Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.2 Bezugsberechtigung und Unverfallbarkeit

Rz. 40 Von der Widerruflichkeit oder Unwiderruflichkeit der Bezugsberechtigung ist die Frage der Unverfallbarkeit zu unterscheiden. Während die Bezugsberechtigung vornehmlich die versicherungsrechtliche Ausgestaltung und steuerrechtliche Anerkennung der Direktversicherung betrifft, handelt es sich bei der Unverfallbarkeit um ein arbeitsrechtliches Institut des BetrAVG (Vor §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.1 Auswirkungen beim Vermögensvergleich

Rz. 72 Wurde ein Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung wegen § 4b S. 1 EStG in vergangenen Wirtschaftsjahren aufgrund einer erteilten Bezugsberechtigung nicht aktiviert und wird die Bezugsberechtigung widerrufen, so ist zum nächstfolgenden Bilanzstichtag der Versicherungsanspruch erfolgswirksam mit dem Teilwert (Deckungskapital einschließlich Gewinnbeteiligung, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.3 Beleihung bei Unverfallbarkeit

Rz. 83 Tritt bei einer mit widerruflicher Bezugsberechtigung ausgestatteten Direktversicherung die Unverfallbarkeit ein, so hindert dies die Beleihbarkeit durch den Arbeitgeber nicht. Denn durch die Unverfallbarkeit erwirbt der Arbeitnehmer nicht etwa das Forderungsrecht aus dem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer, vielmehr wird der Arbeitgeber lediglich dem Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen dienen sollen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift über den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Pensionsfonds ist durch das im Rahmen der sog. "Riesterschen Rentenreform" erlassene AVmG v. 26.6.2001[1] eingefügt worden (Vor § 4b EStG Rz. 2, 24). Eine der wesentlichen Neuerungen des AVmG ist die Zulassung sog. Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung gem. der §§ 236ff. VAG. Damit wurde neben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 2 Begriff und Ausgestaltung des Pensionsfonds

Rz. 2 Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die ausschließlich Altersversorgungsleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch hierauf gewährt (§ 236 Abs. 1 VAG). Er steht damit der Pensionskasse nahe (§ 4c EStG Rz. 1a). Der Pensionsfonds ist zwar nicht wie die Pensionska...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2 Arbeits- und versicherungsrechtliche Grundlagen der Direktversicherung

2.1 Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung Rz. 8 Die Regelung des § 4b EStG betrifft den "Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung", die vom Stpfl. aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wurde. Da das Steuerrecht keine eigene Definition der Direktversicherung kennt, ist die Definition des BetrAVG auch für den Regelungsbereich des § 4b EStG maßgebli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4 Verteilung des bei der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf den Pensionsfonds entstehenden Aufwands (Abs. 3)

4.1 Ausgangslage Rz. 12 Anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) können nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei – bzw. nach § 1 Nr. 10 SvEV sozialabgabenfrei – auf einen Pensionsfonds übertragen werden. Dies verschafft den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Bilanzen von Pensionsrückstellungen zu bereinigen und damit vor dem Hintergrund d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2 Direktversicherung für Gesellschafter

6.2.1 Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 EStG Rz. 103 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen der Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen haben. Zu diesen Vergütungen gehören auch Versorgungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3 Steuerrechtliche Behandlung bei den Versicherten

3.1 Arbeitnehmer Rz. 45 Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV als Zukunftssicherungsleistungen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn, der ihm im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge an den Versicherer zufließt[1] und damit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, jedoch nach Maßgabe von § 3 Nr. 63 EStG st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5 Widerruf der Bezugsberechtigung

4.5.1 Auswirkungen beim Vermögensvergleich Rz. 72 Wurde ein Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung wegen § 4b S. 1 EStG in vergangenen Wirtschaftsjahren aufgrund einer erteilten Bezugsberechtigung nicht aktiviert und wird die Bezugsberechtigung widerrufen, so ist zum nächstfolgenden Bilanzstichtag der Versicherungsanspruch erfolgswirksam mit dem Teilwert (Deckungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2 Definition

Rz. 9 Die Direktversicherung besteht nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.4 Arbeitnehmer und gleichgestellte Personen als Versicherte

Rz. 36 Ihre Grundlage findet die Direktversicherung in einer auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie kann aber auch außerhalb von (echten) Arbeitsverhältnissen in Betracht kommen, wenn nämlich anderen Personen, die zwar für das Unternehmen tätig, aber nicht Arbeitnehmer sind, aus Anlass dieser Tätigkeit eine Versorgungszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.2 Juristische Personen

Rz. 108 Zwischen juristischen Personen, insbesondere also Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, und ihren Gesellschaftern (bzw. Genossen oder Mitgliedern) können zivilrechtliche Verträge und damit auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Leistungsaustausch aufgrund solcher Verträge ist steuerlich als solcher anzuerkennen. Eine Grenze zieht lediglich § 8 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.2 Beleihungsrecht

Rz. 80 Ansprüche aus Lebensversicherungen können durch Beleihung Kreditunterlage sein. Die Kreditierung erfolgt i. d. R. durch Verpfändung oder Sicherungsabtretung der Ansprüche aus der Lebensversicherung (Rückkaufsanspruch, Leistungsanspruch). In Betracht kommt aber auch eine Vorauszahlung auf den künftigen Versicherungsanspruch. Eine solche Vorauszahlung unterscheidet sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3 Lebensversicherung: Begriff und Abgrenzung

Rz. 21 Gegenstand der Direktversicherung muss eine Lebensversicherung sein, deren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, also der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; Vor § 4b EStG Rz. 3, 28), dienen. Rz. 22 Der Begriff der Lebensversicherung ist gesetzlich nicht bestimmt. Eine Lebensversicherung hat den Zweck, Vorsorge für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung

Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahen Angehörigen u. a. auch durch eine Direktversicherungszusage mit steuerlicher Wirkung vereinbart ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 38 Nach Versicherungsvertragsrecht ist grundsätzlich der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versicherungsunternehmens berechtigt, die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu fordern. Er kann jedoch einen Dritten, – bei der Direktversicherung den versicherten Arbeitnehmer –, als Bezugsberechtigten benennen; die Benennung kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestalte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.3 Gespaltenes Bezugsrecht

Rz. 44 Eine Bezugsberechtigung kann auf Teile der Leistung aus einem Versicherungsvertrag beschränkt sein (sog. gespaltenes Bezugsrecht). Das gespaltene Bezugsrecht kann sich entweder auf einen Teilbetrag der Versicherungsleistung (quantitative Spaltung) oder auf eine Leistungsart oder die Art der Widerruflichkeit (qualitative Spaltung) beziehen, wenn der Arbeitgeber etwa fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.2 Versorgungsberechtigung des Arbeitgeber-Ehegatten im Überlebensfall

Rz. 101 Der Arbeitgeber-Ehegatte und/oder die gemeinsamen Kinder werden im Direktversicherungsvertrag regelmäßig im Todesfall des Arbeitnehmer-Ehegatten als Bezugsberechtigte benannt sein. Ist der Arbeitgeber-Ehegatte Einzelunternehmer, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung entstehen kann, weil sich ein solcher Anspruch gegen ihn selbst richtet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.4 Aktivierung bei gespaltenem Bezugsrecht

Rz. 70 Wurde dem Arbeitnehmer das Bezugsrecht nur für einen Teil der Direktversicherungsleistungen gewährt, so entfällt eine Aktivierungspflicht der Versicherungsansprüche nur, "soweit" der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Entsprechend Rz. 44 kann es sich dabei um eine quantitative (betragsmäßige) oder eine qualitative (leistungsspezifische) Spaltung des Bezugsrechts hande...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.4 Weitere Steuergesetze

Rz. 5 Auf die Definition des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG nehmen Regelungen in weiteren Steuergesetzen Bezug, z. B. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a und b EStG, § 22 Abs. 4 Nr. 1 UmwStG, § 3 Abs. 3 GrStG und § 4 Nr. 1 GrEStG. Rz. 5a Im GewSt-Recht gelten für die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art die allgemeinen Regelungen. GewSt-Pflicht besteht nur, wenn der Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 5 Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 29 Die bloße Zusage einer Altersversorgung stellt noch keinen Zufluss von Arbeitslohn dar. Leistet der Arbeitgeber indes Beiträge an eine Versorgungseinrichtung, die – wie die Pensionskassen – dem versicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt, fließt dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Form des sich vermehrenden Rechtsanspruchs zu (BFH ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.2 Rechtsfolge der Nichtabziehbarkeit gemäß Abs. 2

Rz. 28 Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen die von Abs. 2 erfassten Zuwendungen "als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden …". Richtigerweise müsste die Formulierung lauten: "… dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden …". Denn mangels betrieblicher Veranlassung handelt es sich bei den von § 4c Abs. 2 EStG erfassten Zuwendungen – anders als bei den Zuwendungen nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 "Zuwendungen" des Trägerunternehmens an die Pensionskasse sind die Beiträge, die die Kasse in die Lage versetzen sollen, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Dies können – je nach Zusage und vereinbarter Finanzierungsart – Einmalbeiträge oder laufende jährliche Beiträge sein (zu den Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Einzelnen Höfer, BetrAVG, Bd. 2, Rz. 1916, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2 Begriff der Pensionskasse

Rz. 8 Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung durchführen und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewähren. Diese in § 1b Abs. 3 BetrAVG enthaltene Definition gilt auch für § 4c EStG, weil § 4c EStG keine eigene Begriffsbestimmung enthält.[1] Rz. 8a Durch die Rechtsfähigkeit der Pensionskasse wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.1 Zweck der Regelung

Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gleicher Weise (so ausdrück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c Zuwendungen an Pensionskassen

1 Allgemeines 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.4 Rechtsfolgen der eingeschränkten Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 22 Zuwendungen, die nach den in § 4c Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen (zu § 4c Abs. 2 EStG s. Rz. 28) nicht abziehbar sind, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie dürfen also den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. § 4c Abs. 1 EStG gehört somit sachlich zu dem Bereich der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Tatbestände nichtabziehbarer Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 3 Trägerunternehmen

Rz. 12 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, "das die Zuwendungen leistet", das also die Pensionskasse durch seine Zuwendungen finanziert, weil diese die Durchführung der Altersvorsorge für die Arbeitnehmerschaft übernommen hat. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verpflichtung beruht, ist unerheblich. Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zwischen Trägerunternehmen und Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Bis 1974 war die steuerliche Behandlung der Zuwendung von Trägerunternehmen an Pensionskassen im Zuwendungsgesetz v. 26.3.1952[1] geregelt. Rz. 7 Die durch das BetrAVG 1974 eingeführte Regelung des § 4c EStG beschränkt im Zusammenhang mit den ebenfalls novellierten Vorschriften über die KSt-Befreiung der Pensions- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG)[2] die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen

Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 S. 2 Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.3 Zeitliche Zuordnung der Zuwendungen

Rz. 20 In welchem Wirtschaftsjahr des Trägerunternehmens sich die Zuwendungen auswirken, richtet sich nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften, also nach den Bilanzierungsvorschriften oder nach § 4 Abs. 3 EStG. Beruht die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens, also aufgrund Satzung, Geschäftsplan oder auch einer verbindlichen Zusage im Einzelfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1 Allgemeines

1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4 Zuwendungen des Trägerunternehmens

4.1 Allgemeines Rz. 13 "Zuwendungen" des Trägerunternehmens an die Pensionskasse sind die Beiträge, die die Kasse in die Lage versetzen sollen, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Dies können – je nach Zusage und vereinbarter Finanzierungsart – Einmalbeiträge oder laufende jährliche Beiträge sein (zu den Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Einzelnen Höfer, BetrAVG, Bd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 14 Als Lebensversicherungsunternehmen hat die Pensionskasse die zu erhebenden Beiträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen, also unter Berücksichtigung biometrischer Faktoren wie Lebenserwartung oder Invaliditätsrisiko und unter Abzinsung auf den Leistungszeitpunkt. § 4c Abs. 1 EStG beschränkt die Abziehbarkeit der Zuwendungen an Pensionskassen auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5 Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen gemäß Abs. 2

4.5.1 Zweck der Regelung Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Vorbemerkungen zu §§ 101ff. EStG

1.1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

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Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.mehr

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