Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.2 Pflege- bzw. Unterhaltsleistung

Rz. 188 Die Pflege bzw. der Unterhalt des Erwerbers muss von einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer gewesen sein, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben. Einmalige Botengänge oder unter Nachbarn übliche Erledigungen sind nicht ausreichend. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 26.06.2019, ErbStB 201...mehr

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Einführung ErbStG / 2.3.2 Der Aspekt der Rechtsnachfolge

Rz. 23 Noch wichtiger für das Vorverständnis des Erbschaftsteuerrechts ist jedoch die Unterscheidung nach den einzelnen zivilrechtlichen Übertragungstechniken. Während der Erwerb von Todes wegen grundsätzlich in Form der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession gem. § 1922 BGB) erfolgt, vollziehen sich unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden grundsätzlich im Wege der E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 1 BewG Geltungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den sachlichen Geltungsbereich des BewG. Durch das BewG soll sichergestellt werden, dass ein Vermögenswert, dessen Wert für mehrere Steuerarten von Bedeutung sein kann, nach einheitlichen Regeln bewertet wird. Insoweit ist das BewG, wie die AO, als ein Mantelgesetz zu bezeichnen. Rz. 2 Das BewG enthält drei Teile, die ggf. in Abschnitte untergliede...mehr

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Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Begriff der Bilanzänderung

Wahlrecht: Durch die Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG dürfen steuerrechtlich zulässige Bilanzansätze durch andere – ebenfalls zulässige – Bilanzansätze ersetzt werden. Dem Grunde nach setzt sie damit ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen voraus. Beispiele die Wahl eines Rücklagenansatzes nach § 6b Abs. 3 EStG, nach R 6.5 Abs. 4 EStR oder nach R 6.6 Abs. 4 EStR, die Wahl ...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 5. Bilanzberichtigung bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG [65] ist eine Bilanzberichtigung nicht mehr zulässig, wenn die Vermögensübersicht einer Steuerfestsetzung zugrunde liegt, die nicht mehr aufgehoben oder geändert werden kann. Der Zweck der Regelung liegt insbesondere darin sicherzustellen, dass bei bilanzierenden Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr und zeitanteiliger Aufteilung des...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift

§ 4 Abs. 2 EStG ist eine steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift. Nach § 5 Abs. 6 EStG gilt sie auch für den BV-Vergleich der Gewerbetreibenden, die nach § 5 Abs. 1 EStG verpflichtet sind, Bücher zu führen oder dies freiwillig tun. § 4 Abs. 2 EStG bezieht sich ausschließlich auf die steuerliche Vermögensübersicht.[10] Beachten Sie: Korrekturen der Handelsbilanz sind alleine n...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden und werden verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die ersten Bedenken wurden vom BFH ausgeräumt, als er mit Urteil vom 26.11.2008 (BFH v. 26.11.2008 – X R 15/07, BStBl. II 2009, 710) entschied, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen sei...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / (3) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für umsatzsteuerliche Zwecke wird nicht von der (den) Verfahrensweise(n) an anderer Stelle verdrängt

Amtliche AfA-Tabellen für Umsatzsteuer unmaßgeblich Die AfA-Tabellen des BMF, die für sämtliche Kraftfahrzeuge eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren vorsehen, haben für die nachrangigen Behörden den Charakter einer Dienstanweisung. Für Steuerpflichtige handelt es sich aber nur um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 105 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 106 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ist nur ein Ehegatten/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/-Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Alternative zum individuellen LSt-Abzug kommt eine Pauschalbesteuerung in Betracht, und zwar nachmehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Anrechnung des Zulageanspruchs

Rz. 104 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Erfolgt aufgrund der Günstigerprüfung ein Sonderausgabenabzug, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage (§ 10a Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 6 Satz 2 EStG). Durch diese Hinzurechnung wird erreicht, dass dem Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranla...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unentgeltliche Sachleistungen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Aufmerksamkeiten, > Bewirtung, > Dienstwohnung, > Geschenke, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7, 35 ff, > Incentives, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Rabatte, > Sachbezüge, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Sozialservice, > Telekommunikationskosten Rz 5 ff. Ergänzend > Pauscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Fall der Übernahme von Beiträgen für eigene Versicherungen des ArbN durch den ArbG (> Rz 3) und bei Versicherungen des ArbG, bei denen der ArbN Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen kann oder sie ihm vertragsgemäß vom Versicherer auszuzahlen ist (> Rz 4), muss der ArbG für die zum stpfl > Arbeitslohn gehörenden Pr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nach dem 31.12.2018 einzureichende Erklärungen

Rz. 8 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Durch das StModernG (BGBl 2016 I, 1679 = BStBl 2016 I, 694; zum Anwendungszeitpunkt > Rz 1) ist die bisherige Regelung des § 152 AO, einen Verspätungszuschlag nach einer Ermessensentscheidung festzusetzen, nicht verändert worden (§ 152 Abs 1 AO; > Rz 3). Von dieser Grundregel gelten jedoch seither Ausnahmen, die eine verpflichtende Festsetzun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Rückzahlung der Förderung

Rz. 216 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag § 94 Abs. 1 EStG; vgl. Beispiel in Rz. 226). Der Anbieter darf Kosten u...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderausgabenabzug

Rz. 92 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge (vgl. Rzn. 30 bis 45) bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranla...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Günstigerprüfung

Rz. 101 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ein Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG wird nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage nach Abschnitt XI EStG (§ 10a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG). Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird diese Prüfung von Amts wegen vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung nach § 8 Abs 3 EStG bei Kreditunternehmen

Rz. 45 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Gewährung von Darlehen in unterschiedlicher Form wie zB Hypothekendarlehen, Bauzwischenkredite, Anschaffungsdarlehen, Kontokorrentkredite sowie Überziehungskredite gehört zu den Dienstleistungen iSd § 8 Abs 3 Satz 1 EStG (BFH 175, 567 = BStBl 1995 II, 338). Bei ihnen ist der geldwerte Vorteil aus der Zinsverbilligung grundsätzlich nach §...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Personenbezogene Anlage

Die Anlage KAP-INV ist der ESt-Erklärung personenbezogen beizufügen. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche auf der Anlage KAP-INV zu erfassen sind, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-INV abzugeben.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG Einkünfte. Das sind bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16 EStG) und selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) der Gewinn (sog. Gewinneinkunftsarten); bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Vermietung und Verpachtung...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.9 Unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)

Rz. 93 Andere als die in den § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 6 und 6b EStG bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Vorschrift will verhindern, dass unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand bei der Einkommenst...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.1 Lage und Umfang des Geschäftsjahres

Rz. 4 Dem Begriff des Geschäftsjahres fehlt es an einer gesetzlichen Definition. Obwohl der Begriff des Geschäftsjahres bzw. die Dauer des Geschäftsjahres regelmäßig als der Zeitraum zwischen 2 Bilanzstichtagen definiert wird, ist dies nicht zielführend, weil sich der Bilanzstichtag wiederum nach dem Schluss des Geschäftsjahres richtet; vielmehr stellt sich das Geschäftsjahr...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten (Einkünfte nach § 13 EStG) grundsätzlich der Zeitraum vom 1.7.–30.6. (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Ob der Betrieb in das Handelsregister eingetragen wurde oder nicht, ist für die Anwendung des § 4a EStG ebenso ohne Bedeutung wie die Frage, ob für den Betrieb Bücher geführt werden oder nicht.[1] Entscheidend ist das ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 92 Gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 EStG sind die Grundlagen für die Festsetzung der Einkommensteuer grundsätzlich nach dem Kalenderjahr zu ermitteln. Sofern das Einkommensteuerrecht jedoch abweichende Wirtschaftsjahre berücksichtigt, so insbesondere in § 4a Abs. 1 Satz 2 EStG, ist eine Regelung notwendig, die den Gewinn eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres einem...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zeitra...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / III. Schadensersatz wegen Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht

Einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht hat das OLG – anders als das LG – verneint. 1. Gesetzliche Regelung in § 49b Abs. 5 BRAO Eine gesetzliche Regelung zur Hinweispflicht des Rechtsanwalts finde sich lediglich in § 49b Abs. 5 BRAO. Danach hat der Rechtsanwalt vor Übernahme eines Auftrags ungefragt hinzuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / IV. Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung sind facettenreich und lassen sich im Wesentlichen wie folgt differenzieren. Besitzunternehmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Auf Ebene des Besitzunternehmens wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten. Folglich qualifizieren die Einkünfte nicht mehr als solche aus Vermietung und Verpachtung, sondern als solche aus G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.5 Steuererstattungsansprüche (Zeilen 59 und 60)

Gehören zum Nachlass Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche, dann sind diese mit ihrer Bezeichnung, dem Finanzamt und der Steuernummer in den Zeilen 59 und 60 zu erfassen. In diese Zeilen gehören die privaten Steuererstattungsansprüche. Zu ihnen zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Steuererstattungsansprüch...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 7. BFH-Urt. v. 5.6.2014

Der BFH[15] bekam dann im Jahr 2014 erneut die Möglichkeit, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (i.V.m. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG) oder eine unentgeltliche sonstige Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, wenn eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Privatnutzung ohne besonders...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr