Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.6 Auswirkung auf die Einkünfte bzw. das Einkommen

Rz. 201 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn das Einkommen vermindert worden ist. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 3 KStG, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern darf. Außerdem ergibt sich dies aus systematischen Überlegungen. Wenn die verdeckte Gewinnausschüttung dazu dient, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigk...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaften

Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, kann nach der älteren Rspr.[1] Liebhaberei vorliegen. Nach der neueren Rspr. kann die Kapitalgesellschaft jedoch keine "Liebhaberei" unterhalten, da sie keine Privatsphäre hat.[2] Für die Abgrenzung der Gesellschaftersphäre von d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.4 Rückabwicklung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

Rz. 300 Ist der Vermögensvorteil der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person geflossen, liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung im "Dreiecksverhältnis" vor, stellt sich die Frage, wie die Rückgewähr des Vorteils durch die nahestehende Person zu beurteilen ist. Ebenso wie bei einer Rückgewähr des Vorteils durch den Gesellschafter selbst kann die Rückgew...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Literatur: Knocks, Wpg 1979, 128; ders., Wpg 1980, 245; Mies, Wpg 1980, 443; Schloßmacher, DB 1999, 1573; Pel, DB 2004, 1065 Ein VVaG ist ein Verein, dessen Mitglieder sich zur gemeinsamen Deckung von (versicherten) Schäden zusammengeschlossen haben.[1] Die Mitgliedschaft im VVaG ist an das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses gebunden.[2] Der Aufwand zur Deckung der ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.1 Einkommen als Grundlage der Besteuerung der Körperschaft

Rz. 5 Die verdeckte Gewinnausschüttung wird in § 8 Abs. 3 KStG in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung der Körperschaft gestellt. Durch diesen Zusammenhang unterscheidet sich die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft von dem gleichen Institut auf der Ebene des Anteilseigners. Bei § 8 Abs. 3 KStG steht das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nahestehende Person

Literatur: Mahlow, DB 1997, 1640; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Söffing, DStZ 1999, 885; Schuhmann, GmbHR 2008, 1029; Winter, GmbHR 2010, 1073; Breier/Sejdija, GmbHR 2011, 291 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn der Begünstigte nicht unmittelbar der Gesellschafter ist, sondern eine ihm nahestehende Person. Die Vorteilsgewährung der Gesellschaft an eine de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.5 Rückabwicklung zur Korrektur von Irrtümern

Rz. 301 Keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine verdeckte Einlage liegt vor, wenn nicht das Gesellschaftsverhältnis maßgebend war, sondern eine fehlerhafte Rechtsansicht. Fehler, auch gravierende Fehler, können im Geschäftsverkehr unterlaufen und begründen, auch wenn sie gegenüber dem Gesellschafter vorkommen, keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung. Erbringt die Kap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umlaufvermögen

Veräußert die Gesellschaft ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens zu einem unangemessen niedrigen Preis an den Gesellschafter, liegt hierin eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung. Diese ist als verdeckte Gewinnausschüttung bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen. Bei dem Gesellschafter ist der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung als Einnahme aus K...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzberichtigung

Liegt ein "Buchungsfehler" vor, kann dieser richtig gestellt werden, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Ist der Vorgang dagegen absichtlich falsch dargestellt worden (z. B. Zahlung einer betrieblichen Einnahme auf das Privatkonto des Gesellschafters), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese kann nicht durch eine Bilanzberichtigung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 430 Im Einzelnen fallen unter Nr. 26 der Anlage 2 des UStG: Rz. 431mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter

Der Gesellschafter (Mitglied der Körperschaft) ist der Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung. Gesellschafter ist, wem die Beteiligung an der Gesellschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen oder aufgrund wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist. Er kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Er kann im Inland oder im Ausland ansäss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Privataufwendungen

Eine Vermögensminderung der Gesellschaft, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, liegt vor, wenn die Gesellschaft Aufwendungen trägt, die der Sache nach die Privatsphäre des Gesellschafters betreffen (Stichworte "Gesellschafterkosten" und "Repräsentationsaufwendungen"). Es fehlt dann eine betriebliche Veranlassung. Handelt es sich im Einzelfall um gemischte Aufwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.2 Korrekturen im Bereich des Anlagevermögens

Rz. 218 Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung, die mit Vorgängen im Bereich des Anlagevermögens zusammenhängt, sind 2 Fallgruppen denkbar. Die Gesellschaft kann ihr Vermögen dadurch mindern, dass sie dem Gesellschafter Anlagevermögen unter Wert verkauft (verhinderte Vermögensmehrung), oder indem sie von ihm Anlagegegenstände zu einem zu hohen Preis kauft (Vermögensminderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungskonto / 1.1 Im Namen und für Rechnung eines anderen: Fremdgeld als durchlaufender Posten

Einnahmen und Ausgaben, die beim Einnahmen-Überschuss-Rechner[1] im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, sind für diesen durchlaufende Posten, beeinflussen also seinen Gewinn nicht. Der BFH hat entschieden, dass veruntreute Fremdgelder auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Einkünfte aus selb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Steuersatzänderungen

Rz. 122 Bei den Erhöhungen des ermäßigten Steuersatzes sind bisher immer Übergangsregelungen für Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kfz, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen und im Verkehr mit Taxen und Mietwagenverkehr getroffen worden, um den Unternehmern die Abgrenzung ihrer Einnahmen nach den unterschiedlichen Steuersätzen zu erleichtern....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.6 Veräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen

Rz. 442 Die Übertragung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs muss an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgen. Die Unternehmereigenschaft bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 UStG; nicht von Bedeutung ist, ob der Erwerber ein Einzelunternehmen, eine Personengemeinschaft oder eine juristisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Leistungsaustausch bei Erbfolge

Rz. 306 Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Es liegt insoweit Gesamtrechtsnachfolge vor, der oder die Erben treten nach der Rechtsprechung des BFH sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ei...mehr

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Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 4 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG findet in dieser Form im maßgeblichen Unionsrecht keine Entsprechung [1], denn eine umfassende Begünstigung der urheberrechtlichen Leistungen ist im einschlägigen Unionsrecht nicht vorgesehen. Art. 98 MwStSystRL bestimmt (abgesehen von der mWv 6.4.2022 bestehenden Möglichkeit nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL zur Einführung eines super ermä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Strafmaß

Rz. 36 Für die Beurteilung der Straferwartung kommt es in erster Linie auf die Höhe der verkürzten Steuern an.[1] So liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerverkürzung in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Steuern i. H. v. mindestens 50.000 EUR hinterzogen hat[2], ohne dass es darauf ankommt, ob er eine Steuererstattung in dieser Höhe vom Fiskus erhalten hat, od...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

Leitsatz 1. Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. 2. Eine Passivierung erhaltener Zahlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3 Erzielung von Einnahmen

Rz. 8 Zweck der Geldleistungen muss die Erzielung von Einnahmen sein. Eine etwaige Zweckbindung des Steueraufkommens ist für den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO unschädlich.[1] Dabei lassen sich nach Zweck und Zielrichtung der Besteuerungsvorschriften die sog. Fiskalzwecknormen ("Finanzzwecksteuern"[2]) von den sog. Lenkungsnormen (Sozialzwecknormen) unterscheiden. Alleinige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.2 Sonderabgaben

Rz. 24 Keine Steuern sind die im Staatsrecht höchst umstrittenen sog. Sonderabgaben.[1] Anders als Steuern sind diese hinsichtlich ihrer Erhebung und Verwendung zweckgebunden und dienen nicht der Erzielung von Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1 AO. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern regelmäßig in einen Sonderfonds und ist "gruppennützig" zu verw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.1 Einnahmeerzielung als Nebenzweck (§ 3 Abs. 1 Halbs. 2)

Rz. 15 § 3 Abs. 1 Halbs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass der Fiskalzweck (d. h. die Erzielung von Einnahmen-) Nebenzweck sein kann. Das steht in Übereinstimmung mit der vom BVerfG seit jeher vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern auch durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss nehmen kann...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Windkraftanlage als Steuerstundungsmodell

Ein Steuerstundungsmodell i.S.d. § 15b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf einem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG beruhen. Nach Auffassung des FG Nürnberg ist es nicht von Bedeutung, ob die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen, die...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 2. Grundsätzliches zu Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets stellt einen geldwerten Vorteil dar. Einnahmen liegen vor, soweit die Freigrenze von 50 EUR/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) überschritten wird. Zahlt der Arbeitnehmer den zwischen Arbeitgeber und Verkehrsträger vereinbarten Preis (H 8.1 (1-4) LStH "Job-Ticket") oder einen höheren Preis, liegt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.2.3 Teleologische Auslegung

Rz. 141 Durch die teleologische Auslegung ist zu ermitteln, ob das bei der Auslegung des Wortlauts und der systematischen Auslegung gefundene Ergebnis dem Sinn und Zweck der Vorschrift entspricht. Maßgebend ist nicht der historische, ursprüngliche und subjektive Wille des historischen Gesetzgebers, sondern dessen objektivierter Wille.[1] Rz. 142 Die teleologische Auslegung is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 8 Aufkommensberechtigung bei steuerlichen Nebenleistungen (Abs. 5)

Rz. 86 Abs. 5 regelt die Aufkommensberechtigung für die in Abs. 4 aufgeführten steuerlichen Nebenleistungen. § 3 Abs. 5 S. 4 AO wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] angepasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit. Wird die GmbH-Beteili...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.4 Ausschüttungen bei optierenden Personengesellschaften

Die Option einer Personengesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung hat auch Auswirkung auf die Besteuerung beim Gesellschafter. Durch den Wegfall der transparenten Besteuerung müssen Gewinnanteile erst besteuert werden, wenn sie "ausgeschüttet" werden.[1] Beim Gesellschafter führen daher insbesondere durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 5 Besteuerungszusammenhang bei Gewinnausschüttungen

Bei Gewinnausschüttungen tritt eine gewisse Koppelung der Besteuerung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene ein. Die Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen wird nur zugelassen, soweit die Gewinnausschüttung auf der Ebene der leistenden Gesellschaft dem Einkommen hinzugerechnet wurde.[1] Korrespondierend ist die Einschränkung bei der Freistellung im Körperschaftsteue...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.4 Eignung zur Steuerverkürzung oder zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils

Rz. 14 Die Tathandlung muss in objektiver Hinsicht geeignet sein, steuerliche[1] Folgen in Form einer Steuerverkürzung[2] oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteils[3] hervorzurufen. Wie sich aus dem Wortlaut ("Möglichkeit") ergibt, ist insoweit die abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung ausreichend.[4] Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr