Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reservist der US-Streitkräfte fällt unter Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Bezüge eines in Deutschland tätigen Reservisten der US-Streitkräfte hierzulande von der Einkommensteuer befreit sind. Das Gericht verwies auf eine Steuerbefreiung nach dem NATOTrStat, die für Truppenmitglieder und ziviles Gefolge gilt. Sachverhalt Der Kläger war ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der bereits seit 2009 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 20 Gegenleistungen ohne Geldwert (§ 7 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 495 Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, werden bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt (§ 7 Abs. 3 ErbStG). Die genaue Bedeutung der Vorschrift liegt im Unklaren. Nach der früheren Rspr. des BFH[1] galt die Vorschrift nur für das Ausmaß der Bereicherung, ließ aber eine Berücksichtigung der Gegenleistung bei der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / 2. Rechtsgrundlage des Auslandstätigkeitserlasses

§ 34c Abs. 5 EStG ist die Rechtsgrundlage des ATE 1983/2022. Danach können die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zustimmung des BMF die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer teilweise oder gar ganz erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 9. Progressionsvorbehalt

Wie schon beim ATE 1983 unterliegen die vom ATE 2022 begünstigten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Danach werden die privilegierten Einnahmen zwar nicht bei den Einkünften berücksichtigt. Diese erhöhen vielmehr den ESt-Satz. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Steuersatz anzuwenden, der sich ergibt, wenn der vom LSt-Abzug freigestellte Arbeitslohn be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 2.2 Auszahlung im Vorauszahlungsverfahren

Nicht-Arbeitnehmer, die Einkünfte nach § 13, § 15 oder § 18 EStG beziehen, erhalten die EPP durch eine Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10.9. für das dritte Quartal 2022. Sind für den 10.9.2022 Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden, kürzt die EPP den festgesetzten Vorauszahlungsbetrag III/2022. Betragen die für den 10.9.2022 festgesetzten Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 3 Festsetzung bei der Einkommensteuerveranlagung

Wird für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP nicht im Lohnsteuerverfahren über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, können Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / Zusammenfassung

Begriff Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung typischerweise Fah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

1 Grundlagen 1.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Festsetzung der Vorauszahlungen (Abs. 1)

2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5 Verfahren

5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen

4.3.1 Überblick Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.4 Antrag

Rz. 69a Grundsätzlich bedarf es für eine Anpassung der Vorauszahlungen keines Antrags, sondern die Anpassung kann auch von Amts wegen erfolgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1 Grundlagen

1.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen

2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Höhe der Vorauszahlungen (Abs. 3)

3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2 Außer Ansatz bleibende Aufwendungen

3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2 Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

3.2.2.1 Allgemeines Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes oder anderen Vermögensgegenstands

3.2.2.2.1 Grundlagen Rz. 36 § 37 Abs. 3 EStG unterscheidet zwischen negativen Einkünften aus der Vermietung von Gebäuden (Abs. 3 S. 8 bis 10) und von anderen Vermögensgegenständen (Abs. 3 S. 11). Beide Alternativen beziehen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Erfolgt die Vermietung im Rahmen einer anderen Einkunftsart, z. B. die Vermietung eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Anpassung der Vorauszahlungen

4.1 Grundlagen Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen

Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.). Dieser materiell-rechtliche Anspruch des FA ist –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Kleinbetragsregelung (Abs. 5)

Rz. 21 Nach § 37 Abs. 5 EStG sind Vorauszahlungen nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 EUR im Kj. und 100 EUR für einen Vorauszahlungstermin betragen.[1] Eine Erhöhung bereits festgesetzter Vorauszahlungen ist gem. § 37 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 EStG nur zulässig, wenn sich der Erhöhungsbetrag für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 EUR beläuft.[2] Bei einer nachtr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 36 § 37 Abs. 3 EStG unterscheidet zwischen negativen Einkünften aus der Vermietung von Gebäuden (Abs. 3 S. 8 bis 10) und von anderen Vermögensgegenständen (Abs. 3 S. 11). Beide Alternativen beziehen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Erfolgt die Vermietung im Rahmen einer anderen Einkunftsart, z. B. die Vermietung eines zum Betriebsvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Rz. 56 Durch G. v. 20.12.1996[1] wurde § 37 Abs. 3 S. 12 EStG in die Regelung eingefügt. Nach § 31 EStG werden Kinder im laufenden Kj. regelmäßig nur durch Zahlung des Kindergelds berücksichtigt. Erst bei der Veranlagung wird verglichen, ob durch das Kindergeld das Existenzminimum eines Kindes gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, wird bei der Veranlagung der Kinderfrei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.2 Verlustabzug

Rz. 67 Eine Minderung der voraussichtlichen ESt kann sich auch aus einem Verlustabzug (§ 10d EStG) ergeben. Soweit es sich um einen Verlustvortrag handelt, ist die Herabsetzung unproblematisch, da die Höhe des Abzugs aufgrund der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags aus einem Vorjahr für das Abzugsjahr feststeht. Problematisch ist dagegen die Herabsetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.2 Abweichende Vorauszahlungstermine (Abs. 2 bis Vz 2008)

Rz. 16 Gem. § 37 Abs. 2 EStG a. F. konnte die jeweilige OFD nach pflichtgemäßem Ermessen für Stpfl., die überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, abweichende Vorauszahlungszeitpunkte bestimmen. Das galt auch für Stpfl., die überwiegend Einkünfte oder Einkunftsteile aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, die nicht der LSt unterliegen.[1] § 37 Abs. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.5 Sonderregelung für Vorauszahlungen 2019 aufgrund Corona-Krise

Rz. 69b Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] wurde § 110 EStG in das EStG eingefügt (§ 110 EStG Rz. 1ff.). § 110 EStG ermöglichte auf Antrag eine Anpassung der Vorauszahlungen für den Vz 2019. Nach der Regelung in § 110 Abs. 1 EStG wurde der für die Vorauszahlung 2019 zugrunde zu legende Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um 30 % gemindert. Dies galt aber nicht, sow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.3 Beteiligung an Gemeinschaften

Rz. 50 § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG gelten ebenso für negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die über eine Gemeinschaft bezogen werden. Im Vorauszahlungsverfahren jedes einzelnen Beteiligten ist dabei wegen des Objektbezugs der Regelung (Rz. 39) zu prüfen, welche positiven oder negativen Einkünfte aus dem einzelnen Objekt fließen. Die Entscheidung hierüber oblieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.3 Vermietung anderer Vermögensgegenstände

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 3 S. 11 EStG gilt S. 8 entsprechend für negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung "anderer Vermögensgegenstände".[1] Damit wird auf alle in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG aufgeführten Vermögensgegenstände verwiesen mit Ausnahme der Gebäude; die in Nr. 4 aufgeführten Einkünfte sind nicht in Bezug genommen. Im Einzelnen sind davon folgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.1 Überblick

Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in den zeitlichen Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine

Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetzt wird. Diese Fälligkeiten gelten mange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr