Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.3 Ansatzpflicht und Ausweis

Rz. 29 Im Fall der zutreffenden Nichteinbeziehung in die Herstellungskosten besteht bei der Erfüllung der oben genannten Kriterien nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG ein Aktivierungsgebot, unabhängig von der handelsbilanziellen Behandlung. Die steuerliche Spezialvorschrift geht dem allgemeinen Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG vor.[1] Rz. 30 Obwohl § 5 Abs. 5 Satz 2 E...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zollgrenze. Jahr...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe

Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle einzubuchen. Rz. 32 Eine Auflösun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.4 Behandlung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei dem Anteilseigner

Rz. 35 Die ertragsteuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Ebene der Anteilseigner sind grds. im KapErhStG geregelt.[1] Nach § 1 KapErhStG zählt der Erhalt neuer Anteilsrechte bei einer Ausgabe neuer Anteile (sog. "Gratisaktien") im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. Die neuen A...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.1 Regelung vor BilMoG

Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprachen den in § 5 Abs. 5 Sat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.1 Gewinnrücklagen und Sonderausweis

Rz. 17 Werden für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen verwandt, die nach Anwendung der Verwendungsreihenfolge des S. 1 nicht aus Einlagen und mithin dem Einlagekonto stammen, gehören diese Beträge zwar aufgrund der Kapitalerhöhung zum Nennkapital, sie unterliegen steuerlich aber einer gesonderten Behandlung. Ohne die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lassen sich folgendermaßen präzisieren:mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.4 Bildung latenter Steuern

Rz. 10 Wegen der weiter bestehenden Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz[1] kommt es zu einem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz. Da dieser Unterschied temporärer Natur ist, sind in der Handelsbilanz obligatorisch latente Steuern [2] zu bilden. Im Jahr der Aktivierung in der Steuerbilanz bei gleichzeitigem Aufwand im handelsrechtlichen Jahresabschluss liegt da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 2.2 Vollständigkeit der Bestandsaufnahme

Rz. 17 Das aus § 246 Abs. 1 HGB abgeleitete Vollständigkeitsgebot verlangt die genaue Erfassung aller vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden, die in die Bilanz aufzunehmen sind. "Das Inventar muss den Nachweis darüber ermöglichen, dass die bilanzierten Bestände vollständig aufgenommen worden sind".[1] Entscheidend ist nicht (nur) die rechtliche Zugehörigkeit, sondern ...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 5 Bewertung im Inventar (Anhängeverfahren)

Rz. 89 Auch die Bewertung der aufgenommenen Mengen gehört zur Inventur, denn nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden im Inventar anzugeben. Trotzdem wird aus technischen Gründen häufig zwischen der Ermittlung des Mengengerüstes (einschließlich Qualität) und der eigentlichen Bewertung getrennt. Zu letzterer sind oft zusä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 11 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG bestimmt, dass für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital) zunächst der auf dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als verwendet gilt (Verwendungsreihenfolge). Handelsrechtlich kann es sich hierbei um Beträge handeln, die in die Kapitalrücklagen eingestellt worden sind; bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.2 Keine Einbeziehung in die Herstellungskosten

Rz. 7 Nach Auffassung des HFA des IdW[1] – an der auch heute noch vielfach festgehalten wird[2] – sind die Verbrauchsteuern und Zölle handelsrechtlich in die Ermittlung der Herstellungskosten der Vorräte einzubeziehen. Die Verzollung oder die Verbrauchsbesteuerung verschaffe dem Erzeugnis oder der Ware eine "andere Verkehrsfähigkeit" – nämlich frei veräußert werden zu können...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Gem. §§ 240 Abs. 1, 2, 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann (§ 1 HGB) verpflichtet, sowohl bei Geschäftseröffnung als auch auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres auf Grund einer Bestandsaufnahme (Inventur) ein Verzeichnis (Inventar) seiner Vermögensgegenstände und Schulden aufzustellen. Rz. 2 Seit dem BilMoG von 2009 wird nicht kapitalmarktorientierten Einzelkaufleute...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist selbst Käufer des Grundstücks wird

Leitsatz Die Beteiligten streiten sich über den Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft. Die Klägerin hat sich mit notariellem Vertrag verpflichtet innerhalb einer bestimmten Frist Erwerber für Miteigentumsanteile zu benennen, andernfalls wird sie selbst Erwerberin. Sachverhalt Streitig ist die Steuerbarkeit einer Grundstücksveräußerung, bebaut mit einem Reihenmit...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 1 Nicht steuerbare ­Einnahmen

Als nicht steuerbar bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die deshalb nicht besteuert werden, weil sie nicht unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen.[1] Zu den nicht steuerbaren Einnahmen gehören u. a.: Lotteriegewinne und andere (Glücks-)Spielgewinne sowie Preisgelder (außer bei Berufsspielern)[2]; Erbschaften und Schenkungen; der Erwerb durch Fund; Einnahme...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 5 Pausch- und ­Freibeträge

Bestimmte Einnahmen werden im Ergebnis dadurch ganz oder teilweise steuerfrei gestellt, dass der Gesetzgeber den Abzug von Pauschbeträgen oder Freibeträgen zulässt. Zu erwähnen sind z. B.: der Übungsleiter-Freibetrag[1]; die Ehrenamtspauschale[2]; der Arbeitnehmer-Pauschbetrag[3]; die Freibeträge für Veräußerungsgewinne bei Betriebsveräußerungen[4]; der Freibetrag für Zuwendungen...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 3 Ausgaben

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen.[1] Dies gilt jedoch nur für solche Aufwendungen, die nach ihrer Entstehung oder Zweckbestimmung mit den steuerfreien Einnahmen in einem unlösbaren Zusammenhang stehe...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 4 Freigrenzen

Gelegentlich macht das Gesetz die Steuerfreiheit davon abhängig, dass die Einnahmen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten, z. B. für Sachbezüge[1], sog. Leistungseinkünfte[2] und für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.[3]mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Steuerbefreiungsvorschriften finden sich in §§ 3, 3b EStG.mehr

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Herstellung eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll

Leitsatz der Redaktion Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten des künftig vermieteten Gebäudeteils liegt nur vor, wenn die Herstellungskosten des vermieteten und des veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und ausgewiesen werden und mit den Darlehen tatsächlich die Aufwendungen beglichen werden, die der Herstellung des zur Vermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Anwendung der allgemeinen Vorschriften des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG

Tz. 32 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das KStG sah in seiner bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung mit der stlichen Sondernorm des § 21 Abs 2 KStG 2018 bereits einen stlichen Höchstwert für Rückstellungen für erfolgsabhängige BRE vor, welcher durch das allg Abzinsungsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchste EStG nicht unterschritten werden soll; so auch die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/443...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 72 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Sowohl das frühere Anrechnungsverfahren wie auch das nachfolgende Halbeink-Verfahren/Teileink-Verfahren ordnen die Auskehrungen im Rahmen einer Liquidation tw der Einkunfts- und tw der Vermögenssphäre des AE zu und unterscheiden dabei zwischen Gewinnauskehrungen und Rückzahlung von durch AE eingebrachtem Kapital. Der AE erzielt iRd Liquidation...mehr

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Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Verlustabzug

Tz. 37 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Zwecke des Verlustabzugs ist zu berücksichtigen, dass der Soll-Abwicklungszeitraum (Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs 1 S 2 KStG) ein einziger (verlängerter) VZ ist (s R 11 Abs 1 KStR 2015). Verluste aus früheren VZ können somit iRd Regelung des § 10d EStG iVm § 8 Abs 1 KStG in den ersten im Abwicklungszeitraum endenden Besteuerungszeitra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Geltung der allgemeinen steuerlichen Vorschriften für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns (§ 11 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 6 KStG sind für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung anzuwenden. Bei der Bewertung des zur Verteilung kommenden Vermögens ist dagegen der gW zugrunde zu legen, § 6 EStG findet keine Anwendung (s Tz 42). Die nicht der KSt unterliegenden stfreien Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / V. Die Neuregelung für eingliederungshilfebedürftige Eltern durch das Bundesteilhabegesetz – SGB IX

