Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Veränderungen der AK

Rn. 266 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nachträgliche Veränderungen von AK können naturgemäß nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstellen, soweit sie nach dem Veräußerungsvorgang eingetreten sind. Bei der Rückwirkung der AK muss daher genau differenziert werden, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschafter schon ernsthaft mit den weiteren AK rechnen konnte. Die zur Passi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anschaffungsnebenkosten

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem Erwerb der Anteile durch Kaufvertrag macht grundsätzlich der Kaufpreis den größten Teil der AK aus. Darüber hinaus sind aber auch Anschaffungsnebenkosten in die AK mit einzubeziehen. Maßgebend ist, dass diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile stehen, ausschließlich durch die Anschaffung veranlasst sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Angemessenheit

Rn. 87 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Weiteres Indiz für die betriebliche Veranlassung ist die Angemessenheit. Die Direktversicherung darf nicht zu einer "Überversorgung" führen. Kriterium für die Prüfung einer Überversorgung ist nach Ansicht des BFH (BFH vom 10.11.1982, BStBl II 1983, 173; BFH vom 08.10.1986, DB 1987, 207), ob die zugesagten Versorgungsleistungen zusammen mit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auslösung

Rn. 332 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die häufig vertraglich vereinbarten Auslösungen stehen Reisekostenvergütungen gleich. Denn sie werden an private ArbN vor allem gezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Arbeiten, insbesondere Bau- und Montagestellen, abzugelten. Auslösungen sind zunächst iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, also wenn eine Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsverhältnisse

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausbildungsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse besonderer Art, die sich von den übrigen Arbeitsverhältnissen durch den Ausbildungszweck unterscheiden. Die Vorschriften des Arbeitsrechts sind deshalb auf Ausbildungsdienstverhältnisse nur eingeschränkt anwendbar, § 3 Abs 2 BerufsbildungsG (BBiG). Die Ausbildungsvergütung stellt in erster Lin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückabwicklung einer Anteilsveräußerung

Rn. 268 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter Aufgabe der früheren Rspr (BFH vom 21.10.1999, I R 43–44/98, DStR 2000, 374) hat der BFH nun zu Recht entschieden, dass die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseitig erfüllten Kaufvertrages aus Sicht des früheren Veräußerers keine erneute Anschaffung der zurückübertragenen Anteile ist. Ferner liegt in diesen Fällen keine Veräußerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Leistungsformen

Rn. 23 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Versorgungsleistungen idS sind sowohl Kapitalleistungen als auch Rentenleistungen sowie Ratenzahlungen. Insofern ist es unerheblich, ob die Kapitalleistung vom Versicherer als Einmalleistung oder ratenweise im Rahmen eines Auszahlungsplans (vgl § 82 Abs 2 S 2 Buchst a EStG iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 AltZertG) ausgezahlt wird. Auch zeitlich begre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Beteiligung eines unbeschränkt StPfl an einer inländischen KapGes

Der Grundtatbestand des § 17 EStG greift, wenn ein unbeschränkt StPfl eine maßgebliche Beteiligung an einer inländischen KapGes mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland veräußert (EuGH vom 05.11.2002, C 208/00, GmbHR 2002, 1137 "Überseering", wonach die Sitztheorie in Zuzugsfällen gegen EU-Recht verstößt).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsausgabenabzug

Rn. 77 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird einem Kapitalgesellschafter eine Direktversicherung erteilt, berechtigen die Beiträge zum BA-Abzug gemäß § 4 Abs 4 EStG. Voraussetzung auch hierfür ist, dass die Beiträge betrieblich veranlasst sind. Fehlt es an dieser betrieblichen Veranlassung, etwa weil der Abschluss der Direktversicherung gesellschaftsrechtlich veranlasst war, schei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Beendigung der StPfl einer Körperschaft nach § 13 Abs 6 KStG

Rn. 39 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die KStPfl einer Körperschaft beendet und gehören die Anteile an dieser KapGes zum BV eines StPfl, so ist § 17 EStG auch ohne Veräußerung anzuwenden. Die Beendigung der StPfl führt auf Ebene des Anteilseigners zu einer Besteuerung des fiktiven Veräußerungsgewinns. Nach § 13 Abs 6 S 2 KStG gilt als Veräußerungspreis der gemeine Wert der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitnehmerüberlassung

Rn. 138a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ArbG ist grds auch, wer als Verleiher einem Dritten (Entleiher) ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses (ArbN-Überlassungsvertrag) auf Zeit gegen Entgelt zur Verfügung stellt, s BFH BStBl II 1988, 804. Der Entleiher ist ArbG, wenn der Leih-ArbN nach den getroffenen Vereinbarungen nicht in dessen Betrieb eingegliedert ist. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Motive für die Übertragung

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes, dem von der KapGes eine unmittelbare Versorgungszusage erteilt worden war, kann deren Übertragung auf einen Pensionsfonds unter den verschiedensten Aspekten vorteilhaft sein. So ist er wegen seiner beherrschenden Stellung nicht vom Anwendungsbereich des BetrAVG erfasst und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Üblichkeit

Rn. 86 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die Direktversicherung eines ArbN-Ehegatten üblich ist, misst die FinVerw anhand von Direktversicherungszusagen für vergleichbare familienfremde ArbN, die den Familienfremden zumindest ernsthaft angeboten sein müssen. Ein solches Angebot liegt vor, wenn es eindeutige und objektive Bestimmungen enthält und der ArbN durch Annahme des Angebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kein Rechtsanspruch des ArbN oder seiner Hinterbliebenen

Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Fehlen des Rechtsanspruchs des ArbN bzw seiner Hinterbliebenen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist das wesentliche Unterscheidungskriterium zwischen der Unterstützungskasse und Pensionskassen sowie Pensionsfonds iSv § 4c EStG und § 1b Abs 3 S 1 BetrAVG. Nach der Rspr des BAG berechtigt der Ausschluss des Rechtsanspruchs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsversammlung

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersatzleistungen des ArbG nach § 44 BetriebsverfassungsG gehören zum stpfl Arbeitslohn. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können für Pkw-Fahrten der ArbN die Kosten im Rahmen von R 9.5 LStR 2023 ersetzt werden, s auch Eisgruber in Kirchhof/Seer,§ 19 EStG Rz 73c (21. Aufl). Rn. 245–246 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbarkeit

Rn. 194 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbG ist verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung – ArbN- und ArbG-Anteile – direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen. Diese Verpflichtung beruht in den meisten Fällen auf sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 62 S 1 Alt 1 EStG). Neben dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, s § 28d SGB IV, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachschüsse

Rn. 214 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Nachschüsse an die Gesellschaft (§§ 26–28 GmbHG) stellen nachträgliche AK der Beteiligung dar (BFH vom 08.04.1998, VIII R 31/94, BStBl II 1998, 660). Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Nachschüsse erst nach Auflösung der KapGes beschlossen wurden, da auch hier eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. WK bei Beschäftigung naher Angehöriger

Rn. 354 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie in s Rn 56 ff, 63 ff bereits angesprochen, werden insbesondere bei StPfl mit Gewinneinkünften Arbeitsverhältnisse mit der Ehefrau wie auch – idR volljährigen – Kindern, sofern sie ernsthaft vereinbart sind, grundsätzlich anerkannt. StPfl mit Einkünften nach § 19 EStG werden praktisch selten in der Lage sein, ihrerseits aus beruflichen G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Forderungsausfall

Rn. 176 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Fällt die Kaufpreisforderung des Veräußerers nachträglich aus und wird uneinbringlich, so stellt dies ein steuerliches Ereignis dar, welches zu einer entsprechenden Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung führt (BFH vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897); zum rückwirkenden Ereignis s Rn 256ff. Der BFH ist damit von seiner frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Angemessenheit

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist eine betriebliche Veranlassung auch nur dann gegeben, wenn die Pensionsfondszusage angemessen ist, sie also beim Kapitalgesellschafter nicht zu einer Überversorgung führt. Eine Überversorgung wird anzunehmen sein, wenn die Pensionsfondsleistungen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kein festes Preis-Leistungs-Verhältnis für alle Versorgungsleistungen

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 236 Abs 1 S 1 Nr 2 VAG darf der Pensionsfonds die Höhe der Versorgungsleistungen oder die Höhe der für diese Leistungen zu entrichtenden künftigen Beiträge nicht für alle vorgesehenen Leistungsfälle durch versicherungsförmige Garantien zusagen. Dadurch unterscheidet sich der Pensionsfonds wesentlich von Lebensversicherern einschließli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beibehaltung des Leistungsniveaus

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die dem Kapitalgesellschafter erteilte unmittelbare Versorgungszusage oder Unterstützungskassenzusage auf einen Pensionsfonds übertragen, kann dies unter der grds Beibehaltung des bisherigen Leistungsniveaus erfolgen. Der Gesellschafter erhält weiterhin das ursprünglich Versprochene, jedoch durch einen anderen Versorgungsträger, nämlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fremdvergleich, Üblichkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, wird auch anhand eines Fremdvergleichs geprüft. Maßstab ist, ob die Zusage einem Geschäftsführer, der an der KapGes nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), in dieser Form gewährt würde. Ist dies nicht der Fall, so wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Berechtigte

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Definition der betrieblichen Altersversorgung in § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG und der des Pensionsfonds (vgl § 236 Abs 1 S 1 VAG) hat der Pensionsfonds Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an ArbN zu erbringen. ArbN idS sind aber nach § 236 Abs 4 VAG auch ehemalige ArbN und Personen iSv § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG, die für das Altersve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Üblichkeit

Rn. 71 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Direktversicherung kann ganz oder teilweise unüblich und daher nicht betrieblich veranlasst sein. Die Üblichkeit der Direktversicherung ist im Rahmen eines Fremdvergleichs zu ermitteln. Grds kann auf die zur Pensionszusage gemachten Ausführungen verwiesen werden (s § 6a Rn 294ff (Höfer)). Während aber bei Pensionszusagen zu Gunsten von Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktiengesellschaft

Rn. 66a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aktien sind grds Anteile am Grundkapital einer dem deutschen AktG unterliegenden AG. Nach dem deutschen AktG gibt es Inhaberaktien (§ 23 Abs 3 Nr 5 AktG), Namensaktien (§ 67 AktG) und vinkulierte Namensaktien (Übertragung nur mit Zustimmung der AG gemäß § 68 Abs 2 AktG). Zu den Aktien zählen auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte (§§ 11, 12 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aktivierung des Anspruchs auf Todesfallleistungen

Rn. 88 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Steht dem ArbG-Ehegatten das Bezugsrecht auf die Todesfallleistungen zu, hat eine anteilige Aktivierung des Versicherungsanspruchs nur dann – falls überhaupt (s Rn 46) – zu erfolgen, wenn der ArbG auch bei Direktversicherungen für familienfremde verheiratete ArbN bzgl der Todesfallleistung bezugsberechtigt ist (vgl BMF vom 04.09.1984, DB 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betriebliche Veranlassung

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b S 1 EStG spricht von einer Direktversicherung, Zitat "die ... aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wird". Die betriebliche Veranlassung ist regelmäßig gegeben, wenn ein ArbG für seinen ArbN eine Direktversicherung abschließt, um ihm im Wege der Direktversicherungszusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Daran feh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorstandmitglieder/Aufsichtratsmitglieder

Rn. 119 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vorstandsmitglieder einer AG sind ArbN, s BFH BStBl II 1970, 824, anders ausnahmsweise bei beschränkter Funktion mit Annäherung an den Aufsichtsrat, s RFH RStBl 1938, 988, zum Gläubiger einer AG, der vorübergehend in den Vorstand berufen wurde, um das Geschäftsgebaren zu beaufsichtigen. Ebenfalls ArbN sind der Vorstand einer Genossenschaft,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Barzuschüsse für Verpflegung

Rn. 227 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen für Speisen und Getränke, die der ArbG macht, um dem ArbN einen Anreiz zum Besuch von außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungsabenden zu geben, sollen nach FG Nds EFG 1972, 199 eine bloße Annehmlichkeit sein. Barzuschüsse zur Verbilligung des Mittagessens hingegen nach FG Nds EFG 1972, 383 sind auch dann stpfl Arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorgesellschaften

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine ähnliche Beteiligung an einer KapGes liegt bei der sog Vorgesellschaft vor (H 1.1 KStH 2022 "Vorgesellschaft" und "Beginn der StPfl"). Sie entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG) oder durch notarielle Feststellung der Satzung (§ 23 Abs 1, § 280 Abs 1 AktG), aber vor Eintragung ins HR (§§ 41, 278 AktG, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsanspruch des ArbN

Rn. 22 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Pensionsfonds hat nach § 236 Abs 1 S 1 Nr 3 VAG dem ArbN einen eigenen Anspruch auf die Versorgungsleistungen zu einzuräumen. Er gleicht insoweit der Pensionskasse, die ebenfalls dem ArbN einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewähren muss (§ 1b Abs 3 S 1 BetrAVG). Der Rechtsanspruch des ArbN auf die Leistungen ist – formal – da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ernsthaftigkeit

Rn. 70 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grds ist davon auszugehen, dass die Direktversicherung bzw Direktversicherungszusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung ernstlich gewollt ist. An dieser Beurteilung ändert sich auch dadurch grds nichts, wenn der Kapitalgesellschafter und/oder seine Hinterbliebenen nachträglich auf seine Bezugsberechtigung verzichtet und dieser Verzicht zur Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wert der Mahlzeiten

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Zweck der Versteuerung sind bis Kj 2006 einschließlich die Werte der SachBezV in der jeweils für ein Jahr gültigen Fassung anzusetzen, § 8 Abs 2 S 6 EStG. Ab Kj 2007 gilt die SozialversicherungsentgeltVO. Danach beträgt der Wert von Mittagessen für 2023 monatlich nach § 2 Abs 1 Nr 1 SvEV 114 EUR, pro Tag 1/30 davon (s § 2 Abs 6 SvEV), d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34a Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anhangstätigkeiten

Rn. 132 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenso wie bei anhaltender Nebentätigkeit jeder Tätigkeitsbereich für sich zu beurteilen ist, s Rn 130f, sind einzelne Aktivitäten gelegentlich einer nichtselbstständigen Arbeit grundsätzlich nur dann in diese Einkunftsart einzubeziehen, wenn der ArbN dienstlichen Obliegenheiten seinem ArbG gegenüber nachkommt. Zu Letzteren gehören auch Neb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rn. 322 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie bei Auswärtstätigkeiten im Inland kann der ArbG auch bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von sog Auslandstagegeldern, bei denen es sich um Pauschbeträge handelt, steuerfrei ersetzen, R 9.6 Abs 3 LStR 2023. Der steuerfreie Ersatz von nachgewiesenen Verpflegungsmehraufwendungen, die die jeweiligen festg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatzregelung: die anwartschaftsorientierte Zuwendung

Rn. 53 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG regelt die Höhe der zulässigen Zuwendungen zum sog Reservepolster für Leistungsanwärter (zum Begriff s Rn 61). Nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks 7/1281, 35f) soll das Reservepolster eine Überbrückungshilfe für den Fall darstellen, dass das Trägerunternehmen nicht imstande ist, bei Leistungsbeginn s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterbeteiligungen

Rn. 93 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der atypisch stillen Unterbeteiligung sind die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile zuzurechnen, wenn der Unterbeteiligte am Ertrag und an der Substanz der KapGes beteiligt ist und er die Verwaltungsrechte ausüben kann. Die 1 %-Grenze ist jeweils für den Hauptbeteiligten auf seinen "Restanteil" und den Unterbeteiligten getrennt z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nichtabzugsfähige Zuwendungen

a) Allgemeines Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen des Trägerunternehmens, die zwar den Zuwendungsbegriff erfüllen, aber nicht zu den benannten Fallgruppen (s Rn 27) gehören, sind nicht als BA gemäß § 4c EStG abzugsfähig. Beispiel: Das Trägerunternehmen T leistet einen Einmalbeitrag an die Pensionskasse P, obwohl nach dem Geschäftsplan der P nur lfd Beiträge zu entri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Spätere Leistungen an den ArbN

a) Grundsatz Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-...mehr