Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Keine Anwendbarkeit einer anderen, vorrangigen Methode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Tz. 213 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bzgl dieser aus dem anderen Staat iSd DBA stammenden Eink darf kein anderes Instrument zur Vermeidung von Doppelbesteuerung greifen. Es gilt das bereits Ausgeführte (s Tz 73) entspr, wobei hier zu ergänzen ist, dass der St-Abzug auch in DBA-Fällen möglich ist (s Tz 272). Zur Freistellung nach DBA s Tz 197.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.3 Frühere, aus dem Anrechnungsverfahren folgende Sonderregeln (§ 26 Abs 6 S 3 KStG aF)

Tz. 189 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unter Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens sollte verhindert werden, dass die Höhe des Höchstbetrags vom gestaltbaren Ausschüttungsverhalten der anrechnenden Kö abhängig war. Deswegen bestimmte § 26 Abs 6 S 3 KStG idF bis zum StSenkG v 23.10.2000 , dass die KSt "vor Anwendung des Vierten Teils" zugrunde zu legen war. Mithin blieben KSt-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Subjektidentität

Tz. 113 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl St und die inl KSt, auf die eine Anrechnung erfolgen soll, müssen auf demselben St-Schuldner lasten. Das bedeutet, dass das KSt-Subjekt, welches Anrechnung begehrt, nach dem ausl StR St-Schuldner sein muss. Oder mit anderen Worten: Die ausl St muss für Rechnung dieses unbeschr stpfl KSt-Subjekts festgesetzt worden sein (ggf auch dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3 Ausländische Einkünfte, Ermittlung (pro Staat) der Höhe nach

3.3.5.3.1 Allgemeines Tz. 150 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl Eink (iSd § 34d EStG, s Tz 69 ff) sind pro Staat (s Tz 140 f) nach dt Recht zu ermitteln. Deswegen kann eine ausl Eink-Ermittlung streng genommen nicht übernommen werden, was dazu führt, dass dieselben Eink aus Sicht des Stpfl nach zwei verschiedenen Rechtsordnungen zu ermitteln sind. In der Praxis wird ein solc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8.2 § 26 Abs 6 S 4, 6–10 KStG aF

Tz. 227 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die mit Wirkung ab VZ 2014 wegen zeitlicher Überholung abgeschafften S 4 und 6 des § 26 Abs 6 KStG aF dienten dazu, die Anrechnung einer St, die einige EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz (dazu S 10 aF) auf Eink iSd EU-RL zu Zinsen und Lizenzgebühren (s Tz 226) zeitlich begrenzt erheben durften, nur in den durch die RL gezogenen Grenzen anr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 Keine Anwendung bzw Wirkung des § 26 KStG bei Freistellung ausländischer Einkünfte nach DBA oder sonstigen steuerfreien Einkünften (insbesondere § 8b Abs 1 KStG)

Tz. 10 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Weil die DBA den rein nationalen Regeln vorgehen (näher s Tz 24 ff), ist § 26 KStG nicht anwendbar, wenn und soweit für die in Betracht kommenden Eink kraft eines DBA die Freistellung angeordnet ist. Tz. 11 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind ausl Eink aus anderen Gründen als einem DBA in D stfrei, ist § 26 KStG ebenfalls nicht anwendbar. Denn dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Steuerfestsetzung im Herkunftsstaat

Tz. 82 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff der ausl St-Festsetzung (im Herkunftsstaat, s Tz 79) ist mangels ges Definition in Anlehnung an die dt Rechtsvorstellungen auszulegen. Für das Vorliegen einer Festsetzung ist daher letztlich (nur) entscheidend, ob nach dem einschlägigen ausl Recht ein hoheitlicher (s Müller-Dott, in F/W/B/S, § 26 KStG Rn 63) Anspruch des ausl Fisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.1 Treuhandverhältnisse

Tz. 114 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Dieser Fall ist nach den allgemeinen Regeln zu lösen und unproblematisch, wenn ein bestehendes Treuhandverhältnis auch durch den ausl Staat (an)erkannt wird. Dann werden beide Staaten ihre St für Rechnung des Treugebers festsetzen, so dass St-Subjektidentität gegeben ist. Zum Auseinanderfallen der Würdigung s Tz 122.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.3 Organschaft

Tz. 116 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erzielt bei Organschaft die OG ausl Eink und sind auch sonst alle Voraussetzungen der Anrechnung erfüllt, geht diese Anrechnungsbefugnis kraft des Organschaftsverhältnisses auf den OT über, hierzu s Tz 50 ff und außerdem s Tz 90.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5 Deutsche Körperschaftsteuer, Ermittlung der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden inländischen Steuer (Höchstbetrag)

3.3.5.5.1 Grundsätzliches Tz. 182 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Grundsatz ergibt sich die auf die ausl Eink entfallende inl KSt (= Höchstbetrag) zwanglos aus der genannten Formel (s Tz 149), nach der die dt KSt nach dem Verhältnis der ausl Eink zur Summe der Eink gekürzt wird. Basis für die Berechnung der dt KSt ist naturgemäß das "zvE", welches daher durch § 26 Abs 2 S 1 auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Ermittlung der höchstens anrechenbaren Steuer (insbesondere Höchstbetragsberechnung gemäß § 26 Abs 2 S 1 KStG, § 68a S 1 EStDV)

3.3.5.1 Allgemeines Tz. 148 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu Zweck und Hintergrund der Begrenzung der Anrechnung auf einen Höchstbetrag (keine Erstattung ausl St) näher schon s Tz 6, 138. Die Höchstbetragsberechnung definiert (s § 26 Abs 2 S 1 KStG: "ist in der Weise zu ermitteln") die St, die iSd § 34c Abs 1 S 1 EStG "auf die Eink aus diesem Staat entfällt" (dies ist indes nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.4 Keine Berücksichtigung der Steuern gem §§ 37, 38 KStG (§ 26 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 190 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die gleichen Erwägungen (s Tz 189) sind auch einschlägig in Bezug auf die Folgewirkungen, die das Anrechnungsverfahren kraft der §§ 37, 38 KStG entfaltet. Es wurde daher mit dem Systemwechsel durch § 26 Abs 6 S 2 KStG aF eine Nachfolgeregelung zu § 26 Abs 6 S 3 KStG aF (s Tz 189) geschaffen, nach der auch die §§ 37, 38 KStG keinen Einfluss a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA

Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

Tz. 85 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Während ein steuerlich rücktragbarer Verlust einen unmittelbaren Anspruch auf Steuerrückzahlung beinhaltet und deshalb als Forderung auszuweisen ist, entsteht aus einem vortragsfähigen steuerlichen Verlust insoweit ein ökonomischer Vorteil, wie künftige steuerliche Ergebnisse verfügbar sind, gegen die der Verlustvortrag verrechnet werden kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.4 Insbesondere Dividenden aus ausländischen Beteiligungen

Tz. 117 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für ausl Dividenden gelten zwar keine besonderen Regeln. Jedoch ist es sinnvoll, sich für eine evtl ausl Besteuerung folgende Unterscheidung vor Augen zu führen: Hat der ausl Staat die ausschüttende ausl Gesellschaft einer dortigen KSt unterworfen, so besteht insoweit keine Subjektidentität, weil diese St für Rechnung der ausl Gesellschaft er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.10 Subjektidentität

Tz. 233 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Schließlich ist auch in DBA-Fällen Subjektidentität erforderlich. Dies ergibt sich schon aus den DBA selbst, denn diese sehen eine Anrechnung ausl St immer nur für Fälle der rechtlichen Doppelbesteuerung (s Tz 4 f) vor; wirtsch Doppelbesteuerung (Besteuerung von Eink bei vd St-Subjekten) wird in den DBA nur bei Schachteldividenden und dort n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Mittelgebühr in durchschnittlichen Fällen des § 40 Abs. 2 StBVV

Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 zur StBVV). Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr nach Anlage E kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (§ 40 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV). Bei der Ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Entfall der Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit ohne klare Rückkehrabsicht

Leitsatz Für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 Abs. 3 AStG ist neben der tatsächlichen Rückkehr auch zu verlangen, dass bereits bei Wegzug der Wille des Steuerpflichtigen zur (Wieder-) Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb eines Zeitraums von längstens fünf Jahren bestand. Sachverhalt Der Kläger zog, unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes, zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität: Kein "ruhender Gewerbebetrieb" im Gewerbesteuerrecht – zum Fortbestand bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetrieb") gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Leitsatz Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 6, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Einkommensteuererklärung fü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Arbeitnehmers

Leitsatz Die Kindergeldberechtigung eines auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Anspruchstellers nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist monatsbezogen zu beurteilen. Der Wortlaut dieser Regelung verweist auf § 1 Abs. 3 EStG, wonach entscheidend ist, inwieweit die Kindergeldberechtigten Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben. Dieses "Haben" solcher Einkünf...mehr

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Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz 1. Champions League-Tickets zählen zu den "anderen Wirtschaftsgütern", die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können. 2. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst auch Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, soweit sie nicht zu § 20 EStG gehören. 3. Champions League-Tickets sind keine Gegenstände des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anspruchsvoraussetzungen von § 35a EStG

Rz. 20 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung kommt für eine natürliche Person mit > Unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, die im > Inland oder EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) einen eigenen Haushalt hat; bei > Beschränkte Steuerpflicht ist § 35a EStG seit dem VZ 2009 nicht mehr anwendbar; (§ 50 Abs 1 Satz 3 aE EStG; Rechtsentwicklung > Rz 12). Auch für den Mieter eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzeskonkurrenzen (Nachrangigkeit des § 35a EStG)

1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt so...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)

I. Überblick über die steuerliche Begünstigung Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Leistungen an Wehrpflichtige (> Rz 2/1) bleiben unbesteuert. Das gilt sowohl für Geldbezüge wie Wehrsold, Dienstgeld und Entlassungsgeld (> H 3.5 LStH) als auch für > Sachbezüge wie freie Unterkunft und freie Verpflegung einschließlich der Heilfürsorge (vgl § 3 Nr 5 EStG). Steuerfrei sind ggf auch die > Versorgungsbezüge (vgl § 3 Nr 6 ESt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorrang anderer Steuerermäßigungen

Rz. 19 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Andere Steuerermäßigungen, zB die Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien (§ 34g EStG; > Parteibeiträge) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), werden vor der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG von der tariflichen ESt abgezogen (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 EStG, siehe dort jeweils Wortlaut ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Änderungen seit 01.07.2012: Die Wehrpflicht ist durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom 28.04.2011, BGBl 2011 I, 678). Die Wehrpflicht ist aber nur ausgesetzt und kann im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder eingeführt und die sie tragenden Vorschriften (vgl §§ 3bis 53 WehrpflG) wieder in Kraft gesetzt we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Kleidung sind idR keine AgB iSv § 33 EStG, weil ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 f). Das gilt aber nicht, soweit Hausrat und Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (> Rz 2) verloren gehen und soweit sie zwangsläufig (§ 33 Abs 2 EStG) wied...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europaabgeordnete

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Europaabgeordnete erhalten eine der Höhe nach einheitliche Entschädigung aus dem EU-Haushalt (Art 10 des Abgeordnetenstatuts vom 28.09.2005, ABl L 262 vom 07.10.2005, S 1). Die EU erhebt darauf – ebenso wie bei den EU-Beamten (> Europäische Union Rz 14) – eine Gemeinschaftssteuer. Diese EU-interne Steuer wird auch auf das Übergangsgeld (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei N...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Binnenschiffer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die auf einem Binnen- oder Flusskreuzfahrtschiff tätigen ArbN (Bordpersonal) haben während ihrer Tätigkeit auf dem Schiff dort keine > Erste Tätigkeitsstätte, denn ein Schiff ist keine ‚ortsfeste’ Einrichtung iSd § 9 Abs 4 Satz 1 EStG (vgl > Rz 3 mwN). Die ArbN verrichten deshalb ab dem Verlassen ihrer Wohnung bis zur Rückkehr dorthin Auswärt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr