Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Allgemeines

Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt die Grundsätze ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.4 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahrs

Rz. 57 Nach Ablauf des Kj., dem die LSt zeitlich zuzuordnen ist, ist eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers keine Ermessensentscheidung mehr, gegen die der Arbeitnehmer einwenden könnte, ermessensgerecht wäre es gewesen, wenn das FA sich an den Arbeitgeber gehalten hätte (vgl. auch Rz. 49).[1] Rz. 58 Da Gegenstand der Nachforderung jedoch LSt als Vorauszahlungssteuer ist, kan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.5 Abstimmung mit der zuständigen Stelle

Rz. 34 Die Baumaßnahmen müssen nach § 7i Abs. 1 S. 6 EStG in Abstimmung mit der zuständigen Stelle durchgeführt werden. Abstimmen bedeutet dabei – ausgehend von der Wortbedeutung – eine einverständliche, bei Bedarf hinsichtlich Art, Umfang und fachgerechter Ausführung ins Detail gehende Festlegung der durchzuführenden Baumaßnahmen. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen folglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.4 Anfechtung eines LSt-Haftungsbescheids

Rz. 91 Ein gegen den Arbeitgeber gerichteter LSt-Haftungsbescheid und ebenso ein gegen den Arbeitnehmer erlassener LSt-Nachforderungsbescheid können mit dem Einspruch und der Klage angefochten werden. Nur der Arbeitnehmer ist zu einem Rechtsmittel gegen den gegen ihn ergangenen Nachforderungsbescheid berechtigt. Einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Haftungsbescheid können ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.3 Ausübung des Auswahlermessens durch das Finanzamt

Rz. 55 Ist einer der beiden in Rz. 51f. behandelten Tatbestände nach § 42d Abs. 3 S. 4 Nr. 1 und 2 EStG erfüllt, die eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erlauben, so muss das FA sein Auswahlermessen ausüben, ob es die LSt gegen den Arbeitnehmer durch LSt-Nachforderungsbescheid oder gegen den Arbeitgeber durch Haftungsbescheid geltend machen will. Rz. 56 Die ordnungsgemäße ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.3 Baudenkmal

Rz. 19 Voraussetzung ist des Weiteren, dass das Gebäude die Eigenschaft eines Baudenkmals besitzt. Diese Eigenschaft muss grundsätzlich bereits vor Beginn der Ausführung der begünstigten Maßnahmen vorliegen. Eine vorläufige Eintragung in die Denkmalschutzliste genügt. Fällt die Eintragung später weg, entfällt die Abschreibungsmöglichkeit nach § 7i EStG ab dem Folgejahr nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 7i Abs. 1 EStG wurde durch G. v. 29.12.2003[1] im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit Wirkung ab dem Vz 2004 geändert. Dabei wurden die erhöhten Absetzungen auf 8 Jahre zu 9 % reduziert und die Folgeabsetzung auf 7 % festgesetzt. Das BVerfG hat in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung festgestellt, dass die Regelungskomp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4 Zugang für wissenschaftliche Forschung oder Öffentlichkeit

Rz. 6 Weitere Voraussetzung ist, dass das Kulturgut der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung steht oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sofern nicht zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes dem entgegenstehen. Solche zwingenden Gründe können Datenschutzbestimmungen sein. In den Vz, in denen der Stpfl. einen Zugang ganz verhindert, kann § 10g EStG n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Zeitraum und Höhe der Begünstigung

Rz. 16 Der Abzugsbetrag kann im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden 9 Jahren i. H. v. jeweils bis zu 9 % der Bemessungsgrundlage (bei Baubeginn vor dem 31.12.2003: 10 %) in Anspruch genommen werden. Jeder selbstständigen Maßnahme ist ein gesonderter Zehnjahreszeitraum zugrunde zu legen. Er beginnt bei Herstellungsmaßnahmen nach allgemeinen Grundsätzen mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6 Bemessungsgrundlage

3.6.1 Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Modernisierungsaufwendungen Rz. 30 Bemessungsgrundlagen sind ohne betragsmäßige Begrenzung die Herstellungskosten [1] begünstigter Maßnahmen. Sind Herstellungskosten angefallen, bevor das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt worden ist, können diese schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 7i EStG unterstützt durch steuerliche Begünstigung die private Initiative zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude im Inland.[1] 1.2 Rechtsentwicklung Rz. 2 § 7i Abs. 1 EStG wurde durch G. v. 29.12.2003[1] im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit Wirkung ab dem Vz 2004 geändert. Dabei wurden die er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2 Inhalt des Haftungsbescheids

5.2.1 Allgemeines Rz. 84 Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ergibt sich aus seiner Überschrift, dem Adressaten und dem Tenor. Das sind hier die Bezeichnung als LSt-Haftungsbescheid, der Arbeitgeber als Haftungsschuldner, die zu entrichtende LSt-Haftungsschuld und der betreffende Zeitraum. Die erfassten Sachverhalte pflegt die Finanzverwaltung in eine Anlage zum Haftung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Bemessungsgrundlage

4.1 Grundsatz Rz. 12 Begünstigt sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Ausgeschlossen sind daher Anschaffungskosten sowie Aufwendungen, die dem Stpfl. als Eigentümer des Gebäudes erwachsen, in dem die begünstigten Sachen aufbewahrt werden, und die nicht "an" dem Kulturgut vorgenommen werden, z. B. Aufwendungen für Versicherungen, Alarmanlagen, Beleuchtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Übergang zur Einkunftserzielung (Abs. 2 S. 3)

7.1 Anwendungsbereich von Abs. 2 S. 3 Rz. 18 Geht der Stpfl. während des Abzugszeitraums zur Einkunftserzielung über, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Aufwendungen, soweit diese auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen, in diesem Zeitpunkt als Sonderausgabe abzuziehen. Erfolgt eine Nutzungsänderung für Einkunftszwecke nur teilweise, ist ein Sofortabzug in dem anteiligen U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers

Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.2 Vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 67 Eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die LSt zwar einbehalten, aber nicht abgeführt hat. Denn eine Heranziehung des Arbeitnehmers kommt in diesen Fällen nach § 42d Abs. 3 Nr. 2 EStG nur ausnahmsweise bei Kenntnis des Arbeitnehmers von diesem Sachverhalt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.2 Belegenheit

Rz. 13 Das Gebäude muss im Inland (§ 1 EStG Rz. 21) belegen sein. Rz. 13a Dies dürfte gegen europarechtliche Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheiten) verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils v. 15.10.2009 (Rs. C-35/08, BFH/NV 2009, 2091 – "Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez") wurde z. B. bereits die degressive Abschreibung auf Gebäude im EU- und EW...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

1 Allgemeines Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.3 Umfang der Haftung des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 4)

Rz. 115 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich nach § 42d Abs. 6 S. 4 EStG auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leiharbeitnehmer überlassen worden ist. Schwierigkeiten können sich bei der Ermittlung des Haftungsbetrags dadurch ergeben, dass u. U. der Lohnzahlungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, währenddessen der Leiharbeitnehmer für den Entleiher tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 7 Für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist es nicht von Bedeutung, ob der Stpfl. eine natürliche oder eine juristische Person ist, unbeschränkt oder beschr. stpfl. ist, Bauherr oder Erwerber ist. Sowohl Herstellungs- als auch Anschaffungsvorgänge werden also begünstigt; in Anschaffungsfällen sind aber nur die nach der Anschaffung anfallenden Herstellungsaufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

1 Allgemeines 1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Moderni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.2 Nutzung zu Einkunftszwecken

Rz. 18 Das denkmalgeschützte Gebäude muss mit Einkunftserzielungsabsicht genutzt werden. Der Einwand der Liebhaberei wird sich insoweit bei Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. d. R. entkräften lassen: bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht typisierend anzunehmen, wenn eine langfristige Vermietung erfolgt. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 7h EStG in der derzeitigen Fassung,[1] der im Gegensatz zu der vorherigen Fassung mit einer erhöhten Abschreibung von 10 % über 10 Jahre nur 9 % in den ersten 8 Jahren und 7 % in den 4 Folgejahren vorsieht, ist ab dem Vz 2004 anwendbar. Danach ist bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen bei der zeitlichen Zuordnung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Bauantrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 7i EStG unterstützt durch steuerliche Begünstigung die private Initiative zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude im Inland.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.8 Begünstigungszeitraum

Rz. 45 Bei ab dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen betragen die jährlichen Absetzungen in den ersten 8 Jahren höchstens 9 %, in den folgenden 4 Jahren höchstens 7 %, sodass auch bei Maßnahmen ab 2004 – allerdings innerhalb von 12 Jahren – insgesamt 100 % der begünstigten Aufwendungen abgeschrieben werden können. Rz. 46 Der Begünstigungszeitraum beginnt mit dem Kj. der Herstellung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.5 Mögliche Einwendungen eines Arbeitgebers gegen einen LSt-Haftungsbescheid

Rz. 92 Ein Arbeitgeber kann gegen einen gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid vorbringen, der Steuerschuldner sei nicht sein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Subunternehmer. Weiter kann er vortragen, er habe die LSt vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt, oder seine Inanspruchnahme als Haftender sei ermessensfehlerhaft, oder er könne allenfalls nachrangig nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verfahren zur Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4 Sachliche Voraussetzungen (Abs. 1)

4.1 Gebäude im Inland Rz. 15 Dem Gebäude[1] gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG).[2] Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft.[3] Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum. Rz. 16 Deshalb is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3 Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6

8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AEV / 2 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

2.1 Allgemeines Zeile 1 In der Zeile ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Sachliche Voraussetzungen

3.1 Allgemeines Rz. 3 Der Abzug nach § 10g EStG setzt voraus, dass Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen angefallen sind (Rz. 4); inländische Kulturgüter i. S. v. § 10g Abs. 1 S. 2 EStG vorliegen (Rz. 5), der eine abschließende Aufzählung enthält; die Kulturgüter grundsätzlich der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stehen oder der Öffentlichkeit zugängli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Grundsatz

Rz. 12 Begünstigt sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Ausgeschlossen sind daher Anschaffungskosten sowie Aufwendungen, die dem Stpfl. als Eigentümer des Gebäudes erwachsen, in dem die begünstigten Sachen aufbewahrt werden, und die nicht "an" dem Kulturgut vorgenommen werden, z. B. Aufwendungen für Versicherungen, Alarmanlagen, Beleuchtung und Heizung.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung des Arbeitgeber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Haftung bei einer Arbeitnehmerüberlassung (§ 42d Abs. 6 bis 8)

8.1 Allgemeines Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1 Allgemeines

1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Modernisierungsmaßna...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Gesamtschuldnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3 Sachliche Voraussetzungen (Abs. 1)

3.1 Gebäude Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 4)

4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2 Keine Anwendung bei Herstellungskosten – Abschließende Aufzählung in Abs. 2 S. 3

7.2.1 Zeitanteilige Aufteilung bei Herstellungskosten und Wechsel zu Einkunftszwecken Rz. 19 § 10g Abs. 2 S. 3 EStG enthält – entsprechend § 10f Abs. 2 S. 3 EStG – eine abschließende Aufzählung. Beim Übergang zur Einkunftserzielung und bei zuvor entstandenen Herstellungsaufwendungen besteht keine entsprechende Regelung, ebenso wie für Tatbestände der Veräußerung und Zerstörun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.4 Ermessensausübung

Rz. 88 Zu den notwendigen Begründungserfordernissen eines LSt-Haftungsbescheids gehört insbesondere die Angabe der Erwägungen des FA bei der Ausübung seines Ermessens, warum es den Arbeitgeber überhaupt als Haftenden heranziehen will (Entschließungsermessen; Rz. 47) und außerdem warum es ihn als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (Ausw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.7 Umfang der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Höhe des Haftungsbetrags richtet sich nach der LSt, die der Arbeitgeber pflichtwidrig nicht einbehalten und abgeführt hat, also nach der individuell ermittelten LSt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender liquider Mittel zwar den Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber keine LSt abgeführt hat. Er kann sich nicht darauf berufen, kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.2 Inhaltliche Bestimmtheit des LSt-Haftungsbescheids

Rz. 85 Wie jeder Verwaltungsakt muss auch ein LSt-Haftungsbescheid nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Anderenfalls ist er nichtig (§ 125 Abs. 1 AO) und damit unwirksam (§ 124 Abs. 3 AO). Für die inhaltliche Bestimmtheit eines LSt-Haftungsbescheids, der nach § 191 Abs. 1 S. 2 AO schriftlich zu erteilen ist, reicht es aus, dass der Haftungsbescheid die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 84 Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ergibt sich aus seiner Überschrift, dem Adressaten und dem Tenor. Das sind hier die Bezeichnung als LSt-Haftungsbescheid, der Arbeitgeber als Haftungsschuldner, die zu entrichtende LSt-Haftungsschuld und der betreffende Zeitraum. Die erfassten Sachverhalte pflegt die Finanzverwaltung in eine Anlage zum Haftungsbescheid aufzune...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.3 Begründung des LSt-Haftungsbescheids

Rz. 86 Von der inhaltlichen Bestimmtheit eines LSt-Haftungsbescheids ist seine Begründung zu unterscheiden, die spätestens in der Einspruchsentscheidung enthalten sein muss, damit der Bescheid nicht als fehlerhaft aufzuheben ist. In der Begründung muss grundsätzlich eine Aufgliederung der Haftungsschuld auf die einzelnen Arbeitnehmer erfolgen. Dies hat seinen Grund in der Ak...mehr