Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 128 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung in das BV einer PersGes mit Gewinneinkünften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach § 17 EStG ein stpfl Veräußerungsvorgang (BFH vom 19.10.1998, VIII R 69/95, BStBl II 2000, 230). Der BFH sieht die Übertragung einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf eine Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ähnliche Beteiligungen

Rn. 74 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die "Ähnlichkeit" einer Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 3 EStG kann sich sowohl auf die Rechtsform der "KapGes" als auch auf die in § 17 Abs 1 S 3 EStG genannten "Anteile" beziehen (BFH vom 19.05.1992, VIII R 16/88, BStBl II 1992, 902; Levedag in Schmidt, § 17 EStG Rz 47 (42. Aufl)). a) Vorgesellschaften Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine ähn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung über eine PersGes mit BV

Rn. 102 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gehören die Anteile an einer KapGes zu einem Gesamthandsvermögen mit BV (originär gewerblich tätige oder gewerblich geprägte PersGes), sind die Anteile nach der sog Einheitsbetrachtung (s § 15 Rn 12b (Bitz)) der Gesellschaft selbst zuzuordnen (Levedag in Schmidt, § 17 EStG Rz 61 (42. Aufl); zur GmbH & Co GbR s FG Mchn vom 17.10.2008, 11 K 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BA-Abzug und zulässiges sowie tatsächliches Kassenvermögen bei Invaliditäts- und Waisenrenten

Rn. 145 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grds ist die Begrenzung des zulässigen Kassenvermögens in § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 3f EStG nur bei reinen Notfall-Leistungen zu rechtfertigen. Als zu undifferenziert erscheint dagegen die Limitierung für nicht lebenslänglich laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wie zB bei zeitlich begrenzten Invaliditäts- oder Waisenrenten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Übertragung von Direktversicherungs-, Pensionskassen- oder Pensionsfondszusagen

Rn. 44 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Anwendungsbereich des § 4e Abs 3 S 1 EStG bezieht sich auf Versorgungsversprechen aus unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen. Er untersagt nicht die Übertragung von Verpflichtungen und Anwartschaften aus Direktversicherungs-, Pensionskassen- und Pensionsfondszusagen auf einen Pensionsfonds. Hierzu bedarf es kein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 112 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hinsichtlich des Zeitpunkts der Veräußerung ist zu unterscheiden zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts und der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Der Rechtsübergang – dh der Wechsel in der Rechtsinhaberschaft – vollzieht sich nicht bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (zB Kaufvertrag), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ebene der Gesellschaft

Rn. 127 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auf Seiten der aufnehmenden KapGes ist die verdeckte Einlage einer maßgeblichen Beteiligung ihres Gesellschafters unverändert als Einlage zu behandeln. Die Fiktion der Veräußerung beim Gesellschafter hat bei der aufnehmenden KapGes nicht die Fiktion eines Erwerbs vom Gesellschafter zur Folge (BMF vom 12.10.1998, IV C 2 – S 2244–2-98, DStR 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 1 EStG unterliegen der Besteuerung Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Einnahmen setzen einen Zufluss von geldwerten Gütern voraus. Das Gesetz nennt in § 8 Abs 2 EStG neben Geld Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge. Sachbezüge, also Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind mit den um übliche Preisn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Schuldzinsen/Refinanzierungskosten

Rn. 218 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird zum Erwerb von Anteilen an einer KapGes ein Darlehen aufgenommen und werden damit verbunden Schuldzinsen gezahlt, sind diese nicht in die AK mit einzubeziehen. Diese Kreditkosten stellen WK dar, welche bei den Einkünften aus KapVerm zu berücksichtigen sind (BFH vom 08.10.1985, VIII R 234/84, BStBl II 1986, 596). Nur wenn langfristig mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einstandspflichten aus § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG (Fehlbetragsbeseitigung)

Rn. 45 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Entsteht beim Pensionsfonds eine Unterdeckung, nachdem er eine Versorgungsverpflichtung übernommen hat, stellt sich die Frage, ob die Regelungen des § 4e Abs 3 EStG und § 3 Nr 66 EStG auch auf den vom Trägerunternehmen geleisteten Beitrag gelten, mit dem ein später entstandener Fehlbetrag an Deckungsmitteln getilgt werden soll (Nachschussbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rn. 156 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. In diesem Wege kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen dieses zustehenden Ausgleichsanspruchs auch eine maßgebliche Beteiligung an einer KapGes iSd § 17 EStG übertragen. Dieser Vorgang ist als Veräußerung anzusehen (Vogt in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Rn. 281i Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 17 Abs 2a S 4 EStG liegt eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder Sicherungsmittel bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten (insbesondere einem Kr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Steuerschuldenhaftung

Rn. 221 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird ein geschäftsführender Gesellschafter für Steuerschulden der KapGes in Anspruch genommen, so ist dies grds für die nachträglichen AK unbeachtlich. Dies ist damit zu begründen, dass die Zahlung aufgrund des Haftungsbescheids (§§ 34, 69 AO) auf dem Fehlverhalten des Geschäftsführers beruht und nicht auf das Gesellschaftsverhältnis zurück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 29 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 1 EStG iVm Anlage 1 zu § 4d Abs 1 EStG (hierzu s vor Rn 1) darf das Trägerunternehmen der Unterstützungskasse für jeden Leistungsempfänger (s Rn 30ff), der lebenslänglich laufende Leistungen bezieht, grds das Deckungskapital für die laufenden Leistungen gewinnmindernd zuwenden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 131 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung einer maßgeblichen Beteiligung in eine vermögensverwaltende PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach den Grundsätzen der Bruchteilsbetrachtung zu behandeln. Folglich handelt es sich bei der entgeltlichen Übertragung – wobei auch die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltlich anzuseh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Break Fee

Rn. 181 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit Urteil vom 13.03.2018 setzte sich der BFH erstmals mit der Frage der steuerlichen Würdigung einer sog Break Fee auseinander (BFH vom 13.03.2018, IX R 18/17, BStBl II 2018, 531). Bei einer Break Fee handelt es sich um eine Exklusivitätsvereinbarung. Für einen festgelegten Zeitraum verpflichtet sich der Anteilseigner die Anteile an einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anschaffungskosten

Rn. 184 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die AK, bestehend aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten, den vorweggenommenen vergeblichen, den nachträglichen und den negativen AK (Kapitalrückzahlungen) sind zusammen mit den Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis abzuziehen. Grundsätzlich lehnt sich der Begriff der AK an § 6 EStG an. Dem zugrunde liegend sind AK nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriffsbestimmung

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der steuerrechtliche ArbN-Begriff ist ein Typusbegriff, der sich nicht durch Aufzählung feststehender Merkmale abschließend bestimmen lässt, s BFH BStBl II 2008, 981; 2009, 374. Das Gleiche gilt für den Begriff des Dienstverhältnisses. Eine Definition der nichtselbstständigen Arbeit fehlt in § 19 EStG. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendung

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen iSd § 4d EStG sind – unabhängig von ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit – Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse, die der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und/oder von sonstigen sozialen Leistungen (s Rn 13) dienen. Bei Zuwendungen iSv § 4d EStG muss es sich um Vermögensübertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerstundung bei Sitzverlegung einer SE oder einer Sitzverlegung einer anderen KapGes innerhalb der EU

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 5 EStG greift gemäß S 2 nicht, wenn eine Sitzverlegung einer SE oder einer anderen KapGes innerhalb der EU vorliegt. Art 10d Abs 1 Fusionsrichtlinie untersagt eine Besteuerung der Gesellschafter bei Sitzverlegung einer SE. Auch eine Sitzverlegung von anderen KapGes innerhalb der EU würde der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezugsrechte

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezugsrechte sind alle schuldrechtlichen oder dinglichen Rechte auf Erwerb eines Anteils an einer KapGes, zB kraft Gesetzes bei Kapitalerhöhung einer AG gemäß § 186 AktG. Bei einer GmbH kann kraft Satzung oder Kapitalerhöhungsbeschluss ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Die Veräußerung von Bezugsrechten aus einer beschlossenen Kapitalerhöhun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Beteiligung eines beschränkt StPfl an einer inländischen KapGes

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei beschränkt StPfl sind Veräußerungsgewinne nur dann nach § 17 EStG steuerbar, wenn die KapGes ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e Doppelbuchst aa EStG. Der Veräußerungsgewinn unterliegt in Deutschland der beschränkten StPfl, wenn die Beteiligung iSd § 17 EStG im PV oder im BV einer inländischen Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verlegung des Sitzes oder Ortes der Geschäftsleitung

Rn. 396 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für die Anwendung der Norm ist es ausreichend, wenn entweder der Satzungssitz oder aber der Ort der Geschäftsleitung in das Ausland verlegt wird. Die Verlegung in einen anderen Staat setzt nicht voraus, dass die Gesellschaft zuvor ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Deutschland hatte (Schneider in K/S/M, § 17 EStG Rz F 12, 282. EL; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Betriebsausgabenabzug

Rn. 65 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei betrieblicher Veranlassung der Direktversicherung sind die Beiträge des ArbG als BA abzugsfähig. Dies wird nicht in § 4b EStG geregelt, sondern ergibt sich bereits aus § 4 Abs 4 EStG (s Rn 4). Rn. 66 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Beiträge sind auch dann voll abzugsfähig, wenn ein gespaltenes Bezugsrecht (s Rn 31ff) vorliegt, der ArbG als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Offene und verdeckte Einlagen

Rn. 281d Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch § 17 Abs 2a S 3 Nr 1 EStG wird gesetzlich klargestellt, dass zu den nachträglichen AK auch offene und verdeckte Einlagen in das Kapital der Gesellschaft führen (s Rn 235b). Dies entspricht bereits der Rechtslage vor Einführung des § 17 Abs 2a EStG (BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208), sodass insoweit keine materielle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 116 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unentgeltlicher Erwerb ist der Erwerb von Todes wegen (zB durch Erbanfall oder Vermächtnis) oder die Schenkung unter Lebenden (zB durch vorweggenommene Erbfolge). Erforderlich ist ein Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung (BFH vom 25.02.2009, IX R 26/08, BStBl II 2009, 658).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist grds die Beteiligung zuzurechnen, wenn er zugleich auch wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 39 Abs 2 Nr 1 AO ist. Daher ist für die Zurechnung der Gesellschaftsanteile nicht nur auf das zivilrechtliche, sondern auch auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen. Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Zeitpunkt der Reservepolsterzuwendungen und des BA-Abzugs, vorverlegte Inventur

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Ermittlung des Zuwendungsrahmens für Versorgungsanwartschaften ist wie bei den Leistungsempfängern auf die Verhältnisse am Schluss des Wj der Kasse abzustellen (R 4d Abs 13 S 1–3 EStR 2012; aA Blomeyer/Rolfs/Otto, Steuerrecht A Rz 287 (8. Aufl 2022); Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 3. Teil Rz 296ff (Dez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zum verbilligten Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis ein geldwerter Vorteil sein, der dem Steuerabzug unterliegt, wenn er zum Arbeitslohn gehört. Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen des Trägerunternehmens, die zwar den Zuwendungsbegriff erfüllen, aber nicht zu den benannten Fallgruppen (s Rn 27) gehören, sind nicht als BA gemäß § 4c EStG abzugsfähig. Beispiel: Das Trägerunternehmen T leistet einen Einmalbeitrag an die Pensionskasse P, obwohl nach dem Geschäftsplan der P nur lfd Beiträge zu entrichten sind und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gesellschafter einer KapGes können für die Gesellschaft als Geschäftsführer bzw Vorstandsmitglied, ArbN oder im Rahmen von Drittbeziehungen tätig sein. Das Entgelt für diese Tätigkeit kann ua auch in der Zusage von Versorgungsleistungen bestehen. Wird einem Kapitalgesellschafter seitens der KapGes eine Direktversicherungszusage erteilt, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unechte Direktversicherungen

Rn. 41 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenfalls nicht von § 4b EStG erfasst werden die sog unechten Direktversicherungen. Von einer unechten Direktversicherung wird gesprochen, wenn der ArbN nicht nur Versicherter und Bezugsberechtigter, sondern auch Versicherungsnehmer ist und der ArbG nur die Beiträge leistet oder der ArbG zwar Versicherungsnehmer und der ArbN bezugsberechtigt i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist der BA-Abzug selbst bei Vorliegen einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung (s Rn 27) gemäß § 4c Abs 2 EStG ausgeschlossen, wenn die betriebliche Veranlassung fehlt. Dabei kommt es darauf an, ob die Zuwendungen der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen, die bei unmittelbarer Erbringung durch das Träge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beiträge zur Abdeckung von Fehlbeträgen

Rn. 34 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann den BA-Abzug auch für Beiträge zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Pensionsfonds begehren (§ 4e Abs 1 EStG Alt 2). Dies ist unabhängig davon, ob das Trägerunternehmen im Verhältnis zum Pensionsfonds zur Beitragszahlung verpflichtet ist oder nicht. Ist es hierzu verpflichtet, richtet sich allerdings der BA-Abzug nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 45 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 EStG gilt für Anteilsveräußerungen durch natürliche Personen, vermögensverwaltende PersGes sowie durch Private Equity- und Venture Capital-Fonds. Die Vorschrift des § 17 EStG ist auf die Veräußerung von inländischen und ausländischen KapGes (H 17 Abs 2 EStH 2021 "ausländische KapGes") sowie Genossenschaftsanteilen (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorbemerkung

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Historisch betrachtet waren Verluste erstmals seit dem StÄndG 1965 nach den damaligen Grundsätzen abziehbar und ausgleichsfähig. Das bedeutete im Ergebnis einen uneingeschränkten Ausgleich von Verlusten aus der Veräußerung im PV gehaltener Beteiligungen mit anderen positiven Einkünften. Diese Berücksichtigung von Verlusten wurde aber mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 389 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Ausgleich der grds unbegrenzten StPfl von Versorgungsbezügen im Vergleich zu nur mit dem Ertragsanteil zu versteuernden Renten (§ 22 Nr 1a EStG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.1966 in § 19 Abs 2 EStG aF einen Freibetrag von 25 %, höchstens jedoch 2 400 DM, gewährt. Durch das EStG 1975 wurde der Pensionsfreibetrag in § 19 Abs 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Call-Option

Rn. 82 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Rspr des BFH ist geklärt, dass auch eine schuldrechtliche Call-Option auf den Erwerb einer Beteiligung eine Anwartschaft iSd § 17 Abs 1 S 3 EStG begründet, wenn und soweit sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der KapGes eingetretenen Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht (BFH vom 19.12.2007, VIII R 14/06, BStBl II 2008, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Verschleierte Sachgründung

Rn. 222 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer verschleierten Sachgründung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine verdeckte Einlage vorliegt. Dies wurde für die Rechtslage vor dem MoMiG vom FG Münster verneint. Der KapGes sei kein Vermögensvorteil entstanden, da durch die verschleierte Sachgründung gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch durch den Gesellschafter an die Kap...mehr