Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Arbeitslohn

Rz. 9 Anstelle der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) wird der Arbeitslohn der Berechnung zugrunde gelegt. Dazu gehören alle dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließenden Beträge (§ 2 Abs. 1 LStDV; § 19 EStG Rz. 17, 73ff.) ohne Abzug von Werbungskosten bzw. des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Maßgeblich sind demnach die Einnahmen und nicht die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Stellung innerhalb der Vorschriften zur Einkommensermittlung

Rz. 5 Der Altersentlastungsbetrag wird, wie auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG und der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG, von der Summe der Einkünfte abgezogen; danach ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG). Dadurch mindern sich der Verbrauch des Verlustvolumens (§ 10d EStG) und die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG). Erz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Keine Anrechnung pauschaler Lohnsteuer

Rz. 59 Bei der Veranlagung zur ESt nicht erfasst wird der pauschal besteuerte Arbeitslohn in den besonderen Fällen des § 40 EStG sowie bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten (§ 40a EStG) und bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (§ 40b EStG). In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die pauschale LSt (und auch den SolZ zur LSt) übernehmen. Nicht der Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.2 Fälligkeit

Rz. 90 Der Erstattungsanspruch entsteht zwar (wie die festzusetzende ESt) mit Ablauf des Vz, er wird aber grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 74 Die durch Steuerabzug erhobene ESt (KapESt) kann der Stpfl. durch Vorlage einer KapESt-Bescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2, Abs. 3 EStG nachweisen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen ist. Welche Angaben dabei zu bescheinigen sind, ist aus § 45a Abs. 2, 3 EStG ersichtlich. Durch G. v. 11.10.1995[1] wurde § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (neu gefasst durch G. v. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Grundlagen

Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigung bewirkt, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2 Entstehung und Tilgung der ESt

Rz. 2 § 36 EStG regelt in Abs. 1 den Entstehungszeitpunkt der ESt und in den Abs. 2 bis 5 die für die Tilgung der ESt erforderliche Abrechnung. Rz. 2a Auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt werden nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt. Angerechnet werden gem. § 36 Abs. 2 Nr. 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Rz. 44 Bei beschr. Stpfl. ist die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a Abs. 1 EStG unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG), es sei denn, es liegt einer der Tatbestände des § 50 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Gilt die ESt durch den Steuerabzug als abgegolten, werden weder die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 § 36 Abs. 1 EStG bestimmt als Entstehungszeitpunkt der ESt den Ablauf des Vz. Vz ist das Kj. (§ 25 Abs. 1 EStG). Die ESt ist eine Jahressteuer. Die Grundlage für ihre Festsetzung (das zu versteuernde Einkommen) ist jeweils für ein Kj. zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 S. 1 und 2 EStG; § 2 EStG Rz. 101ff.). Rz. 10 Hat die Steuerpflicht nicht während des vollen Vz bestanden, so wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.3 Entstehungszeitpunkt bei Wechsel der Steuerpflicht während des Veranlagungszeitraums

Rz. 12 Wechselt im Laufe eines Kj. die unbeschränkte Steuerpflicht zur beschr. Steuerpflicht oder umgekehrt, so sind mit Wirkung ab Vz 1996 die während der beschr. Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung nach den für unbeschränkt Stpfl. geltenden Vorschriften einzubeziehen (§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG). Dadurch entfällt insoweit die Abgeltungswirkung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 19 § 36 Abs. 1 EStG verweist darauf, dass das EStG noch an anderer Stelle Regelungen zur Entstehung der ESt enthält. Es handelt sich um die jeweiligen Entstehungszeitpunkte bei den besonderen Erhebungsformen der ESt – der ESt-Vorauszahlungen, der LSt, der KapESt und des Steuerabzugs, der bei beschr. Stpfl. vorzunehmen ist. Die ESt-Vorauszahlungen und die Abzugsteuern entst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5 Anrechnung der Einkommensteuer (§ 36 Abs. 2 bis 4 EStG)

Rz. 25 § 36 Abs. 2 bis 4 EStG regeln die Anrechnung der ESt im Erhebungsverfahren. Der BFH[1] sieht in der im Abrechnungsteil des Steuerbescheids enthaltenen Anrechnungsverfügung einen deklaratorischen, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, mit dem das FA die auf die festgesetzte ESt anzurechnenden Anrechnungsbeträge "bestätigt"(Rz. 28 und Rz. 96). Die Außenw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Getrennte Ermittlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Rz. 16 Bei Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) ist der Altersentlastungsbetrag nach der ausdrücklichen Regelung in § 24a S. 4 EStG für jeden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner gesondert anzuwenden. Der Altersentlastungsbetrag wird mithin nicht verdoppelt und von der zusammengerechneten Summe der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen, sondern ist für beide Ehegatten auf jeweil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte

Rz. 48 Bei der Veranlagung werden diejenigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erfasst, die der Arbeitnehmer im Laufe des Kj. (Vz) erzielt hat.[1] Rz. 49 Laufender Arbeitslohn (R 39b.2 Abs. 1 LStR 2023) gilt in dem Kj. als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Sonstige Bezüge (R 39b.2 Abs. 2 LStR 2023), d. h. Arbeitslohn, der nicht als laufender ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Eine Kürzung der dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG unterliegenden ausl. Einkünfte unterbleibt dagegen. Der Altersentlastungsbetrag wird bereits beim LSt-Abzug berücksichtigt (§ 39b Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 3 EStG) und hat Einfluss darauf, ob Stpfl. mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit der Pflichtveranlagung unterliegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Leistungspflicht knüpft, ist das Erzielen von Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und demgemäß das Beziehen von Einkommen in einem be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24a Altersentlastungsbetrag

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.3 Entstehung der Lohnsteuer

Rz. 19c Nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

1 Allgemeines zur Steuererhebung Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2 Anspruchsberechtigte

Rz. 7 Anspruchsberechtigt sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt Stpfl., die das 64. Lebensjahr im Vorjahr vollendet haben. Ein Lebensjahr wird mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet (§ 108 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB). Ein am 1.1.1945 geborener Stpfl. vollendet das 64. Lebensjahr am 31.12.2008 und erhält den Altersentlastungsbetrag a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Aufteilung der Steuerabzugsbeträge bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Rz. 45 Bei Land- und Forstwirten läuft das Wj. im Regelfall vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Der Gewinn des abweichenden Wj. ist auf das Kj., in dem das Wj. beginnt, und das Kj., in dem das Wj. endet, entsprechend den zeitlichen Anteilen aufzuteilen (§ 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG). In gleicher Weise sind dann auch die Steuerabzugsbeträge zeitanteilig aufzuteilen. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 54 Den Nachweis über die durch Steuerabzug erhobene ESt (LSt) gem. § 39b EStG führt der Arbeitnehmer mit LSt-Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. einer besonderen LSt-Bescheinigung, die letzterer nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilen muss (§ 41b Abs. 1 S. 3 EStG). Aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto muss der Arbeitgeber spätestens bis zum 28. Februar des Folge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.2 Entstehung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Rz. 19a Nach § 37 Abs. 1 S. 2 EStG entstehen die ESt-Vorauszahlungen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlung zu entrichten ist, also jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahrs. Wird die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet, entsteht die ESt-Vorauszahlung mit Begründung der Steuerpflicht. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.3 Aufrechnung durch den Steuerberechtigten, Verrechnung

Rz. 91 Soweit sich aus der Abrechnung ein Anspruch auf Erstattung eines zu viel entrichteten Betrags ergibt und Rückstände bei anderen Steuern vorhanden sind, kann das FA mit diesen Rückständen aufrechnen (§ 226 AO).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.1 Allgemeines

Rz. 88 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zugunsten des Stpfl., wird dieser dem Stpfl. nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen. In der Vorschrift wird der Begriff "Auszahlung" verwendet. Das schließt aber die Aufrechnung, Gutschrift oder Verrechnung des überzahlten Betrags nicht aus. Rz. 89 Nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.5 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 20 Nach § 50a Abs. 5 S. 1 EStG entsteht die bei beschr. Stpfl. im Weg des Steuerabzugs erhobene ESt in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütungen nach § 50a Abs. 1 EStG dem Gläubiger zufließen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.1 Allgemeines

Rz. 82 Voraussetzung für die Verwirklichung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Erhebungsverfahren ist nach § 218 Abs. 1 AO die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid, die im Rahmen des Festsetzungsverfahrens erfolgt. § 36 Abs. 4 EStG regelt, wie die nach der Abrechnung verbleibende ESt durch Abschlusszahlung durch den Stpfl. zu tilgen bzw. ein sich aus der Abre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.4 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Rz. 92 Der Anspruch auf die Erstattung überzahlter ESt kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Bevor die Abtretung oder Verpfändung aber dem FA wirksam angezeigt werden kann, muss der Anspruch bereits entstanden sein. Der Erstattungsanspruch entsteht (wie die bei der Veranlagung festzusetzende ESt) mit Ablauf des Vz.[1] Die Anzeige muss grundsätzlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Entstehungszeitpunkt der ESt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Bemessungsgrundlage

3.1 Grundlagen Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzurechnende Lohnsteuer

Rz. 50 Auf die ESt angerechnet wird die LSt, die insgesamt vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der als in dem betreffenden Vz bezogen gilt. Dabei ist es ohne Belang, wann der Arbeitgeber die LSt an das FA abgeführt hat. Rz. 51 Für die Anrechnung auf die ESt des Arbeitnehmers entscheidend ist die Einbehaltung der LSt – nicht deren Abführung durch den Arbeitgeber. Dies ergibt si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.4 Kleinbetragsregelung für das Erhebungsverfahren

Rz. 87 Bei der Erhebung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. auch für die Abschlusszahlung bei der Einkommensteuer, gilt eine Kleinbetragsregelung .[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Höhe des Entlastungsbetrags

Rz. 15 Der Altersentlastungsbetrag wurde bis einschließlich Kj. 2004 i. H. v. 40 % der Bemessungsgrundlage bis zu einem Höchstbetrag von 1.908 EUR gewährt. Stpfl., die das 64. Lebensjahr erst nach 2004 vollenden, erhalten einen nach Prozentsatz und Höchstbetrag verminderten Entlastungsbetrag (Tabelle nach § 24a S. 5 EStG). Diese Beträge werden auf volle Euro aufgerundet[1] u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemeines

Rz. 47 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhobene ESt (LSt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und soweit nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.1 Allgemeines

Rz. 76a Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab dem 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Geregelt wird sie in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichen Nebengesetz zum EStG und zum KStG, das für alle stpfl. Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen Gewinnsituation ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.3 Anrechnung der Forschungszulage

Rz. 76c Die in einem eigenen Bescheid festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung zur ESt bzw. KSt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer ausgezahlt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Zulage ist somit gewinnunabhängig und ertragsteuerlich als Steuererstattung zu behandeln. Bei Mitunternehmerschaften sind die Anteile an der Forschungszulage gesondert und einheitlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11 Anrechnung der nach § 10 FZulG festgesetzten Forschungszulage

11.1 Allgemeines Rz. 76a Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab dem 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Geregelt wird sie in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichen Nebengesetz zum EStG und zum KStG, das für alle stpfl. Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.2 Antragsveranlagung

6.2.1 Antragsveranlagung nach § 25 EStG Rz. 32 Bezieht der unbeschränkt Stpfl. Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, und wird er nicht ohnehin zur ESt veranlagt, weil sein zu versteuerndes Einkommen die im Einzelfall anzuwendenden Freibeträge und Pauschbeträge nicht übersteigt, kann er nach § 25 EStG die Veranlagung zur ESt beantragen, um in den Genuss der Anrechnung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Anrechnung auf die Einkommensteuer (Abs. 2)

6.1 Allgemeines Rz. 29 § 36 Abs. 2 S. 1 EStG [1] bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3 Entstehung der Einkommensteuer

3.3.1 Allgemeines Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Leistungspflicht knüpft, ist das Erzielen von Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und demgemäß das Beziehen von Eink...mehr