Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt seit 1. Januar 2015 als ausschließlicher  Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkassen.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält folgende Angaben des Versicherten:

  • Name und Anschrift
  • Krankenversicherungsnummer
  • Versicherungsstatus
  • Krankenkasse
  • Geburtsdatum und
  • Geschlecht
  • ein Lichtbild

Lichtbild der eGK: Besonderheiten

Für Kinder unter 15 Jahren und für schwer Pflegebedürftige wird die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgegeben. Die Krankenkassen sind berechtigt, die Bilder für die gesamte Versicherungszeit zu speichern.

eGK: Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen

Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einer Prozessortechnik ausgestattet, fälschungssicher und kann eine künftige umfangreiche und moderne Telematikinfrastruktur bedienen. Ziel ist es, beteiligte Institutionen und Akteure des deutschen Gesundheitswesens (z. B. Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen) miteinander zu vernetzen.

Medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte

Medizinische Daten können auf der elektronischen Gesundheitskarte künftig erst mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten gespeichert werden. Hierzu zählen z. B. Arzneimittelunverträglichkeiten, Vorerkrankungen aber auch Patientenverfügungen, Organspendeerklärungen, Arzneimittel- oder Impfdokumentationen. Diese Daten können im Notfall für mehr Sicherheit sorgen. Abgesichert werden sollen diese Daten durch die Eingabe einer PIN-Nummer vom Versicherten.