Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6.3 Bescheinigung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge mittels ELStAM (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 i. V. m. § 52 Absatz 50g EStG) (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 EStG)

Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe z. B. BMF-Schreiben 28.08.2013, BStBl 2013 I, 1132) sind Beiträge des Arbeitnehmers zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung und zur inländischen sozialen Pflegeversicherung zu bescheinigen. Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger sind nicht zu bescheinigen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachforderung bei Änderung der persönlichen Verhältnisse (§ 39 Abs 5 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Haben sich die persönlichen Verhältnisse des ArbN verändert und sind deshalb die vom BZSt gebildeten elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale wie > Steuerklassen oder ‚Zahl der > Kinderfreibeträge’ günstiger, als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss der ArbN dies dem FA mitteilen und sie umgehend zu seinen Ungunsten ändern las...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Nachforderung beim Arbeitnehmer als Gesamtschuldner neben dem Arbeitgeber (§ 42d Abs 3 EStG)

Rz. 31 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA hat die LSt vom ArbN im Rahmen einer Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG nachzufordern, wenn sie vom ArbG nicht vorschriftsmäßig einbehalten worden ist oder wenn der ArbN weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und er dies dem FA nicht unverzüglich mitteilt (§ 42d Abs 3 Satz 4 EStG; im Einzelnen >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nachforderung auf Anzeige des Arbeitgebers (§ 41c Abs 4 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ändert das > Wohnsitz-Finanzamt > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend oder erkennt der ArbG, dass er die LSt bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so ‚kann’ er die zu wenig erhobene LSt – auch Beträge unter 10 EUR (> R 41c.1 Abs 1 Satz 3 LStR) – bei der jeweils nächsten Lohnzahlung des laufenden Kalenderjahres nacherheben (§ 41c Ab...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / III. Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 9 EStG

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei Lohneinkünften, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Nummer 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür nach § 50d Absatz 8 und Absatz 9 EStG gegeben sind....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachforderung durch Veranlagung zur Einkommensteuer (§§ 25, 46 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Korrektur des LSt-Abzugs ist stets zulässig, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird (§§ 25, 46 EStG). Bei der Veranlagung ermittelt das FA die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ohne an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen gebunden zu sein, die für den Steuerabzug ergangen sind (im Einzelnen > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachforderung bei Änderung bestimmter Voraussetzungen für einen Freibetrag (§ 39a Abs 5 EStG)

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erkennt der ArbN nachträglich, dass er im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren in seinem Antrag von vornherein unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat und dass dadurch zu wenig LSt einbehalten worden ist oder es dazu noch kommen kann, ist er verpflichtet, dies dem > Wohnsitz-Finanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 153 Abs 1 AO; > Anzeig...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / II. Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG

1. Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Absatz 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Absatz 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Dabei ist es zulä...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 3. Ausnahmen vom ELStAM-Verfahren für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Freibetrag im Sinne des § 39a EStG

Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt oder, wenn der Steuerabzug nach den Regelungen in Doppelbesteuer...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6.2 Mitteilung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge mittels ELStAM (§ 39e Absatz 4 i. V. m. § 52 Absatz 50g EStG)

Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird das Mitteilungsverfahren (Tz. 6.1) abgelöst durch eine elektronische Bereitstellung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG). Der Verfahrenseinsatz wird durch BMF-Schreiben mitgeteilt (§ 52 Absatz 50g EStG).mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 11. Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (§ 40 Absatz 1 EStG)

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert sind und keinen Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Absatz 3 SGB VI) leisten. Die individuellen Verhältnisse aufgrund des Faktorverfahrens nach § 39f EStG bleiben unberücksichtigt.mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39 b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)

Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG), Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung (§ 39 b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b und c EStG) und Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pf...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 8. Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (§ 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 und § 39b Absatz 2 Satz 12 EStG)

Über die in § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG genannten Ausschlusstatbestände hinaus ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber auch dann ausgeschlossen, wenn – bezogen auf den Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung – der Arbeitnehmer innerhalb des Kalenderjahres nicht durchgängig zum Anwendungsbereich nur einer Beitragsbemessungsgrenze (...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 7. Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG)

Die Mindestvorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG) in Höhe von 12 % des Arbeitslohns mit einem Höchstbetrag von jährlich 1 900 Euro (in Steuerklasse III 3 000 Euro) ist anzusetzen, wenn sie höher ist als die Summe der Teilbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung (Tz. 4) und die soziale Pflegeversicherung (Tz. 5) oder die private Basisk...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Nachforderung bei der Besteuerung von Sachbezügen und Zuwendungen durch Dritte (§ 38 Abs 4 EStG)

a) Besteuerung von Sachbezügen Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Reicht der vom ArbG geschuldete Barlohn zur Deckung von LSt/SolZ/KiSt nicht aus, hat der ArbN dem ArbG den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 38 Abs 4 Satz 1 EStG). Besonders wenn ein ArbN seinen Lohn ganz oder teilweise als > Sachbezüge erhält wie zB bei Ausübung einer Option zum Bezug von Aktien (> Stock Op...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 3. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a und Absatz 4 EStG)

Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und ein Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist. Da...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). In den Steuerklassen I bis V können die dem Arbeitgebe...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 9. Pflichtveranlagungstatbestand (§ 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG)

Es besteht eine Pflicht zur Veranlagung zur Einkommensteuer, wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale für die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung höher ist als die bei der Veranlagung als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 3 a in Verb...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VI. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Rz. 132 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr sind dem neuen Arbeitgeber regelmäßig nur die ELStAM des aktuellen Dienstverhältnisses bekannt. Deshalb hat der Arbeitgeber als weitere Voraussetzung für die Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu beachten, dass der Arbeitnehmer durchgängig das gesamte Kalenderjahr bei ihm be...mehr

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Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 1. Berechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Mögliche Antragsteller einer Anrufungsauskunft (Beteiligte im Sinne von § 42e Satz 1 Einkommensteuergesetz – EStG) sind der Arbeitgeber, der die Pflichten des Arbeitgebers erfüllende Dritte im Sinne von § 38 Absatz 3a EStG und der Arbeitnehmer. Eine Anrufungsauskunft können auch Personen beantragen, die nach Vorschriften außerhalb des EStG für...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Schreiben des BMF vom 29. April 2008 (BStBl I S. 566) Entscheidungen des BFH vom 16. Oktober 2013 – VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 – (BStBl II 2015 S. 455, 457 und 495) und vom 12. Dezember 2013 – VI R 47/12 – (BStBl II 2015 S. 490) Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 1...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 5. Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c EStG)

Der Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Der Teilbetrag ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert, jedoch privat pflegeversichert ist. Besteht S...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 4. Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b EStG)

Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (z. B. bei höh...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 10. Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (§ 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG)

Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Erstellung der Lohnsteuertabellen bezogen auf die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale – der Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Absatz 3 SGB XI) nicht berücksichtigt (siehe z. B. Bekanntmachung des BMF vom 20.02.2013, betreffend den geänderten Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2013, BStBl 2013 I S. 22...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung erfüllen Ehegatten, also miteinander verheiratete Personen verschiedenen oder gleichen (> Rz 4/4 und > Lebenspartner) Geschlechts (zu Einzelheiten > Familienstand Rz 3–5), wenn sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Rz 4) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Ebenso steht die Geringfügigkeit der Vergütung oder die kurze Dauer der Tätigkeit der Besteuerung nicht ohne weiteres entgegen (BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134), wenn nicht > Liebhaberei gegeben ist (> Rz 9)...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. Lohnsteuerabzugsmerkmal Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kind...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer

Rz. 89 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für im Inland nicht meldepflichtige Personen (nach § 1 Absatz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die keinen Wohnsitz aber einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Absatz 2 EStG erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, nach § 1 Absatz 3 EStG auf Antrag wie unbeschränkt einkommensteu...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Absatz 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Absatz 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Dabei ist es zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Absatz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Heiraten A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 3 Nr 13 EStG belässt Bezüge steuerfrei, wenn sie als ‚Umzugskostenvergütungen’ gezahlt werden (> R 3.13 Abs 1 LStR). Diese Umzugsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie eine > Öffentliche Kasse auszahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Empfänger der Umzugskostenvergütung hoheitlich tätig wird oder eine Tätigkeit im Rahmen sog schlicht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematische Hinweise

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 12 EStG dient der grundsätzlichen Abgrenzung der Erwerbssphäre von der Einkommensverwendung in der Privatsphäre. Die Vorschrift weist in derzeit vier Positionen bestimmte Ausgaben der privaten Sphäre zu; diese > Abzugsverbote schließen die Ermittlung der > Einkünfte ein. Im Eingangssatz regelt § 12 EStG, was zwar der privaten Sphäre zuzuord...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Landwirtschaftliche Alterskasse

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die landwirtschaftliche Alterskasse gehört zu den Trägern der gesetzlichen > Sozialversicherung Rz 1. In der Alterssicherung der Landwirte können der Landwirt, sein Ehegatte oder in bestimmten Fällen mitarbeitende Familienangehörige versichert sein. Beiträge zu einer landwirtschaftlichen Alterskasse zum Aufbau der eigenen Alterssicherung sind...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank grundsätzlich elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" mit dem Organisationszertifikat registri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Behandlung von Kapitalerträgen aus einer Lebensversicherung

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Für Kapitalerträge aus Versicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, ist § 20 Abs 1 Nr 6 EStG 2004 weiterhin anzuwenden (§ 52 Abs 36 EStG idF des Alterseinkünftegesetzes vom 05.07.2004, BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554, dazu > Alterseinkünfte; mittlerweile § 52 Abs 28 Satz 5 EStG). Danach sind die Erträge aus solchen ...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Als Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen in Betracht (§ 39 Absatz 4 EStG): Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre berü...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Lohnsteuerpauschalierung mit Nettosteuersatz

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts nach § 37b Absatz 2 EStG bereits nach § 40 Absatz 1 Satz 1 EStG durchgeführte Pauschalierungen müssen nicht rückgängig gemacht werden. Eine Änderung ist aber in den Grenzen der allgemeinen Regelungen zulässig; § 37b Absatz 2 EStG kann danach angewandt werden. Die Rückabwicklung eines nach § 40 Absatz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Beteiligung von ArbN am Produktivvermögen wird mit staatlichen Mitteln gefördert. Die Vermögensbeteiligungen, deren verbilligter Erwerb mit Sparzulage nach dem VermBG staatlich gefördert wird, sind gesetzlich benannt; es sind grundsätzlich die Gleichen wie für die Förderung durch einen Steuerfreibetrag (Ausnahme > Rz 25 ff). Deshalb werde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz. 96 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikation...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 2. Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung kann für den Anwendungsbereich des § 37b Absatz 1 EStG auch im laufenden Wirtschaftsjahr, spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung getroffen werden. Eine Berichtigung der vorangegangenen einzelnen Lohnsteuer-Anmeldungen zur zeitgerechten Erfassung ist n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die (erstmalige) Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Im Regelfall erfolgt die erstmalige Bildung der ELStAM zu Beginn eines Dienstverhältnisses aufgrund der Anmeldung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung mit dem Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gesetzliche (zivilrechtliche) Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft enthält das Gesetz über eine eingetragene (> Rz 5) Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – kurz LPartG). Dieses wurde am 16.02.2001 erlassen (BGBl 2001 I, 266), trat zum 01.08.2001 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert (zuletzt über Ar...mehr