Die Gruppe bedürftiger Eltern besteht nicht nur aus solchen Personen, die (pflege-)bedürftig sind, sondern auch aus solchen Eltern, die behindert im Sinne des § 2 SGB IX sind und aus diesem Grund Eingliederungshilfemaßnahmen benötigen. Eingliederungshilfebedürftige Eltern waren bisher ein besonderes und durchaus vernachlässigtes Problem, weil sie in der Regel bereits in jüng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 4 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 Abs 1 KStG normiert als lex specialis zu § 7 Abs 3 u Abs 4 KStG einen eigenständigen Gewinnermittlungszeitraum und VZ. Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung wird für den Abwicklungszeitraum tw außer Kraft gesetzt. Allerdings ist nach Auff der Fin-Verw (s R 11 Abs 1 S 7 KStR 2015) bei Überschreiten des Dreijahreszeitraumes iSd § 11 Abs 1 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abzinsung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Tz. 39 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, wenn die ihnen zugrundeliegende Verpflichtung am Bil-Stichtag eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hat oder verzinslich ist. Für die Abzinsung von Rückstellungen für Sach...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / e) Unterhaltsrechtliche Korrektur der steuerrechtlichen Abschreibung?

In der Vergangenheit wurden im Unterhaltsrecht Abschreibungen, denen kein tatsächlicher Werteverzehr gegenüberstand, unterhaltsrechtlich korrigiert und der Abzug dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wieder zugerechnet. Dazu gehört die sog. Ansparabschreibung nach § 7g EstG, die von Selbstständigen gerne genutzt wird, um das zu versteuernde Einkommen abzusenken: Zitat "[…] D...mehr

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Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 2 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Mit dem Inkrafttreten des VersRiLiG v 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1377; BStBl I 1994, 466) wurden die speziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für VU im Dritten Buch des HGB und dort in einem neu eingefügten Zweiten Unterabschnitt des Vierten Abschnitts sowie der, aufgr der Ermächtigungsvorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abwicklungs-Anfangsvermögen (§ 11 Abs 4 und 5 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das BV, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 Abs 4 S 1 KStG). Das vorangegangene Wj kann entweder ein volles oder aber, wenn die Auflösung innerhalb eines Wj erfolgte, ein Rumpf-Wj gewesen sein (s Tz 35). Maßgebend ist das Vermögen, das de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Abwicklungs-Endvermögen (§ 11 Abs 3 KStG)

Tz. 42 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Abwicklungs-Endvermögen ist das an die AE zur Verteilung kommende Vermögen (einschl etwaiger immaterieller Vermögenswerte), das nach der Versilberung der Vermögenswerte und nach der Befriedigung der Gläubiger verbleibt. Hierzu gehören das Schlussvermögen zum Abwicklungs-Endzeitpunkt und alle während des Abwicklungszeitraums an die AE oder die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besteuerungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 1 S 1 KStG ist – abw von § 7 Abs 3 S 1 KStG iVm § 31 Abs 1 KStG und § 25 EStG – der im hr-lichen Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Begriff des Abwicklungszeitraums umfasst damit den hr-lichen Liquidationszeitraum. Davon abzugrenzen ist der Besteuerungszeitraum, der dann gleichzeitig auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

Tz. 56 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr und unterliegen der Abzinsung nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 171 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 43 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der ges Definition der Beitragsrückerstattung (s KStG § 21 Tz 15f) handelt es sich um eine Rückstellung für Verpflichtungen. Für Wj, die vor dem 01.01.2019 enden sind die Rückstellungen für erfolgsunabhängige BRE unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchstabe e EStG in der St-Bil abzuzinsen. Tz. 44 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Inhalt und Sinn der Regelung

Tz. 1 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG ist eine Sondervorschrift für die Besteuerung der Gewinne aus der Liquidation (Auflösung und Abwicklung) oder iRe Insolvenzverfahrens unbeschr stpfl Kap-Ges, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und VVaG. Da mit der Liquidation regelmäßig auch das Ende einer auf Einkommenserzielung gerichteten Tätigkeit verbunden ist, käme es ohn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Rückstellung für drohende Verluste

Tz. 26 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die RfdV ist hr-lich für Verluste zu bilden, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des Geschäftsjahres geschlossenen Verträgen zu rechnen ist (s § 341e Abs 2 Nr 3 HGB). Nach § 31 Abs 1 Nr 2 RechVersV ist sie für die einzelnen Versicherungszweige oder Versicherungsarten des selbst abgeschlossenen und des in Rückdeckung übernomm...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1. Korrektur der steuerrechtlichen Einkünfteberechnung möglich?

Für die Feststellung, ob ein Elternunterhaltsanspruch besteht, ist vom Jahresbruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen auszugehen. Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen gehören vorrangig die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nach Maßgabe sämtlicher Einkunftsarten i.S.d. EStG. Es versteht sich von selbst, dass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Tantiemen, Prämien, Pr...mehr