Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung des Stpfl. und der ersten Tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begrenzung der Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Die Anspruchsberechtigung ist nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG auf den Grundfreibetrag des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) können nur berücksichtigt werden, sofern sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i. S. d. § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG übersteigen. Werbungskosten, die höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick der steuerlichen Entlastungen

Rz. 2 Zur Entlastung der Stpfl., die einen Arbeitsweg von 21 Entfernungskilometer oder darüber hinausgehend haben und hierbei nicht auf ein ausgewogenes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen können, wurde die Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8 EStG zur Abgeltung der Mehraufwendungen aufgrund der CO2-Bepreisung, unabhängig vom benutzten Verkehr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Grundsätze

Rz. 6 Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie ergibt sich aus dem Produkt der erhöhten Entfernungspauschale (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer für den Vz ab 2021 und 38 Cent ab dem Vz 2024 bis einschließlich Vz 2026) und der Summe aus den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (oder Betriebstätte) sowie für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 107 Anwendung der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Vorschriften zur Steuervergütung Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden. Dies gilt aber nicht für § 163 AO. Es gibt keine Mobilitätsprämie aus Billigkeitsgründen. Die Steuergesetze bestimmen, wer Gläubiger e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 109 Verordnungsermächtigung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung Rz. 2 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt. Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverord...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

1 Vorbemerkungen zu §§ 101ff. EStG 1.1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 103 Entstehung der Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie Rz. 2 § 103 EStG definiert den Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie. Dies ist der Zeitraum, für den der Stpfl. eine Festsetzung des Prämienbescheids erhält. Der Bemessungszeitraum ist dabei das Kj. Die Mobilitätsprämie entsteht erst nach Ablauf des Kj., in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG 1ff. 2 Steuerliche Einordnung der Mobilitätsprämie Rz. 2 Die gewährte Mobilitätsprämie gehört bei den Pendlern nicht zu den stpfl. Einnahmen i. S. d. EStG. Diese Regelung ist erforderlich, um letztlich die Wirkung der Prämie nicht wieder zu konterkarieren, ergibt sich aber schon aus der Zuordnung der Mobilitätsprämie gem. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Siehe hierzu § 101 EStG Rz. 1ff. 2 Formalien und Frist Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 102 Anspruchsberechtigung

1 Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 werden m. W. z. Vz 2021 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und einer Mobilitätsprämie vorgenommen (§ 101 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Steuerliche Einordnung der Mobilitätsprämie

Rz. 2 Die gewährte Mobilitätsprämie gehört bei den Pendlern nicht zu den stpfl. Einnahmen i. S. d. EStG. Diese Regelung ist erforderlich, um letztlich die Wirkung der Prämie nicht wieder zu konterkarieren, ergibt sich aber schon aus der Zuordnung der Mobilitätsprämie gem. § 101 S. 1 EStG als Werbungskosten. Rz. 3 Zudem würde der Schutzzweck der Lenkungsnorm ausgehebelt. §§ 10...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Mobilitätsprämie bei Eheleuten

Rz. 9 Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG ist das gemeinsame Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag zugrunde zu legen.[1] Dementsprechend ist die Entfernungspauschale zunächst für beide Ehegatten gemeinsam zu berechnen und für den verbleibenden Wert zu prüfen, ob die Entstehung der Mobilitätsprämie in Betracht kommt. Hiervon unberührt soll die indi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Durch das G. zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019[1] werden m. W. z. Vz 2021 ausgehend von der beschlossenen CO2-Reduktion bis 2030 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Entferungskilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilomet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie

3.1 Grundsätze Rz. 6 Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie ergibt sich aus dem Produkt der erhöhten Entfernungspauschale (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer für den Vz ab 2021 und 38 Cent ab dem Vz 2024 bis einschließlich Vz 2026) und der Summe aus den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (oder Betriebstätte) sowie für eine wöchentliche Familienh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 werden m. W. z. Vz 2021 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und einer Mobilitätsprämie vorgenommen (§ 101 EStG Rz. 1ff.).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung

Rz. 2 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt. Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung regeln.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Anspruchsberechtigte

Rz. 2 Grundsätzlich sind alle unbeschränkt und beschränkt Stpfl. zur Beantragung der Mobilitätsprämie berechtigt. Unter Berücksichtigung der §§ 101 S. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG sind dies grundsätzlich nur diejenigen, deren Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle oder der wöchentlichen Familienheimfahrt über 20 Kilometer beträgt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Steuerverkürzung/-hinterziehung

Rz. 2 § 108 EStG stellt u. a. klar, dass der Antragsteller bei Beantragung der Mobilitätsprämie und bewusst fehlerhaften Angaben zu seinen Gunsten auch mit einer Strafverfolgung wegen einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO rechnen muss. Handelt der Stpfl. bei der Antragstellung leichtfertig, riskiert er eine Geldbuße. Auch die Vorschrift über eine Selbstanzeige (§ 371 AO) is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Vorschriften zur Steuervergütung

Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden. Dies gilt aber nicht für § 163 AO. Es gibt keine Mobilitätsprämie aus Billigkeitsgründen. Die Steuergesetze bestimmen, wer Gläubiger einer Steuervergütung ist (§ 43 S. 1 AO). Zu den Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehört...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsrechtliche Problematik

Rz. 4 Verfassungsrechtlich ist diese Technik nicht unproblematisch, da der Werbungskostenabzug sich nur progressiv entsprechend dem individuellen Steuersatz auswirkt, während die Mobilitätsprämie vollumfänglich dem Stpfl. zugute kommt. Gerechtfertigt werden kann dies aus dem Ansatz von nur 14 % der Pauschale, was dem tariflichen Eingangssteuersatz entspricht. Mit der Mobilit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Anspruchsberechtigung

Rz. 5 Für Fernpendler, deren Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte (bzw. Betriebsstätte) mindestens 21 Kilometer beträgt und die kumulativ mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags i. S. d. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG liegen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, alternativ zu der erhöhten Entfernungspauschale (Rz. 2) eine Mobilitätsprämie zu erh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie

Rz. 2 § 103 EStG definiert den Zeitraum für die Bemessung der Mobilitätsprämie. Dies ist der Zeitraum, für den der Stpfl. eine Festsetzung des Prämienbescheids erhält. Der Bemessungszeitraum ist dabei das Kj. Die Mobilitätsprämie entsteht erst nach Ablauf des Kj., in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer dop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Höhe der Mobilitätsprämie

Rz. 7 Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der oben genannten Bemessungsgrundlage. Der Prozentsatz entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommenssteuertarif und gewährleistet insoweit ein verfassungsrechtlich gebotenes Maß an vergleichbarer Wirkung der Prämie im Vergleich zum Werbungskostenabzug. Praxis-Beispiel Ermittlung der Mobilitätsprämie beim Arbeitnehmer Hinweis: Da der G...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.1 Ebene der erwerbenden Gesellschaft

Rz. 31 Aufgrund der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergebenden Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind eigene Anteile in Letzterer ebenfalls offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.[1] Folglich ist auch in der Steuerbilanz eine Aktivierung eigener Anteile nicht zulässig.[2] Die steuerliche Behandlung des Erwerbs von eigenen Anteilen folgt also der wirtschaftlic...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.2 Ebene des erwerbenden Gesellschafters

Rz. 47 Auf Ebene des erwerbenden Gesellschafters stellt die Veräußerung von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft dar, welches nicht der Besteuerung unterliegt. Ist jedoch wegen eines zu niedrigen Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wird dem veräußernden Gesellschafter ein entsprechender Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.1 Ebene der veräußernden Gesellschaft

Rz. 46 Die Veräußerung von eigenen Anteilen stellt bei der Gesellschaft steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern ist wie eine Erhöhung des Nennkapitals zu behandeln. Sie führt nicht zu einem steuerlichen Veräußerungsgewinn bzw. -verlust.[1] Nach der Veräußerung der eigenen Anteile entfällt gem. § 272 Abs. 1b HGB der offene Absatz vom gezeichneten Kapital. Veräußerun...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 10 Anwendungsregelungen

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Rechtslage gehörten Arbeitgeberleistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Lediglich im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG blieben die als Sachbezüge gewährten Arbeitgeberleistungen unter Einhaltung der monatlichen 44-Euro-...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 8.3 Individuelle Bescheinigung der steuerfreien Leistung an Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie Leistung grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer ermitteln und in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen.[1] Bietet der Arbeitgeber gleichartige Fahrberechtigungen allen seinen Arbeitnehmern an und zahlt hierfür an den Verkehrsträger einen pauschalen Preis pro Arbeitnehmer, kann er zur Ermittlung d...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 4.3 Prognostizierte Vollamortisation unter Einbeziehung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer für die steuerlich begünstigten Fahrten nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG (Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Hau...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 5 Korrektur über den Jahreswechsel hinaus

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zu ermitteln. Der Korrekturbetrag wird zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sowie anhand des zeitanteiligen r...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 4.4 Prognostizierte Teilamortisation bei Berücksichtigung der Fahrten im Rahmen auswärtiger Tätigkeiten und der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer für die steuerlich begünstigten Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen würden, und dem r...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 3 Übersicht der aktuellen Rechtslage bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Die Vergütungen, die Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen. [1] Außerdem sind seit dem 1.1.2019 die Zuschüsse steuer...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen zu Fahrberechtigungen

Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Arbeitgeberleistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnen und nach § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigungen, hat er als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung die vom Arbei...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 3.2 Gemischte Nutzung von Fahrberechtigungen

Es gibt Tickets, wie z. B. die Bahncard 100, die für verschiedene Zwecke einsetzbar sind. Sie können sowohl für auswärtige Tätigkeiten (Geschäftsreisen), Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch für Privatfahrten verwendet werden. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nrn. 13, 16 EStG für auswärtige Tä...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 8.2 Aufteilung bei einer Gültigkeit über mehr als ein Kalenderjahr

Fahrberechtigungen mit einem Gültigkeitszeitraum, der sich über 2 oder mehr Kalenderjahre erstreckt, gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, in dem die Arbeitgeberleistung erbracht wird. Für die Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist der Wert der Fahrberechtigung anteilig auf den Gültigkeitszeitraum der Fahrberechtigung zu verteilen und entsprechend zu bescheinigen....mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 7 Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt nur für Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies ist der Fall, wenn die zweckbestimmte Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Als zusätzlich gilt eine Leistung des Arbeitgebers auch dann, ...mehr

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Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie

Leitsatz 1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. 2. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1...mehr

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Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 6 Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigung

Für Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer vom Arbeitnehmer erworbenen Fahrberechtigung, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG ganz oder teilweise erfüllt, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, sofern die Fahrberechtigung auch für steuerfreie Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 3.1 Vereinfachungsregelung

Erhält der Arbeitnehmer eine Fahrberechtigung für den Personenfernverkehr, die nur die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet umfasst, kann aus Vereinfachungsgründen unterstellt werden, dass sie nur dafür genutzt wird. Eventuelle private Fahrten sind unschädlich, sodass die Steuerfreiheit gemäß § 3 ...mehr

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Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge

Leitsatz 1. Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i.S. von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 06.02.2013 – VI R 28/11, BFHE 240, 546, BStBl II 2013, 572). 2. Fahrvergünstigu...mehr

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Aufwendungen für Strafverteidigung eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig, da § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten darstellt - auch für die Kosten der Strafverteidigung eines Kindes. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen f...mehr

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Zuteilung von "Bonus-Aktien" löst keinen Kapitalertrag aus

Leitsatz Das FG Köln hat entschieden, dass die – aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlassten – Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme darstellt und bei den Anteilseignern nicht zu steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Der BFH ha...mehr

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Zuteilung von Paypal-Aktien durch Ebay-"Spin-Off" ist nicht einkommensteuerpflichtig

Leitsatz Das FG Köln entschied mit Urteil vom 11.3.2020, dass es sich bei der Zuweisung von Paypal-Aktien durch Ebay im Rahmen eines "Spin-Offs" im Jahr 2015 um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG gehandelt hat. Sachverhalt Der Kläger hielt Aktien an der Ebay Inc. (Ebay) in seinem Depot. Im Jahr 2015 buchte die depotführende Bank ihm aufgrund eines sog. "Separation ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Finanzpolitiker immer komplizierter.[1] Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen ...mehr

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"Ähnliche offenbare Unrichtigkeit": Würdigung hypothetischer Geschehensabläufe – bewusste Nichtkenntnisnahme

Leitsatz 1. Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. 2. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es zu der Unrichtigkeit im Beschei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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