Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen

Ein Vergleichsbetrag, den eine Bank dem Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als Ersatz für Nutzungsvorteile leistet, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungsleistungen gezogen hat (Nutzungsersatz), unterliegt als Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Hess. FG v. 9.11.2022 – 9 K 562/20, EFG 2023, 1004, Rev. eingelegt, Az. de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Wandlung von Wertpapieren bei sonstigen Kapitalforderungen

Die Anschaffungskosten von – bei Fälligkeit einer sonstigen Kapitalforderung neben einer Barzahlung – gelieferten Wertpapieren entsprechen gem. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG auch dann dem Entgelt für den Erwerb der Kapitalforderung, wenn die erhaltene Barzahlung ein Vielfaches des Wertes der gelieferten Wertpapiere ausmacht. Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist auch dann, wenn die...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einkünfteerzielungsabsicht eines Bürgen

Für die Frage der Beurteilung des Vorliegens der Einkünfteerzielungsabsicht eines Bürgen ist auf den Zeitpunkt des Forderungsübergangs nach § 774 Abs. 1 S. 1 BGB (Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen) und nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages abzustellen. Im Streitfall führte der Ausfall der Darlehensforderung nicht zu Werbungskosten i.R.d....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine vGA bei sanierungsbedingter Abfindung einer Pensionszusage

Die Abfindung einer zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bestehenden Pensionszusage führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Abfindung dazu dient, eine (unmittelbar drohende) Zahlungsunfähigkeit der GmbH zu beseitigen. Im Streitfall war für die Entscheidung des FG u.a. maßgebend, dass die geleistete Abfindungszahlung nicht ...mehr

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Stillstand bei der Arbeitne... / 3. Arbeitnehmer-Sparzulage

§ 13 5. VermBG = zweite zentrale Norm: Neben § 2 5. VermBG bildet § 13 5. VermBG die zweite zentrale Norm des 5. VermBG, da in ihr die staatlichen Förderungen vermögenswirksamer Leistungen in bestimmten Fällen geregelt ist.[17] Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht gem. § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstän...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ebene der Personengesellschaft: Erzielt die vermögensverwaltende Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG, so ist auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft zunächst die Einkünfteermittlung vorzunehmen. Auf Ebene des Gesellschafters wird – soweit erforderlich – eine Umqualifikation nach Maßgabe des § 20 Abs. 8 EStG erfolgen, so da...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch Stiftungen können die Steuerbefreiung des § 8b KStG in Anspruch nehmen,[92] so dass auf die Ausführungen in Ziff. IV.3.a verwiesen werden kann. Soweit die Stiftung keinen Gewerbebetrieb unterhält, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung. Die Steuerbelastung beläuft sich bei vollständiger Freistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen unter Berücksichtigung der Schach...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelerfassung eines Dividendenbezugs in der ESt-Erklärung: § 173 AO

A war Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C-GmbH, an die er – unstreitig – im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück vermietete. Eine im Jahr 2017 von der C-GmbH gezahlte Dividende war in der ESt-Erklärung doppelt erfasst: Zum einen als Betriebseinnahme (i.R.d. Betriebsaufspaltung) in Anlage G, zum anderen als Dividende in der Anlage KAP. Streitig ist, ob eine Änd...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 1. Überblick

Die vermögensverwaltende Stiftung fällt nicht unter die Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG, so dass die Einkünfte der Stiftung nach den regulären Einkunftstatbeständen des EStG zu qualifizieren sind.[77] Damit kann die Stiftung z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen[78], Vermietung und Verpachtung[79] oder aus privaten Veräußerungsgeschäften[80] erzielen.[81]mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Gesellschaft folgt einer vollständigen Transparenz,[42] so dass die dahinterstehenden Gesellschafter die Einkünfte ihrem persönlichen Steuersatz zugrunde zu legen haben. Die Besteuerung im Grenzsteuersatz nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EStG beläuft sich damit maximal auf 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[43] Darau...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere im Familienverbund lassen sich Vermögensverwaltungs- und Holdingaktivitäten sinnvoll mit vermögensverwaltenden Gesellschaften umsetzen. Spezielle Fragestellungen: Dabei wird auch die Frage im Vordergrund stehen, ob die reine Vermögensverwaltung – etwa zur Inanspr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Behandlung im Privatvermögen

Ist die Beteiligung dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist mehrfach erheblich geändert und erweitert worden. Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde der Begriff des Spekulationsgeschäfts durch den der privaten Veräußerungsgeschäfte ersetzt. Zudem wurden die Fristen bei Grundstücksgeschäften von bisher 2 Jahren auf 10 Jahre, bei den übrigen Wirtschaftsgütern von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert. Durch G. v. 22.12.199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

a) Einnahmen Rz. 652 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören die Erträge des eingesetzten Kapitals als Früchte, nicht jedoch das Kapital selbst. Im Rahmen von Einkünften aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sind die Erträge diesen Einkunftsarten zuzurechnen, ebenso dann, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verp...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erträge aus Kapitallebensversicherungen

Rz. 667 Erträge aus Kapitallebensversicherungen unterliegen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 der Besteuerung (bis 2004: § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.). Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also sog. Neuverträge, gehören ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. und nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Atypisch/typisch stille Gesellschaft

Rz. 197 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören weiterhin auch Einkünfte unechter (atypischer) stiller Gesellschafter. Unechte stille Gesellschafter gelten deshalb als Mitunternehmer, weil sie nicht nur am Gesellschaftserfolg, sondern auch am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und am Geschäftswert, d.h. Firmenwert, beteiligt sind. Rz. 198 Hinweis Die Ei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einnahmen

Rz. 652 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören die Erträge des eingesetzten Kapitals als Früchte, nicht jedoch das Kapital selbst. Im Rahmen von Einkünften aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sind die Erträge diesen Einkunftsarten zuzurechnen, ebenso dann, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Wegzugbesteuerung/Erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzuges

Rz. 120 Bei einem Wohnsitzwechsel regelt § 6 AStG die sog. erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzugs. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Damit besteht ohne besondere Regelungen die Gefahr, dass ein Steuerpflichtiger vor Realisierung seiner stillen Reserven seinen Wohnsitz in ein anderes Land v...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Steuertatbestände der Kapitaleinkünfte auf private Kapitalerträge

Rz. 655 Erfasst werden die folgenden Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen unabhängig davon, ob die Erträge/Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert (zur Thesaurierung siehe Rdn 583 ff.) werden: Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, sonstige Kapitalerträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften sowie Anteilen an Kapitalgesellscha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Erhebungsformen

Rz. 111 Die Einkommensteuer wird durch Veranlagung als sog. Veranlagungssteuer festgesetzt bei: Teilweise wird die Einkommensteuer durch Steuerabz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Höhe der Abgeltungsteuer

Rz. 654 Sie beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und damit insgesamt 26,375 %. Ab dem VZ 2015 wird auch die Kirchensteuer automatisch (vorher nur auf Antrag) einbehalten, wobei die Kirchensteuerabzugsmerkmale erstmalig zwischen September und Oktober 2014 von der Beteiligungsgesellschaft oder Bank beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen waren. Im Fall der Kir...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Zeitliche Zurechnung der Einnahmen

Rz. 670 Es gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Danach gelten die Einnahmen als zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann (H 20.2, Zuflusszeitpunkt bei Gewinnausschüttung, EStH). Rz. 671 Hinweis Ausschüttungen an Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten in der Regel bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als zugeflossen (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Thesaurierte Gewinne bei Kapitalgesellschaften

Rz. 602 Bei den Kapitalgesellschaften hat die Gesellschafterversammlung einen Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen (u.a. § 29 GmbHG, § 174 AktG). Hinweis Die Ergebnisverwendungsbeschlüsse finden sich regelmäßig nicht in unterhaltsrechtlichen Akten, wenn Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorliegen. Der Auskunfts- und Beleganspruch muss sich daher zwingend auch auf die Ge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG

Rz. 657 Hierunter fallen Kapitalerträge zwischen nahestehenden Personen, Zahlungen von Kapitalgesellschaften, an denen der Anteilseigner mit mindestens 10 % beteiligt ist, Erträge aus Back to Back-Finanzierungen,[429] wenn Gläubiger überlassenes Kapital für Überschusseinkünfte einsetzt und zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Aufwendungen/Werbungskosten nach §§ 9a, 20 Abs. 9 EStG

Rz. 658 Der Abzug von Anschaffungskosten sowie unmittelbaren Veräußerungskosten erfolgt nur bei Veräußerungsgeschäften. Es gibt keinen Abzug tatsächlicher Werbungskosten.[430] Rz. 659 Hinweis Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und Abzugsfähigkeit müssen tatsächlich entstandene Werbungskosten wegen ihrer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung als Ausgaben gesondert vorg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Körperschaftsteuersysteme: Anrechnungsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer

Rz. 612 Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt das System der Abgeltungsteuer (siehe Rdn 6 ff.) auf der Anteilseignerebene. Die Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne (Veräußerungsgewinne) werden pauschal mit 25 % (zzgl. 5,5 % SolZ und ggf. KiSt) versteuert. Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 % auf 15 % gesenkt. Es handelt sich um eine Definitivbesteuerung ohne Anrechnung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr