Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Kindergeld / 1.7 Bundeszentralamt für Steuern

Für die steuerlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Internetadresse: http://www.bzst.de Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) wird vom BZSt als Verwaltungsanweisung für die Familienkassen veröffentlicht (aktuelle Fassung: DA-KG 2024).mehr

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Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

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Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

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Kindergeld / 2.7.1.3 Besonderheiten

Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16, 17 oder 18 Abs. 2 AufenthG Keinen Anspruch auf Kindergeld haben trotz Berechtigung zur Erwerbstätigkeit Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken, zum Zweck der Beschäftigung als Au-pair, zum Zweck der Saisonbeschäftigung, zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst oder zur Suche nach einem Arbeitsplatz als Fachkraf...mehr

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Kindergeld / 16.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Anspruch auf die Leistungen i. S. v. § ...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Kindergeld / 18.1 Schriftlich, per E-Mail, online – vor allem aber rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich schriftlich (mit Unterschrift) zu stellen.[1] Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält..[2] Der Zugang zum Kindergeld muss möglichst einfach sein. Von dem Kindergeldberechtigten ist nicht mehr zu fordern, als für die Einleitung und die ordnungsmäßige ...mehr

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Kindergeld / 15.1 Grundsätzliches

Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder die Großeltern, ist di...mehr

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Kindergeld / 2.6 Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Ausländer (nach Zuzug)

Die Erfordernisse nach § 62 Abs. 2 EStG gelten nicht für freizügigkeitsberechtigte Ausländer.[2] Soweit ein EU-/EWR-Bürger oder schweizer Staatsbürger[3] im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, hatte er für Zeiträume ab August 2019 grundsätzlich für die ersten 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Begründung von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt keinen An...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Kindergeld / 2.7.4 Bedienstete internationaler Organisationen

Im Inland beschäftigte Bedienstete internationaler Organisationen können aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen von der Einkommensteuer befreit sein. Sie können dann anspruchsberechtigt sein, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Besitz eines in § 62 Abs. 2 EStG geforderten Aufenthaltstitels sind. § 65 EStG findet Anwendung.[2] Entsa...mehr

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Kindergeld / 21.1.2 Voraussetzungen

Die Aufhebung oder Änderung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse, also die tatsächlichen oder die rechtlichen Lebensumstände des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich zugunsten oder zuungunsten des Berechtigten geändert haben.[2] Es müssen sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Festsetzung vorlagen, geändert habe...mehr

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Kindergeld / 4.1 Überblick

§ 63 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert den Kreis der berücksichtigungsfähigen Kinder nach dem Kindschaftsverhältnis zum Anspruchsberechtigten auf Kindergeld nach § 62 EStG. Danach sind Kinder zu berücksichtigen, die mit dem Anspruchsberechtigten im 1. Grad verwandt sind oder die als Kinder des Ehegatten (= Stiefkinder) vom Berechtigten (= Stiefelternteil) in dessen Haushalt aufgenom...mehr

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Kindergeld / 2.1 Grundsätze

Für Kinder i. S. d. § 63 EStG haben nur Personen Anspruch auf Kindergeld, die entweder im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen[1] oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig...mehr

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Kindergeld / 24 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung/Abtretung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder Zählkind, an ein anspruchserhöhendes Zählkind[1] oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[2], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[3] Dies gilt analog § 74 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Kindergeld / 15.6.2 Änderung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Änderung der dauerhaften Haushaltszugehörigkeit des Kindes (= Vorrangänderung entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) stellt eine Änderung der für die Zahlung des Kindergelds erheblichen Verhältnisse dar.[1] Die Bestimmung des Berechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Vorrangverzicht bei Enkelkindern nach § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG werden gegenstandslos, wenn das Kind ...mehr

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Kindergeld / 12 Verlängerungszeitraum über das 21. bzw. 25. Lebensjahr hinaus

Mit der DA-KG 2023 ist A 21 entfallen. Bisher war dort die Berücksichtigung volljähriger Kinder, die einen Verlängerungstatbestand (z. B. gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst) erfüllt haben, geregelt. Seit Aussetzung der Dienstpflichten haben entsprechende Fälle mittlerweile keine Relevanz mehr. Daher werden nachfolgend nur informativ die Grundsätze dargestellt. Der ...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 2.7.5 Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen sowie konsularischer Vertretungen und deren Angehörige

Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörige Familienangehörige, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch nach den Sonderregelungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische bzw. über konsularische Beziehungen (WÜD bzw. WÜK) im Inland ständig ansässig sind, hab...mehr

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Kindergeld / 6 Altersgrenze: Volljährigkeit

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Kind i. S. v. § 63 Abs. 1 EStG (Verwandtschaft im 1. Grad, Pflegekind, Stiefkind, Enkelkind) allein aufgrund seiner Existenz als Kind berücksichtigt.[1] Ein Kind wird regelmäßig bis zu dem Kalendermonat berücksichtigt, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[2] Die Berücksichtigung nach dem 18. Lebensja...mehr

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Kindergeld / 13.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Kindergeld / 21.1.1 Grundsätze

Die Vorschrift des § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeld-Festsetzungen außerhalb des Einspruchsverfahrens und neben den Korrekturvorschriften der AO.[1] Für die Anwendung der Vorschrift ist es daher unerheblich, ob der aufzuhebende oder zu ändernde Bescheid bestandskräftig geworden ist. § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG kann zu einer rückwirkenden Aufhe...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Kindergeld / 15.2.2 Bei fehlender Haushaltsaufnahme

Regel 2.1: Vorrang des Barunterhaltleistenden Ist das Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen worden, und zahlt nur einer der Berechtigten an das Kind laufend und gleichmäßig Unterhaltsrente (Barunterhalt), erhält dieser vorrangig das Kindergeld.[1] Als Unterhaltsrente i. S. v. § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG gelten nur Geldleistungen, die mit einer gewi...mehr

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Kindergeld / 7.4 Nicht als arbeitsuchend gemeldet

Ein Kind, das zwar Arbeitslosengeld II bezieht, jedoch nicht als arbeitsuchend gemeldet ist, weil ihm aufgrund seiner familiären Situation die Ausübung einer Tätigkeit nicht ohne Weiteres zumutbar war, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demzufolge besteht kein Kindergeldanspruch.[1] Eine Berücksichtigung als Arbeitsuchender ist jedoch auch da...mehr

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Kindergeld / 16.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Kindergeld / 2.5 Grenzüberschreitende Sachverhalte mit EU-/EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz

Ein im Inland wohnender deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines anderen EU-/EWR-Staats bzw. der Schweiz, der in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat bzw. der Schweiz beschäftigt ist, hat Anspruch auf volles deutsches Kindergeld, wenn das Recht des Beschäftigungsstaats weder Kindergeld noch eine vergleichbare Leistung vorsieht (z. B. wegen Überschreitung einer ...mehr

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Kindergeld / 3.1 Grundsätzliches

Anspruchsberechtigt auf Kindergeld kann ein Elternteil auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sein, wenn er entweder nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).[1]mehr

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Kindergeld / 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr

Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG dar.[2] Gleiches gilt im Prinzip bei einer Ausbildung zum Reserveoffizier.[3] Ein Soldat auf Zeit, der für seine spätere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad (als Kraftfahrer der Fahrerlaub­nisklasse CE) unterwiesen wird, wird für einen Beruf ­ausgebildet, sol...mehr

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Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

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Kindergeld / 18.3 Antragstellung im berechtigten Interesse

Nach § 67 Satz 2 EStG können außer dem Berechtigten den Kindergeldantrag auch stellen das Kind selbst, die Person, die dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist (z. B. der andere Elternteil bei getrennt lebenden Eltern[2]), die Stelle, zu deren Gunsten eine Auszahlung des Kindergelds erfolgen könnte.[3] Das ist i. d. R. der Sozialhilfeträger oder ein sonstiger Träger, der a...mehr

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Kindergeld / 18.2 Zuständige Familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 19 Abs. 1 AO, maßgebend ist somit grundsätzlich der Wohnsitz des Kindergeldberechtigten. Angehörige des öffentlichen Dienstes hatten den Antrag bisher grundsätzlich an die Stelle zu richten, die für die Festsetzung der Bezüg...mehr

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Kindergeld / 9.1 Übergangszeit

Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, ist beim Kindergeld zu berücksichtigen. Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums, zwischen dem Abschluss der Erstausbildung und d...mehr

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Kindergeld / 4.3.7 Enkelkinder

