Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Schrifttum: Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 67 Antrag

Verwaltungsanweisungen: H 67 EStH 2022; BZSt vom 09.07.2019, BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 846 (Familienleistungsausgleich; Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

Schrifttum: Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unwiderruflicher Antrag

Rn. 39 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 1 S 1 EStG ist die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage von dem unwiderruflichen Antrag des StPfl abhängig. Der Antrag ist schriftlich bis z Schluss des ersten Wj der Anwendung zu stellen. Nach erster Auffassung der FinVerw (BMF vom 24.06.1999, BStBl I 1999, 669 Rz 16) sollte der Antrag bis z Eintritt der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verrechenbare Verluste aus der Zeit vor Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1500 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1381 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1, 3 und 4 EStG von der auszahlenden Stelle vorzunehmen, soweit es sich um ein Kreditinstitut handelt. Der Einbehalt der KapS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sachliche und persönliche Voraussetzungen

Rn. 23 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Begünstigung von Erhaltungsaufwand gemäß § 10f Abs 2 EStG stimmt in den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen mit der Förderung von HK und AK nach § 10f Abs 1 EStG überein. Es muss sich um ein eigenes Gebäude (oder einen nach § 10f Abs 5 EStG gleichgestellten Gebäudeteil) handeln, das nicht zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 44 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel für die Fälle, dass ein Lebenssachverhalt abstrakt sowohl unter die eine als auch die andere Einkunftsart subsumiert werden kann. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor, soweit Einkünfte iSd § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG gegeben sind. Dies folgt allerdings bereits aus der Bezeichnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl muss das Gebäude in dem jeweiligen Kj, für das er den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 10f Abs 1 S 2 EStG). Zudem dürfen die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG oder dem EigZulG einbezogen worden sein (Verbot der Doppelbegünstigung s Rn 5). Der Sonderausgabenabzug wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm

Rn. 42 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 u 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (dazu BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Frage der AK einer wesentlichen Beteiligung iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KapSt-Einbehalt und Besteuerungsgrundsätze

Rn. 722 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Eine Freistellung von der AbgSt scheitert am klaren Wortlaut des § 44a Abs 1 EStG, der sich nicht auf § 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG bezieht. Der Einbehalt der KapESt hat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Steuererhebung

Rn. 1274 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen oder sonstigen Ansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Die Dividende unterliegt – bei Einlösung des Dividendenscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit dem KapSt-Einbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH vom 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Struktur

Rn. 1200 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten WG des PV oh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verluste aus der StB während des Zeitraums der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 210 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Veräußerung der dazugehörigen Schuldverschreibung

Rn. 1286 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG sieht vor, dass die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Dazu ist eine Abtrennung des Zinsscheins oder der Zinsforderung von dem Stammrecht erforderlich (sogenanntes Bond-Stripping). Dadurch wird die ursprünglich festverzinsliche Schuldverschreibung in eine Nullkupon-Anleihe (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einordnung in die Gesetzessystematik

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesetzessystematisch ist die Regelung des § 23 EStG den sog Überschusseinkünften zuzuordnen. § 2 Abs 2 EStG teilt die verschiedenen Einkunftsarten in sog Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) und Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Die wichtigste Konsequenz dieser dualistischen Einkünfteermittlung ist in der Besteuerung bzw Nichtbesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz kann zu § 17 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG gilt sowohl für die Einkünfte von unbeschränkt (§ 1 Abs 1–3, § 1a EStG) als auch von beschränkt (§ 1 Abs 4, §§ 49, 50 EStG) StPfl, über § 8 Abs 1 S 1 KStG ist die Vorschrift auch für das Einkommen von Körperschaften anzuwenden. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist Voraussetzung, dass das inländische Besteuerungsrecht besteht (s F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1490 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 5 S 1 EStG regelt, dass Gewinnausschüttungen und Liquidationserlöse iSv § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Nach § 20 Abs 5 S 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsgegenstand

Rn. 826 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 1 EStG unterwirft Einnahmen aus Leistungen des BgA der Besteuerung, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 2 EStG erweitert – ähnlich wie bei § 20 Abs 1 Nr 9 EStG – den Besteuerungsgegenstand durch entsprechende Anwendungen des § 20 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung auf Anteilsebene

Rn. 470b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ab dem VZ 2018 gehören Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 gemäß § 20 Abs 1 Nr 3 EStG (Anteile im PV) bzw § 20 Abs 8 EStG (Anteile im BV) zu den stpfl KapErtr. Die KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG unterliegen grundsätzlich der AbgSt (§ 32d Abs 1 EStG). Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach § 32d Abs 5 EStG. Der Sparer-Pauschb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Der Veräußerungsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungsfälle von Termingeschäften

ea) Optionsrechte Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG regelt die Zuordnung von bestimmten Entschädigungen (Nr 1), von Einkünften aus ehemaligen Tätigkeiten oder früheren Rechtsverhältnissen (Nr 2) sowie von Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (Nr 3) zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG. Mit dieser Vorschrift wird keine zusätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Alternativmöglichkeiten

Rn. 203 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis von § 5a Abs 1 EStG zu § 15a EStG bereitete auch nach In-Kraft-Treten des SeeschifffahrtsanpassungsG Schwierigkeiten. Zielsetzung des § 15a EStG ist die Begrenzung des Verlustausgleichs auf solche Verluste, mit denen der StPfl wirtschaftlich belastet ist. Um den Zielsetzungen der § 5a EStG und § 15a EStG jeweils gerecht zu we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1393 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuererhebung

Rn. 1357 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Veräußerungsgewinne von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG wird keine KapSt erhoben. Diese Veräußerungsgewinne unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Auch Gewinne bei der Veräußerung von steuerlich begünstigten Neuve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1239 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht ist § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG auf Veräußerungen von Anteilen an einer Körperschaft iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Der Anwendungsbereich wird durch § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG erweitert auf Genussrechte iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften. ba) Anteile an Körperschaften Rn. 1240...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besteuerungsgrundsätze

Rn. 809 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von den KapErtr ist der KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7b EStG iVm § 31 KStG vorzunehmen. Die KapSt beträgt 15 % des KapErtr (§ 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Ist der Empfänger der Leistungen unbeschränkt kstpfl und fallen die ausschüttungsgleichen Leistungen und vGA iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei ihm in einem inländischen gewerbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr