Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schadenseintritt aufgrund höherer Gewalt

Rn. 103 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gegenwertgedanke kann nicht gelten, wenn es sich darum handelt, dass ein StPfl notwendige Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten machen muss, die ihm durch besondere Ereignisse verlorengegangen sind (BFH BStBl III 1952, 298; BStBl II 1999, 766für die Wiederbeschaffung notwendigen Hausrats und Kleidung nach einem Brand bzw na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verlobte

Rn. 173 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH nimmt weiterhin eine sittliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt bei Verlobten an, wenn die bedürftige Verlobte wegen der beabsichtigten und alsbald durchgeführten Eheschließung ihre Berufstätigkeit aufgegeben hat (BFH BStBl II 1994, 31). Rn. 174 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen Unterhaltsgewährung an den Partner einer nichte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Form und Inhalt

Rn. 67 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 157 AO ergeht der Nachforderungsbescheid schriftlich. Er muss die festgesetzte Steuer nach Art und Höhe bezeichnen und den Steuerschuldner angeben. Eine derartige Steuerfestsetzung liegt nicht vor, wenn der pauschalierte LSt-Betrag mit dem LSt-Haftungsbetrag zusammengerechnet und die Summe beider Beträge als Haftungsschuld vom ArbG ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notfalls Schätzung

Rn. 124 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schätzungswege kann die Belastung festgelegt werden, wenn die Höhe der Erstattung ungewiss ist. Voraussetzung ist dafür, dass der StPfl im VZ des Aufwands ernsthaft mit der Erstattung rechnen konnte. Der Steuerbescheid ist dann vorläufig zu stellen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Im Fall der völligen Ungewissheit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zusammentreffen beider Bescheide

Rn. 73 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In bestimmten Fällen können Nachforderungsbescheid und Haftungsbescheid gegen den ArbG einheitlich ergehen, zB wenn der Gesamtbetrag der nachträglichen LSt-Anmeldung oder des Anerkenntnisses zT auf der Haftung, zT auf der Steuerschuld des ArbG beruht. Denn in dem Umfang, in dem aufgrund einer LSt-Außenprüfung die LSt-Nachholungen pauschalier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verjährung

Rn. 75 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach §§ 169ff AO ist eine vierjährige Festsetzungsfrist zu beachten, die auch für den Erlass von Haftungsbescheiden gilt, § 191 Abs 3 AO. Zu beachten sind aber Besonderheiten bei Haftungsbescheiden. So gelten dort besondere Ablaufhemmungsvorschriften in § 191 Abs 3 S 4 AO. Auch ist die Inanspruchnahme nach § 191 Abs 5 AO in bestimmten Fällen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Keine Vermögensbelastung

Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH unerheblich, BFH BStBl III 196...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Double-Deduction-Inkongruenzen (DD-Inkongruenzen)

Rn. 24 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 4 S 1–4 EStG erfassen Gestaltungen, welche zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten BA-Abzugs führen (hierzu s Rn 100–123). Rn. 25–26 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 76 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gegen den Nachforderungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 1 AO) und auch gegen den Haftungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 4 AO) ist der Einspruch gegeben. Als einstweiliger Rechtsschutz ist die Aussetzung der Vollziehung gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Arbeitnehmer

Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten Haftungs- bzw Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen, soweit er persönlich für die nachgeforderte LSt in Anspruch genommen werden kann (s BFH BStBl III 1951, 73; 1959, 351; BStBl II 1973, 780; 1985, 170; 2020, 241; FG Mchn EFG 1997, 783; FG Münster EFG 2016, 1852 mit Anmerkung Wackerbeck;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Das bedeutet nicht, dass Einkommen, Vermögens- und Familienstand ursächlich für die Aufwendungen sein müssten. Das kann der Fall sein zB bei Aufwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erstattungsanspruch

Rn. 79 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Hat der Rechtsbehelf des ArbG gegen den Haftungsbescheid bzw Nachforderungsbescheid Erfolg, steht ihm der Erstattungsanspruch aus § 218 Abs 1 AO zu; sein Erstattungsanspruch geht dem Erstattungsanspruch des ArbN aus § 37 Abs 2 AO vor, BFH BStBl III 1963, 226. Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachforderungsbescheid

Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Nachforderungsbescheid kann als Steuerbescheid nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist noch gemäß § 129 AO berichtigt und nach §§ 172ff AO aufgehoben oder geändert werden. Zur Änderungssperre des § 173 Abs 2 AO s Rn 83.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftung anderer Personen

Rn. 38a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben der Inanspruchnahme des ArbG und des ArbN kommen als Haftungsschuldner weitere Personen in Betracht. So sind in die Ermessensausübung insbesondere auch die Geschäftsführer nach §§ 34, 69 AO, die Verfügungsberechtigten nach §§ 35, 69 AO, insbesondere der faktische Geschäftsführer, der Steuerhinterzieher bzw der Teilnehmer an einer Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Folgen des Rspr-Wandels

Rn. 100b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die neue Rspr hat in Zukunft zur Folge, dass zumindest bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen einer Baumaßnahme diese als ag Belastungen geltend gemacht werden können (bestätigt durch BFH BFH/NV 2011, 1691; dies gilt jedoch nicht für den Erwerb eines Baugrundstücks, das mit einem behinderungsgerechten Bungalow bebaut werden soll, BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabe der Rspr-Änderung durch den VI. Senat des BFH im Jahr 2015

Rn. 136c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach nochmaliger Prüfung hielt der VI. Senat des BFH an seiner in dem Urteil in BFH BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung nicht mehr fest. Der Senat kehrte damit unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BFH BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rspr des BFH zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als ag Belast...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Sonstige Verwandte

Rn. 178 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allgemein ist davon auszugehen, dass eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung bei Angehörigen iSd § 15 AO besteht. Rn. 179–189 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beweislast und Mitwirkungspflichten

Rn. 149 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Bezug auf die Höhe von steuerlich geltend gemachten Aufwendungen als auch hinsichtlich deren betrieblichen Veranlassung obliegt dem StPfl nach allgemeinen Grundsätzen grds die objektive Beweislast. Sofern die FinVerw einen Tatbestand iSd § 4k EStG als verwirklicht ansieht und infolgedessen den steuerlichen BA-Abzug entsprechend versagen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungsgebot

Rn. 74 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Nachforderungs- wie Haftungsbescheid ist eine Zahlungsfrist von einem Monat festzusetzen, R 42d.1 Abs 7 LStR 2015. Stundung ist nach § 222 AO möglich, vgl BFH BStBl III 1957, 329. Außerdem kann Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs 2 AO bzw § 69 Abs 3 FGO beantragt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Drit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung des Rechtssatzes

1. Grundgedanke der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundgedanke des § 33 EStG ist es, die subjektive Leistungsfähigkeit des StPfl zu beachten. Zwar betrifft § 33 EStG nicht die Einkünfteerzielung, sondern die private Einkünfteverwendung, die im Allgemeinen wegen § 12 Nr 1 EStG steuerlich unbeachtlich ist. Das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

1. Rechtslage bis 1978 Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Diesbezüglich sei hingewiesen auf die Erläuterungen bei Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 2, Dezember 2020 sowie Arndt in K/S/M, § 33 Rz A 29. 2. Rechtslage ab 1979 Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das StÄndG 1979 wurde aufgrund der Rspr des BVerfG BStBl II 1977, 526 die zumutbare Belastung iSd Abs 3 der Vorschrift geän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Allgemeine Hinweise

1. Antragserfordernis Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG ist gemäß Abs 1 nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann bis zum Schluss der Tatsacheninstanz (FG) gestellt werden (BFH BStBl III 1957, 227), für den Verstorbenen durch dessen Rechtsnachfolger (BFH BStBl III 1962, 31). Er soll ggf vom FA angeregt werden (BFH BStBl III 1960, 178). Mit Antragstellung wird auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Regelungsgehalt

1. Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Fokus der Europäischen Union lag bisher grds auf der Harmonisierung des Binnenmarkts sowie dem damit einhergehenden Abbau von Hemmnissen für den Binnenmarkt. Mit der "Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Glaubhaftmachung

a) Frühere Rspr des BFH Rn. 33 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der StPfl muss die Tatsachen für das Vorliegen der ag Belastung nachweisen oder glaubhaft machen; an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 1974, 736; 1978, 338). Nach früherer Auffassung der Verwaltung und Rspr galten strenge Nachweispflichten (s zB BFH BStBl II 1981, 711 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. §§ 4 Abs 4, 9, 9c und 10 EStG Rn. 20 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen, die der Natur nach als BA, WK oder SA zu behandeln sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden. 2. § 10d EStG Rn. 21 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bis VZ 1998 entstandene Verluste: Nach Auffassung der FinVerw (R 115 Abs 3 S 3 u Abs 1 EStR 1999) sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte zunäc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfahrensrechtliche Hinweise

1. Abzugsberechtigung bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ag Belastungen werden unabhängig davon, ob die Ehegatten zusammen veranlagt oder getrennt veranlagt werden, einheitlich betrachtet. Es sind somit die gesamten ag Belastungen der Ehegatten zusammenzufassen. Dies gilt auch bei der getrennten Veranlagung gemäß § 26a Abs 2 S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Anlässlich der ESt-Reform 1975 wurde § 42d EStG als umfassende Vorschrift über die Haftung des ArbG für die Einbehaltung und Abführung der LSt in das EStG eingeführt. Die Vorschrift gilt mit Wirkung vom Kj 1975 an, § 52 Abs 1 EStG 1975. Durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BGBl I 1985, 2436) wurde § 42d EStG erweitert. Es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereiche

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 4k Abs 6 S 1 EStG findet die Vorschrift sowohl Anwendung auf Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sowie solcher zwischen Stammhaus und Betriebstätte als auch bei strukturierten Gestaltungen. Rn. 19 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das neue BA-Abzugsverbot bei Besteuerungsink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (D/NI-Inkongruenzen) Rn. 22 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Vom sachlichen Anwendungsbereich iSd § 4k EStG werden von § 4k Abs 1–3 EStG folgende D/NI-Inkongruenzen erfasst: § 4k Abs 1 EStG erfasst D/NI-Inkongruenzen im Kontext mit hybriden Finanzinstrumenten, namentlich mit KapVerm (hierzu s Rn 43–67). § 4k Abs 2 S 1 EStG versagt den BA-Abzug ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Konzeptionelle Grundlagen

A. Hintergrund und Regelungsgehalt 1. Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Fokus der Europäischen Union lag bisher grds auf der Harmonisierung des Binnenmarkts sowie dem damit einhergehenden Abbau von Hemmnissen für den Binnenmarkt. Mit der "Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregeln

A. "Nexus Escape" (§ 4j Abs 1 S 4 EStG) Rn. 8 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4j Abs 1 S 4 EStG beinhaltet eine Ausnahme, den sog Nexus Escape, von dem (teilweisen) Abzugsverbot nach der Grundregel des § 4j Abs 1 S 1 u 2 EStG. Danach unterliegt ein StPfl ungeachtet des Erfüllens der Tatbestandsvoraussetzungen nicht dem Anwendungsbereich der Lizenzschranke, Zitat "soweit sich die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Haftungsbescheid

Rn. 82 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da der Haftungsbescheid kein Steuerbescheid ist, sind die §§ 172ff AO nicht anwendbar. Die Berichtigung, Änderung und Aufhebung des Haftungsbescheids richtet sich nach §§ 129, 130, 131 AO, s BFH BStBl II 1994, 715. Die Änderung des Haftungsbescheids zugunsten des Haftenden ist auch noch nach Ablauf der Festsetzungsfrist möglich (s BFH BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form und Inhalt des Haftungsbescheides

Rn. 56 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs 1 S 2 AO schriftlich zu erteilen. Außer der Haftungsschuld und dem Haftungsgrund müssen die für die Ermessensentscheidung maßgebenden Gründe angegeben werden (BFH BStBl II 1972, 181; 1978, 402; 1981, 801). Dies muss spätestens in der Einspruchsentscheidung geschehen sein; andernfalls ist der Bescheid a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des ArbG für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Geschwister

Rn. 175 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung spielt zwischen Familienangehörigen eine Rolle, die gegenseitig nicht gesetzlich unterhaltspflichtig sind, zB zwischen Geschwistern. Hier kann eine sittliche Verpflichtung nur angenommen werden, wenn es sich darum handelt, dem Familienangehörigen in einer akuten Notlage zu helfen (FG Bln EFG 2005, 44)....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.3 Höhe des Spendenabzugs

Rz. 244 Der Spendenabzug beträgt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Dieser Grundbetrag gilt für alle von § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG erfassten steuerbegünstigten Zwecke. Rz. 245 Einen zusätzlichen Abzugsbetrag für die Förderung von Stiftungen schafft § 10b Abs. 1a EStG. Er beträg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Das neue hier präsenti...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.2 Einkommensteuerarten

Rz. 128 Soweit einkommensteuerpflichtig, können Zuwendungen der Stiftung an die Destinatäre entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG oder sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 2 HS 2 Buchst. a EStG darstellen. Eine Abgrenzung ist wegen unterschiedlicher Steuerfolgen zwingend erforderlich. Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer (§§ 32d Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.6 Der Mitunternehmeranteil als möglicher Teilungsgegenstand

Rz. 191 Der Mitunternehmeranteil, so wie er in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG definiert ist, ist der idealtypische Teilungsgegenstand, zumal mit ihm sowohl im Ausgangsbetrieb als auch in dem Zielunternehmen wirklich geschlossene funktionelle Einheiten vorliegen. Aufgrund der zwischenzeitlichen BFH-Rechtsprechung – wenngleich in anderem Zusammenhang – sind derzeit drei Fragen ungeklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 105 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aus der reichhaltigen Rspr zu diesem in Einzelheiten noch klärungsbedürftigen Fragenkreis: BFH DB 1958, 595 betreffend die Tilgung von Schulden im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zwischen geschiedenen Ehegatten; BFH BStBl III 1958, 290 betreffend die Bezahlung von Schulden, die den Erben als solchen treffen; BFH HFR 1961, 148; BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO

Rn. 46 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zwar kann unter Umständen des Einzelfalls der StPfl eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO geltend machen; jedoch liegt ein solcher Fall nicht vor, wenn sich ag Belastungen in dem VZ, in dem sie geleistet werden, mangels eines hinreichenden Gesamtbetrags der Einkünfte nicht auswirken (BFH BStBl II 2018, 979; ...mehr