Fachbeiträge & Kommentare zu Einzugsermächtigung

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.4 Praktische Auswirkungen

Grundsätzlich können die Verwalter die Jahresabrechnungen weiter so erstellen, wie sie dies bislang tun. Sie können insbesondere auch weiterhin unverändert die von ihnen verwendete Software zur Abrechnungserstellung nutzen. So jedenfalls die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge zuverlässig zu ermitteln sind, ist allein dies maßgeblich. Allein das Ergebn...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 3.4.1 Erhaltungsrücklage

Zunächst ist der Ist-Bestand der Erhaltungsrücklage (derzeit noch: "Instandhaltungsrücklage" oder "Instandhaltungsrückstellung") anzugeben. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers müssen insoweit keine weiteren Informationen gegeben werden, wie beispielsweise zu offenen Forderungen, also ausstehenden Beitragszahlungen auf die Rücklage, oder zu umgewidmeten Beiträgen zur Liqu...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.6.3 Jahresabrechnung

Verwalterwechsel Mit Blick auf die bislang ungeklärte Frage, welcher Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene Jahr bei einem Verwalterwechsel zum Jahreswechsel (Ausscheiden des Verwalters mit Ablauf des 31. Dezember – Amtsbeginn des Nachfolgeverwalters am 1. Januar) verpflichtet ist[1], sollte für eine entsprechende Klarstellung in der Gemeinschaftsor...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.3 Beschlusswirkung

Einforderung von Nachschüssen Sind die tatsächlich auf die einzelne Sondereigentumseinheit entfallenden Kosten höher, als nach Wirtschaftsplan kalkuliert, wirkt der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH[1] anspruchsbegründend hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrags, we...mehr

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Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 5.2.1 Grundsätze

In die Beschluss-Sammlung sind alle innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Beschlüsse handelt, die in einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung oder einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung oder im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG (das seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.1...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements i. d. R. durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3,19 Abs. 1,16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Flankierende Beschlüsse Wichtig sind insb...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.1 Anforderung des Hausgelds

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist es eine Aufgabe der Verwaltung, das durch Beschluss begründete Hausgeld anzufordern. Die Verwaltung schuldet alle notwendigen, geeigneten und erforderlichen außergerichtlichen Tätigkeiten zur Beitreibung des Hausgelds.[1] Hiermit sind Zahlungsaufforderungen und Mahnungen gemeint.[2] Einer weiteren Ermächtigung bedarf die Verwaltung nicht.[3] Be...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.2.2 Gemeinschaftsordnung

Häufig enthält bereits die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen, beispielsweise die Anordnung, dass das Hausgeld zum 10. Tag eines Monats fällig ist (häufig ist die Fälligkeit auch auf den 3. Werktag eines Kalendermonats festgelegt). Zur Frage, wie dieser Werktag zu berechnen ist, siehe Allgemeines Vertragsrecht (ZertVerwV), Kap. 4. Muste...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.3 Einzelbelastung von Wohnungseigentümern

Häufig wird Verwaltungsaufwand von einzelnen Wohnungseigentümern verursacht, sei es in Form von Mahnungen, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren oder dem Erfordernis einer vereinbarten Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG. Auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer eine verursacherbezogene Kostenbelastung beschließen. Insoweit können sie besc...mehr

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Dokumentation (ZertVerwV) / 2.2 Eigentümerstammdaten

WEG _______________________ Eigentümer: __________________mehr

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FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.3 Mietleasing

In der Buchhaltungspraxis kann auch das Leasing von Betriebs- und Geschäftsausstattungen auf der Agenda stehen. In diesem Fall ist zu überprüfen, ob der Leasinggegenstand in der eigenen Bilanz zu aktivieren oder dem Anlagevermögen des Leasinggebers zuzurechnen ist. Wichtig Unterschied "Operating Leasing" zu "Financial Leasing" Das Operating Leasing kommt in der Regel bei kurzf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich, FAQ-Liste

Überblick Der Bundesrat hat am 14. November 2022 in einer Sondersitzung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG abschließend beraten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember entlastet werden. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / IV. Vieleinreicher

Rz. 12 Für Antragsteller, die eine hohe Anzahl an Mahnanträgen einreichen, besteht die Möglichkeit der Optimierung des automatisierten Mahnverfahrens durch einen sog. Kennziffern-Antrag. Die Vergabe der Kennziffer ist kostenlos. Das Mahnverfahren wird durch die Verwendung einer Kennziffer erheblich beschleunigt, die Gerichtskosten werden durch Lastschrift eingezogen. Neben d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Bork, § 55 Abs. 2 InsO, § 108 Abs. 2 InsO und der allgemeine Zustimmungsvorbehalt, ZIP 1999, 781; ders., Der zu allen Rechtshandlungen ermächtigte "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter: ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1521; Buchalik/Kraus, Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Verfahren nach § 270...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 4.1 Allgemein

Soweit nicht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmt, beschließen die Wohnungseigentümer über die Entlastung des Verwalters im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Tipp Empfehlenswerter Versammlungsablauf Konkret sollte der Verwalter im Laufe der Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.1 Übersicht

Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgreich vollstrecken, benötigt sie Informationen über den Hausgeldschuldner. Außerdem ist aus Kostengründen zu klären, ob eine Zwangsvollstreckung zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die für diese Fragen notwendigen Informationen muss teilweise der Verwalter sammeln. Wichtig sind Informationen unte...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.6.3 Sondervergütung

Unter der Voraussetzung, dass im Verwaltervertrag die nicht von der Grundvergütung umfassten Tätigkeiten ausdrücklich und transparent beschrieben sind und ausdrücklich geregelt ist, dass sie nicht mit der Grundvergütung abgegolten sind, kann sich der Verwalter Sondervergütungen ausbedingen. Zu beachten ist allerdings stets, dass die Wohnungseigentümer noch eine Gesamtbelastu...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.6.1 Überblick

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 BGB handelt, hat der Verwalter Anspruch auf Vergütung. Auch ein Wohnungseigentümerverwalter hat Anspruch auf ein Verwalterhonorar.[1] Da das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter besteht, ist Schuldner der Vergütung allein die Ge...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 1 Pflichten der Wohnungseigentümer zum Hausgeldinkasso

Im Verwaltervertrag können ohne deren Mitwirkung in Bezug auf das Hausgeldinkasso keine Verpflichtungen zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer vorgesehen werden.[1] Solche Pflichten wären als Verpflichtungen zu Lasten Dritter nichtig.[2] Praxis-Beispiel Nichtigkeit Werden die Wohnungseigentümer im Verwaltervertrag verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen[3], ist dies...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 3.2 Flankierende Beschlüsse nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer die Kosten für einen besonderen Verwaltungsaufwand des gemeinschaftlichen Eigentums dem Veranlasser auferlegen. Zum besonderen Verwaltungsaufwand sind vor allem die Sondervergütungen des Verwalters zu zählen, die die Gemeinschaft dem Verwalter neben der Grundvergütung bereits versprochen hat, soweit ein Wohnungseigent...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 3.1 Mögliche Sondervergütungen

Einzug von Hausgeld Nach h. M. ist die Vereinbarung einer Sondervergütung für den Einzug von Hausgeld grundsätzlich nicht ordnungsmäßig.[1] Tatsächlich ist zu unterscheiden: Die "Sondervergütung" ist nach § 307 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 BGB nur dann unwirksam bzw. nicht ordnungsmäßig, wenn nicht im Einzelnen und hinreichend bestimmt geklärt ist, dass die Leistung nicht dem pausch...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.3 Bestimmung der Fälligkeit und Verfall- und Vorfälligkeitsklausel

Die Fälligkeit der Vorschüsse bestimmt sich nach § 271 Abs. 1 BGB. Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG einen anderen Zeitpunkt bestimmen.[1] In der Praxis wird von dieser Beschlusskompetenz in der Regel Gebrauch gemacht und – wenn die Fälligkeit nicht ohnehin vereinbart ist[2] – bestimmt, dass das Hausgeld in bestimmten Raten zu bestimmten Zeitpunkten fällig is...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.5 Beschlussmuster: Vorschüsse

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.4 Erfolglose Anforderung: Feststellung des Verzugs (Säumigkeit)

Bevor gegen einen säumigen Wohnungseigentümer nach einer erfolglosen Anforderung Schritte unternommen werden, muss der Verwalter sicher sein, dass das geschuldete Hausgeld nicht eingegangen ist. Ggf. hat der Schuldner – ist kein SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren vereinbart – eine Sammelüberweisung veranlasst, in der sich die Zahlung "versteckt".[1] Ggf. wählte der Wohnungseig...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 3.3 Wohnungseigentümer nennt Gründe

Nennt der säumige Wohnungseigentümer Gründe, ist diesen sorgfältig nachzugehen. Die Gründe können in der Praxis unterschiedlich sein und jeweils einen eigenen Weg des Einschreitens begründen. Insbesondere hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ist eine Hausgeldzahlung letztlich aus Versehen unterblieben und schießt der Verwalter mit "Kanonen auf Spatzen", kann er sich durch e...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 2.1.1 Gemeinschaftsordnung

Häufig enthält bereits die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen, wie beispielsweise das nachfolgende Muster, in dem das Hausgeld zum 10. Tag eines Monats fällig ist (häufig ist die Fälligkeit auch auf den 3. Werktag eines Kalendermonats festgelegt). Musterklausel in Gemeinschaftsordnung: Fälligkeit des Hausgeldes (...) § 3 Hausgeld Hausgeld ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 2.2 Sonderumlage

Ist das Gemeinschaftsvermögen nicht auskömmlich, ist eine Sonderumlage zu erheben. Musterbeschluss: Finanzierung einer Hausgeldklage über eine Sonderumlage TOP XX: Finanzierung des gerichtlichen Vorgehens gegen _______ über eine Sonderumlage Wohnungseigentümer _________ schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zurzeit ______ EUR Hausgeld. Für eine Klage ist voraussicht...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.4.2 Beschlussmuster: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse

Musterbeschluss: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse TOP XX: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse Es werden folgende Nachschüsse in Euro für das Jahr _____ beschlossen: Die Nachschüsse sind sofort fällig...mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / 3 Ausfalldeckungssonderumlage

Einer Zwischenfinanzierung ist in der Regel die Erhöhung der Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, des Gemeinschaftsvermögens, vorzuziehen. Dieses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ein Weg besteht darin, bereits die Vorschüsse höher zu prognostizieren.[1] Der übliche Weg besteht aber darin, über Vorschüsse auf eine Sonderumlage (Ausfalldeckungssonderumlage)...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.6 Vorschüsse auf eine Sonderumlage

Durch einen auch auf § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beruhenden Beschluss, Vorschüsse auf eine Sonderumlage zu verlangen, muss mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt werden, welchen Vorschuss ein Wohnungseigentümer schuldet.[1] Er muss die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig bestimmen. Inhalt Aus dem Beschluss müssen sich der U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.6 Hinderungsbeschluss gegen die Auskehrung von Guthaben

Die Wohnungseigentümer können gegen Bereicherungsansprüche ggf. einen "Hinderungsbeschluss" fassen.[1] Die Motive für einen solchen Beschluss können verschieden sein. Meistens werden nicht genügend Mittel vorhanden sein. Zur Hinderung ist z. B. vorstellbar, die Mittel unter Berücksichtigung des geltenden Umlageschlüssels[2] im Gemeinschaftsvermögen zu belassen, weil dieses no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 8.1 Hausgeldinkasso

Der Verwalter schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei pflichtwidriger Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Hausgeldinkasso gemäß §§ 280, 276, § 675, 611 BGB Schadensersatz[1] und ggf. Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Ggf. droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung.[2] Dem Umfang nach haftet der Verwalter für jeden auf seiner konkreten Pflichtverl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.6 Auskunftspflicht des Geldinstituts

Rz. 42 Nach Abs. 4 Satz 3 steht dem Rentenversicherungsträger ein Auskunftsanspruch über alle Personen zu, die auf das Konto des Verstorbenen Zugriff hatten oder Geldüberweisungen empfangen haben. Regelmäßig sind die Erben "neuer Kontoinhaber", weil ein Konto bei Tod des Kontoinhabers auf die Erben übergeht. Dadurch ergibt sich, dass die Geldinstitute neben den Empfängern un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.2 Kein Rückforderungsanspruch gegen das Geldinstitut bei anderweitiger Verfügung

Rz. 29 Für das Geldinstitut besteht nach Abs. 3 Satz 3 keine Verpflichtung zur Rücküberweisung einer zu Unrecht gezahlten Geldleistung, soweit über den entsprechenden Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt wurde. Ausnahmen bestehen, wenn die Rücküberweisung trotz der bereits vorgenommenen Verfügung aus einem noch bestehenden Guthaben erfolgen kann o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 118 Abs. 1 bis 3 (Auszahlung im Voraus) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) hat in Abs. 2 die Worte "für bis zu 12 Monate" durch die Worte "für einen angemessenen Zeitraum" ersetzt und Abs. 2a ab 1.7.1993 eing...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes. Dabei sind z. B. Renten, die nach dem 31.3.2004 (ohne unmittelbaren vorherigenm Rentenbezug) beginnen, jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig, für den sie gezahlt werden (sog. nachschüssige Zahlung). Fällt der letzte Tag eines Kalendermonats auf einen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Kleinbetragsregelungen im Erhebungsverfahren

Rz. 10 Die Kleinbetragsverordnung gilt nur für das Steuerfestsetzungsverfahren. Für das Erhebungsverfahren hat die Steuerverwaltung im Verwaltungswege folgende Kleinbetragsregelung getroffen[1]: Beträge von weniger als 3 EUR braucht der Stpfl. erst dann zu zahlen, wenn unter derselben Steuernummer Beträge von insgesamt mindestens 3 EUR fällig werden. Die unter derselben Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.2 Steuernummer

Zunächst muss die 10-stellige Steuernummer des Grundstücks angegeben werden. Es handelt sich hierbei um die Steuernummer, die im Rahmen der Einheitsbewertung vergeben wurde. Die Steuernummer ist auf dem Einheitswert-, Grundsteuermess- und Grundsteuerbescheid abgedruckt oder ergibt sich aus dem Verwendungszweck des Dauerauftrags bzw. des Lastschriftverfahrens zur Zahlung der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Einzugsermächtigung/Lastschriftmandat: Auswirkungen für Unternehmer

Einzugsermächtigungen können nur noch als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Das ergibt sich aus der Kundenvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Unternehmen müssen die sog. SEPA-Einzugsermächtigungen verwenden (siehe nachfolgendes Muster).mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.5 Besonderheit bei dem Finanzamt erteilter Einzugsermächtigung

Erteilt der Unternehmer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung, hat er keinen Einfluss darauf, wann das Finanzamt die "Umsatzsteuerzahllast" von seinem Konto abbucht. Darauf kommt es nach der Verfügung der OFD Rheinland vom 29.6.2009 [1] auch nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass das Finanzamt berechtigt ist, bis zum 10. Januar abzubuchen. Bei einer Lastschrifteinzugsermä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abflusszeitpunkt bei Einwurf der Banküberweisung in den Briefkasten der Bank

Die Architektin Lies ermittelt ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Die im Dezember bestellten und gelieferten Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer bezahlt Lies mithilfe des Online-Bankingprogramms ihrer Bank noch am 31.12. Das Konto weist die für den Ausgleich der Zahlung notwendige Deckung auf. Aufgrund des Jahresabschlusses führt die Bank die Überweisung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der...mehr