Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Inhalt der Inanspruchnahmeerklärung

2.3.1 Festlegung für 2 Jahre Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss angeben, ab welchem genauen Zeitpunkt er die Elternzeit begehrt. Lediglich der Vater, der ab dem Zeitpunkt der Entbindung Elternzeit wünscht, darf im Hinblick auf die einzuhaltende 7-wöchige Frist den voraussichtlichen Entbindungstermin, den er aber konkret benennen muss, angeben. Kommt das Kind früher, so kann ein Fall...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung längerer Freistellungen bei fortlaufendem Entgelt, breitet sich seit den 90er Jahren zunehmend aus. Dabei waren (und sind) insbesondere die "Perspektiven" eines früheren Übergangs in den Ruhestand sowie von Sabbaticals als längerer zusammenhängender "Auszeiten" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis für viele Arbeitneh...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Diese Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeitsl...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Leistungen bei Elternzeit mit Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 2)

Rz. 4 Leistet die Frau hingegen während der Elternzeit Teilzeitarbeit, entfällt während des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfristen das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeittätigkeit. Die Frau hat in dieser Situation Anspruch auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Allerdings werden die Mutterschaftsleistungen dann auss...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Leistungen bei Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 1)

Rz. 2 Nach § 22 Satz 1 besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn die Frau während des Beschäftigungsverbots oder der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch nimmt und das Beschäftigungsverhältnis deshalb ruht. Nach der gesetzlichen Regelung ist in diesem Fall nicht das Beschäftigungsverbot oder die Schutzfrist – sondern die Elternzeit – ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 22 Leistungen während der Elternzeit

1 Einführung Rz. 1 Fällt die Zeit eines Beschäftigungsverbots (§ 2 Abs. 3 MuSchG) oder der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) mit einer Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG zusammen, hängt die Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) davon ab, ob und in welchem Umfang die Frau während der Elternzeit einer Beschäftigung i. S. d. § 2 Abs. 2 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Fällt die Zeit eines Beschäftigungsverbots (§ 2 Abs. 3 MuSchG) oder der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) mit einer Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG zusammen, hängt die Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) davon ab, ob und in welchem Umfang die Frau während der Elternzeit einer Beschäftigung i. S. d. § 2 Abs. 2 MuSchG nachg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Überblick und Systematik

Rz. 4 § 20 will für die Dauer der dem Gesundheitsschutz dienenden Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung die im Arbeitsverhältnis stehenden Frauen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahren: Ihr Netto-Arbeitsverdienst soll sich durch die schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfälle nicht vermindern. Damit soll zugleich jeder Anreiz entfallen, dass die Frau entgegen den...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.3 Verlangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Eine stillende Frau muss den Freistellungsanspruch geltend machen – der Arbeitgeber weiß in der Regel ja gar nicht, ob und zu welchen Zeiten die Frau stillt. Dabei soll die Frau ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich – etwa während der Schutzfristen oder der Elternzeit – allgemein mitteilen, dass sie stillt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Es genügt jede formlose Erklärung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Mitteilungsobliegenheit der stillenden Frau (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 soll eine Frau ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie stillt. Diese Information dient der tatsächlichen Erfüllung der arbeitgeberseitigen Pflichten gegenüber Stillenden (etwa Verbot der Mehr- und Nachtarbeit (§§ 4 Abs. 1, 5 MuSchG), Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG), Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG))....mehr

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Ausbildung / 3.9.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVAöD genannten Bezüge, kann für den ...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

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Ausbildung / 3.9.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungsverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 4 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Elternzeit, Kürzungsmöglichkeit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 4 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt. Es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2.2 Fortgesetzte Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 15 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Zusammentreffen Schutzfrist und Elternzeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnen die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG für mehrere Arbeitnehmerinnen jeweils während einer laufenden Elternzeit. Im Übrigen ist die Ausgangssituation unterschiedlich: Arbeitnehmerin A: Sie beendet die laufende Elternzeit nicht. Arbeitnehmerin B: Sie beendet die laufende Elternzeit unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist. Arbeitnehmerin C: Si...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2 Beschäftigung während der Elternzeit

2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2024. Nach Ablau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich 3 Lebensjahren in Anspruch genommen w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 6 Elternzeit

Sachverhalt Eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerin (PGR 101, BGR 1111) befindet sich vom 1.2.2024-31.1.2025 in Elternzeit. Welche Auswirkung hat dies im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die Versicherung besteht für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei fort. Es ist das Ende der Entgeltzahlung zu melden, weil die Unterbrechung der entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.2 Elternzeit/berufliche Weiterbildung

Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.768 EUR/West bzw. 1.733 EUR/Ost; 2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 7 Mutterschaftsgeld und Elternzeit

Sachverhalt Eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerin (PGR 101, BGR 1111) bezieht Mutterschaftsgeld vom 13.5.-15.8.2024 und geht vom 16.8.2024 bis auf Weiteres in Elternzeit. Welche Auswirkung hat dies im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die Versicherung besteht danach für die Dauer des Mutterschaftsgeldbezugs und der daran anschließenden E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.6 Elterngeld/Elternzeit

Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Wird während der Elternzeit eine Einmalzahlung ausbezahlt, ist diese dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im laufenden Kalenderjahr vom Arbeit...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 6 Anschluss an Elternzeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Die Elternzeit endet am 15.7.2024. Im direkten Anschluss an die Elternzeit nimmt sie bis zum 30.9.2024 unbezahlten Urlaub. Die versicherungspflichtige Tätigkeit wird am 1.10.2024 wieder aufgenommen. Der Arbeitgeber hatte zuletzt im Jahr 2021 eine Unterbrechungsmeldung erstellt. Ergebnis Im Ansch...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.6 Elterngeld, Elternzeit

Die Regelungen des § 23c Abs. 1 SGB IV gelten auch für die Dauer des Bezugs von Elterngeld. Bei der Vergleichsberechnung wird unabhängig von der Ermittlung des Einkommens, das für den Anspruch auf diese Leistungen maßgebend ist, auf das Nettoarbeitsentgelt abgestellt, das für die Ermittlung des Krankengeldes eines solchen Mitarbeiters maßgebend wäre. Dem Vergleichs-Nettoarbe...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 3 Melderecht

3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Zusammenfassung Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. ...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 5 Elterngeld und Elternzeit

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig. Achtung Einkommen während des Bezugs von Elterngeld Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngel...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr