Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung des Erben zur Einwilligung gem. § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 225 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testame...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Einwilligungen

Rz. 184 Voraussetzung ist zunächst ein notariell zu beurkundender Antrag, der beim Familiengericht nach § 1750 BGB einzureichen ist. Die Erklärung der annahmewilligen Person hat höchstpersönlich zu erfolgen, so dass eine Bevollmächtigung nicht möglich ist. Der Antrag kann bis zum gerichtlichen Adoptionsausspruch jederzeit persönlich zurückgenommen werden. Die Gebühren für di...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vorrang des Gesellschaftsrechts

Rz. 150 Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer OHG,[120] unterliegen die Anordnungen des Erblassers sowohl dem Erbrecht als auch dem Gesellschaftsrecht. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts sind dabei gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen aber grundsätzlich vorrangig:[121]mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Erbrechtliche und allgemeine Auswirkungen der Adoption

Rz. 187 Durch die Minderjährigenadoption erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vgl. §§ 1754 ff. BGB. Das minderjährige Kind verliert somit sein Erbrecht gegenüber seinen Eltern. Nach § 1755 BGB erlischt nicht nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen Verwandten wie Eltern und Großeltern etc., sondern auch für die Abkömmlinge des Kindes. Nimmt all...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / III. Gang der Entscheidung mit bindender Patientenverfügung

Rz. 23 Nach festgestellter Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen (ggf. durch Hinzuziehung von Psychiatern/Psychologen) hat gem. § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB der Betreuer/Bevollmächtigte zu prüfen, ob die Festlegungen in einer vorhandenen Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Hierzu muss zunächst zwingend die Prüfung des behandelnden Arz...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / E. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht

Rz. 32 Eine Patientenverfügung sollte bestenfalls mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft sein. Denn die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass eine Person vorhanden ist, die der Patientenverfügung oder den Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen Geltung verschaffen kann. Ist ein Bevollmächtigter nicht bestimmt und steht die Person auch nicht unter Betreuung, ist ein g...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / G. Urkundengestaltung

Rz. 27 Eine § 20a BeurkG vergleichbare Vorschrift gibt es zum Testamentsregister nicht. Ein Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung ist daher nicht zwingend, aber sinnvoll. Die Registrierung ist insbesondere nicht von der Einwilligung des Erblassers abhängig. Ein genereller Hinweis auf die Bedeutung der Richtigkeit der Verwahrangaben und die Pflicht der Betei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verarbeitung der für die Durchführung des KiSt-Abzugs erhobenen Daten durch den KiSt-Abzugsverpflichteten (§ 51a Abs 2c S 8–10 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der KiSt-Abzugsverpflichtete darf die von ihm für die Durchführung des KiSt-Abzugs erhobenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verarbeiten (§ 51a Abs 2c S 8 EStG). Er hat weiterhin organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff auf diese Daten für andere Zwecke gesperrt ist ( § 51a Abs 2c S 9 EStG). Die betriebsinternen Systeme ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Bewegliche Gegenstände

Rz. 267 Können sich die Erben nicht einvernehmlich auf eine Verwertung des Nachlassgegenstands einigen, muss der Widerstand der sich widersetzenden Erben durch Klage überwunden werden. Die Klage ist entweder gerichtet auf Einwilligung in den Pfandverkauf oder auf Duldung der Pfandverwertung:mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / F. Registerabfragen/Auskünfte

Rz. 23 Das Register steht Gerichten und Notaren für Auskünfte zur Verfügung, § 78f Abs. 1 S. 1 BNotO. Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister darf nur beantragt werden, soweit sie zur Ermittlung erbfolgerelevanter Urkunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gerichte und Notare erforderlich ist, § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO. Auskünfte können zudem zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 4. Vorausgehende ärztliche Aufklärung und Beratung

Rz. 13 Das Gesetz sieht im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung keine Pflicht zur ärztlichen Beratung oder Aufklärung vor. In der Begründung zum Gesetzesentwurf des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme stets der ärztlichen Aufklärung bedarf, um wirksam zu sein, es sei denn, d...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / VI. Betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 49 Für die Vertretungshandlungen Einwilligung, Untersagung oder Einwilligungswiderruf zu einer ärztlichen Maßnahme bei fehlendem Einvernehmen Arzt/vertretendem Ehegatten benötigt der vertretende Ehegatte – ebenso wie ein Betreuer – zusätzlich nach § 1358 Abs. 6 BGB i.V.m. § 1829 BGB eine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Gleiches gilt – wie oben bereits erwähnt (Rdn 46...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / VII. Beendigung des Vertretungsrechts

Rz. 50 Das Ehegattennotvertretungsrecht ist in mehrfacher Hinsicht befristet. Das Notvertretungsrecht ist auf den Zeitraum des Bestehens der Erkrankung begrenzt. Ist der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig, tritt dieses außer Kraft. Sobald für den einwilligungsunfähigen Ehegatten aufgrund der konkreten, akuten Erkrankung ein Betreuer gerichtlich beste...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Einschaltung Dritter gemäß § 664 Abs. 1 BGB

Rz. 102 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[145] Einzelne Aufgaben zur selbstständigen Ausführung dürfen nur mit Einwilligung des Erblassers geschehen. Diese Einwilligung kann sich aus den Umständen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / III. Inhalt der Patientenverfügung

Rz. 16 Wenn aufgrund einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche und Vorstellungen des Betroffenen bei dessen Einwilligungsunfähigkeit durchgesetzt werden sollen, muss diese unmittelbare Bindungswirkung haben. Unmittelbare Bindungswirkung heißt, dass der Patientenverfügung konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Einverständnis des Mandanten

Rz. 12 Liegt eine Vertretung widerstreitender Interessen beim Einzelanwalt vor, kann sie nicht durch die Einwilligung des Mandanten beseitigt werden.[35] Dies ist nur unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 2 S. 2 BORA möglich.mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 2. Mutmaßlicher Wille

Rz. 25 Sind den Beteiligten auch keine Behandlungswünsche des Betroffenen bekannt, ist gem. § 1827 Abs. 2 BGB der mutmaßliche Wille zu ermitteln. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, wobei insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betroffenen zu berücksichtigen sin...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / d) Kostenrisiko

Rz. 328 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[410] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Einge...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 42 Verfügt entgegen der zwingenden Vorschrift des § 2040 BGB ein oder verfügen mehrere Miterben ohne Zustimmung aller Miterben, so ist die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[112] Wird die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgültig unwirksam. Der Verfügungsempfänger, auch ein Miterbe, ...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / III. Anfechtende Person

Rz. 30 Zur Erklärung der Anfechtung ist derjenige berechtigt, der die anzufechtende Erklärung – die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft – erklärt hat. Der gesetzliche Vertreter bedarf hierzu ggf. der Zustimmung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts. Die Zustimmungserfordernisse des Familien- bzw. Betreuungsgerichtes können wie folgt dargestellt werden:mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 3. Schriftform

Rz. 9 Eine Patientenverfügung i.S.d. § 1827 BGB bedarf stets der Schriftform. Davon zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten. Für diese ist die bisher in § 1904 Abs. 5 BGB ebenfalls zwingende Schriftform bei der Einwilligung bzw. Untersagung von Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB nunmehr in § 1820 Abs. 2 Nr. 1 BGB normiert. Rz. 1...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Einwilligungsfähigkeit

Rz. 7 Nach § 1827 Abs. 1 BGB ist die Einwilligungsfähigkeit, das heißt die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Verfügenden, zum Zeitpunkt der Errichtung zwingend. Auf die Testierfähigkeit gem. § 2229 BGB oder Geschäftsfähigkeit kommt es hierbei nicht an. Sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, kann der Arzt von der Einwilligungsfähigkeit des Patienten ausgehen. D...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Behandlungswünsche

Rz. 24 Hat der oben genannte Prüfungsablauf ergeben, dass keine oder keine zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation passende Patientenverfügung vorliegt, hat der Betreuer/Bevollmächtigte nach § 1827 Abs. 2 BGB die Behandlungswünsche festzustellen. Behandlungswünsche können etwa alle Äußerungen eines Betroffenen sein, die Festlegungen für eine konkrete Lebens- und Behan...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Objektiv lag kein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 121 Eine Maßnahme der Notverwaltung ist stets auch ein Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung.[320] Handelt der Miterbe im Rahmen einer vermeintlichen Notverwaltung, lag objektiv jedoch nicht die erforderliche Dringlichkeit vor bzw. war die Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses nicht erforderlich,[321] so ist zunächst zu prüfen, ob (wenigstens) die Voraussetzungen einer...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Kündigung und Einziehung von Grundpfandrechten

Rz. 33 § 2114 BGB normiert als Ausnahmevorschrift zu § 2113 BGB die Kündigung und Einziehung des Kapitals bei Grundpfandrechten. Zu diesen Verfügungen über ein Grundstücksrecht ist eine Zustimmung des Nacherben nicht erforderlich. Das Einziehungsrecht ist jedoch zum Schutz des Nacherben eingeschränkt. Es kann vom Vorerben nur so ausgeübt werden, dass das eingezogene Kapital ...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / I. Indikation

Rz. 21 Die wichtigste rechtliche Voraussetzung zur Durchführung jeder ärztlichen Maßnahme ist neben der Einwilligung des Patienten die Indikation, die anhand des Standes der Wissenschaft für den jeweiligen Patienten in seiner konkreten klinischen Situation beurteilt wird. Zu entscheiden ist hierbei, ob die infrage kommende Maßnahme aus ärztlicher Sicht einen Nutzen für den P...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / bb) Im Nachhinein

Rz. 103 Mitwirken bedeutet nicht ausschließlich ein Handeln oder eine Einwilligung (vorherige Zustimmung, § 183 S. 1 BGB) im Vorfeld der Verwaltungsmaßnahme. Handelt der Miterbe zunächst ohne einen Mehrheitsbeschluss, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Er läuft dann Gefahr, schlussendlich allein für die Maßnahme mit seinem Vermögen zu haften. Er kann jedoch gleichwohl ggf. ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Voraussetzungen

Rz. 35 Erforderlich ist die Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB), nacheinander und auch nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen. Rz. 36 Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf das Recht am Nachlassgegenstand einzuwir...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / IV. Umfang des Vertretungsrechts

Rz. 46 Die Vertretungsbefugnis gem. § 1358 BGB umfasst folgende Angelegenheiten der Gesundheitssorge:mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 2. Konkrete Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen in einer konkreten Behandlungssituation

Rz. 18 Bereits in seinem Beschl. v. 17.9.2014 [7] hat der BGH es als maßgeblich angesehen, dass die entsprechenden Anweisungen, welche zu einem Zeitpunkt erteilt wurden, als ein bestimmter ärztlicher Eingriff noch nicht unmittelbar bevorstand, auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zugeschnitten sind (sog. Kongruenz von Patientenverfügung und ärztlichem Eingriff). ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Beschlussfassung unter mehreren Angehörigen und gerichtliche Durchsetzung

Rz. 82 Sind mehrere Angehörige gleichen Grades (z.B. mehrere Kinder) vorhanden, so müssen grundsätzlich alle die Einwilligung zu den vorgesehenen Regelungen der Bestattung erteilen; es gibt keinen Mehrheitsbeschluss. Ist nur eines der Kinder nicht einverstanden, so verhindert dies die von den anderen beabsichtigte Verfügung. Die Ausübung des Totenfürsorgerechts setzt nämlich...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Eintrittsklausel

Rz. 215 Die Eintrittsklausel[180] bewirkt (anders als die Nachfolgeklauseln) keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Gesellschaftsanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesellschafters erf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Gegenstand der Pflicht

Rz. 13 Bei Notaren besteht die Registrierungspflicht nach Errichtung der entsprechenden erbfolgerelevanten Urkunde. Sie ist nicht verzichtbar, auch nicht durch die Beteiligten. Wer keine Registrierung im Testamentsregister wünscht, kann nur ein eigenhändiges Testament errichten, das nicht amtlich verwahrt wird. Eine Einwilligung des Betroffenen zur Registrierung ist nicht er...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Bestimmungen über die Vermögenssorge des geschenkten Vermögens

Rz. 159 Da die Zahl der Scheidungen in Deutschland stetig zu nimmt, besteht immer häufiger das Interesse von Schenkern, die Verwaltung von an Minderjährige verschenktem Vermögen durch ein bestimmtes Elternteil zu verhindern. Beispielseise, wenn Großeltern schon lebzeitig Teile ihres Vermögens auf ihren noch minderjährigen Enkel übertragen, möchten sie i.d.R. nicht, dass im F...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Erteilung von Vollmachten

Rz. 31 Auf der Grundlage von Vollmachten (§§ 164 ff. BGB) kann der Erblasser außerhalb erbrechtlicher letztwilliger Verfügungen Vorkehrungen für den Todesfall treffen. In der Praxis sollte der Rechtsberater dieses Gestaltungsmittel daher immer in Erwägung ziehen. Dabei kann der Umfang der Vollmacht ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Erteilung der Vollmacht durch den E...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.10 Übermittlung der Daten

Rz. 549 Elektronische Übermittlung der Daten Die erforderlichen Daten werden von den Versicherungsunternehmen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Steuerpflichtige muss in die elektronische Übertragung der Daten schriftlich einwilligen. Die Finanzverwaltung unterstellt die Einwilligung, wenn die entsprechenden Daten von der übermittelnden Stelle nach § 10 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Ausnahmen vom Arbeitszeitverbot nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

Rz. 18 Nr. 1 regelt die Bewilligung von Ausnahmen vom Verbot der Mehrarbeit und Nachtarbeit. Bei der Bewilligung von Ausnahmen nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 sind insbesondere die Beurteilung der Arbeitsbedingungen heranzuziehen und zu prüfen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss eine besondere Würdigung besonderer Arbeitsbedingungen enthalten. Es sind insbesondere ein ggf....mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 539 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr