Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einzelne Beteiligte

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Grundsätzlich ist der Gläubiger der KapErtr der Steuerschuldner; s § 44 Abs 1 S 1 EStG. Er ist deshalb steuerrechtlich zu bestimmen. Hierdurch kann es zu Abweichungen von dem Recht, auf dem die KapErtr beruhen, kommen. Dies gilt namentlich für eine abweichende Zurechnung bei Nießbrauch, Pfandrecht oder Abtretung oder in Fällen von Gesamthand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allgemeiner Art, die gemäß § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gemäß § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als SA bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bedeutung, weil Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Werbungskosten

Rn. 486 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für die Frage, welche Aufwendungen als WK anzuerkennen sind, gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl § 9 Abs 1 S 1 EStG). Danach zählen alle Aufwendungen zu den WK, die durch die Erzielung der Einnahmen iSd § 22 Nr 3 EStG veranlasst sind (vgl BFH BStBl II 1991, 300). Nimmt ein ArbN beispielsweise auf seiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gem Art 16 Abs 1 iVm Art 4 Nr 4 b ZollkodexAnpG trat die neue Fassung des § 3c Abs 2 S 2–6 EStG mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 30.12.2014 in Kraft (BGBl I 2014, 2417). § 52 Abs 5 S 2 EStG ordnet an, dass die neue Fassung des § 3c Abs 2 EStG erstmals für Wj anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Für Wj, die vom Kj abwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Leistung

Rn. 413 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Was Leistungen iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG sind, ist im Gesetz nicht näher definiert. Nach früherer st Rspr des BFH fiel darunter "jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgelts willen erbracht wird" (vgl BFH BStBl II 2001, 391; GrS BFH 1/64, BStBl III 1964, 500). Mit Urteil BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 4 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip resultiert aus dem objektiven Nettoprinzip als Subprinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips. IRd verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) hat sich der Steuergesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Steuerbarer Anteil am Jahresertrag der Rente

Rn. 116 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 2 EStG ist Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Jahresbetrag der Rente. Dieser ergibt sich aus der Summe der im Kj zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerfreie Zuschüsse zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (vgl FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbeziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Veräußerungszeitrenten

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zeitrenten können auch als Gegenleistung für die Veräußerung von WG vereinbart werden (sog Veräußerungszeitrenten, vgl BFH BStBl II 1996, 676; 2002, 650). In diesen Fällen sind die Grundsätze über wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung anzuwenden. Dies bedeutet, dass die wiederkehrenden Leistungen grds in einen Tilgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 551 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nachdem das BVerfG im sog Diätenurteil (BVerfG v 05.11.1975, 2 BvR 193/74, DB 1975, 2267) die frühere Steuerfreistellung der Abgeordnetenbezüge aufgrund geänderten Verständnisses der Abgeordnetentätigkeit – Entwicklung vom Ehrenamt zur Hauptbeschäftigung und Vollalimentation aus der Staatskasse (vgl BT-Drucks 7/5531, 9) – wegen Verstoßes ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückzahlung steuerfreier Einnahmen

Rn. 53 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für Ausgaben, mit denen steuerfreie Einnahmen zurückerstattet werden, gilt das Abzugsverbot in Höhe der steuerfreien Einnahmen (zB Rückzahlung einer steuerfreien Abfindung; im Fall des BFH lag jedoch kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen vor, BFH v 27.05.1983, VI R 2/80, BeckRS 1983, 05 467). Werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbf) Feststellungslast

Rn. 144 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Hinsichtlich der Feststellungslast kann es als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, dass die Feststellungslast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung bei dem betroffenen StPfl liegt, sodass dieser dem Gericht seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungslauf darlegen muss sowie die einkommenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Korrektur formell bestandskräftiger Steuerbescheide

Rn. 24 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip kann nicht zur Korrektur eines formell bestandskräftigen ESt-Bescheids herangezogen werden. Wurden beispielsweise Bezüge im Rahmen eines Übergabevertrags gegen Versorgungsleistungen zu Unrecht gemäß § 22 Nr 1b EStG aF angesetzt, die iRd ESt-Veranlagung des Leistenden nicht zum SA-Abzug zugelassen werden, kann, falls k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einkünfte aus anderen Einkunftsarten

Rn. 605 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Beziehen Abgeordnete neben der Abgeordnetenentschädigung Einkünfte aus weiteren Tätigkeiten (zB als Freiberufler oder als Landwirt), unterliegen diese den allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung. Haben die Einnahmen Berührungspunkte zu verschiedenen Einkunftsarten, sind sie derjenigen Einkunftsart zuzuordnen, zu der sie nach Grund und Wesen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbi) Fazit

Rn. 169 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Obwohl die Rspr mittlerweile die Grundfragen (s Rn 132ff) einer möglichen Doppelbesteuerung – vor allem die Anwendung des Nominalwertprinzips auf der Beitrags- und Leistungsseite – für die Praxis geklärt hat, bleiben diverse Einzelfragen sowohl auf der Beitrags- als auch der Leistungsseite noch offen, die jedoch teilweise einzeln oder zumin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fälligkeit

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist die festgesetzte ESt höher als die anzurechnenden Beträge, so hat der StPfl den Rest innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids als Abschlusszahlung zu entrichten. Der § 36 EStG enthält mithin eine eigene Fälligkeitsregelung iSd § 220 Abs 1 AO. Aufgrund der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs 2 AO gilt ein schriftlicher VA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Erstattung von Ausgaben

Rn. 52 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als steuerfreie Einnahmen werden auch Ausgaben angesehen, die steuerfrei ersetzt werden (zB steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den ArbG nach § 3 Nr 16 EStG). Für Ausgaben, die durch steuerfreie Einnahmen ersetzt werden, ist das Abzugsverbot anwendbar, soweit die Belastung entfällt (zB Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligung bis zu 25 %

Rn. 83 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob bei einer Beteiligungshöhe bis zu 25 % das Teilabzugsverbot keine Anwendung findet oder ob die von der FinVerw festgelegten Grundsätze zur alten Rechtslage weiterhin zu beachten sind (BMF v 23.10.2013, BStBl I 2013, 1269). Nach überwiegender Ansicht ist von einer Weiteranwendung der Grundsätze der FinVerw auszugehen, sodass Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Berechnung des Ertragsanteils bei verlängerten Leibrenten

Rn. 211 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre des Mindestzeitraums weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfteermittlung, Zu- und Abflussprinzip

Rn. 411 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Leistungsentgelte sind grds im Jahr des Zuflusses anzusetzen (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Ein Zufluss liegt vor, sobald der Empfänger über das Entgelt verfügen kann oder darüber verfügt hat. Das bloße "Innehaben" eines Anspruchs auf Zahlung des Entgelts genügt diesen Anforderungen nicht. Ebenso wenig führt der bloße Erwerb eines solchen Anspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inanspruchnahme von Sicherheiten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG fallen hierunter alle Fallgestaltungen, bei denen der StPfl für ein von der Körperschaft aufgenommenes Darlehen eine Sicherheit leistet. Nach der Parallelregelung gemäß § 8b Abs 3 KStG zählen zu den Sicherheiten zB Bürgschaften, Garantien, "harte" Patronatserklärungen, Grundpfandrechte, Sicherungsübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzung zu Bezügen mit variabler Bemessungsgrundlage

Rn. 61 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leibrente kann dann nicht angenommen werden, wenn die Bezüge abhängig sind von einer variablen Bemessungsgrundlage, wie zB dem Gewinn oder dem Umsatz eines Unternehmens, was auch dann zu bejahen ist, wenn die Bezüge nach einem festen Prozentsatz oder einem bestimmten Verteilungsschlüssel bemessen werden (BFH BStBl III 1963, 592; 1964, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehung und Fälligkeit

Rn. 106 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Ausgleichsanspruch des StPfl entsteht, wie auch die Steuerschuld, mit Ablauf des VZ (BFH BStBl II 1996, 557; FG Münster EFG 2019, 1521 Rz 30; Schmieszek in Gosch, AO § 38 Rz 37 (Stand: April 2012)). Der Erstattungsanspruch umfasst alle in § 36 Abs 2 EStG genannten Anrechnungsbeträge. Rn. 107 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zu unterscheiden vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag)

Rn. 119 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (vgl FG BdW EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Änderungsklausel

Rn. 63 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Vereinbaren die Vertragsparteien eine Änderbarkeit der Rentenzahlungen entsprechend § 323 ZPO, ist dies regelmäßig ein Indiz für das Vorliegen einer in vollem Umfang steuerbaren dauernden Last (s Rn 76). Für eine steuerlich zu beachtende Änderungsklausel genügt der "Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO", weil dies so zu verstehen ist, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Versorgungsausgleich

Rn. 198 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel in der Person eines zum Versorgungsausgleich Verpflichteten erfüllt, kann die Person (Ehegatte oder Lebenspartner), auf die Anrechte gemäß § 10ff VersAusglG (BGBl I 2009, 700) übertragen werden (sog interne Teilung) oder zu deren Gunsten derartige Anrechte gemäß § 14ff VersAusgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Abführung der Steuerabzugsbeträge

Rn. 39 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ob und wann die einbehaltenen LSt-Abzugsbeträge an das FA abgeführt werden, ist im Allgemeinen ohne Bedeutung (BFH BStBl III 1961, 372; BStBl II 1982, 403; BFH/NV 1988, 566). Haftet der StPfl jedoch selbst für die Nichtabführung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge, so wird kein Anspruch auf Anrechnung vorliegen. Im LSt-Haftungsverfahren is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzung zu abgekürzten Leibrenten

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Zeitrente ist abzugrenzen von der abgekürzten Leibrente. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar ebenfalls zeitlich begrenzt. Darüber hinaus endet sie aber auch mit dem Tod des Bezugsberechtigten (vgl § 55 Abs 2 EStDV; BFH BFH/NV 2011, 1496 zu Erwerbsminderungsrente; BFH BStBl II 1986, 261). Zur Besteuerung abgekürzter Leibrenten, s Rn 76ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kein Antragserfordernis

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 36 Abs 2 EStG sieht die Anrechnung der entrichteten Vorauszahlungen und der erhobenen Steuerabzugsbeträge auf die ESt des Anteilseigners iRd Durchführung der Veranlagung von Amts wegen vor. Ein gesonderter Antrag des Anteilseigners ist nicht erforderlich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gleichmäßigkeit der Leistungen

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerrechtliche Begriff der Rente setzt fortlaufend gleich bleibende, dh betragsmäßig fest begrenzte Leistungen bzw Bezüge voraus (BFH BFH/NV 2010, 459; BStBl II 2006, 245; 1992, 78; 1980, 501). Außerdem sind die Leistungen periodisch, dh in gleichen zeitlichen Abständen zu erbringen (vgl BFH BStBl III 1967, 178). Unwesentliche Schwankun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Besteuerung auf europäischer Ebene

Rn. 583 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch die Besteuerung der den EU-Abgeordneten gezahlten Bezüge ist durch das Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Gemäß Art 12 Abs 1 EU-Abgeordnetenstatut unterliegt die Entschädigung der EU-Gemeinschaftssteuer unter den gleichen Bedingungen, wie sie auf der Grundlage von Art 13 des Protokolls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mittelbare Beteiligung durch eine KapGes

Rn. 80 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Abzugsbeschränkung ist auch auf Darlehensgeber anzuwenden, die nur mittelbar an der KapGes beteiligt sind. In Betracht kommt eine mittelbare Beteiligung über eine KapGes oder PersGes. Rn. 81 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einer mittelbaren Beteiligung durch eine KapGes ist erforderlich, dass der Darlehensgeber mit einer durchgerechneten Q...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlungsmodalitäten

Rn. 117 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen kann der StPfl auf Antrag die Steuer auf den "Aufgabegewinn" und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn in fünf gleichen Jahresraten entrichten, wobei die erste Jahresrate innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten ist. Die übrigen Rate...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verfahrensrechtliches/rückwirkende Korrektur

Rn. 410 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist zunächst zu Recht eine Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG angenommen worden und ist das Entgelt durch ein später eintretendes Ereignis rückwirkend einem nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang zuzuordnen, ist die ursprüngliche Veranlagung gemäß § 175 Abs 1 Nr 2 AO zu korrigieren und die ESt entsprechend niedriger festzusetzen (BFH BStBl II 1995,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bezüge nach dem EuAbgG

Rn. 580 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabgeordneten nach dem AbgG (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausgleich für entgangenes Erbe

Rn. 71 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dient eine zeitlich befristete Rente dem Zweck, einem weichenden Erben einen Ausgleich für sein entgangenes Erbe oder seinen Pflichtteilsanspruch zu verschaffen, ist die Rente ebenso vererblich wie nach dem Todesfall der Erbanteil oder der Pflichtteilsanspruch, an deren Stelle die Rente getreten ist. In einem solchen Fall ist die Rente als Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zwecke des KapSt-Abzugs

Rn. 6 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zweck des KapSt-Abzugs ist es, durch eine Erhebung bereits an der Quelle oder auf einer nachfolgenden Stufe vor Auszahlung der KapErtr an ihren Gläubiger die – meist später iR einer Veranlagung festzusetzende – ESt oder KSt zu sichern. Ähnlich wie bei der LSt wird gegenüber den Fällen eines reinen Veranlagungsverfahrens das Risiko vermieden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung im Erhebungsverfahren

Rn. 92 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anrechnung der Vorauszahlungen und der Steuerabzugsbeträge nach § 36 EStG erfolgt trotz äußerer Verbindung mit der Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid im Erhebungsverfahren mit deklaratorischer Wirkung (BFH BStBl II 2009, 842). Die Zusammenfassung der Festsetzung und der Anrechnung als selbstständige VA in einem Bescheid sind durch re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des beschränkt stp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abhängigkeit von ungewissen Umständen

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird die Höhe der Leistungen abhängig gemacht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder der Bedürftigkeit des Empfängers, handelt es sich ebenfalls nicht um Rentenleistungen, sondern um dauernde Lasten (BFH BStBl II 1986, 348; 1981, 263; BFH/NV 1988, 294), s Rn 76. Des Weiteren wurden voll steuerbare dauernde Lasten angenommen, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unschädliche Wertsicherungsklausel

Rn. 66 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Sicherung einer Rente durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel oder einer Währungsklausel (vgl H 22.3 EStH 2019 "Begriff der Leibrente"), dh die vertragliche Koppelung der Rente an eine bestimmte Bezugsgröße, ist für die Annahme einer Leibrente unschädlich (BFH BStBl II 2010, 24; 1997, 284; 1992, 499; BFH/NV 1986, 526; BMF v 11.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verzinsung, Säumniszuschläge

Rn. 103 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Verzinsung noch ausstehender Steuerbeträge kommt nur unter den in §§ 233aff AO normierten Voraussetzungen in Betracht; eine darüber hinausgehende allg Verzinsung wird bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vorgenommen. Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei nicht fristgerechter Steuerentrichtung zu dem nach § 36 Abs 4 S 1 EStG bezeichneten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erhöhung oder Herabsetzung von Leibrenten

Rn. 214 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird eine laufende Rente vertraglich erhöht, ist der Erhöhungsbetrag grds als eine weitere Rente zu beurteilen und dementsprechend ein neuer (wegen der kürzeren Laufzeit günstigerer) Ertragsanteil zu ermitteln. Unerheblich ist, ob die Erhöhung von vornherein oder erst während des Rentenbezugs vereinbart wird. Besteht allerdings ein zeitlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr