Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zukauf fremder luf Erzeugnisse und deren Weiterkultivierung

Rn. 144b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Von den Betriebsmitteln zu unterscheiden ist eine zweite Gruppe, nämlich der Zukauf luf Erzeugnisse, die iRd Erzeugungsprozesses im eigenen (luf) Betrieb verwendet werden (R 15.5 Abs 5 S 1–3 EStR 2012). Hierzu gehören beispielsweise Saatgut, Zwiebeln und Knollen, Stecklinge, Jungpflanzen, Wildlinge oder sonstige Halbfertigwaren, Jungtiere ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweite Fallgruppe

Rn. 289 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es handelt sich hier um landw Betriebe, die, obwohl anfänglich Verluste erzielend, dennoch von Hause aus als Erwerbsbetrieb einzustufen sind, weil erstens die Ertragsvorschau ein positives Ergebnis erwarten lässt u weil zweitens der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt wird. Als Aufbau- bzw Anlaufphase ist derartigen Betrieben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsindividuelle Bewertung mit AK bzw HK

Rn. 254 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die AK für die einzelnen Tiere bestimmen sich nach § 255 Abs 1 HGB iVm R 6.2 EStR 2012. Demzufolge gehören zu den AK nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten (wie zB Frachtkosten u Wiegekosten), wenn sie dem jeweiligen Tier zugeordnet werden können (BFH v 13.10.1983, BStBl II 1984, 101), während gewährte Preisnachlässe bzw Ra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rn. 149 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Sowohl iRd erweiterten Nachbarschaftshilfe (zB beim Bau eines Wirtschaftsgebäudes) als auch zur wirtschaftlichen Nutzung bestimmter persönlicher Fähigkeiten erbringen LuF Dienstleistungen ohne gleichzeitige Verwendung eigener, zu ihrem BV gehörender WG. Während in der Vergangenheit hierfür lediglich im Rahmen vereinzelter OFD-Verfügungen, u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Absatz eigener Erzeugnisse iVm Dienstleistungen

Rn. 146 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Hinsichtlich des Absatzes eigener Erzeugnisse iVm Dienstleistungen ist regelmäßig von einer insgesamt gewerblichen Betätigung auszugehen, wenn gegenüber einem Auftraggeber ein einheitlicher Erfolg geschuldet wird (Gartengestaltung, Übernahme der Grabpflege usw) und der Dienstleistungscharakter überwiegt (R 15.5 Abs 7 EStR 2012). Dies wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet u demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Kann ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ich normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb habe, nun aber coronabedingt zuhause arbeiten muss?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehbar. Der Abzug ist aber zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (dann voller Abzug der Aufwendungen) oder für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann Abzug bis zu 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Lebensversicherungen.

Rn 43 Bei Lebensversicherungen wird unterschieden, ob es sich um Kapitallebensversicherungen oder um Rentenversicherungen handelt. Soweit die Versicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge dient und iSd Einkommensteuergesetzes staatlich gefördert wird, handelt es sich nicht um einzusetzendes Vermögen (s Rn 36). Das sind nur die Versicherungen, bei denen es sich um eine so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. 2 Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Degressive Abschreibung

Tz. 30 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020, 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, kann an Stelle der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG) eine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt bis zu 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Kostenbeteiligung an Rückholaktion

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die im Nachgang zu der von dem Auswärtigen Amt am 17.03.2020 gestarteten Rückholaktion von im Ausland wegen Reisebeschränkungen festsitzenden Personen erhobene Kostenbeteiligung ist regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig. War zuvor kein regulärer Rückflug gebucht, fehlt es an der von § 33 EStG gefo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Freistellung im Steuerabzugsverfahren

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 50d Abs 2 S 1 EStG kann der Schuldner der KapErtr oder der Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs 1, 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b EStG oder § 50g EStG oder des jeweiligen DBA unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das BZSt dem Gläubiger bescheinigt, dass die Voraussetzungen dafür vo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Tätigkeit als Freiberufler

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Freiberufler i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteht unabhängig von Vorjahresumsätzen und Buchführungsverpflichtungen immer die Möglichkeit, die Istbesteuerung zu wählen. Die Istbesteuerung ist allerdings auf die Umsätze aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschränkt und kann nicht auf § 18 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 EStG ausgedehnt werden. So sind Umsät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG, Anh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die monatlichen Leistungen sind im gleichen Umfang wie Arbeitseinkommen pfändbar. Nach der gesetzlichen Formulierung bleiben Ansprüche auf derartige Leistungen ungeschützt, könnten also vollumfänglich gepfändet werden. Hierbei handelt es sich um ein Redaktionsversehen durch das § 851d seines wesentlichen Sinns beraubt wird. Vom Pfändungsschutz werden gerade auch die Ans...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.6 Verhältnis zur ertragsteuerlichen Behandlung

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Uneinbringlichkeit ist die ertragsteuerliche Behandlung der Bewertung von Forderungen zu unterscheiden. Ertragsteuerlich kann der Unternehmer Forderungen bewerten, wenn er seinen Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (§ 4 Abs. 1 EStG) mittels Bilanzi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % bzw. 20 %

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG, Anhang 10) und den Pauschsteuersatz von 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn ist. Für Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Milderungsregelung (§ 4 S 2 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 4 S 2 SolZG enthält eine Milderungsregelung, die verhindert, dass der SolZ sofort in voller Höhe erhoben wird, sobald die Freigrenze des § 3 Abs 3, 4 und 5 SolZG iHv EUR 35 086/EUR 17 543 (VZ 2023) bzw EUR 36 260/EUR 18 130 (VZ 2024) überschritten wird. Seit dem VZ 2021 wird auf § 3 Abs 3, 4 und 5 EStG verwiesen, um sicherzustellen, dass bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 2. Zusammenballung

Rz. 44 Entschädigungszahlungen i.S.v. § 24 EStG sind nur dann nach § 34 EStG steuerbegünstigt, wenn es dadurch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt, welche sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten.[57] Dies setzt grds. voraus, dass die Entschädigung innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nullzone beim LSt-Abzug für sonstige Bezüge (§ 3 Abs 4a SolZG)

Rn. 27 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im LSt-Abzugsverfahren wurden bis zum VZ 2021 für sonstige Bezüge keine Freigrenzen berücksichtigt. Dies hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der massiven Anhebung der Freigrenze durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 vom 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2115) durch Einfügung eines neuen § 3 Abs 4a SolZG ab dem VZ 2021 geändert. Durch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Steuerliche Folgen der Überbrückungshilfen/Neustarthilfen

Tz. 66 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen sind als steuerpflichtige Zuschüsse im Rahmen der Gewinnermittlung des Unternehmens als Einnahmen zu erfassen. Sie unterliegen jedoch als echte Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer. Für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhaltenen Finanzhilfen gibt es jedoch keine Tarifermäßigung nach § 34 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nullzone bei der ESt (§ 3 Abs 3 SolZG)

Rn. 24 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 3 S 1 SolZG sieht zur Entlastung von estpfl Personen eine sog Nullzone als Freigrenze vor. Die Nullzone beschreibt den Bereich, bis zu dessen Erreichen kein SolZ erhoben wird, dh, es handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Die Nullzone gilt nur für estpfl Personen, also nicht für nach § 2 Nr 3 SolZG abgabepfl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aushilfsmusiker

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aushilfskräfte, die einfache Arbeiten verrichten, sind wegen der dadurch indizierten Weisungsgebundenheit/Eingliederung in den Betrieb in der Regel nicht selbständig (sondern angestellt) tätig, während eine Tätigkeit, die Raum für Initiative und eigene Gestaltung zulässt, auch selbständig ausgeübt werden kann (BFH vom 14.06.1985 – VI R 150–152/82, ...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / V. Abfindungen mit Auslandsbezug

Rz. 52 Abfindungsfragen mit Auslandsbezug treten sowohl auf bei deutschen Unternehmen mit Auslandsengagements (Outbound-Gestaltungen) als auch bei im Inland tätigen Steuerausländern (Inbound-Gestaltungen). Bei der Gestaltung von Expatriate-Strukturen können sich komplexe doppelbesteuerungsrechtliche Probleme und Qualifikationskonflikte ergeben. Nicht unüblich sind bei intern...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Auswirkungen der Vorsteuerberichtigung auf das Ertragsteuerrecht

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorsteuerberichtigung führt gem. § 9b Abs. 2 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht zur Änderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Daher entfällt die Änderung der Bilanzansätze und die Neuberechnung der jährlichen Abschreibungen. Die Berichtigung zugunsten des Unternehmers, d. h. die Erhöhung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge, ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Beschäftigung

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Beschäftigung ist nach § 40a Abs. 1 EStG (Anhang 10) möglich, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird (s. Tz. 30), die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorauszahlungen zur ESt oder KSt (§ 3 Abs 1 Nr 2 SolZG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei Vorauszahlungen zur ESt oder KSt ist nach § 3 Abs 1 Nr 2 SolZG die Bemessungsgrundlage für die SolZ-Vorauszahlungen die jeweils festgesetzte Vorauszahlung zur ESt und KSt als Maßstabsteuer. Die Vorauszahlungen zum SolZ sind nach § 1 Abs 4 S 1 SolZG gleichzeitig mit den festgesetzten Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt zu entrichten. Die V...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund des durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten § 110 EStG konnte auf Antrag für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 ein pauschaler Abschlag von 30 % des bei der Festsetzung zugrunde gelegten Gesamtbetrags der Einkünfte (ohne die darin enthaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG) erfolgen. Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Fehlende Bestimmung hinsichtlich der Aufteilung der Monatsbeiträge

Rz. 13 Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 soll es kommen, wenn zwischen den Anspruchsberechtigten über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate bewusst oder unbewusst keinerlei Bestimmung getroffen und die Festlegung quasi in die Hände eines Dritten – der zuständigen Behörde – gelegt wird.[1] In diesem Fall soll über eine entsprechende Anwendung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 3 Abs 1 Nr 4 SolZG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Führt der ArbG einen LStJA nach § 42b EStG durch, erfasst dieses Verfahren auch den SolZ. Bemessungsgrundlage für Ausgleichsjahre ab 1998 ist die Jahres-LSt. Die Bemessungsgrundlage ist auch in diesem Fall nach § 3 Abs 2a SolZG zu ermitteln, also um die Kinder- und sonstige Freibeträge gem § 32 Abs 6 EStG zu reduzieren (s Rn 20ff). Ist der im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 SolZG legt in seinem Abs 1 in 6 Nr für alle denkbaren Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlage für den SolZ fest und bildet damit letztlich die Kernvorschrift des SolZG. Die Beschränkung der Regelung auf VZ ab 1998 bzw auf die Zeit nach dem 01.01.1998 beruht auf der Reduzierung des Steuersatzes für den SolZ ab 1998 von 7,5 % auf 5,5 % der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl

Rn. 5 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 2 Abs 7 S 3 EStG gilt auch für die Festsetzung des SolZ. Besteht während eines Kj sowohl unbeschränkte als auch beschränkte EStPfl, sind nach § 2 Abs 7 S 3 EStG daher die während der beschränkten StPfl erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten EStPfl einzubeziehen. Auch für den SolZ ist bei einem Wechsel zwische...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 103 BewG erstreckt sich auf die Inhaber und Mitinhaber gewerblicher Unternehmen i.S.v. §§ 95 und 97 BewG sowie – bewirkt durch die Gleichstellungsklausel in § 96 BewG – auch auf die Inhaber und Mitinhaber freiberuflicher Unternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und auf die Einnehmer einer staatlichen Lotterie, sow...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / IV. "Brutto = Netto"-Klauseln

Rz. 48 Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge.[106] Der Arbeitgeber ist zwar gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der ihm obliegenden Haftung Gesamtschuldner mit dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 EStG). Im Innenverhältnis ist aber in der Regel allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.[107] Der Arbeitnehmer muss da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelungsinhalt des Abs. 3

Rz. 1120 [Autor/Stand] § 103 Abs. 3 BewG statuiert im Grundsatz ein Abzugsverbot für alle oben genannten Rücklagen und rücklagengleich wirkende Ausgleichsposten. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift lediglich für den zur Zeit – soweit ersichtlich – nicht existierenden Fall vor, dass der "Abzug der Rücklage bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 1. Entschädigung

Rz. 41 Nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG muss es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit handeln. Die Zahlung der Abfindung muss eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.[51] Dies ist nicht der Fall, wenn die Beendigung des ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 3. Fünftelungsregelung

Rz. 45 Nach der sog. Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG wird die Steuer so berechnet, als sei die Abfindung verteilt auf fünf Jahre zugeflossen.[61] Zunächst wird nach den Steuertabellen die Einkommensteuer für das ohne die Abfindung zu berechnende Einkommen ermittelt. Anschließend wird die Einkommensteuer auf das Einkommen unter Hinzurechnung eines Fünftels der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Tz. 32 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Steuerpflichtiger kann wegen eines Beschäftigungsverbots (z. B. Quarantäne wg. Corona-Verdachts) eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhalten. Eine Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG ersetzt in den ersten sechs Wochen den vollen Verdienstausfall, nach der sechsten Woche erhält ein Betroffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nullzone beim LSt-Abzug für laufenden Arbeitslohn (§ 3 Abs 4 SolZG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 3 Abs 4 SolZG wird bei der Erhebung des SolZ beim LSt-Abzug von laufenden Bezügen ebenfalls eine Freigrenze berücksichtigt. Der SolZ ist bei monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Lohnzahlung nur zu erheben, wenn die einbehaltene LSt als Bemessungsgrundlage für den SolZ die in § 3 Abs 4 Nr 1–3 SolZG genannten Beträge übersteigt. Es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr