Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 4 Bemessungsgrundlage (Abs. 2)

4.1 Allgemeines Rz. 47 Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuer ist die festgesetzte Jahres-ESt oder die Jahres-LSt. Rz. 48 einstweilen frei Rz. 49 Die ESt als Bemessungsgrundlage ist die nach § 36 Abs. 1 EStG entstehende und festgesetzte ESt, d. h. die ESt nach Tarifermäßigungen (s. aber Rz. 64ff.), aber vor der Anrechnung von Vorauszahlungen und Abzugsteuern. Ob die Festset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.2 Anzuwendende Vorschriften der AO

Rz. 41 Da die Zuschlagsteuer eine Steuer i. S. d. § 3 AO ist (Rz. 23), gelten alle auf Steuern anzuwendenden Vorschriften der AO. Anzuwenden sind daher neben den allgemeinen Vorschriften (z. B. § 30 AO, Steuergeheimnis) insbesondere die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis (§§ 33ff. AO); Gleiches gilt für die Vorschriften über das Erhebungsverfahren (§§ 218ff. AO)[1]...mehr

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Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebietes der EU und des EWR

Leitsatz 1. Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese objektiv jederzeit nu...mehr

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Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / e) Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG

Rz. 14 Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. "Fünftelregelung" vor, um eine Übermaßbesteuerung durch die Progressionswirkung bei einer Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum zu vermeiden. Zu den außerordentlichen Einkünften rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch Vergütungen für eine mehrjährige Tätigk...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / b) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 5 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare erzielen als sog. Katalogberufler i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG grundsätzlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden sie auch im Bereich der Testamentsvollstrecker tätig, so kann sich ein Qualifikationskonflikt zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ergeben, der für die Möglichkeit der gewerblichen Prägung der...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / c) Einkünfte aus sonstigen Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 6 Die einmalige oder nur gelegentlich ausgeübte Testamentsvollstreckung fällt nicht unter § 18 EStG, wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig und mit Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Die Dauer der Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Derart entgeltliche Leistungen im Privatbereich fallen als sonstige Leistungen unter § 22 Nr. 3 EStG,[6] sofern die Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 10 Anwendung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2021, Abs. 9

Rz. 12 § 111 Abs. 9 EStG ist durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz für den Vz 2020 (§ 52 Abs. 53 EStG) in das Gesetz eingefügt worden. Durch Abs. 9 wird auch im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2020 die Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2021 ermöglicht. Dazu werden die Abs. 1 bis 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Voraussetzung dafür ist, dass die Vo...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anpassung der Vorauszahlungen in 2019, Abs. 1

Rz. 2 Durch die Corona-Pandemie werden Stpfl. in 2020 Verluste erzielen, die sie gem. § 10d Abs. 1 S. 1 EStG in den Vz 2019 zurücktragen können. § 110 Abs. 1 EStG lässt es zu, die Erhöhung der Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 S. 1 EStG) kurzfristig bereits im Vorauszahlungsverfahren für 2019 zu berücksichtigen, indem die Vorauszahlungen auf Antrag des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Sie steht im Zusammenhang zu § 10d Abs. 1 S. 1 EStG und § 110 EStG und soll wegen zu erwartender Verluste aus der Corona-Pandemie bereits bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 die zu erwartenden Verluste aus den Vz 2020 durch Verlustrücktrag berücksichtigen. Wäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7 Veranlagung für 2020, Abs. 6

Rz. 9 Im Rahmen der Veranlagung für den Vz 2020 wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 überprüft, wobei sich in der Regel für den Verlustrücktrag ein anderer Betrag ergeben wird als der im Rahmen des vorläufigen Verlustrücktrags bisher angesetzte. Hierzu wird der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2019 in einem ersten Schritt um den vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 erh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4 Höchstbetrag, Abs. 3

Rz. 6 Nach § 110 Abs. 3 EStG dürfen die Minderungen nach den Abs. 1 und 2 die Beträge von 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR bei Ehegatten, die nach den §§ 26 und 26b EStG zusammen veranlagt werden, nicht überschreiten. § 37 Abs. 3, 5 und 6 EStG ist entsprechend anzuwenden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50f Bußgeldvorschriften

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch G. v. 5.7.2004[1] mit Wirkung ab 1.1.2005 eingefügt. Durch G. v. 8.12.2010[2] wurde zudem in Abs. 1 eine neue Nr. 1 und der bisherige Abs. 1 in Nr. 2 eingefügt sowie die Vorschrift um einen neuen Abs. 3 erweitert. Durch das 2. DSAnpUG-EU v. 20.11.2019[3] wurde der steuerliche Bußgeldtatbestand auf die Fälle der unterbliebene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6 Abgabe einer Einkommensteuererklärung, Abs. 5

Rz. 8 Wenn Stpfl. von § 111 Abs. 1 oder 2 EStG Gebrauch machen, müssen sie für den Vz 2020 eine ESt-Erklärung abgeben.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Sie steht im Zusammenhang zu § 10d Abs. 1 S. 1 EStG und § 110 EStG und soll wegen zu erwartender Verluste aus der Corona-Pandemie bereits bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 die zu erwartenden Verluste aus den Vz 2020 durch Verlustrücktrag berücksic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 110 Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021[2] sind die Beträge in Abs. 3 durch die nochmalige Erhöhung der Beträge in § 10d Abs. 1 S. 1 EStG hieran angepasst und auf 10 bzw. 20 Mio. EUR erhöht worden. Durch die Corona-Krise und der damit verbundene...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

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Altersentlastungsbetrag nimmt am Verlustausgleich nach § 10d EStG teil

Leitsatz Das Thüringer FG entschied, dass Altersentlastungsbeträge in rück- und vortragfähige Verluste nach § 10d EStG einfließen. Ausgangsgröße für den Verlustabzug muss demnach der Gesamtbetrag der Einkünfte sein, in dem die Entlastungsbeträge bereits mindernd berücksichtigt sind. Sachverhalt Strittig war, ob der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG die negativen Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 1)

Rz. 2 Die mitteilungspflichtigen Stellen (§ 93c AO; § 22a EStG Rz. 1a) haben der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG) nach § 22a EStG verschiedene Daten zu übermitteln (§ 22a EStG Rz. 3 und 5), u. a. die Identifikationsnummer nach § 139b AO, Daten des Leistungsempfängers und Rentenbeträge. Werden diese Daten entgegen § 22a Abs. 1 S. 1 EStG vorsätzlich oder leichtfer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021[2] sind die Beträge in Abs. 3 durch die nochmalige Erhöhung der Beträge in § 10d Abs. 1 S. 1 EStG hieran angepasst und auf 10 bzw. 20 Mio. EUR erhöht worden. Durch die Corona-Krise und der damit verbundenen Einschrän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 bei der Steuerfestsetzung 2019, Abs. 1

Rz. 2 Aufgrund der Corona-Pandemie werden Stpfl. in 2020 Verluste erzielen, die in 2019 als Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG berücksichtigt werden können. Auf Antrag wird bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 pauschal ein Betrag i. H. v. von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungsjahrs 2019 als Verlustrücktrag aus 2020 abgezogen (vorläufiger Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 9 Frist zur Anwendung eines vorläufigen Verlustrücktrags, Abs. 8

Rz. 11 Der Antrag auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 kann in der Steuerfestsetzung 2019 grundsätzlich bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeübt werden. Die Bestandskraft des Steuerbescheids, in dem sich der Antrag auswirkt (Vz 2019), schränkt die Wahlrechtsausübung ein.[1] Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung können Antra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist nach Abs. 3 abweichend von § 387 Abs. 1 AO und § 409 S. 1 AO der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG), die bereits nach § 22a Abs. 4 EStG bei den mitteilungspflichtigen Stellen ermittelt, ob sie ihre Pflichten im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens erfüllt haben. Rz. 8 Für das Verfahren gelten die Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4 Höchstbetrag des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020, Abs. 3

Rz. 6 Der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 kann nach den Abs. 1 und 2 bis zu den Höchstbeträgen des § 10d Abs. 1 S. 1 EStG bis zu 10 Mio. EUR, und bei Ehegatten, die nach §§ 26 und 26b EStG veranlagt werden, bis zu 20 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch G. v. 5.7.2004[1] mit Wirkung ab 1.1.2005 eingefügt. Durch G. v. 8.12.2010[2] wurde zudem in Abs. 1 eine neue Nr. 1 und der bisherige Abs. 1 in Nr. 2 eingefügt sowie die Vorschrift um einen neuen Abs. 3 erweitert. Durch das 2. DSAnpUG-EU v. 20.11.2019[3] wurde der steuerliche Bußgeldtatbestand auf die Fälle der unterbliebenen, unvollständigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3 Herabsetzung über höheren Betrag als 30 %, Abs. 2

Rz. 5 Nach § 110 Abs. 2 EStG kann abweichend von Abs. 1 ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte als 30 % in 2019 zugrunde gelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Stpfl. dann einen voraussichtlichen Verlustrücktrag für 2020 i. S. d. § 10d Abs. 1 S. 1 EStG, in dieser Höhe nachweisen kann. Zum Nachweis bedarf es detaillierter Unterlagen wie z. B. betriebswirtschaftliche Auswe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Keine Anwendung der Abs. 1 bis 3, Abs. 7

Rz. 10 Wird die Veranlagung für den Vz 2020 vor der Veranlagung für den Vz 2019 durchgeführt, sind § 111 Abs. 1 bis 3 EStG nicht anzuwenden. In diesem Fall ist die Höhe des Verlustrücktrags bekannt und der Verlustrücktrag kann mit dem tatsächlichen Betrag gewährt werden. Ein vorläufiger Verlustrücktrag ist nicht mehr erforderlich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3 Ansatz eines höheren Betrags als 30 %, Abs. 2

Rz. 5 Nach § 111 Abs. 2 EStG kann abweichend von Abs. 1 ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte als 30 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Stpfl. den höheren Betrag nachweist. Hierzu bedarf es z. B. der Vorlage detaillierter Unterlagen wie betriebswirtschaftliche Auswertungen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Geldbußen (Abs. 2)

Rz. 6 Die Ordnungswidrigkeit kann bis zum 20.11.2019 in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 a. F. mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von maximal 10.000 EUR geahndet werden. Ab 21.11.2019 (Rz. 1) beträgt die Geldbuße einheitlich 50.000 EUR.mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 4. Gewerbesteuer

Rz. 17 Der Gewerbesteuer unterliegt jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Solange die Testamentsvollstreckung daher nicht zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG führt, unterliegt sie auch nicht der Gewerbesteuer, es sei denn sie wird in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt (§ 2 Abs. 1, 2 GewStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5 Nachzahlung bei Inanspruchnahme des vorläufigen Verlustrücktrags, Abs. 4

Rz. 7 Soweit die Vorauszahlungen für 2019 aufgrund eines voraussichtlich erwarteten Verlustrücktrags für 2020 herabgesetzt wurden, kann sich im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2019 daraus eine Nachzahlung ergeben. Die Nachzahlung wird auf Antrag des Stpfl. zinslos gestundet. Über die Höhe der Stundungsraten gelten die allg. Grundsätze des § 222 AO.mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Erbschaftsteuer

Rz. 18 Soweit die im Testament festgelegte Vergütung des Testamentsvollstreckers einen angemessenen Betrag (§ 2221 BGB) übersteigt, kann in Höhe des unangemessenen Teils zivilrechtlich ein Vermächtnis des Erblassers gesehen werden. Haben die Erben die zugebilligte Vergütung unangemessen hoch ausgelegt, könnte es sich um eine freigiebige Zuwendung der Erben handeln.[18] Nahel...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Einkünfteerzielung

Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt eine solche Gewinner...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.5 Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Nachschau gem. § 371

Außerdem ist eine Selbstanzeige seit dem 1.1.2015 ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger einer Finanzbehörde zu einer Nachschau nach steuerrechtlichen Vorschriften erschienen ist und sich ausgewiesen hat (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1e AO). Für die Rechtslage bis zum 31.12.2014 ist umstritten, ob eine USt-Nachschau gem. § 27 b UStG oder LSt-Nachschau gem. § 42 g EStG d...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.6 Entdeckung der Tat gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist und der Steuerpflichtige dies wusste oder hätte erkennen können. Im Einzelfall kann es durchaus zweifelhaft sein, ob eine Steuerstraftat tatsächlich schon entdeckt ist oder die Behörde lediglich Vermutungen anstellt. Die Einzelheiten sind umstritten. Jedenfalls muss die Behörde nachweisen, dass sie im Zeitpunkt ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Steuerermäßigung nach § 35b S. 1 EStG bei Belastung mit ErbSt

§ 35b EStG sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der ESt unterliegenden Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen VZ der ErbSt unterlegen haben müssen. Dabei unterliegen Einkünfte in dem Zeitpunkt der ErbSt i.S.d. § 35b EStG, in dem die ErbSt rechtlich entstanden ist. Beachten Sie: Auf den Zeitpunkt der Festsetzung der ErbSt, der Erlangung der ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

Eine, ein gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG steuerbares privates Veräußerungsgeschäft ausschließende "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ist auch dann gegeben, wenn einzelne Räume eines insgesamt selbst bewohnten Einfamilienhauses an einzelnen Tagen an Dritte vermietet werden. Dem Gesetzeswortlaut des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG läs...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Entnahme als Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Das in § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Anschaffung" ist unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik sowie des Regelungszwecks der Vorschrift dahingehend auszulegen, dass auch die Entnahme eines Wirtschaftsguts als anschaffungsähnlicher Vorgang gilt. Anschaffungskosten entstehen in diesem Fall in Höhe des Teilwerts (vgl. hierzu auch: Günther, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Avalprovisionen als Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG

Provisionen für einen Avalkredit gehören nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern zu den Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG. FG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.5.2021 – 3 K 199/20, EFG 2021, 2042, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 15/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) "Bereederung im Inland" i.S.d. § 5a EStG

Die Finanzverwaltung verlangt für das Tatbestandsmerkmal der inländischen Bereederung, dass die wesentlichen Tätigkeiten der Bereederung zumindest fast ausschließlich im Inland durchgeführt werden, was auch bei Delegation einzelner Aufgaben der Bereederung auf andere Unternehmen gelten soll. Nach Auffassung des FG ist die Auslegung des Merkmals der Bereederung im Inland i.S....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Grundlohn i.S.d. § 3b Abs. 2 S. 1 EStG bei Entgeltumwandlung

Der Begriff des laufenden Arbeitslohns in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG richtet sich nicht nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt, sondern – abweichend von dem arbeitsrechtlichen Begriffsverständnis – nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, tatsächlich zugeflossenen Entgelt. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse, die den Arbeitnehmern kein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Geringes Vermögen" i.R.d. § 33a EStG

Die von der Finanzverwaltung gesetzte Grenze des nur geringen Vermögens für die Beurteilung der Bedürftigkeit und Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen i.R.d. § 33a EStG i.H.v. 15.500 EUR besteht für das Streitjahr 2019 – trotz fehlender Anpassung – seit dem Jahr 1975 zulässigerweise unverändert fort. FG Rheinland-Pfalz v. 26.8.2021 – 6 K 1098/21, EFG 2021, 1829, Rev. eingel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Vorlage eines Nachweises gem. § 50d Abs. 8 S. 2 EStG nach Bestandskraft

Weist das DBA-Großbritannien einem Vertragsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu, finden der Methodenartikel – und damit auch die Rückfallklausel (subject-to-tax-Klausel) – keine Anwendung. Der in der Rückfallklausel verwendete Begriff der "Einkünfte" ist so auszulegen, dass er die Einkünfte i.S.d. einzelnen abkommensrechtlichen Einkunftsarten meint. § 50d Abs. 8 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / II. Abzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007: Die Rechtslage im Überblick

Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge; sie können auch auf Verfügungen von Todes wegen beruhen. Sie sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten. Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können sein: Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Leistunge...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / IV. Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung sind facettenreich und lassen sich im Wesentlichen wie folgt differenzieren. Besitzunternehmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Auf Ebene des Besitzunternehmens wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten. Folglich qualifizieren die Einkünfte nicht mehr als solche aus Vermietung und Verpachtung, sondern als solche aus G...mehr