Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kurzübersicht in Abc-Form

Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Computer-Hardware materielles (bewegliches) WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1 für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, daher IAB-fähig. Computer-Software immaterielles WG, s BMF v 26.02.2021, FR 2021, 339 Tz 1, für Wj, die nach dem 31.12.2020 enden, dh nicht IAB-fähig. Für davorliegende Wj Ausnahme aber für sog Trivialsoftware (= beweglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG wurde im Zuge des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ergänzend zur Entstrickungsnorm (§ 4 Abs 1 S 3 EStG) zur Sicherung des deutschen Besteuerungsanspruchs auf die stillen Reserven (ua) bei Überführung von WG in ausländische Betriebsstätten (s §§ 4, 5 Rn 244ff (Briesemeister)) unter gleichzeitiger Abmilderung der Sofortbesteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Förderung von Mietwohnungsneubau im Bereich der EU und gleichgestellter Staaten

Rn. 7 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Entwurf v 05.02.2016 (s Rn 2) hatte sich aus § 7b Abs 4 EStG-E ergeben, dass dort nur bestimmte inländische Gebiete gefördert werden. Der Gesetzgeber hat nun diese Problematik gesehen (s zB auch § 7 Abs 5 EStG; s § 7 Rn 425 (Handzik), s auch die Gesetzesbegründung in BR-Drucks 470/18, 9). Fördergebiet sind nunmehr in einem EU-Mitgliedstaat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schädliche Ereignisse

ba) Veräußerung/Entnahme, Verlagerung in Nicht-EU-/EWR-Ausland, verdeckte Einlage in KapGes (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG) Rn. 76 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußerung von WG: Der Ausgleichsposten ist (korrespondierend mit Art 4 Abs 4 Buchst a ATAD) aufzulösen bei Veräußerung eines WG. Mit einer (unbedingten) Veräußerung wird ein (echter) Realisationstatbestand ausgelöst. Mit ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Jahr der Hinzurechnung

Rn. 158 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Hinzurechnung, wenn sie gewählt wird, muss zwingend im Jahr der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG erfolgen, also im Investitionsjahr und nicht davor oder danach.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit § 45c EStG ergänzt der Gesetzgeber das Instrumentarium der FinVerw zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Wertpapiergeschäften um zusätzliche Meldepflichten (Hörster, NWB 2021, 1586 [1592]). Diese sollen sowohl einer erhöhten Transparenz hinsichtlich einbehaltener und abgeführter KapSt dienen als auch auffällige Entwicklungen bei W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. HK und AK, Zuschüsse

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 7i EStG sind begünstigt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen durch das JStG 2020

Rn. 5 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber nahm durch Art 1 Nr 4 JStG 2020 (v 28.12.2020, BGBl I 2020, 3095) erhebliche Änderungen an § 7g EStG vor (s Weiss, BB 2020, 1963):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Antragserfordernis: Ein Ausgleichsposten kann nur gebildet werden, wenn der unbeschränkt oder beschränkt StPfl bzw Vertretungsberechtigte einen Antrag stellt. § 4g EStG beinhaltet damit ein Wahlrecht. Aus dem Antragswahlrecht resultieren Möglichkeiten zur Steuerplanung insb in Verlustsituationen. Hier kann zur Ergebnissteuerung ein Verzicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 3; Reddig,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die begünstigte Maßnahme wird im Bereich des PV durchgeführt

Rn. 31 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Soweit der StPfl die begünstigte Investition im PV durchführt (Überschusseinkünfte, hier: Einkünfte aus VuV, § 21 EStG; s dazu § 37 Abs 3 S 10 EStG), ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Sonderabschreibung durchzuführen (Wahlrecht, glA BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 65; Morawitz, DStR 2019, 1545; Karrenbrock/Keiper, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Restwertabschreibung

Rn. 246 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Ablauf des fünfjährigen Sonderabschreibungszeitraums (§ 7g Abs 5 EStG) berechnet sich die nunmehr allein mögliche lineare AfA nach der Formel "Restwert geteilt durch Restnutzungsdauer", § 7a Abs 9 EStG (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 75, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 92). Es entscheidet der Restwert am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Umfang der Rückgängigmachung

Rn. 201 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Während bei § 7g Abs 3 EStG von einer Rückgängigmachung "soweit" die Rede ist, ist die § 7g Abs 4 EStG keine teilweise, sondern nur eine vollständige Rückgängigmachung vorgesehen, wenn gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69ff) Nutzungsumfangsregelung verstoßen wird. Das bedeutet aber nicht, dass § 7g Abs 4 EStG eine Gesamtaufrollung der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert für bilanzierende LuF (im Fall Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG galt § 7g Abs 1 S 2 Buchst c EStG aF) durfte nicht TEUR 125 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert von genau TEUR 125 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 112 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Rn. 113 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber spricht von der "Rückgängi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Anschaffungsfall

Rn. 57 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG unterscheidet – wie sonst auch üblich bei §§ 7ff EStG zwischen Anschaffung und Herstellung. Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 "Anschaffung" meint wie sonst auch, den Zeitpunkt des Abschlusses eines rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages oder gleichstehenden Rechtsakts (s § 7 Rn 347 Fn 2 (Handzik)). Rn. 59 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 114 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 EStG enthält 3 (alternative) Tatbestände, die zur Rückgängigmachung der Sonderabschreibung führen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte AfA nach § 7i EStG kommen nur in Betracht, wenn der StPfl durch eine Bescheinigung der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Landesbehörde nachweist (§ 7i Abs 2 S 1 EStG): das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7i Abs 1 EStG und die Erforderlichkeit der Aufwendungen (s BFH BFH/NV 1997, 468). Rn. 15a Stand: EL 155 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 63 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 79 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 EStG stellt weitere Voraussetzungen dafür auf, dass die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden darf. Es handelt sich dabei um folgende, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte AfA nach § 7h EStG kommen nur in Betracht, wenn der StPfl durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist (§ 7h Abs 2 S 1 EStG). Rn. 9a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese Bescheinigung ist somit eine materiellrechtliche Voraussetzung,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung der TEUR-200-Grenze

Rn. 151 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese 200 000-EUR-Grenze errechnet sich wie folgt nach der in § 7g Abs 1 S 4 EStG angegeben Formel: Rn. 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Übersicht über die begünstigten Maßnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenübermittlungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unterbleiben der Hinzurechnung

Rn. 160 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hat der StPfl zwar im späteren Jahr der Investition den innerbilanziellen Abzug von den AK nach § 7g Abs 2 S 2 EStG (aF) vorgenommen, aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs 2 S 1 EStG unterlassen, kann das FA den IAB im Jahr seines Abzugs rückgängig machen (§ 7g Abs 3 S 1ff EStG; BFH BStBl II 2020, 276). Hier lauert also eine erhebliche Stolp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Regelungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebseröffnung

Rn. 234 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei der Frage der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Wj der Betriebseröffnung ergibt sich daraus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fälligkeit der Jahresraten

Rn. 65 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die erste Jahresrate der gestreckten Entstrickungssteuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (§ 36 Abs 5 S 2 Hs 1 EStG). Die verbleibenden Jahresraten sind nach § 36 Abs 5 S 2 Hs 2 EStG idF ATADUmsG v 25.06.2021 jeweils erst am 31.07. der Folgejahre fällig (zuvor Fälligkeit jeweils bereits zum 31.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Sonderfall LuF?

Rn. 113 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für luf §-4-Abs-3-EStG-Rechner sollte es ausreichen (so erstaunlich großzügig BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 16; Krudewig, NWB 37/2013, 2946), wenn entweder der Gewinn nicht TEUR 100 überstieg oder der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert iHv TEUR 125 nicht überschritten wurde. Kritisch zu dieser eigentlich nicht mit dem Gesetzeswo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 226 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF § 13a Abs 6 EStG: Sonderabschreibung möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kaminski, Förderung des Mietwohnungsneubaus, StbG 2019, 487; Karrenbrock/Keiper, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, NWB 4/2020, 264; Karrenbrock/Keiper, Anmerkung zum BMF-Schreiben v 07.07.2020, IV C 3-S 2197/19/10009, zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gemäß § 7b EStG, NWB 29/2020, 2134; Becker/Müller/Riess, Stolpersteine und Rückabwicklungskonsequenzen bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konsequenzen für die entscheidenden Merkmale des Betriebs

Rn. 232 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem zeitlichen Anwendungsbereich folgt: Rn. 233 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es entscheiden dann auch unterschiedli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie etwa auch in § 7c Abs 4 EStG gibt es eine Härtefallregelung. Danach kann auf Antrag die FinBeh zur "Vermeidung unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten und verweist dazu auf § 150 Abs 8 AO.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Investitionsabsicht und Funktionsangabe entbehrlich

Rn. 47 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG aA idF UntStRefG 2008 verlangte kumulativ, dass der StPflmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Antragsfrist

Rn. 145 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Eine Antragsfrist sieht § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG nicht vor. ME ist der Antrag noch möglich, solange die Frist zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung (ESt, KSt) noch nicht abgelaufen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen IAB und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für den mit SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) eingeführten § 4g EStG wurde eine besondere Anwendungsregelung nicht getroffen, so dass die Norm erstmals ab VZ 2006 zusammen mit § 4 Abs 1 S 3 idF SEStEG anzuwenden war (§ 52 Abs 1 EStG aF; BGBl I 2005, 3682). Im Zuge des JStG 2010 v 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde eine rückwirkende A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Was ist rückgängig zu machen?

Rn. 199 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 Hs 2 EStG regelt, was rückgängig zu machen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzungen der Hinzurechnung

Rn. 156 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses (gewinnerhöhende) Hinzurechnungswahlrecht ist doppelt begrenzt: § 7g Abs 2 S 1 Hs 1 EStG: maximal 40/50 % (s Rn 5) der AK/HK (inkl nachträgliche AK/HK, s BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 28). § 7g Abs 2 S 1 Hs 2 EStG: Hinzurechnung darf nicht höher sein als Summe nach Abs 1 und noch nicht nach Abs 2–4 hinzugerechnete oder rückgän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Pkw

Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 44; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt BFH III R 62/19, FR 2021, 547 (mit Anm Wendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu – die allerdings wohl kaum vorhanden sein werden (so Ku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Handelsrecht und Steuerrecht

a) Steuerbilanz Rn. 218 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 5ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB. Rn. 219 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Europarecht

Rn. 67 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur Europarechtswidrigkeit der Beschränkung des Nutzungsorts auf eine inländische Betriebsstätte s Rn 26–29.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderfälle

ca) Pkw Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 44; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt BFH III R 62/19, FR 2021, 547 (mit Anm Wendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu – die allerdings wohl kaum vorhanden sein werden...mehr