Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 27 EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989 (BGBl I 1989, 233) eingefügt (ab VZ 1989) und soll das vorzeitige Ausscheiden des Landwirts aus der Erwerbstätigkeit erleichtern ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 27 EStG Rz 2). Rn. 1071 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begrifflichkeiten

Rn. 373 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Oberbegriff in § 3 Nr 11 EStG sind die "Bezüge". Eine Unterform der Bezüge sind Beihilfen (s Wortlaut "als Beihilfe"), nämlich dann, wenn sie zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Der Begriff der "Bezüge" wird zB auch verwendet in § 3 Nr 12, 29 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 141 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 3 Nr 2a EStG aF befreite folgende Leistungen nach dem SVG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Entschädigungshöhe

Rn. 1155 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur die Entschädigung, die die entsprechenden Aufwendungen des ArbN "offensichtlich" (das gleiche Tatbestandsmerkmal findet sich auch in § 3 Nr 31 EStG; vgl mit § 125 Abs 1 AO "offenkundig") nicht übersteigt, ist steuerfrei, andernfalls liegt (bezüglich des überschießenden Betrages – "soweit") stpfl Arbeitslohn vor. R 3.30 S 4 LStR 2023 st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sonstiges

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG ist nicht auf Lohnersatzleistungen anzuwenden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen; § 46 Abs 3 EStG betrifft nur estpfl Einkünfte (BFH BStBl II 1994, 654). S § 32b Rn 70 (Handzik). Rn. 124–139 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überblick

Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 591 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 1, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) belegte mit Wirkung ab 01.01.2019 den § 3 Nr 15 EStG wieder mit einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift (eingefügt auf Empfehlung des Finanzausschusse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht

Rn. 554 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 1 Verpflegungsmehraufwendungen fallen bei Reisekosten an, s R 9.6 Abs 1 S 1 LStR 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Lohnsteuer

Rn. 2171 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfrei gezahlten Zuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auszuweisen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 12 EStG). Rn. 2172–2179 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gegenstand des geldwerten Vorteils – Überblick

Rn. 1770h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF betrifft folgende geldwerte Vorteile für den ArbN:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1157 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 2599q Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bereits unter s Rn 2599h ausgeführt, enthält § 3 Nr 71 Buchst b EStG nF einen gegenüber der Altfassung neuen Tatbestand. Zum Hintergrund desselben aufgrund der Einführung des EXIT-Zuschusses s Rn 2599a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 596 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des ÖPNV oder erst recht die private Nutzung privater Verkehrsmittel nicht begünstigt ist (s BT-Drucks 19/5595, 75), liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist nicht zu beanstanden. Dass nur ArbN begünstigte Zuschussempfänger sein können, ist ebenfalls verfassungsrechtlich unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Barlohnumwandlung

Rn. 751 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Parteien eines Dienstverhältnisses konnten Barlohn in nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfreie Reisekostenerstattungen umwandeln, aber nur dann, wenn sie dies vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs des ArbN taten (BFH BStBl II 2001, 601 mit Umkehrschluss zB aus § 3 Nr 33, 34 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Überblick

Rn. 2598j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 S 2 EStG aF stellte folgende (kumulative) Bedingungen dafür auf, dass der Zuschuss steuerfrei war:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Unentgeltlichkeit der Sachprämie

Rn. 1315 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur solche Sachprämien, die unentgeltlich gewährt werden, sind von § 3 Nr 38 EStG erfasst. Es darf also kein verdecktes Entgelt vorliegen (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 6). Das dürfte in der Praxis schwierig festzustellen sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Freibetrag

Rn. 1316 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es handelt sich bei § 3 Nr 38 EStG um einen Freibetrag ("soweit"), nicht um eine Freigrenze. Zu seiner Höhe s Rn 1310. Rn. 1317 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Freibetrag bezieht sich auf das Kj auf den jeweiligen StPfl. Rn. 1318 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bezieht der StPfl daher mehrere solcher Sachprämien, verbleibt es bei diesem Freibetrag, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Die begünstigten Fahrzeuge

Rn. 1770i Stand: EL 170 – ET: 01/2024§ 3 Nr 46 EStG nF nimmt für die Definition des E- oder Hybridelektrofahrzeugs Bezug auf § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Übersicht über die Vorschrift

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 573 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3, Art 43 Abs 3 JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügten mit Wirkung ab 01.01.2021 (also synchron mit dem GrundrentenG, s Rn 577) einen neuen § 3 Nr 14a EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein (= § 52 Abs 4 S 5 EStG idF des Gesetzes). Dazu Hörster, NWB 2/2023, 86. Rn. 574 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Gesetz z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Höhe der AK und des Zuschusses

Rn. 2598h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 S 1 EStG aF sah vor, dass sich der Zuschuss auf 20 % der AK (mE inklusive Anschaffungsnebenkosten;) bezog, höchstens jedoch TEUR 50. Beide Werte ergaben sich aus Tz 5 der RL 2014 (s Rn 2597c). Das bedeutete, dass somit maximal AK der Beteiligung iHv TEUR 250 bezuschusst werden konnten. Rn. 2598i Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Definition des Auslagenersatzes

Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhinein (§ 670 BGB).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Im allgemeinen Geschäftsverkehr

Rn. 1315b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "im allgemeinen Geschäftsverkehr" folgt mE, dass die Sachprämien nur im Fall beruflicher bzw betrieblicher Ansammlung und privater Ausnutzung durch § 3 Nr 37 EStG steuerfrei gestellt sind (ebenso Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 129, 41. Aufl 2022). Soweit privat verwertete Prämien auf privaten Leistungen beruhen oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnf) Leistungsformen (§ 4 SGB II)

Rn. 118w Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 4 SGB II kennt folgende Leistungsformen: Dienstleistungen (§ 4 Abs 1 Nr 1 SGB II) Geldleistungen (§ 4 Abs 1 Nr 2 SGB II) Sachleistungen (§ 4 Abs 1 Nr 3 SGB II).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerbilanz

Rn. 21 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Altzusagen (s Rn 24) besteht ausnahmsweise trotz des handelsrechtlichen Passivierungswahlrechts, das steuerrechtlich grds ein Passivierungsverbot nach sich zieht (s Rn 14), die Möglichkeit, eine Rückstellung in der StB zu bilden, da es sich bei § 6a EStG um eine "lex specialis" handelt, die den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen in § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Keine Gewährung der Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust

Rn. 449 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Stpfl sind dagegen Aufwandsentschädigungen, soweit sie gewährt werden (zB an ehrenamtlich tätige Personen im kommunalen Bereich, H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 2 S 7 LStR 2023) für Verdienstausfall (so ausdrücklich der Gesetzeswortlaut, s dazu FG Nbg EFG 1981, 89 rkr; OFD Ffm vom 14.11.2006, DB 2006, 2718), etwa nach § 18 JVEG (BFH vom 31.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Die Art der Leistungen

Rn. 1241 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 34 EStG aF differenzierte nicht zwischen Geld- und Sachleistungen, dh betraf beide Leistungsformen, glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG 41. Aufl 2022 Rz 115). Daher fielen auch (glA Kuhn, BB 2016, 1951; Nacke NWB 21/2013, 1645; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 34 EStG Rz 5) Geldleistungen des ArbG an seine ArbG darunter, die diese für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Bar- und Sachleistungen werden erfasst

Rn. 32 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Darunter fallen Bar- und Sachleistungen (H 3.1 EStH 2021) einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistung an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt wird (wohl auch H 3.1 EStH 2021"Allgemeines" mit dem Hinweis auf §§ 56–59 SGB I). Die Steuerfreiheit ermöglicht es, die Leistungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Zeitraum der Gewährung der Leistungen

Rn. 409c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur zwischen 18.11.2021 und 31.12.2022 gewährte Leistungen sind begünstigt. Am 18.11.2021 wurde der maßgebliche Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über die Gewährung weiterer Prämien gefasst, daher wurde dieser Anfangs-Stichtag gewählt. Um genügend Zeit für die Auszahlung zu haben, wurde der 31.12.2022 als Endtermin genommen (BT-Dr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbesteuer

Rn. 19 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die GewSt giltmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Der Drittel-Grundsatz

Rn. 1014 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97) und ihm folgend die FinVerw (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 1 LStR 2023) grenzen die Frage, ob eine Tätigkeit nebenberuflich ist, zeitlich ab. So sehen der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97; FG Köln EFG 1995, 416 rkr; FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hca) Allgemeines

Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Spiegelstrichen 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 11a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wenn Einnahmen steuerfrei sind, ist zu klären, wie mit damit zusammenhängenden Aufwendungen zu verfahren ist. Dabei stellt sich die Frage, ob solche Aufwendungen als BA, WK oder Sonderausgaben dennoch abziehbar sind. Dazu finden sich folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Nur Begünstigung von ArbN

Rn. 405 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME liegt es ebenfalls im Spielraum des Gesetzgebers, dass er nur ArbN begünstigt und nicht etwa auch Freiberufler (aA Levedag in Schmidt, § 3 Nr 11a EStG Rz 48 (41. Aufl 2022) (zu § 3 Nr 11a EStG). Ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Die Grenzen des § 37 SGB XI (ab 2017)

Rn. 1277b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ab 01.01.2017 (s Art 2 Nr 7, Nr 8 des 2. Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – PSG II vom 21.12.2015, BGBl I 2015, 2424) wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgerechnet wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 140 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2a EStG aF befreite die Arbeitslosenbeihilfe und die Arbeitslosenhilfe nach dem SoldatenversorgungsG (= SVG, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 16.09.2009, BGBl I 2009, 3054). Ehemalige Soldaten auf Zeit, die nach Beendigung einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, erhalten eine Arbeitslosenbeihilfe (§ 86a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung,

Rn. 1810 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 48 EStG aF befreite von der ESt grds alle Leistungen nach dem UnterhaltssicherungsG (USG idF vom 26.08.2008, BGBl I 2008, 1774), Ausnahme: soweit sie nicht nach § 15 Abs 1 S 2 USG stpfl waren (s Rn 1811). Rn. 1811 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 11, Art 5 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jca) Allgemeines

Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rn. 608e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichen (§ 4 Abs 2 Nr 4 LStDV) und in der LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG) (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 39–41 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 1291 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses fügte der Gesetzgeber durch Art 3 Nr 1c, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) eine (neu besetzte) Nr 37 in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2019 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eac) Wartezeit (§ 210 Abs 2 SGB VI)

Rn. 169c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beiträge (betreffend § 210 Abs 1 und 1a SGB VI) werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Rn. 169d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch diese Beitragserstattungen (s dazu Myssen/Ohletz, NWB F 3, 14 795) stellt § 3 Nr 3 Buch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verfassungsrecht

Rn. 1246b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Neufassung nicht. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (s Rn 1235 und 1210a zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Allgemeines

Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil aufzuspalten ist.mehr