Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.1 Gewerbeverlust

Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[1] Dabei wird der maßgebende Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums[2] bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR gekürzt, der sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gew...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.2 Einkommen des Organträgers

Handelsrechtlich wird die Gewinnabführung der Organgesellschaft beim Organträger als Betriebseinnahme gebucht, eine Verlustübernahme als Betriebsausgabe.[1] Deshalb beginnt die steuerliche Ermittlung des (eigenen) Einkommens des Organträgers mit dem vorläufigen Ergebnis vor Ergebnisübernahme von der Organgesellschaft bzw. der Jahresüberschuss muss entsprechend korrigiert werd...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / c) Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist der Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 4 bis 5 sowie 6 bis 7i EStG). (Andere) außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz sowie Hinzu- und Ab...mehr

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Arbeitskampf / 2.4 Streikrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Koalitionsfreiheit auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.[1] Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz mit einem Angestellten oder einem Beamten zu besetzen. Besetzt er eine Stelle mit einem Arbeitnehmer, so ist er an die Regeln de...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / 3. Fazit

Wieder einmal mehr zeigt sich, dass die gewollte Vereinfachung einer Regelung und das Weglassen exakter Begriffsdefinitionen im Gesetz Potential für Streit bieten. Dass die Auslegung des Wortlautes nicht offensichtlich ist, zeigt die unterschiedliche Auffassung der FG. Erstaunlich ist indes eher, dass sich die Justiz erst ca. 27 Jahre nach Einführung des IAB bzw. einer Gewin...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / d) Auffassung der Rechtsprechung

Im Widerspruch zum BMF v. 15.6.2022 sei nach Ansicht des FG Baden-Württembergs[18] unter "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG hingegen der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen finde daher ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung wird in § 4 Abs. 3 EStG geregelt.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.3 Aufwendungen, ersparte

Ersparte Aufwendungen sind keine Einnahmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.7 Einlagen

Einlagen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen sind keine Einnahmen.[1] Hinweis Einlagen in der Anlage EÜR erklären Entnahmen und Einlagen sind allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung auch im Rahmen der EÜR aufzuzeichnen und im Vordruck EÜR zu erklären.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.10 Entschädigung

Entschädigungen als Ersatz für entgangene Einnahmen sind nach § 24 Nr. 1a EStG als Betriebseinnahme zu erfassen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.21 Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag [1] kann auch von Einnahmen-Überschussrechnern in Anspruch genommen werden. Allerdings darf der Gewinn im Jahr der Inanspruchnahme nicht mehr als 200.000 EUR (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags) betragen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Betriebsausgaben

2.1 Allgemeines § 4 Abs. 4 EStG definiert die Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[1] Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.3 Anzahlungen

Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. Waren) geleistet werden, sind im Kalenderjahr der Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.2 Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind wie Anzahlungen grundsätzlich Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses, z. B. Honorarabschläge der Kassenärztlichen Vereinigungen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.14 Incentives

Diese Zuwendungen z. B. aus Verkaufswettbewerb, sind Betriebseinnahmen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Betriebseinnahmen

1.1 Allgemeines Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen.[1] Betriebseinnahmen sind somit insbesondere alle Erlöse aus Verkäufen oder Leistungen, wie z. B. Warenverkäufe, Verkäufe von Anlagevermögen, Provisions- und Zinseinnahmen. Als Betriebseinnahmen kommen ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.27 Tausch

Betriebseinnahme i. H. d. gemeinen Werts des erhaltenen Wirtschaftsguts bzw. Wert der Dienstleistung, im Zweifel der Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts (Vermutung der Gleichwertigkeit).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2 Betriebseinnahmen von A-Z

1.2.1 Abfindungen Erhaltene Abfindungen sind im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen, sofern sie durch den Betrieb veranlasst sind. Das gilt auch, wenn Betriebsausgaben (auch nicht abzugsfähige) von dritter Seite ersetzt werden. 1.2.2 Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen sind wie Anzahlungen grundsätzlich Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses, z. B. ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.4 Arbeitslohn

Arbeitslohn sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind Betriebsausgaben. Sie stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben dar.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.10 Betriebsübertragung, unentgeltlich

Wird ein Betrieb unentgeltlich durch Schenkung oder durch Erbfolge übertragen, sind die Wirtschaftsgüter mit den bisherigen Werten (des Rechtsvorgängers) fortzuführen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.18 Liebhaberei

Fehlt die Absicht, Einkünfte zu erzielen, sind weder positive noch negative Einkünfte steuerlich zu berücksichtigen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Allgemeines

Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen.[1] Betriebseinnahmen sind somit insbesondere alle Erlöse aus Verkäufen oder Leistungen, wie z. B. Warenverkäufe, Verkäufe von Anlagevermögen, Provisions- und Zinseinnahmen. Als Betriebseinnahmen kommen aber auch Zuflü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.8 Einnahmeverzicht

Der Einnahmeverzicht aus betrieblichen Gründen ist keine Einnahme. Der Verzicht aus privaten Gründen gilt als Betriebseinnahme und gleichzeitige Entnahme.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.24 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht abzugsfähig sind auch Aufwendungen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuernden Einnahmen sind nur zu 60 % zu berücksichtigen. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Betriebsgabe auszuweisen. Der nicht abzugsfähige...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.11 Fotovoltaikanlage

Mit steuerlicher Rückwirkung hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen.[1] Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung laut Markt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.6 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, z. B. verauslagte Gebühren und Kosten, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung: ABC der Betriebseinnahmen und -ausgaben

Zusammenfassung Überblick Die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung wird in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. 1 Betriebseinnahmen 1.1 Allgemeines Betriebseinnahmen sind alle Zu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.20 Incentives

Sie werden gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer zu belohnen und zu motivieren. Bei eigenen Arbeitnehmern sind die Kosten voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, es liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei Geschäftspartnern handelt es sich um Geschenke. Die anteiligen Aufwendungen für die Bewirtung sind nur zu 70 % abzugsfähig. Wird die Reise in sachlichem...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.5 Betreuer

Zu unterscheiden sind berufsmäßige und ehrenamtliche Betreuer. Bei mehr als 10 Vormundschaften liegt eine berufsmäßige Ausübung vor. Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen selbstständigen Einkünften. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese stellen Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar, die nach § 3 Nr. 26b EStG bis zu 3.000 EUR steuerfrei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.13 Honorare

Honorare, die ein Unternehmer durch Dritte einziehen lässt, z. B. privatärztliche Verrechnungsstelle, sind schon mit Eingang bei der Verrechnungsstelle zugeflossen. Honorare der Kassenärztlichen Vereinigungen sind erst bei tatsächlichem Zufluss zu erfassen.[1] Allerdings stellen diese wiederkehrende Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG dar.[2]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Betriebsausgaben von A – Z

2.2.1 Abnutzbares Anlagevermögen Dies ist als Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen. Wichtig Abzug kann nicht nachgeholt werden Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ES...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.38 Verlust von Privatvermögen

Der Verlust von Privatvermögen darf als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn der Anlass betrieblicher Natur war, z. B. Unfall mit Totalschaden mit einem Privat-Pkw auf einer betrieblichen Fahrt. Anzusetzen ist ein fiktiver Restwert (Anschaffungskosten ./. fiktiver AfA) abzüglich Zeitwert nach Unfall (Schrottwert).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.5 Arbeitszimmer

Kosten für häusliche Arbeitszimmer sind i. d. R. nur eingeschränkt abzugsfähig. Durch das JStG 2022 wurden die Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer umfassend geändert. Die Neuregelungen gelten ab 2023.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.9 Betriebserwerb, entgeltlich

Wird ein Betrieb oder eine Praxis im Ganzen erworben, ist der Kaufpreis auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen und abzuschreiben bzw. sofort abzugsfähig. Ein über den Gesamtwert der Einzelwirtschaftsgüter hinaus gezahlter Betrag ist als Geschäftswert zu behandeln.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.13 Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand ist sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Problematisch ist jedoch größerer Erhaltungsaufwand in zeitlicher Nähe zum Erwerb einer Immobilie (sog. anschaffungsnaher Aufwand). Dieser kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.22 Leasing

Leasingraten sind Betriebsausgaben bei Abfluss. Gleiches gilt für Leasingsonderzahlungen soweit der Vertrag eine Laufzeit von nicht mehr als 5 Jahren vorsieht.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.19 Nachträgliche Einkünfte

Positive wie negative Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.28 Reisenebenkosten

Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Reisegepäckversicherung, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, berufliche Telefonate, Parkplatzgebühren, Trinkgelder und kleinere Geschenke. Sofern kein Beleg vorliegt, können die Aufwendungen im Einzelfall durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Zahlungsempfänger

Betriebsausgaben und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.25 Schadensersatz

Schadenersatz ist eine Betriebseinnahme bei betrieblicher Veranlassung. Besonderheiten gelten bei Zerstörung von Betriebsvermögen während privater Nutzung (Entnahme in Höhe des Restbuchwerts, Betriebseinnahme, soweit Schadensersatz über den Restbuchwert hinausgeht).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.30 Schenkung, gewährte

Schenkungen aus privatem Anlass sind als Entnahme zu behandeln und wirken sich nicht als Betriebsausgabe aus. Erfolgt eine Übertragung jedoch aus betrieblichem Anlass, ist nach Art des übertragenen Wirtschaftsguts zu unterscheiden: Anlagevermögen: Betriebsausgaben in Höhe des Restwerts; geringwertige Wirtschaftsgüter, Umlaufvermögen: keine Erfassung als Betriebsausgaben, da di...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.31 Vorauszahlungen/Vorschüsse

Vorschüsse gelten auch als zugeflossen, wenn sie (teilweise) zurückzuzahlen sind.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.29 Umsatzsteuer

Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist bei der EÜR immer als Betriebseinnahme zu erfassen. Das trifft sowohl auf Zahlungen von Kunden zu (kein durchlaufender Posten) als auch für Umsatzsteuer-Rückzahlungen des Finanzamts.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.2 Anlageverzeichnis

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Forderungen und Rechte, Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzunehmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.1 Abfindungen

Erhaltene Abfindungen sind im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen, sofern sie durch den Betrieb veranlasst sind. Das gilt auch, wenn Betriebsausgaben (auch nicht abzugsfähige) von dritter Seite ersetzt werden.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.16 Geschäftswert

Die Nutzungsdauer ist gesetzlich auf 15 Jahre festgelegt.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.18 Gesetz- oder sittenwidrige Ausgaben

Auch solche Ausgaben sind steuerlich als Betriebsausgaben zu erfassen. Ausgenommen sind Bestechungsgelder nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG.[1]mehr