Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.8 Lebensversicherungsbeiträge zur Absicherung betrieblicher Schulden

Rz. 464 Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

Rz. 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.6 Ausländische Kommanditisten

Rz. 507 Sind Ausländer als Kommanditisten beteiligt, so sind auch Auswirkungen aus der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen die Ausschüttungen jedoch voll der deutschen Besteuerung. Was die Besteuerung von Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeht, so ist zu entscheiden, ob die von dem Mitunte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG

Rz. 504 Zur Frage der Zurechnung des Entnahmegewinns bei Übertragung eines Wirtschaftsguts, z. B. eines Grundstücks auf einen Personengesellschafter, nimmt der BFH im Urteil v. 28.9.1995[1] wie folgt Stellung: „Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.8 Ungetreue Mitunternehmer

Rz. 509 Die mitunternehmerischen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Vergütungen. Vielmehr gehören dazu alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft haben. Zu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.4 Besteuerung des Gewinnanteils aus der GmbH & Co. KG

Rz. 514 Die Komplementär-GmbH unterliegt mit ihrem Gewinnanteil, der in der Regel die Haftungsvergütung und eventuell Sonderbetriebseinnahmen umfasst, wie bei eigenen Gewinnen der definitiven Körperschaftsteuerbelastung von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.[1] Bei Ausschüttung dieser Gewinnanteile durch die Komplementär-GmbH an ihre Gesellschafter ergeben sich dazu die u...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.5 Verdeckte Einlage

Rz. 492 Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Abs. 1 ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.4 Verspätungszuschlag gegen Geschäftsführer bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung

Rz. 499 Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der (Gewinn-)Feststellungserklärung (und der Vermögensaufstellung) nicht nach, so kann das Finanzamt gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH einen Verspätungszuschlag festsetzen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.5 Klagebefugnis gegen finanzamtliche Bescheide

Rz. 500 Im Urteil v. 27.5.2004[1] vertritt der BFH folgende Auffassung: (1) § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die GmbH & Co. KG als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.6 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 525 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben vom 20.11.2019:[2] Zitat Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehm...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile

Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2 Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

Rz. 519 Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG au...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.5 Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG

Rz. 524 Mit Schreiben v. 20.11.2019[1] nimmt das BMF zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen mit Sonderbetriebsvermögen Stellung; wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens sind:[2] Zitat Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG erfolgt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zum Buchwert. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs....mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufgestellt. Zivilrechtlic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.3 Änderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilung

Rz. 486 Aus den grundlegenden Urteilen des BFH v. 15.11.1967[1] und v. 25.4.1968[2] ergeben sich keine unmittelbaren Hinweise für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG festgelegten Gewinnverteilung auch steuerlich gefolgt werden kann. Derartige Vertragsänderungen werden vor allem dann in Betrac...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3 Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG

Rz. 520 Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komp...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.7 Aktivierung von Dividendenansprüchen aus GmbH-Anteilen

Rz. 463 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnan...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.3 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Eink...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.15 Ergebnis nach Steuern (Abs. 2 Nr. 15)

Rz. 190 Der Saldo der GuV-Positionen Nr. 1 bis Nr. 14 ist als Zwischensumme unter dem Posten "Ergebnis nach Steuern" (§ 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB) auszuweisen. Dieser Saldo dokumentiert in Verbindung mit den ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag inwieweit das Jahresergebnis vor sonstigen Steuern mit Steuern vom Einkommen und Ertrag belastet wird. Diese aus der Bilanzrich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 121 § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Erfassung erfolgswirksamer Veränderungen der bilanzierten Steuerlatenzen und der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" vor. Wie beim tatsächlichen Steueraufwand kann dies im Einzelfall dazu führen, dass aus dem Aufwandsposten ein Ertragsposten wird. Praxis-Beispiel Die GuV des Unt weist ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Posteninhalte

Rz. 265 Den 17 GuV-Posten des GKV bzw. 16 GuV-Posten des UKV stehen acht GuV-Posten der Kurzgliederung gegenüber. Regelungen für die Zuordnung der einzelnen Posten der allgemeinen Gliederung des GKV zu den Posten der Kurzgliederung finden sich im Abs. 5 nicht. Anhaltspunkte hierfür können lediglich der Gesetzesbegründung entnommen werden. Aus dieser ergibt sich, dass die ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 124 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB

Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international gebräuchliche bilanzorientierte temporary-Konzept anzuwenden ist, schrieb di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 112 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.37 Aperiodische Erträge und Aufwendungen (Nr. 32)

Rz. 175 Nach § 285 Nr. 32 ist eine entsprechende Angabe auch für Aufwendungen und Erträge notwendig, die periodenfremd und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Erläuterung periodenfremder Aufwendungen und Erträge ist wichtig, um ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz und Ertragslage in einem bestimmten Gj zu erhalten. Die Erläuterung dient somit der Vergle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Belastung durch Steuern (Nr. 6 a. F.)

Rz. 36 Mit § 275 HGB brauchen außerordentliche Erträge und Aufwendungen nicht mehr in der GuV dargestellt zu werden. Folgerichtig entfällt jede weitergehende Angabepflicht, sodass Nr. 6 nur bis zum letzten vor dem 31.12.2015 beginnenden Gj zu beachten war. Auf eine getrennte Darstellung, in welchem Umfang Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verschiedene Ergebnisse belasten,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Posten, die inhaltlich mit dem Gesamtkostenverfahren übereinstimmen

Rz. 210 Es gibt einige Posten im Umsatzkostenverfahren, die inhaltlich mit dem entsprechenden des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen, dazu zählen: Umsatzerlöse (Abs. 3 Nr. 1; Rz 45 ff.); Erträge aus Beteiligungen (Abs. 3 Nr. 8; Rz 143 ff.); Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (Abs. 3 Nr. 9; Rz 153 ff.); Sonstige Zinsen und ähnliche Ertr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr