Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die sich ergebenden nachteiligen Folgen abmildern sowie die Konjunktur stärken sollen. Schon mit dem Schreiben des BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 wurde die Möglichkeit gesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 29 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren ist grundsätzlich nur anzuwenden bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerschaften, die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Abs 1 S 1 EStG) und die iRd Ehegattenbesteuerung/Besteuerung der Lebenspartnerschaften die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wählen. Bei Alleinerziehenden kommt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39c EStG trifft vor allem Regelungen für den Fall, dass der ArbG die ELStAM seines ArbN nicht abrufen kann. In diesen Fällen, in denen der ArbG also nicht über die für einen korrekten LSt-Abzug notwendigen elektronischen Informationen seines ArbN verfügt – wie etwa die Steuerklasse, ggf den Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, ein KiSt-M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere Beschränkungen des Verlustabzugs

Rn. 28 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2a Abs 1 S 1 EStG für ausländische Verluste und § 15a EStG iVm §§ 13 Abs 7, 18 Abs 4 S 2 u 21 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Beteiligungsverluste bei beschränkter Haftung bestimmen, dass Einkünfte weder mit Einkünften anderer Art verrechnet noch nach § 10d abgezogen werden dürfen. Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs 2 EStG greift im Rahmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Während § 110 EStG die pauschale Herabsetzung des Gesamtbetrages der Einkünfte 2019 für Zwecke der Bemessung der Vorauszahlungen für 2019 betrifft, hat die Regelung des § 111 EStG einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag für 2020 zum Gegenstand. Auch dieser pauschal ermittelte Verlustrücktrag wird nach § 111 Abs 1 S 1 EStG iHv 30 % des Gesa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 49 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis zum VZ 2012 ist ein Ausschlusstatbestand zum Sondersplitting nach § 32a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG in § 32a Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG aF enthalten gewesen. Danach gilt bis VZ 2012 das Sondersplitting nicht, wenn eine Ehe/Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst worden ist und die Ehegatten/Lebenspartner der neuen Ehe/Lebenspartnerschaft die besond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39a EStG regelt das sog LSt-Ermäßigungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem ArbN zu ermöglichen, die durch den LSt-Abzug zu leistenden Vorauszahlungen bereits möglichst der voraussichtlichen Jahres-LSt anzupassen, sodass aus Sicht des ArbN keine ESt-Veranlagung notwendig ist bzw diese nicht zu einer hohen Erstattung oder Nachzahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39e Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 8.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug im Verfahren der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale; H 39e LStH 2021; Ferner s Schrifttum § 39 vor Rn 1. I. Allgemeines A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e EStG beschreibt das Verfahren zur Bildung und Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Schrifttum: Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39b Durchführung des Lohnsteuerabzugs für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 16.11.2013, BStBl I 2013, 1532 (Vorsorgepauschale im LSt-Abzugsverfahren); BMF vom 22.04.2018, BStBl I 2018, 643 (Schreiben betr. steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen); BMF vom 08.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug im Verfahren der ELStAM); OFD Nordrhein-Westfale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verwitwete Personen

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verwitwet ist, wessen gültige Ehe (s § 26 Rn 31 (Schneider)) oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch Tod des Ehegatten/Lebenspartners aufgelöst worden ist. Vgl zur Todeserklärung eines verschollenen (vermissten) Ehegatten s § 26 Rn 34 (Schneider). Die Verwitweteneigenschaft iSd § 32a Abs 6 Nr 1 EStG ist eine reine Frage des Familienstand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürupverträge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Lindberg in Frotscher, § 111 EStG Rz 4 (07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Prüfungsfelder

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50b EStG sind die FinBeh berechtigt, in Zusammenhang mit den von der Norm angesprochenen Sachverhalten die "Verhältnisse" zu prüfen, die von "Bedeutung sind" oder "der Aufklärung bedürfen". Art und Umfang dieser Sachbereiche und damit der maßgeblichen Prüfungsfelder sind gegenüber denen einer Außenprüfung iSd § 193ff AO eingeschränkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Soweit für die Besteuerung der beschränkt StPfl Einkünfte zu ermitteln sind und nicht wie beim (abgeltenden) Quellensteuerabzug grds an die Einnahmen angeknüpft wird, gelten die allg Vorschriften: Anwendung des objektiven Nettoprinzips und Abstellen auf die Veranlassung von BA und WK. Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Aufwendungen müssen ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e EStG beschreibt das Verfahren zur Bildung und Anwendung der ELStAM. Die Vorschrift baut durch die Abschaffung der Papier-LSt-Karten (§ 39 EStG aF) und Einführung der ELStAM (§ 39e EStG) die elektronische Kommunikation zwischen ArbG und Steuerbehörden weiter aus. Die Norm dient vor allem der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In welchem Umfang § 32a EStG auf StPfl anzuwenden ist, hängt von der StPfl der betreffenden Person ab. Diese hat insb Auswirkungen auf die Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs 1 EStG) bzw Splittingtarifs (§ 32a Abs 5 EStG). Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Pauschal ohne Nachweis mindert ein Betrag von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des VZ 2019 ohne weiteren Nachweis als vorläufiger Verlustrücktrag des Jahres 2020 die Steuerfestsetzung für den VZ 2019, wobei die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des § 19 EStG unberücksichtigt bleiben, § 111 Abs 1 S 1 u 2 EStG. Mit Nachweis dem Grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälle der Antragsveranlagung

Rn. 73 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Während die Amtsveranlagungstatbestände ein Unterschreiten der Jahressteuerschuld verhindern sollen, wird über die Antragsveranlagung Steuerübererhebungen entgegengewirkt. Aufgrund des § 46 Abs 2 Nr 8, 9 EStG, der eine Veranlagung auf Antrag immer zulässt, wenn der ArbN nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG zu veranla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck und Bedeutung der Norm

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ESt ist nach § 2 Abs 7 S 1 EStG eine Jahressteuer. Einkommensermittlungszeitraum ist gemäß § 2 Abs 7 S 2 EStG das Kj. Nach § 10d EStG ist es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zulässig, in einem VZ angefallene Verluste, die iRd Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können, mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aufgrund der Änderungen durch das Korb-II-G entfällt das Erfordernis der Verlustfeststellung getrennt nach Einkunftsarten und ist demzufolge ab VZ 2004 in § 10d Abs 4 EStG aufgehoben. Die Feststellung erfolgt ab VZ 2004 daher grds nicht mehr getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Norm auf das LSt-Abzugsverfahren durch den ArbG nach §§ 38–42g EStG, während für ein etwaiges späteres Veranlagungsverfahren des ArbN für ESt-Zwecke die Freibeträge keinerlei Bindungswirkung entfalten (BFH, BStBl II 1979, 650; 1985, 500; BFH/NV 2011, 802; Jungblut in Lademann, § 39a EStG Rz 4 aE (Okt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschnitt XI unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet sein soll. Dies ergibt sich aus § 90 Abs 1 u 3 EStG, in denen der Gesetzgeber darlegt, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des Zulage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG ist vor allem im Zusammenhang mit § 39e EStG zu sehen. Während in § 39 EStG vor allem die Ausstellung und die Berichtigung in Sonderfällen sowie der Schutz der LSt-Abzugsmerkmale geregelt ist, wird in § 39e EStG vor allem das technische Verfahren zur automatisierten Erstellung von LSt-Abzugsmerkmalen durch das BZSt angesprochen. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Norm auf das LSt-Abzugsverfahren durch den ArbG, während in einem etwaigen späteren Veranlagungsverfahren des ArbN dessen tatsächliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind (s Thürmer in Blümich, § 39c EStG Rz 10 (Juni 2018); Hummel in K/S/M, § 39c EStG Rz A 3 (September 2017)). In persönlicher Hinsich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Allg zur Besteuerung beschränkt StPfl

Rn. 7 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Steuerbarkeit der jeweiligen Einkünfte ergibt sich aus den vorrangigen Einzelbestimmungen des § 49 EStG . Die Ausübung des Besteuerungsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland kann bspw durch völkerrechtliche Regelungen wie DBA eingeschränkt sein. Rn. 8 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das EStG sieht für die Besteuerung beschränkt StPfl unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbehaltung

Rn. 58 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Steuerentstehungszeitpunkt (s Rn 57) hat der Vergütungsschuldner nach § 50a Abs 5 S 2 EStG den Steuerabzug für Rechnung des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners) vorzunehmen. Der Vergütungsschuldner muss somit bereits im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütung diese entsprechend kürzen. Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Vergütungsschuldner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mit dem Jahressteuergesetz 2008 – JStG 2008 – v 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) in das EStG eingefügt worden und seitdem mittlerweile 12-mal geändert worden. Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – Steuerumgehu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Härteausgleich bei tarifbegünstigten Einkünften

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Enthalten die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, Einkünfte iSd §§ 34, 34b, 34c u 35 EStG und Einkünfte, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, so ist für die Ermittlung der ESt der Ausgleichsbetrag nach § 46 Abs 3 EStG, § 70 EStDV zunächst von den übrigen Einkünften, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, danach in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustrücktrag ab VZ 2004

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verluste, die im laufenden VZ nicht nach § 2 Abs 1 u 2 EStG ausgeglichen werden konnten, können ab VZ 2004 – abgesehen von den Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen (§ 2b, § 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 7, § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 3 S 8, § 22 Nr 3 S 4 EStG; auch s Rn 27f) – wieder unabhängig von der jeweiligen Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Politische und verfassungsrechtliche Anforderungen

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 32a EStG bestimmt den auf die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE iSd § 2 Abs 5 EStG) anzuwendenden ESt-Tarif, dh den Steuersatz, nach dem die tarifliche ESt zu berechnen ist. Soweit nicht Sonderregelungen Anwendung finden (§§ 31, 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c u 34d, 34e, 34 f, 34g, 35 EStG), ist die nach der Tarifvorschrift berechnete ESt die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Ansatz einer den VZ überschreitenden Durchschnittsbesteuerung war bereits im ersten ReichssteuerG von 1920 in Form einer dreijährigen Durchschnittsbesteuerung zu finden und wurde im EStG 1929 als Verlustabzug ausgestaltet. Nachdem die Verlustabzugsmöglichkeit 1934 abgeschafft wurde, ist sie 1938 wieder eingeführt worden. Nachfolgend soll ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung durch das StÄndG 1992

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbestände (bis Kj 1995: § 46 Abs 1 u 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift wurde durch das KSt-ReformG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) in das EStG eingefügt. Das HBeglG 1989 v 20.12.1988 (BGBl I 1989, 22 620) erweiterte das Prüfungsrecht auf die Fälle der Nichtvornahme des Steuerabzugs. Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) wurde die Norm ergänzt um das Recht auf die Prüfung der Verhäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. VZ 1990 bis VZ 1993

Rn. 8 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d EStG wurde durch das StRefG 1990 (BGBl I 1988, 1093) erheblich verändert. Die neue Fassung war erstmals für den VZ 1990 anzuwenden gemäß § 52 Abs 1 idF 1990. Zur Anwendung des § 10d EStG auf dem Gebiet der ehemaligen DDR s § 57 Abs 4 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitpunkt

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen FinBeh, ob und wann eine Prüfung nach § 50b EStG durchgeführt wird. Die Prüfung kann demnach bspw sowohl vor als auch nach der Veranlagung des StPfl erfolgen. Unterliegt der am Verfahren Beteiligte ohnehin der Außenprüfung, kann die Prüfung nach § 50b EStG mit der allg Außenprüfung verbunden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 83 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Durchführung des Härteausgleichs werden die estpfl Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zusammengerechnet und der so ermittelte Ausgleichsbetrag vom Einkommen abgezogen. Beispiel: Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG durchzuführen, weil im LSt-Verfahren des StPfl nach § 39a Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift betrifft lediglich das LSt-Abzugsverfahren, nicht hingegen das ESt-Veranlagungsverfahren, in deren Rahmen die für die Besteuerung tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde zu legen sind (Feldgen in Korn, § 39c EStG Rz 4 (Oktober 2017)). § 39c Abs 1 S 5 EStG wiederholt lediglich die in § 41c Abs 1 EStG (s § 41c Rn 3–14 (Stickan)) getr...mehr