Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.8 Sonderzahlungen für umlagefinanzierte Versorgungssysteme (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 111b § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG stellt klar, dass freiwillige Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung Arbeitslohn sind. Das sagt jedoch noch nichts über ihre Steuerpflicht aus. § 3 Nr. 63 und Nr. 66 EStG sehen Steuerfreistellungen für freiwillige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.7 Tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53e Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss, um steuerlich anerkannt zu werden, auch tatsächlich durchgeführt werden, d. h., es muss die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht werden und der festgelegte Lohn ausgezahlt werden.[1] Bei Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung kann es notwendig sein, Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit zu führen.[2] In der Praxis sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 5.2 Regelungssystematischer Zusammenhang

Rz. 166 Die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Energiepreispauschale wird regelungssystematisch insbesondere durch drei Vorschriften erreicht. Erstens stellt die Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR Arbeitslohn für den Vz 2022 dar (§ 119 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 19 Abs. 1 EStG), sodass deren Auszahlung an aktive Arbeitnehmer einkommensteuerlich als Arbeitslohn er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.4 Schadensersatz

Rz. 96 Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers sind nicht schon deswegen Arbeitslohn, weil sie tatsächlich oder rechtlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Um als Arbeitslohn beurteilt werden zu können, müssen sie sich bei objektiver Betrachtung als Frucht der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erweisen.[1] Schadensersatz erfüllt nur dann das Tatbestandsmerkmal "für...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.2 Teilentgeltlicher Erwerb

Grundsätzlich ist ein Gebäude auf eine einheitliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wird ein Gebäude teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich erworbene Teil des Wirtschaftsguts nach dem Verhältnis des Entgelts (ohne Anschaffungsnebenkosten) zu dem Ver...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.6 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Vermietet der Nutzungsberechtigte das Grundstück, hat er die erzielten Einnahmen zu versteuern. Er darf die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des an den Eigentümer gezahlten Entgelts als Werbungskosten absetzen. Bei bereits bestehenden Nutzungsverträgen kann der Nutzungsberechtigte nur durch eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.12 Zuwendungen des Arbeitgebers in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

Rz. 125 Eine Leistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zugutekommt, ist keine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft und damit kein Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber zu der Leistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, mit denen der Gesetzgeber sozialpolitische Zwecke auf eine Weise verfolgt, die den Arbeitgeber nur als Erfüllungsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.2 Steuerbefreiungen im internationalen Bereich

Rz. 128 Arbeitslohn kann bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von der inländischen Steuerpflicht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund anderer völkerrechtlicher Abkommen befreit sein, wie z. B. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963 über konsularische Beziehungen[2]; vgl. § 3 Nr. 29...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.4 Teilentgeltliche Bestellung

Die zu den entgeltlichen Nutzungsrechten entwickelten Grundsätze gelten hier entsprechend. Maßgebend für die Aufteilung der Aufwendungen ist das Verhältnis des vereinbarten Entgelts zu der nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgewogenen Gegenleistung. Der Eigentümer kann seine Aufwendungen nur insoweit (prozentual) als Werbungskosten geltend machen, als eine entgeltliche Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.1 Abgrenzung zwischen entgeltlicher, teilweise entgeltlicher und unentgeltlicher Bestellung

Die steuerrechtlichen Konsequenzen von entgeltlichem, teilweise entgeltlichem und unentgeltlichem Nießbrauch sind sehr unterschiedlich, sodass der Abgrenzung ein erhebliches Gewicht zukommt. