Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.6 Einzelinvestitionen

Rz. 20 Nach dem Gesetzeswortlaut ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine Beteiligung an einem Fonds handeln muss, vielmehr werden auch modellhafte Anlage- und Investitionstätigkeiten einzelner Stpfl. erfasst.[1] Erwirbt ein Einzelner eine Windkraftanlage, um sie zu betreiben, liegt eine Modellhaftigkeit nur vor, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird dahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.2 Beachtung der Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung (S. 3)

Rz. 17a In § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1] wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[2] m. W. z. 1.1.2016 (Art. 18 Abs. 4 Steueränderungsgesetz 2015) aufgenommen, dass der Steuerabzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen ist". Damit sind primär ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a Buchst. a EStG: Steuerabzug dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1 Modellhafte Gestaltung

Rz. 17 Zentrales Tatbestandsmerkmal ist somit die modellhafte Gestaltung.[1] Zur Auslegung kann sich an dem Begriff des § 2b EStG a. F. "ähnliches Modell" orientiert werden.[2] Die Finanzverwaltung sieht in ihrem Schreiben v. 17.7.2007[3] eine modellhafte Gestaltung durch folgende Typus-Merkmale gekennzeichnet: vorgefertigtes Konzept, gleichgerichtete Leistungsbeziehungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 15b Abs. 1 EStG enthält als Grundregel der Vorschrift das Ausgleichsverbot für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen und ihre Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. § 15 Abs. 2 EStG definiert den Begriff des Steuerstundungsmodells. Nach § 15 Abs. 3 EStG ist weitere Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift, dass die Verlustquote mehr als 10 % zum eingese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30a § 15b Abs. 3a EStG ist durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[1] (Rz. 1a) in das Gesetz eingefügt worden. § 15b Abs. 3a EStG bezweckt Modelle zu bekämpfen, die unter dem Namen "Goldfälle" oder "Goldfinger-Modelle" bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Modelle, die aus dem Handel mit verschiedenen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eine Steuerersparnis durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge auszahlende Stel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, der die steuerliche B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.3 Die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen

Rz. 27 Für den Fall der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts wurde erst durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] m. W. v. 25.12.2008 in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG klargestellt, dass das den Verkaufsauftrag ausführende inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut den KapESt-Abzug vorzunehmen hat. Die klarstellende Sonderregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4 Zum Steuerabzug Verpflichteter (S. 3 und 4)

4.1.4.1 Allgemeines Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann nicht zur Anwendung des § 15b EStG führen, da die Kapitalgesellschaft selbst keine Verluste zuweist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2 Zahlungstag im Beschluss genannt (S. 1)

5.3.2.1 Regelfall Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6 Steuerabzug bei Sachleistungen (S. 7–11)

4.6.1 Allgemein Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag (S. 3 und 4)

4.1.1 Allgemeines Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG einge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Steuerabzug bei vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen i. S. d. § 14 Abs. 3 KStG (Abs. 7)

Rz. 132 § 44 Abs. 7 EStG, der die Entstehung und Entrichtung der in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 EStG zu erhebenden KapESt regelt, wurde durch das G. v. 9.12.2004[1] an § 44 EStG angefügt. Nach § 44 Abs. 7 EStG ist in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG die im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft entstehende K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.3 Vorrang des Steuerabzugs durch die Internet-Dienstleistungsplattform

Rz. 48c Im Bericht des Finanzausschusses des Bundestages v. 7.11.2019[1] sind für die Praxis bedeutsame Klarstellungen enthalten. Für den Plattformbetreiber besteht nach Ansicht des Gesetzgebers eine Verpflichtung zum KapESt-Abzug nur in den Fällen, in denen die Plattform die Erlaubnis nach § 32 KWG als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut habe und auch die Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3 Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip

Rz. 11 Es liegt aber ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip vor, nach dem der ESt grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen, unterliegen darf. Das Nettoprinzip als Ausfluss des Grundsatzes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit steht als identitätskonstituierendes Merkmal der Einkommensbesteuerung nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Verlustquote

Rz. 26 Nach § 15b Abs. 3 EStG ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase (Rz. 17c) das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 % übersteigt.[1] Bei z. B. aufzubringendem Kapital von 100.000 EUR sind damit Verluste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.6 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Rz. 5 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu § 44 EStG bzw. grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen für auszahlende Stellen bei der Abgeltungsteuer geäußert. Durch das Schreiben v. 13.5.2017 [2] wurden im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer durch das Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) v. 23.6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Steuerstundungsmodell

Rz. 16 Voraussetzung für den Ausschluss der sofortigen Verlustverrechnung ist, dass die negativen Einkünfte in Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell stehen. Nach § 15b Abs. 2 S. 1 EStG liegt ein Steuerstundungsmodell vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Das ist der Fall, wenn dem Stpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Anwendungsregelung

Rz. 32 Nach § 52 Abs. 25 S. 5 EStG, ist § 15b EStG nur auf Verluste aus Steuerstundungsmodellen anzuwenden, denen der Stpfl. nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenbetrieb begonnen wurde (Rz. 7). Bei Einzelinvestitionen gibt es keinen Beitritt, sodass der Abschluss des modellhaften Vertrags bzw. der Verträge nach dem 10.11.2005 entsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1 Vorgefertigtes Konzept

Rz. 17a Ein Konzept bezeichnet einen Plan für ein bestimmtes Vorhaben, der Maßnahmen für die Umsetzung eines geplanten Vorhabens beinhaltet. I. S. d. § 15b EStG muss es sich um die Erstellung einer umfassend und regelmäßig an mehrere Interessenten gerichtete Investitionskonzeption handeln. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne weiteres zur Ann...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und SolZ

Rz. 18 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 S. 1 SolZG 1995 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der ab 1.1.1998 zu erhebenden KapESt oder des ab diesem Zeitpunkt zu erhebenden Zinsabschlags. Bruchteile von Cents werden stets abgerundet (§ 4 S. 3 SolZG). Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 i. d. F. des Gesetzes zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v. 21.12.2000[1] sind au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2 Voraussetzungen

2.1 Grundtatbestand Rz. 13 Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Wie bei § 15a EStG kann man von verrechenbaren Verlusten sprechen, Abs. 4 S. 2, da sie nach § 15b Abs. 1 S. 2 EStG mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5 Zufluss der Kapitalerträge

5.1 Allgemeines Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Verletzung der Einbehaltungspflicht

Rz. 100 Ist der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) seiner Einbehaltungspflicht nicht nachgekommen (hat er also von den Kapitalerträgen zu wenig oder überhaupt keine KapESt einbehalten), hat das für die Besteuerung des Steuerabzugsverpflichteten zustä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.3 Zahlungstag im Beschluss nicht genannt (S. 2)

Rz. 73 Ist die Ausschüttung nur festgesetzt, ohne dass über den Zeitpunkt der Auszahlung ein Beschluss gefasst worden ist, so gilt für den Steuerabzug vom Kapitalertrag als Zeitpunkt des Zufließens der Tag nach der Beschlussfassung. Rz. 74 Im Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung einer AG (§ 174 AktG) wird üblicherweise über den Zeitpunkt der Auszahlung der Dividend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 Allgemeines

Rz. 92 Der zum Steuerabzug Verpflichtete – d. h. der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 26), die den Verkaufsauftrag ausführenden Stellen (Rz. 27f.) bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Rz. 31ff.) – haftet für die KapESt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Haften i. S. d. Vorschrift bedeutet das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, die Steuerschuld des Gläu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Kein Haftungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Rz. 113 Verletzungen der Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht von KapESt werden im Regelfall im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei dem zum Steuerabzug Verpflichteten aufgedeckt. Durch den Beginn einer steuerlichen Außenprüfung wird zwar nach § 171 Abs. 4 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, gehemmt. Diese Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.7 Haftung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 117 Nach § 69 AO haften auch die gesetzlichen Vertreter des zum Steuerabzug Verpflichteten, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Rz. 118 Der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG haftet p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2 Nicht betroffene Modelle

Rz. 22 Nicht betroffen sind Modelle, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern die mit der Steuerfreiheit ihrer Renditen werben, wie vermögensverwaltende Venture Capital und Private Equity Fonds.[1] Nicht betroffen sind auch Personengesellschaften, die selbst die Investition durchführen, ohne sich eines Anbieters zu bedienen. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4 Goldfingermodell, Abs. 3a

4.1 Allgemeines Rz. 30a § 15b Abs. 3a EStG ist durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[1] (Rz. 1a) in das Gesetz eingefügt worden. § 15b Abs. 3a EStG bezweckt Modelle zu bekämpfen, die unter dem Namen "Goldfälle" oder "Goldfinger-Modelle" bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Modelle, die aus dem Handel mit verschiedenen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eine Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Anfangsphase

Rz. 17c Die Anfangsphase i. S. d. § 15b Abs. 2 S. 2 EStG ist der Zeitraum, in dem nach dem zugrunde liegenden Konzept nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden sollen, sodass sie i. d. R. mit der Verlustphase identisch ist. Der Abschluss der Investitionsphase ist ohne Bedeutung. Die Anfangsphase endet, wenn nach dem prognostizierten Konzept ab einem bestimmten Vz da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Verletzung der Abführungspflicht

Rz. 106 Der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) muss die KapESt nicht nur einbehalten, sondern die einbehaltene KapESt auch an das für ihn zuständige FA (Rz. 49ff.) abführen. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abführen einbehaltener KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5 Verfassungsmäßigkeit der Regelung

Rz. 6 Die Regelung ist nach überwiegender Auffassung verfassungsgemäß. Sie beinhaltet keine verfassungswidrige Rückwirkung, keine Unbestimmtheit der Norm sowie keinen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip. 1.5.1 Rückwirkung Rz. 7 § 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Stpfl. nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.4 Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen

Rz. 18 Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen verlangen gleichartige Verträge mit mehreren identischen Leistungsträgern, z. B. mit demselben Treuhänder, demselben Vermittler, derselben Finanzierungsbank usw. Dies kann auch gelten, wenn die Zusatzleistungen vom Modellinitiator angeboten werden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Wie unter Rz. 1 ausgeführt, ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die KapESt. Richtigerweise wirkt sich § 36a EStG jedoch nicht auf § 45a EStG aus, denn § 36a EStG wirkt unmittelbar nur auf Ebene der Stpfl.[1] § 36a EStG berührt daher das KapESt-Abzugsverfahren gem. §§ 43ff. EStG und die Erteilung einer Steuerbesc...mehr