Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.1 Abschreibungen

Rz. 84 Der übernehmende Rechtsträger tritt hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter und der Abschreibungen in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Dies gilt nach § 4 Abs. 3 UmwStG auch dann, wenn die übergegangenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit einem über dem Buchwert liegenden Wert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat.[1] Handelt es sich beim übernehmenden Rechtsträger um eine Personengese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.4 Wertaufholung

Rz. 96 Nach § 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG tritt der übernehmende Rechtsträger auch bezüglich §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG und §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Der übernehmende Rechtsträger darf im Rahmen von §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG die übernommenen Wirtschaftsgüter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.2 Bewertungsfreiheit und Bewertungsabschlag

Rz. 92 Die übernommenen Wirtschaftsgüter sind beim übernehmenden Rechtsträger mit den gleichen Werten anzusetzen wie in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Dabei tritt nach § 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG der übernehmende Rechtsträger auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von Bewertungsfreiheiten und Bewertungsabschlägen in die Rechtsstellung der übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.4 Ausländisches Vermögen

Rz. 52 Bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses ist das Auslandsvermögen einzubeziehen. Der übernehmende Rechtsträger hat auch insoweit die von der übertragenden Körperschaft angesetzten Werte fortzuführen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Auslandsvermögen der deutschen Besteuerung unterliegt oder nicht. Rz. 53 Geltung hat dies auch in den Fällen, in denen durch die Vers...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Verschmelzung ist sowohl auf einen bereits bestehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) als auch auf einen erst im Rahmen der Verschmelzung entstehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) möglich. Rz. 45 einstweilen frei Rz. 46 § 4 UmwStG enthält keine ausdrückliche Regelung zur Aufstellung einer steuerlichen Überna...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.3 Aufsichtsratsvergütung

Rz. 51 Aufsichtsratsvergütungen unterliegen bei der übertragenden Körperschaft der Abzugsbeschränkung nach § 10 Nr. 4 KStG. Betreffen sie den Rückwirkungszeitraum und werden sie an Dritte gezahlt, handelt es sich um Betriebsausgaben der übertragenden Körperschaft, die nach § 2 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich rückwirkend zum steuerlichen Übertragungsstichtag dem übernehmenden Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 10.3 Anfall bei natürlichen Personen (§ 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG)

Rz. 234 Soweit ein Übernahmegewinn auf natürliche Personen unmittelbar oder als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft entfällt, greift nach § 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG das Teileinkünfteverfahren. Anzuwenden sind § 3 Nr. 40 EStG sowie § 3c Abs. 2 EStG in der jeweils am steuerlichen Übertragungsstichtag geltenden Fassung. Keine Anwendung findet das Teileinkünfteverf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 10.1 Allgemeines

Rz. 228 § 4 Abs. 7 UmwStG greift bei einem positiven Übernahmeergebnis nach § 4 Abs. 4, 5 UmwStG. Ein derartiger Übernahmegewinn zweiter Stufe liegt vor, wenn das positive oder negative Übernahmeergebnis erster Stufe nach Berücksichtigung der Bezüge nach § 7 UmwStG einen Gewinn ergibt. Da das Übernahmeergebnis erster Stufe um den Dividendenanteil zu mindern ist, ergibt sich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.3 Natürliche Personen (§ 4 Abs. 6 S. 4, 5 UmwStG)

Rz. 211 Ein Übernahmeverlust, der auf eine natürliche Person als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft oder als übernehmenden Rechtsträger entfällt, wird nach § 4 Abs. 6 S. 4 UmwStG bis zur Höhe von 60 %, höchstens jedoch i. H. v. 60 % der Bezüge i. S. d. § 7 UmwStG, berücksichtigt.[1] Ein darüber hinausgehender Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 S. 4 Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.4 Ermittlung des Übernahmeergebnisses 2. Stufe (§ 4 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 173 Auf die Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der ersten Stufe nach § 4 Abs. 4 UmwStG folgt die des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der zweiten Stufe nach § 4 Abs. 5 UmwStG. Nach dieser Vorschrift vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht sich ein Übernahmeverlust um die Bezüge, die nach § 7 UmwStG zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.14 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 76 Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft der übertragenden Körperschaft bislang überlassen haben und die bisher Privatvermögen waren, gelten zum steuerlichen Übertragungsstichtag als in das Sonderbetriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingelegt. Anzusetzen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter in der Sonderbilanz...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 3.2.1 Vorsteuer: Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie Vorsteuerberichtigung

Gemäß § 9b Abs. 1 EStG gehören abzugsfähige Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb eines Grundstücks nicht zu den Anschaffungskosten. Nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge, z. B. bei der beabsichtigten Vermietung von Wohnraum über längere Zeit zum Zeitpunkt des Erwerbs, erhöhen die Anschaffungskosten des Grundstücks. Werden Vorsteuerbeträge gem. § 15a UStG in späteren Jahren berichti...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesenen Werten zu übernehmen. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG regelt die Bewertung der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers an der übertragenden Körperschaft dahingehend, dass sie mit dem Buchwert, e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.2 Übergegangene Wirtschaftsgüter

Rz. 142 Zu den übergegangenen Wirtschaftsgütern gehören alle Wirtschaftsgüter, die die übertragende Körperschaft in ihrer steuerlichen Schlussbilanz ausgewiesen hat. Diese hat der übernehmende Rechtsträger mit dem Wert anzusetzen, der in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesen wurde. Dies gilt unabhängig davon, wie die übertragende Körpersch...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Organschaft

Rz. 97 Ist im Fall der Verschmelzung die übertragende Kapitalgesellschaft Organträger, tritt der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein.[1] Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich beim übernehmenden Rechtsträger z. B. um eine Personengesellschaft handelt. Voraussetzung ist aber, dass die Personengesellschaft selbst g...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 3.2 Steuerrecht: Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Eine eigene Definition der Anschaffungskosten hat das Steuerrecht nicht. Unter H 6.2 EStH "Anschaffungskosten" erfolgt jedoch der Verweis auf § 255 Abs. 1 HGB. Insoweit ist die handelsrechtliche Definition der A...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 3.3 Überblick über Anschaffungskosten bei Gebäuden

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der Anschaffungskosten (keine abschließende Aufzählung): Kaufpreis Grunderwerbsteuer Notargebühren für Auflassung und Kaufvertrag Maklergebühren Architektenhonorar (für Begutachtung) Besichtigungskosten (Fahrtkosten etc.) Grundbucheintrag (ohne Eintragung einer Grundschuld) Wertermittlungsgutachten Anliegerbeiträge Erschließungsgebühren Kanalan...mehr

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Jahresabschluss, Personenge... / 5 Thesaurierungsrücklage

Gesellschafter von Personengesellschaften können eine Gleichstellung mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften insoweit erreichen, als sie für bereits erwirtschaftete und noch nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34 a EStG wählen. Hierbei werden die der Thesaurierungsbesteuerung unterworfenen Gewinnanteile steuerbegünstigt, indem die Gesellschaft...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 7 Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand

Kann der Erwerber eines Grundstücks dieses ab dem Zeitpunkt der Anschaffung zur Einkunftserzielung nutzen, ist es ab diesem Zeitpunkt auch betriebsbereit. Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem Gebäude ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft sind dann keine Anschaffungskosten mehr. Wird das Gebäude, das der Käufer erworben hat, im Zeitpunkt des Erwerbs nicht zu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.1 Allgemeines

Rz. 213 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust außer Ansatz, soweit bei der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.5 Besitzzeitanrechnung (§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG)

Rz. 109 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG ist der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen, wenn die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeit kommt es z. B. in den Fällen von § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch Beha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts – unabhängig von ihrem Ansatz in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft – mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Dam...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.5 Gesellschafterbezogene Ermittlung

Rz. 196 Der Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bezogen auf den einzelnen Gesellschafter zu ermitteln und nicht bezogen auf die Gesellschaft.[1] Dies bedeutet, dass das nach § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG übergehende Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft stets nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.5 Keine Ermittlung des Übernahmeergebnisses für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG)

Rz. 165 Nach § 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG ist ein Übernahmeergebnis nur insoweit zu ermitteln, als die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören oder ihm nach § 5 UmwStG zuzurechnen sind. Gelten nicht alle Anteile an der übertragenden Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt bzw....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.4 Anrechnung nach § 35 EStG

Rz. 48 Bei Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG anfallende GewSt ist nach § 35 EStG auf die ESt der übernehmenden natürlichen Person bzw. des Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft anzurechnen.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.7 Ausschluss der GewSt-Anrechnung (Abs. 3 S. 3)

Rz. 130 Nach § 18 Abs. 3 S. 3 UmwStG ist der auf dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 S. 1, 2 UmwStG beruhende Teil des GewSt-Messbetrags bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen. Da die Regelung in § 18 Abs. 3 S. 1, 2 UmwStG der Verhinderung von Missbräuchen dient, soll die Belastung mit GewSt nicht durch die Tarifermäßigung na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 5.2 Entsprechende Anwendung von § 2 Abs. 3 bis 5

Rz. 31 Nach § 9 S. 3 UmwStG gelten die Regelungen in § 2 Abs. 3 bis 5 UmwStG bei einem rückwirkenden Formwechsel entsprechend. Rz. 32 Die in § 9 S. 3 UmwStG enthaltene Rückbeziehungsregelung ist nach § 9 S. 3 i. V. m. § 2 Abs. 3 UmwStG nicht anzuwenden, soweit wegen des Auseinanderfallens von deutschen und ausl. Rückbeziehungsregelungen Besteuerungslücken und damit "weiße Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.1 Allgemeines

Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies nicht erforderlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 68 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt, wobei dies auch insoweit gilt, als er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Verweis auf § 15 Abs. 3 UmwStG

Rz. 40 Der Verweis in § 19 Abs. 2 UmwStG bezieht sich auch auf die Fälle der Auf- und Abspaltung auf eine Körperschaft. In diesem Zusammenhang verweist § 19 Abs. 2 UmwStG des Weiteren auf § 15 Abs. 3 UmwStG. Damit gilt § 15 Abs. 3 UmwStG auch für gewerbesteuerliche Zwecke, sodass sich bei einer Abspaltung verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge i. S. d. § 10a Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Nichtansatz eines Übernahmegewinns oder -verlusts (Abs. 2)

Rz. 62 § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG bestimmt, dass der Übernahmegewinn bzw. -verlust bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Betracht bleibt. § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG enthält eine sachliche Steuerbefreiung.[1] Durch sie soll eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen – zum einen auf der Ebene der übertragenden Körperschaft und zum anderen auf der Ebene des übernehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Kein Übergang gewerbesteuerlicher Fehlbeträge (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Nach § 18 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann der Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person weder um Fehlbeträge des laufenden Ez noch um vortragsfähige Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft i. S. d. § 10a GewStG gekürzt werden. Damit ist ein Übergang von laufenden Verlusten und von Verlustvorträgen auf den übernehmenden Rechtsträger ausges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.2 Anteile im Privatvermögen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Die Einkünfte i. S. d. § 7 UmwStG unterliegen nicht der GewSt, wenn es sich nach § 18 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 UmwStG bei den Anteilen an dem übertragenden Rechtsträger um Anteile i. S. d. § 17 EStG handelt und die Anteile am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Grund hierfür ist, dass Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Verweis auf § 12 Abs. 3 UmwStG

Rz. 33 § 19 Abs. 2 UmwStG verweist auf § 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG . Danach kann der Gewerbeertrag der übernehmenden Körperschaft nicht um vortragsfähige Fehlbeträge i. S. d. § 10a GewStG der übertragenden Körperschaft gekürzt werden. Entsprechendes gilt für Fehlbeträge des laufenden Ez, verrechenbare Verluste, den Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1.3 Beteiligungskorrekturgewinn/Beteiligungskorrekturverlust

Rz. 19 Der Beteiligungskorrekturgewinn i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG unterliegt bei der übertragenden Körperschaft ebenfalls der GewSt.[1] Nach § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG sind bei der Abwärtsverschmelzung einer Muttergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 18 UmwStG regelt die gewerbesteuerlichen Folgen sowohl bei der Überträgerin als auch bei der Übernehmerin im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person nach den §§ 3 bis 8 UmwStG, des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG und der Auf- und Abspaltung einer Körperschaft auf ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 20 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei der übernehmenden Körperschaft auf § 12 UmwStG. Der Verweis auf § 12 Abs. 5 UmwStG, wonach bei einem Vermögensübergang in den nicht steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Bereich der übernehmenden Körperschaft eine Vollausschüttung der bei der übertragenden Körperschaft vorhandenen offenen Res...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.3 Beteiligungskorrekturgewinn/Beteiligungskorrekturverlust

Rz. 22 Der Vermögensübergang kann nach §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG einen Beteiligungskorrekturgewinn bzw. -verlust auslösen. Bei der Verschmelzung einer Tochter- auf eine Muttergesellschaft sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit dem Buchwert, erhöht um Abschreibungen, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.3 Verweis auf § 5 UmwStG

Rz. 35 § 5 UmwStG regelt in Ergänzung zu § 4 UmwStG die Ermittlung des Übernahmeergebnisses, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Folglich wird auch für Zwecke der GewSt der Übernahmegewinn bzw. -verlust durch die Fiktion einer Einlage bzw. Überführung der steuerverhafteten Anteile i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 26 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft auf § 13 UmwStG. Der Verweis von § 19 Abs. 1 UmwStG auf § 13 Abs. 2 S. 3 UmwStG, wonach, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, an die Stelle des Buchwerts die Anschaffungskosten treten, i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Anteils an der Personengesellschaft

Rz. 105 Nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG unterliegt auch die Veräußerung bzw. Aufgabe eines Mitunternehmeranteils an der übernehmenden Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt. Hierdurch wird verhindert, dass die GewSt-Pflicht umgangen werden kann, indem nicht die Personengesellschaft den Betrieb bzw. den Teilbetrieb veräußert, sondern die Mitunt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1.2 Übertragungsgewinn

Rz. 12 Bei der übertragenden Körperschaft unterliegt der Übertragungsgewinn nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1, 2 UmwStG der GewSt. Er entsteht mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags. Ob ein Übertragungsgewinn anfällt, hängt von dem von der übertragenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz für die übergehenden Wirtschaftsgüter gewählten Wertansatz ab...mehr