Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Pensionsrückstellungen sind mit dem sich aus § 6a EStG ergebenden Wert zu bewerten (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.4 Verweis auf § 6 UmwStG

Rz. 36 Der Verweis auf § 6 UmwStG, der den Übernahmefolgegewinn betrifft, hat klarstellende Bedeutung. Der Übernahmefolgegewinn bei einer Umwandlung auf einen gewerblichen Betrieb unterliegt der GewSt. § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG findet insoweit keine Anwendung.[1] Wird hinsichtlich des Übernahmefolgegewinns eine Rücklage gebildet, hat dies über § 7 S. 1 GewStG entsprechende Aus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.3 Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG

Rz. 40 Die Einnahmen i. S. d. § 7 UmwStG sind, wenn sie Teil des Gewerbeertrags sind, weil sie zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gehören und die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht vorliegen, in dem gleichen Umfang wie bei der ESt und der KSt zu erfassen. Von daher gelten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Grundsätze des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.1 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs

Rz. 100 Wird ein übernommener Teilbetrieb innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung von der Übernehmerin veräußert oder aufgegeben, unterliegt der erzielte Gewinn nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG der GewSt. § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsvorschrift des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Te...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Begriff des Unterschiedsbetrags (Abs. 3 S. 1)

Rz. 85 Die Grundlage der Verzinsung ist das Prinzip der (eingeschränkten) Sollverzinsung. Für die Zinsberechnung bleiben – anders als bei der Ist-Verzinsung – die tatsächlichen Zahlungsvorgänge unberücksichtigt (vgl. schon Rz. 9). § 233a Abs. 3 AO bezieht sich nur auf die erstmalige Festsetzung der Steuer. Dies kann die endgültige, vorläufige[1] oder unter dem Vorbehalt der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.1 Zinslauf nach Abs. 2a

Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 233a Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Besondere Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 42 Aufgrund der Änderung durch das 2. AOÄndG[1] sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG sind bei der Entscheidung über die maßgebliche Karenzzeit[2] nicht zu berücksichtigen. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und orientiert sich an § 2 Abs. 5b EStG. Die Änderung gilt in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 21.7.2022 festgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Lohnsteuerjahresausgleich (Abs. 6)

Rz. 128 Die ab 1991 an die Stelle des LStJA getretene Arbeitnehmerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG fällt unmittelbar unter § 233a Abs. 1 AO. Deswegen bedarf es nicht mehr einer Anwendung des bisher nicht gestrichenen Abs. 6. Auf die jetzt anzuwendende Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist § 233a AO unmittelbar anzuwenden. Rz. 129–133 einstweilen freimehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Teil-Unterschiedsbetrag (Abs. 7)

Rz. 75 Der Begriff des Teil-Unterschiedsbetrags musste eingeführt werden, weil die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO für die Fälle des Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 EStG und des rückwirkenden Ereignisses i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO notwendigerweise neben die normale Karenzzeit tritt und damit mehrere unterschiedliche Zinslaufzeiten verursacht werden. Da di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

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Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Änderungen durch Steuerheraufsetzungen (Mehrsoll)

Rz. 120 Der sich bei Steuerbeträgen ergebende positive Unterschiedsbetrag (Mehrsoll) führt regelmäßig zu einem Nachzahlungsbetrag für die Zeit vom Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO bis zum Ablauf der Tages, in dem die geänderte Steuerfestsetzung wirksam wird. Wegen des Soll-Prinzips ist es unerheblich, ob die entsprechenden Beträge tatsächlich gezahlt worden si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.6 Aufhebung oder Änderung der Anrechnung von Steuerbeträgen

Rz. 126 Die Anrechnung von Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträgen oder anzurechnender KSt[1] geschieht durch Abrechnung. Diese ist nach Auffassung des BFH eine Anrechnungsverfügung und damit ein Verwaltungsakt.[2] Wird durch Änderung oder Aufhebung dieser Anrechnungsverfügung der insgesamt anzurechnende Betrag herabgesetzt, so müsste sich der für die geänderte Zinsberechnung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1 Allgemeine Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO

Rz. 37 Der Zinslauf beginnt stets mit dem Ablauf der Karenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Entstehung der Steuer und läuft bis zum Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.[1] Nach § 233a Abs. 2 S. 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Ende des Zinslaufs (§ 233a Abs. 2 Satz 3 AO)

Rz. 51 Nach § 233a Abs. 2 S. 3 AO [1] endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Das Abstellen auf das Wirksamwerden der Steuerfestsetzung anstelle auf die Fälligkeit gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 5 EGAO in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem 31.12.1993 festgesetzt werden. Rz. 52 Die Wirksamkeit der Steuerfestsetzung ist regelmäßig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 1. Gewerbliche Abfärbung/Infektion (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Die gewerbliche Abfärbung begründet für die vermögensverwaltende Personengesellschaft die Gefahr, dass die Einkünfte in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte gelten. Unter welchen Voraussetzungen diese in der Praxis regelmäßig nicht gewollte Folge eintritt, regelt § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Danach gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unte...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3. Tatbestandsmerkmale des § 24b EStG

§ 24b EStG hat folgende vier Tatbestandsmerkmale, die kumulativ vorliegen müssen: Allein stehend (§ 24b Abs. 1 S. 1, Abs. 3 EStG), mindestens ein Kind (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG), Haushaltszugehörigkeit des Kindes (§ 24b Abs. 1 S. 1-3 EStG) und Identifizierung des Kindes (§ 24b Abs. 1 S. 4-6 EStG)[16]. a) Allein stehend In § 24b Abs. 3 EStG ist das Tatbestandsmerkmal des "allein steh...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / 4. Vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfasste Aufwendungen

Das für die "Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen" geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfasst: nicht nur die Bestechungsgelder als solche, sondern auch die Kosten eines nachfolgenden Strafverfahrens sowie Aufwendungen, die auf Grund einer im Strafurteil ausgesprochenen Verfallsanordnung entstehen[19]. Beachten Sie: Zur Vermeidung e...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG (estb 2023, Heft 5, S. 198)

BMF und JStG 2022: Eine aktuelle Betrachtung Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 23.11.2022 (BMF v. 23.11.2022 – IV C 8 - S 2265-a/22/10001 :001 – DOK 2022/1165370, BStBl. I 2022, 1634 = EStB 2023, 17 [Gehm]) sein bisheriges Schreiben v. 23.10.2017 (BMF v. 23.10.2017 – IV C 8 - S 2265 - a/14/10005 – DOK 2017/0877364, BStBl. I 2017, 1432 = EStB 2017, 476 [Apitz])...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger

Splitting-Verfahren: Ohne Belang ist, wenn denn solchermaßen die Voraussetzungen für das Splitting-Verfahren vorliegen, aber stattdessen nach § 26a EStG die Einzelveranlagung gewählt wird[18]. Auf Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist gem. § 2 Abs. 8 EStG die Regelung des Splitting-Verfahrens anzuwenden, so dass auch insofern der Entlastungsbetrag nach § ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / b) Mindestens ein Kind

Für die Gewährung des Freibetrages nach § 24b EStG ist es zudem erforderlich, dass der Steuerpflichtige mindestens ein Kind hat, für das er den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld beanspruchen kann. Unerheblich ist demnach, ob das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat[41], ob es ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Pflegekind, ein Stief- oder Enkelki...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 2. Begünstigter Personenkreis

Wie sich aus § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ergibt, kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur von unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gem. § 1 Abs. 3 EStG, nicht jedoch von beschränkt steuerpflichtigen Personen, beansprucht werden[15].mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 5. Konkurrenz

Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist neben dem Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG, neben dem Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung nach § 33a Abs. 2 EStG, neben dem Pauschbetrag für behinderte Kinder gem. § 33b Abs. 5 EStG sowie neben Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben[64].mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / a) Allein stehend

In § 24b Abs. 3 EStG ist das Tatbestandsmerkmal des "allein stehend" legal definiert, wonach hierunter Steuerpflichtige zu verstehen sind, welche nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind und die keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person bilden – es sei denn, es steht ihnen für diese Per...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Haushaltsgemeinschaft

Unschädlich ist stets, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer minderjährigen Person besteht, denn der Gesetzgeber geht insoweit typisierend davon aus, dass sich diese nicht nennenswert finanziell an der Haushaltsführung des Steuerpflichtigen beteiligt, so dass der Grund für die Gewährung des Freibetrages für Alleinerziehende (vgl. Ausführungen unter 1.) nicht wegfällt[23]...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Mehrfachmeldung des Kindes

Bei Mehrfachmeldung des Kindes – also bei Vater und Mutter – ist auf § 24b Abs. 1 S. 3 EStG abzustellen, wonach demjenigen Elternteil der Entlastungsbetrag zusteht, welcher das Kind im Zuge des Obhutsprinzips in seinen Haushalt aufgenommen hat und somit die Voraussetzungen für das Kindergeld nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG erfüllt[52]. Voraussetzungen an Haushaltsaufnahme: Diese A...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1. Allgemeines

Hintergrund = Kompensation der besonderen Belastung Alleinerziehender: Hintergrund der Regelung des § 24b EStG ist, dass Personen, die als Alleinerziehende ihren Haushalt nur mit ihren Kindern führen – mangels Synergieeffekten durch eine gemeinsame Haushaltsführung – vergleichsweise höhere Lebenshaltungskosten gegenüber Personen zu tragen haben, die dies zusammen mit einem P...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / d) Identifizierung des Kindes

Schließlich hängt die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende davon ab, dass für das Kind eine Identifikationsnummer nach § 139b AO vergeben ist. Dabei kommt der nachträglichen Vergabe der Identifikationsnummer Rückwirkung gem. § 24b Abs. 1 S. 6 EStG zu[61]. Beachten Sie: Hat das Kind keine solche Identifikationsnummer, weil es nicht im Inland steuerpflichtig i...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / aa) Gesetzliche Fiktion bei Meldung unter gemeinsamer Adresse

Dies wird gem. § 24b Abs. 1 S. 2 EStG gesetzlich fingiert, wenn Kind und Steuerpflichtiger unter gemeinsamer Adresse gemeldet sind[46]. Eine Widerlegung dieser gesetzlichen Folgerung ist nicht möglich[47]. Eine Mindestdauer der Meldung ist nicht vorgesehen[48]. Die Meldung muss auch nicht als Hauptwohnsitz erfolgen; als Nebenwohnsitz genügt mithin[49]. Unschädlich ist, wenn ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / c) Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist des Weiteren, dass das Kind, für welches der Freibetrag nach § 24b EStG geltend gemacht wird, zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Dazu muss es dauerhaft in der Wohnung des Steuerpflichtigen leben. aa) Gesetzliche Fiktion bei Meldung unter gemeinsamer Adresse Dies wird gem. § 24b Abs. 1 S. 2 EStG gesetzlich f...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 7. Zusammenfassung

Bei der Auslegung des § 24b EStG ist die mit dieser Regelung verfolgte gesetzgeberische Zielsetzung einzubeziehen, Alleinerziehende wegen deren geminderter finanzieller Leistungsfähigkeit zu entlasten. Ein besonderes Risiko im Zusammenhang mit § 24b EStG ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige mit einer weiteren erwachsenen Person unter einem Dach lebt, die kein Kind ist, für ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 4. Zwölftel-Regelung

Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für jeden vollen Monat, in dem die benannten vier Tatbestandsmerkmale nicht kumulativ vorliegen, um ein Zwölftel. Liegen diese nur an einzelnen Tagen des Monats nicht kumulativ vor, erfolgt hingegen keine Kürzung[63].mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 6. Lohnsteuerabzugsverfahren

Der Entlastungs-Grundbetrag für das erste Kind wird durch die Gewährung der Lohnsteuerklasse II erlangt[65]. Die Erlangung des Erhöhungsbetrag von 240 EUR für jedes weitere Kind wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages bewirkt[66]. Auch kann im Fall der Trennung der Eheleute im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung der anteilige En...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 23.11.2022 (BMF v. 23.11.2022 – IV C 8 - S 2265-a/22/10001 :001 – DOK 2022/1165370, BStBl. I 2022, 1634 = EStB 2023, 17 [Gehm]) sein bisheriges Schreiben v. 23.10.2017 (BMF v. 23.10.2017 – IV C 8 - S 2265 - a/14/10005 – DOK 2017/0877364, BStBl. I 2017, 1432 = EStB 2017, 476 [Apitz]) zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende e...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 2. Gewerbliche Prägung

Neben der Abfärbung kommt auch der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine große Bedeutung zu – insbesondere als Gestaltungsinstrument. Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entsteht die gewerbliche Prägung bei Personengesellschaften, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / III. Fazit

Vermögensverwaltende Personengesellschaften weisen im Vergleich zu gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaften deutliche Unterschiede auf. Herausforderung für die Beratungspraxis sind insbesondere die vollständig transparente Behandlung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. dem Fehlen einer § 15 Abs. 1 S. ...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / II. Aktuelle Rechtsfragen und Praxisprobleme bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Nachdem die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft skizziert wurden, sollen im Folgenden praktische Problemschwerpunkte sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung erörtert werden. Besonders problematisch ist im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften die gewerbliche Infektion gem. § 15 Abs. 3...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / 1. Wechselseitige behördliche Aktivitäten

Mitteilungspflicht: Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht einer Tat begründen, der Finanzbehörde für Zwecke des Besteuerungsverfahrens und zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten mitzuteilen[13]. Verwendung im Besteuerungsverfahren: Erkenntnisse, die die Finanzbehörd...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / 3. Bescheidänderung

Wird dem FA auf Grund einer Mitteilung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde erstmals bekannt, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegt, ist der Steuerbescheid nach den Vorschriften der AO zu ändern.[17] Strafrechtlicher Aspekt: Bei Vorteilszuwendungen, die als BA berücksichtigt wurden, besteht ein Verdacht i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 3 EStG...mehr

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Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / III. Ertragsteuerliches Abzugsverbot für die Zuwendung von Vorteilen & Co.

Objektive Aspekte des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG: Die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen dürfen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG den Gewinn nicht mindern, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, der die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Subjek...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / IV. Belehrungspflicht bei Verdacht der strafrechtlichen Vorteilszuwendung

Belehrungspflicht ...: Unabhängig davon ist die Benennung des Gläubigers oder des Empfängers stets zu verlangen, wenn Anhaltspunkte für eine straf- oder bußgeldbewehrte Vorteilszuwendung vorliegen. Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung, die vermutete Vorteilszuwendungen zum Gegenstand haben (auch bei Benennungsverlangen nach...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / VI. Fazit

Ausgaben, deren Empfänger nicht benannt werden, dürfen nach § 160 Abs. 1 AO die ESt und GewSt nicht mindern – weder als BA oder WK noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Insofern ist die Regelung des § 160 Abs. 1 AO ebenso effektiv wie z.B. die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Die steuermindernde Wirkung der Lasten und Ausgaben ist nach § 160 A...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Ertragsteuerliche Abzugsverbote – wie z.B. § 3c Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 5 EStG – sind hinreichend bekannt und lassen sich in den Einzelsteuergesetzen ausfindig machen. Verfahrensrechtlich erweitert § 160 AO diese jedoch um ein weiteres Abzugsverbot von Schulden und anderen Lasten, Betriebsausgaben, Werbun...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / 2. Anknüpfung an Tatbestände des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts

Zuwendungen i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG dürfen nicht als BA abgezogen werden, wenn mit der Zuwendung von Vorteilen objektiv gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen wird. Es kommt letztlich auf Nachfolgendes nicht an: auf ein Verschulden des Zuwendenden, auf die Stellung eines Strafantrags oder auf eine tatsächliche Ahndung. Beachten Sie: Mit der Anknüpfun...mehr