Die Aufnahme eines Enkels durch die Großeltern oder einen Großelternteil in den eigenen Haushalt auf Dauer und die dortige Versorgung und Betreuung führen zur Berücksichtigung als Enkelkind.[1] Enkel sind Kinder i. S. d. BGB, die im 2. Grad in absteigender gerader Linie mit dem Berechtigten verwandt sind. Enkel sind demzufolge alle ehelichen, für ehelich erklärten und nichteh...mehr

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Kindergeld / 8 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. In Berufsausbildung[2] befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Den Grundtatbestand der Vorschrift erfassen insbesondere folgende Maßnahmen[4]: der Besuch von allgemeinbildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen...mehr

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Kindergeld / 14.4 Anwendung des Monatsprinzips

Wenn die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) und von § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG (keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit des Kindes) wenigstens an einem Tag im Kalendermonat vorliegen, besteht für diesen Monat Anspruch auf Kindergeld. Hat das Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder e...mehr

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Kindergeld / 20 Bescheinigung über Kindergeldansprüche

Auf Antrag des Berechtigten hat die Familienkasse nach § 68 Abs. 3 EStG eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr gezahlte Kindergeld zu erteilen. Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bedarf keiner Begründung. Auch ein sog. nachrangig Berechtigter, also ein Berechtigter, dessen Anspruch gegenüber der Anspruchsberechtigung einer anderen Person nach § 64 Abs. ...mehr

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Kindergeld / 11.1 Voraussetzungen

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG ist ein Kind bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn es ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einen Bundesfreiwilligendienst i. S. d. BFDG eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps[2] einen anderen Dienst im Ausland i. S. v. § ...mehr

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Kindergeld / 15.6.1 Widerruf der Berechtigtenbestimmung

Ein Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Familienkasse erfolgen. Die einseitige Erklärung eines Elternteils genügt für den Widerruf.[1] Der Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten hat grundsätzlich nur Wirkung[2] für die Zukunft.[3] Ausnahmsweise kann die Berechtigtenbestimmung rückwirke...mehr

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Kindergeld / 14.1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Berufsausbildung nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann (Wartezeit) oder ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches...mehr

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Kindergeld / 21.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

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Kindergeld / 3.2 Erweiterte unbeschränkte ESt-Pflicht

Zu dem Personenkreis, der aufgrund der Bestimmung von § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt, gehören im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer zu einer inländischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen K...mehr

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Kindergeld / 16.2.2 Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen für Kinder

Die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährten Leistungen[1] müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld vergleichbar sein. Derartige Leistungen entsprechender Einrichtungen, die zum Ausschluss inländischen Kindergelds führen, erhalten in erster Linie Beschäftigte der Europäischen Gemeinschaft, des Europäischen Patentamts und der NATO.[2] Kindergeld ka...mehr

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Kindergeld / 2.2 Identifizierung des Berechtigten

Ab 1.1.2016 hängt der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich davon ab, ob der Berechtigte durch die an ihn vergebene steuerliche Identifikations-Nummer (IdNr) identifiziert wird.[1] Die Familienkassen können ihnen nicht vorliegende IdNrn ggf. über das ADI bzw. über das MAV oder durch Anfrage beim Berechtigten ermitteln.[2] Die nachträgliche Vergab...mehr

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Kindergeld / 14.3.1 Überblick

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein volljähriges Kind, das die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) erfüllt, nur berücksichtigt, wenn es keine für den Kindergeldanspruch schädliche Erwerbstätigkeit ausübt. Erwerbstätigkeit ist jede auf die Erzielung von Einkünften gerich...mehr

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Kindergeld / 1.6 Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen beim Kindergeld

Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Kindergeld nach dem EStG zu beraten. Für das sozialrechtliche Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz, BKGG) haben Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG keine Beratungsbefugnis. Das sozialrechtliche Kindergeld hat allerdings in der Praxis keine große B...mehr

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Kindergeld / 15.3 Begriff der Haushaltsaufnahme

Nach den oben genannten Ausführungen ist die Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend dafür, wer Anspruch auf Festsetzung und Zahlung des Kindergelds hat, wenn mehrere grundsätzlich Kindergeldberechtigte vorhanden sind. In der Praxis kommt der Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vor allem bei getrennt lebenden Eltern große Bedeutung zu, wer von d...mehr