Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.3 Bezeichnung und Ausgestaltung der Kapitalanlage (S. 2)

Rz. 194 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG kommt es für das Vorliegen steuerpflichtiger Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG nicht auf die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kapitalanlage an. Entscheidend ist allein, dass die erzielten Erträge durch die entgeltliche Überlassung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.2 Einlösung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b) S. 2)

Rz. 231 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen der Inhaber einer Schuldverschreibung zwischen zwei Zinszahlungsterminen nur die Schuldverschreibung ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.4 Erweiterung des Anwendungsbereichs (S. 4)

Rz. 175 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 EStG legt fest, dass § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 3 EStG auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht im Erlebensfall, soweit keine lebenslange Rentenzahlung vereinbart und erbracht wird, und auf Erträge bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.3 Renten aus Rentenschulden (S. 1 Alt. 2)

Rz. 160 Unter Renten sind regelmäßig wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die für eine bestimmte Zeit (Zeitrenten) oder für die Lebensdauer einer Person (Leibrenten) oder für eine unbestimmte Zeit aufgrund eines einheitlichen Stammrechts gewährt werden, als dessen Früchte sich die einzelnen Leistungen darstellen.[1] Rz. 161 Bei Rentensc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.1.1 Überblick

Rz. 58 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] U. E. beschreiben die in den einzelnen Einkunftsarten des EStG enthaltenen Tatbestände bestimmte steuerbare Tätigkeiten (objektiver Tatbestand), die mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.4 Pfandrechtsbestellung am Kapitalvermögen

Rz. 74 Ein Pfandrecht ist ein der Sicherung einer Forderung dienendes, beschränktes dingliches Verwertungsrecht an einem fremden Gegenstand, das den Inhaber berechtigt, den mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstand bei Fälligkeit der Forderung zu veräußern und auf diese Weise Befriedigung für die Forderung zu erlangen §§ 1204ff. BGB). In Abhängigkeit von der Art und Weise der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.4 Zuteilung, Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten (S. 4)

Rz. 336 § 20 Abs. 4a S. 4 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zur Veräußerung oder Ausübung eines Bezugsrechts kommt, das nach § 186 AktG, § 55 GmbHG oder eines vergleichbaren ausl. Rechts einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags begründet. Ein Bezugsrecht vermittelt einem Gesellschafter das Recht, bei einer Neuemission von Kapitalanteilen entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.1 Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag (S. 1)

Rz. 162 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG unterwirft den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil als Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.4 Steuerliches Einlagekonto (S. 3)

Rz. 119 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG bestimmt, dass Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG nicht zu den steuerbaren Einnahmen gehören, wenn sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG als verwendet gelten. Die Regelung soll gewährleisten, dass Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto ebens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.4 Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen als Veräußerungstatbestand (S. 4)

Rz. 271a Gem. § 20 Abs. 2 S. 4 EStG gilt die Abtrennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 19 EStG i. d. F. des I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1 Abzugsverbot und Sparer-Pauschbetrag (S. 1)

Rz. 409 Nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Stattdessen wurde den Stpfl. im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR (1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) gewährt, der bei der Ermittlung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.3 Abhängigkeit von einem ungewissen Ereignis (Halbs. 3)

Rz. 192 Nach der bis 31.12.2008 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG hatte es für die Besteuerung keine Bedeutung, dass die Höhe eines zugesagten oder gewährten Nutzungsentgelts von einem ungewissen Ereignis abhing, sodass auch Kapitalforderungen, bei denen lediglich die Leistung eines der Höhe nach nicht feststehenden Nutzungsentgelts zugesagt oder gewährt word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.9 Fondsgebundene Lebensversicherungen (S. 9)

Rz. 186f § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG regelt, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei sind oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.4 Gesonderte Feststellung nicht ausgeglichener Verluste (S. 3)

Rz. 372 § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass § 10d Abs. 4 EStG im Rahmen des Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Nach § 10d Abs. 4 EStG ist der am Schluss eines Vz verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Durch den Verweis in § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG gelten diese Grundsätze auch für Verluste aus Kapitalvermögen. Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.4 Anschaffungskosten

Rz. 298 Zur Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind von den Einnahmen aus der Veräußerung nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Anschaffungskosten abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Anschaffungskosten stellt eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG dar und dient der Verwirklichung des objektiven Nettop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.6 Gewinnermittlung bei der Veräußerung unentgeltlich erworbener Kapitalanlagen (S. 6)

Rz. 309 § 20 Abs. 4 S. 6 EStG bestimmt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger für die Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Erwerb eines Rechts aus einem Termingeschäft und die Beiträge zu Renten- und Kapitalversicherungen zuzurechnen sind. Für den Gesamtrechtsn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 305 § 20 Abs. 4 S. 5 EStG definiert den Gewinn bei einem Termingeschäft als den Differenzausgleich oder den durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Je nachdem, ob der Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil die Aufwendunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.4 Auslandssteuern

Rz. 90 Anders als bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten, bei denen sich die Anrechnung ausl. Quellensteuern nach der allgemeinen Anrechnungsregel des § 34c EStG richtet, erfolgt die Anrechnung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf der Grundlage der besonderen Anrechnungsregel des § 32d Abs. 5 EStG . Die allgemeine Anrechnungsregel des § 34c E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 318 § 20 Abs. 4a S. 1 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zum Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung kommt. Hintergrund eines Anteilstauschs können die unterschiedlichsten gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorgänge sein....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens

Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Darlehen nicht möglich.[2] Rz. 148 Im Unterschied zur sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12.2 Tatbestand der Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften

Rz. 208 Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, Edelmetalle) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher bestimmten Basispreis an denjenigen, mit dem das Geschäft abge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4.1 Allgemeines Verlustverrechnungsverbot

Rz. 46 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Einkunftsarten künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), während Verluste, die bei den Einkünften der anderen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.3 Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 43 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; stattdessen gewährt der Gesetzgeber den Stpfl. einen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG)., während bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten Betriebsausgaben und Werb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.4 Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 4)

Rz. 247 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG. Rz. 248 Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.3 Nießbrauchsbestellung am Kapitalvermögen

Rz. 73 Ein Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einem fremden Gegenstand, das den Inhaber berechtigt, den mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstand umfassend zu nutzen (§ 1033ff. BGB). In Abhängigkeit von der Art und Weise der Bestellung des Nießbrauchs lassen sich der Zuwendungsnießbrauch, bei dem der zivilrechtliche Eigentümer (Nießbrauchsverpflichtet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.7 Sparkonten und Wertpapierdepots zugunsten Dritter

Rz. 78 Ein Sparkonto ist zivilrechtlich ein Darlehensvertrag i. S. d. §§ 488ff. BGB [1], während es sich bei einem Wertpapierdepot um einen Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. §§ 675ff. BGB mit dienstvertraglichem Charakter und Verwahrungselementen handelt.[2] Wird ein Sparkonto oder ein Wertpapierdepot zugunsten eines Dritten eröffnet, liegt im Regelfall ein Vertrag zugunste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.3 Sonderfall eigenkapitalähnliche Genussrechte

Rz. 105 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht kumulativ das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.[1] Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine Kapitalüberlassung an eine Gesellschaft auf ausschließlich schuldrechtl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.1.3 Einkünfteerzielungsabsicht (subjektiver Tatbestand)

Rz. 62 Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist nach st. BFH-Rspr. für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Der BFH geht bei Einkünften i. S. v. § 20 EStG von einer widerlegbaren Vermutung für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht aus. Begründet wird dies mit den strukturellen Besonderheiten der Besteuerung von Kapitalvermögen. So sollen seit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3 Investmenterträge (Nr. 3)

Rz. 136a Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Investmenterträge i. S. d. § 16 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136b Das InvStRefG hat eine grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.8 Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 79 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen besteht die Gefahr, dass aufgrund gleich gerichteter Interessen Vereinbarungen getroffen werden, mit deren Hilfe sich Einkünfte zwischen den betreffenden Personen dergestalt verlagern lassen, dass eine Verringerung der gemeinsamen Steuerbelastung erreicht werden kann. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher steuerlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.6 Wertpapierpension, Wertpapierdarlehen

Rz. 76 Ein Wertpapierpensionsgeschäft ist ein Kaufvertrag i. S. d. §§ 433ff. BGB, in dem ein Pensionsgeber ihm gehörende Wertpapiere auf einen Pensionsnehmer gegen Zahlung eines Entgelts überträgt, und gleichzeitig vereinbart wird, dass der Pensionsnehmer die erhaltenen Wertpapiere später gegen Zahlung eines Entgelts auf den Pensionsgeber zurück überträgt (§ 340b Abs. 1 HGB)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.2 Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil

Rz. 307 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG ist nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG der vom Stpfl. vereinnahmte Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil. Von einem Differenzausgleich spricht man, wenn die Parteien eines Termingeschäfts auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts verzichten und stattdes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.3 Abgeltungsteuertarif

Rz. 89 Im Gegensatz zu den Einkünften der anderen Einkunftsarten, die dem progressiven Normaltarif i. H. v. bis zu 45 % unterliegen (§ 32a Abs. 1 EStG), ist auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein proportionaler Sondertarif i. H. v. lediglich 25 % anzuwenden (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG). Der progressive Normaltarif kommt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nur in den Ausnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.8 Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 259 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an nicht von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG (z. B. VvaG, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine). Gewinne, die der Stpfl. aus der Veräußerung von Beteiligunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.5 Einkünftezurechnung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 75 Ein Treuhandverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber einen ihm gehörenden Gegenstand zu treuen Händen auf einen Treunehmer überträgt. Die treuhänderische Übertragung führt dazu, dass der Treunehmer im Außenverhältnis zum Rechtsverkehr vollwertiger zivilrechtlicher Eigentümer des Gegenstands wird. Im Innenverhältnis zum Treugeber kann der Treunehmer n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.1 Überblick

Rz. 152 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden der Besteuerung unterwirft.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12.1 Überblick

Rz. 207 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden. Schließt der Stpfl. ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 2 EStG um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2 Auflösung von Körperschaften, Herabsetzung des Nennkapitals (Nr. 2)

2.2.1 Auskehrung von Gewinnrücklagen und Abwicklungsgewinnen (S. 1) Rz. 127 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen, nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen und keine Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KSt...mehr