 11.5.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenanordnung bewilligt. Anlässlich des PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO hat das Arbeitsgericht den Kläger mit Schreiben vom 17.5.2022 zur Abgabe einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Diese hat der Kläger mit Datum vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Historische Anschaffungskosten

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben dem entgeltlichen Erwerb durch Kaufvertrag ist auch ein unentgeltlicher Erwerb der Anteile, bspw im Wege einer Rechtsnachfolge aufgrund eines Erbfalls oder einer Schenkung, möglich. Da bei der unentgeltlichen Übertragung keine stillen Reserven aufgedeckt werden, sind die AK der Anteile beim Rechtsnachfolger mit den Werten des Rechtsvo...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.3 Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktionen in verschiedenen Betriebsstätten (§ 6 Absatz 3 BsGaV)

96 Ist eine andere Personalfunktion (d.h. keine Personalfunktion nach § 6 Absatz 1 BsGaV), die in anderen Betriebsstätten ausgeübt wird, von größerer Bedeutung für einen immateriellen Wert als die Personalfunktionen, die in § 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV genannt sind, so ist der immaterielle Wert nach § 6 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die andere Personalfu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ebene des Gesellschafters

Rn. 146 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auf Ebene des Gesellschafters ist die Veräußerung eigener Anteile an die eigene Gesellschaft eine "normale" Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG (BMF vom 27.11.2013, BStBl I 2013, 1615 Rz 20; Gosch in Kirchhof/Seer, § 17 EStG Rz 55 (22. Aufl); Levedag in Schmidt, § 17 EStG Rz 29 (42. Aufl); aA Jäschke in Lademann, § 17 EStG Rz 368 (231. EL)). Is...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.3 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts, wenn andere Personalfunktionen gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden (§ 5 Absatz 3 BsGaV)

83 Sind andere Personalfunktionen (nicht die Nutzung), die gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden, im Einzelfall eindeutig von größerer Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut als die Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist das materielle Wirtschaftsgut nach § 5 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) HB und StB der Gesellschaft

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ist § 272 Abs 1a HGB neu eingeführt worden, der die handelsbilanzielle Behandlung erworbener eigener Anteile auf Ebene der erwerbenden Körperschaft erstmals grundsätzlich regelt (BilMoG vom 25.05.2009, BGBl 2009, 1102). In der HB der Gesellschaft erfolgt der handelsrechtliche Ausweis beim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ebene der Gesellschaft

Rn. 145 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Erwerb eigener Anteile ist ein steuerlich neutraler Vorgang für die Gesellschaft. Nach Ansicht der FinVerw sind folgende Fälle zu unterscheiden (BMF vom 27.11.2013, BStBl I 2013, 1615 Rz 9ff): Der Erwerb eigener Anteile stellt keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Herabsetzung von Nennkapital zu behandeln. Werden eigene An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Allgemeines

Tz. 181 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das StSenkG ist der frühere § 15 Abs 3 ohne nennenswerte inhaltliche Änderung zu § 15 Abs 2 UmwStG geworden. § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der weiten Auslegung des AK-Begriffs (s Rn 185) ist auch eine Berücksichtigung von nachträglichen Aufwendungen als AK möglich. Maßgebend ist, dass diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der ursprünglichen Anschaffung ist nicht nötig. Zu den nachträglichen AK gehört insbesondere die...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–4 UmwStG

Tz. 206 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG äußern sich nicht dazu, welche Veräußerung (Anteile oder BV der Kap-Ges) einer Spaltung zu Bw entgegensteht. Aus dem Sinnzusammenhang mit S 4 ergibt sich indes, dass die Vorschrift die Anteilsveräußerung meint (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.28). Die Behaltefrist bezieht sich auf die Anteile an der übernehmenden Kö, in A...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt für den sog. Mobilien-Vollamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 – S 2170–31/71, BStBl. I 1970, S. 264) bildet, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27), das Grundsatzurteil des BFH vom 26.01.1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, S. 264), dessen unbestimmte Rechtsbegriffe durch den Erlass für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rücklage nach § 6b, c EStG (Bildung und Übertragung)

Tz. 135 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch eine Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als Einbringende als auch für Kö und Pers-Ges. Die Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG ist als Übertragung der einzelnen WG des Sacheinlagegegenstands durch Tausch zu werten (s Tz 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 Abs 1 S 4 EStG nF erweitert die StPfl nach den vorherigen Sätzen: Ein StPfl, der selbst nicht die Beteiligungsgrenze von 1 % erreicht, ist dennoch nach § 17 Abs 1 S 4 EStG mit der Veräußerung eines Anteils an einer KapGes stpfl, wenn er den veräußerten Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist bei der Einziehung von Anteilen zwischen den Rechtsformen der AG und der GmbH zu unterscheiden. Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden, wobei die Voraussetzungen über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu beachten sind (§ 237 Abs 2 S 1 AktG). Daneben besteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.7.3 Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktionen in verschiedenen Betriebsstätten (§ 7 Absatz 3 BsGaV)

106 Sind mehrere andere Personalfunktionen, die in verschiedenen Betriebsstätten ausgeübt werden (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), von größerer Bedeutung für einen Vermögenswert i.S.d. § 7 BsGaV als die funktionale Nutzung, so ist dieser nach § 7 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die andere Personalfunktion mit der größten Bedeutung ausgeübt wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem FG Nbg sind Erbschaft-/Schenkungsteuern keine AK; eine Billigkeitsmaßnahme aufgrund einer übermäßigen Belastung mit ErbSt und ESt sei lediglich in atypischen Einzelfällen denkbar (FG Nbg vom 12.01.2016, 1 K 1589/15, ErbStB 2016, 141 rkr). Begründet wird dieses Ergebnis ua damit, dass aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs gemäß § 17 ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 143 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit der grds. Bilanzwirksamkeit aller Leasingverhältnisse hat das Sale-and-Lease-Back als Instrument zur außerbilanziellen Finanzierung an Bedeutung verloren (vgl. im Übrigen HdB (2022), Stichwort-Nr. 85, Rn. 87, m. w. N.). Zunächst hat ein Verkäufer/Leasingnehmer anhand der in IFRS 15 kodifizierten Veräußerungsdefinition zu beurteilen, ob i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Degressive Leasingraten

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vereinbarung degressiver Leasingraten führt beim Leasingnehmer zu einer ungleichmäßigen Aufwandsverrechnung. Falls die Leasingrate die Gegenleistung des Leasinggebers zunächst wertmäßig übersteigt, ist zum Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ist durch die Bildung eines aktiven ...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 2 Gründe

I. Die zulässigerweise als Stufenklage gem. § 254 ZPO erhobene Klage ist insgesamt zulässig und über sie war auf der ersten Stufe durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entscheiden. Im hier vorliegenden Fall, in dem zugleich mit der Auskunft einzig zu einem bestimmten Gegenstand Wertermittlung verlangt wird, war gleichzeitig über den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.4 Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträgen aus diesen Vermögenswerten (§ 17 Absatz 4 BsGaV)

186 Vermögenswerte, die der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen dienen oder die aufgrund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, sowie die Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern den anderen Betriebsstätten verursachungsgerecht zuzuordnen. Die Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens führt daher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses, nämlich Bilanz (vgl. IAS 1.54ff.; ED/2019/7.82ff.), Gesamtergebnisrechnung (vgl. IAS 1.81A ff.; ED/2019/7.60ff.), EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.106ff.; ED/2019/7.89ff.), KFR (vgl. IAS 1.111; ED/2019/7.95) und Anhang (vgl. IAS 1.112ff.; ED/2019/7.96ff., sowie alle übrigen IAS/IFRS), ergeben sich k...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.4 Zuordnung von Finanzierungsaufwand für inländische Betriebsstätten nichtbilanzierender ausländischer Unternehmen (§ 15 Absatz 4 BsGaV)

161 Der inländischen Betriebsstätte eines nichtbilanzierenden ausländischen Unternehmens kann Finanzierungsaufwand des ausländischen Unternehmens nur zugeordnet werden, soweit er im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte steht. Die Zuordnung ist nur anzuerkennen, soweit das Ergebnis der Betriebsstätte aus ihrer Geschäftstätigkeit dem Fremdv...mehr

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ZErb 09/2023, Anwaltformulare Stiftungsrecht

Plottek/Weiten 2022 204 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-130-8 Mit dem Werk "Anwaltsformulare Stiftungsrecht" erweitert der zerb verlag seine erfolgreiche Formularbuchreihe um einen in der Praxis immer wichtiger werdenden Themenkomplex. Die beiden seit vielen Jahren im Stiftungsrecht tätigen Autoren Plottek und Weiten geben einen umfassenden und praxisgerechten Überb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.7 Negative Vermögensgegenstände als Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 190 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Negative Vermögenswerte (Schulden) sind dem BV des BgA zuzuordnen, wenn sie objektiv erkennbar aus der wirtsch Tätigkeit des BgA resultieren bzw durch diesen veranlasst sind. Dies können zB Verbindlichkeiten aus Darlehen sein, die die Träger-Kö für den BgA eingegangen ist oder die sie ihm gewährt, oder Verbindlichkeiten, die aus der Anschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG

Rn. 33 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bis VZ 2008 waren Anteilsveräußerungen (nur) innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung nach § 23 EStG aF stpfl Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Haltefrist mehr als zwölf Monate betrug, steuerfrei. Durch das UntStRefG 2008 werden ab VZ 2009 nunmehr sämtliche Veräußerungsgewinne – unabhängig von einer Haltefrist – nach § 20 Abs 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückabwicklung einer Anteilsveräußerung

Rn. 268 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter Aufgabe der früheren Rspr (BFH vom 21.10.1999, I R 43–44/98, DStR 2000, 374) hat der BFH nun zu Recht entschieden, dass die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseitig erfüllten Kaufvertrages aus Sicht des früheren Veräußerers keine erneute Anschaffung der zurückübertragenen Anteile ist. Ferner liegt in diesen Fällen keine Veräußerun...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Rostock ist zuzustimmen. Aufgrund der vom Kläger eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des vom Arbeitsgericht durchgeführten PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO erfolgte zu Recht aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses die Anordnung einer monatlichen Ratenzahlung. Die Bere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahme

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entnahme von Anteilen an einer KapGes aus dem BV in das PV stellt einen veräußerungsgleichen Vorgang dar und ist als laufender Gewinn zu besteuern. Sie ist nach § 6 Abs 1 Nr 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Die Entnahme gilt wiederum als Anschaffung iSd § 17 EStG des StPfl im PV, wobei der Entnahmewert als AK anzusetzen ist. Es lieg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschaften

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer KapGes im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten, ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anzuwenden, wenn die PersGes nicht originär gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist iSd § 15 EStG. Bei vermögensverwaltenden PersGes, die nur Einkünfte aus §§ 21, 22, 23 EStG erzielen, ist daher die Kapitalbeteiligung i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Behandlung der Abfindung bei Verbrauch

Ist die Abfindung nicht mehr vorhanden, kann sich der Unterhaltspflichtige auf seine Leistungsunfähigkeit nur dann berufen, wenn er nicht unterhaltsbezogen leichtfertig oder verantwortungslos gehandelt hat.[28] Stellt sich der behauptete Verbrauch der Abfindung unter den genannten Voraussetzungen als unterhaltsrechtlich vorwerfbar dar, so ist die Abfindung mit ihrem Nettobetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leipzig, Die Auslegungsprobleme des § 17 Abs 2 S 6 EStG – Keine Lösung in Sicht?, DB 2007, 1159; Bahns, Steuerlich rückwirkende Ereignisse auf Grund von Steuerklauseln in Kaufverträgen über KapGes-Anteile, Ubg 2008, 762; Blumers/Elicker, Realisierungszeitpunkt und Bewertung beim Anteilstausch iRd Einkünfte des § 17 EStG, BB 2009, 1156; Bode, Nachträgliche AK beim Ausfall von Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.2 Zuordnung zum übrigen Unternehmen (§ 31 Absatz 2 BsGaV)

351 Ein materielles Wirtschaftsgut des Bau- und Montageunternehmens, das in einer Bau- und Montagebetriebsstätte genutzt wird, dieser aber nicht nach § 31 Absatz 1 BsGaV zuzuordnen ist, muss nach § 31 Absatz 2 BsGaV dem übrigen Unternehmen zugeordnet werden. Es gilt als der Bau- und Montagebetriebsstätte vom übrigen Unternehmen unentgeltlich beigestellt. Da in den Fällen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.5 Zuordnung von Finanzierungsaufwand für ausländische Betriebsstätten nichtbilanzierender inländischer Unternehmen (§ 15 Absatz 5 BsGaV)

162 Der ausländischen Betriebsstätte eines nicht buchführungspflichtigen und auch tatsächlich keine Bücher führenden inländischen Unternehmens ist Finanzierungsaufwand des Unternehmens zuzuordnen, soweit er im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte steht. Der Betriebsstätte ist mindestens der Anteil des Finanzierungsaufwands des Unternehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wertsteigerungen der Beteiligung

Rn. 135 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Liegt der Teilwert der Beteiligung über den AK, erfolgt die Einlage zu den AK, so dass Wertsteigerungen zwischen Anschaffungs- und Einlagezeitpunkt nunmehr im BV erfasst werden (s § 6 Rn 1174ff (Dräger/Dorn/Hoffmann)). Da der Teilwert höher ist als die AK, sind höchstens die ursprünglichen AK gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG anzusetzen. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.5 Maßgebliche Personalfunktionen (§ 2 Absatz 5 BsGaV)

39 "Maßgebliche Personalfunktionen" i.S.d. § 2 Absatz 5 BsGaV sind für die Betriebsstättengewinnermittlung von zentraler Bedeutung (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 15 und Tz. 16), da sie grundlegend für die Ausgestaltung der Fiktion einer Betriebsstätte als selbständiges Unternehmen sind. Denn auf der Grundlage der maßgeblichen Personalfunktion werden einer ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 2 BsGaV)

58 In der Hilfs- und Nebenrechnung sind die der Betriebsstätte zuzuordnenden Vermögenswerte, ihr Dotationskapital und die übrigen Passivposten zu erfassen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 72 ff. und Tz. 224 ff.). 59 Ein selbst geschaffener immaterieller Wert, der bisher weder in der Bilanz noch in der Hilfs- und Nebenrechnung zu erfassen war, wird dann Besta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustabzugsverbot für entgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem entgeltlichen Erwerb iSd § 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG ist zu prüfen, ob die Beteiligung schon mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Höhe von mindestens 1 % vorlag. Ist dies der Fall, sind die Verluste komplett zu berücksichtigen. Andernfalls ist eine Verlustberücksichtigung nur möglich, wenn eine der Rückausnahmen greift. Insowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anschaffungskosten

Rn. 184 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die AK, bestehend aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten, den vorweggenommenen vergeblichen, den nachträglichen und den negativen AK (Kapitalrückzahlungen) sind zusammen mit den Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis abzuziehen. Grundsätzlich lehnt sich der Begriff der AK an § 6 EStG an. Dem zugrunde liegend sind AK nach § ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.14.2 Kürzung eines Überhangs an direkt zuordnungsfähigen übrigen Passivposten (§ 14 Absatz 2 BsGaV)

153 Übersteigen die direkt zuordnungsfähigen übrigen Passivposten in ihrer Summe den Betrag, der auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung nach Zuordnung der Risiken und des Dotationskapitals verbleibt, sind die übrigen Passivposten anteilig zu kürzen. Der nach der Kürzung verbleibende Teil ist der Betriebsstätte zuzuordnen. In Höhe des Kürzungsbetrags sind die übrig...mehr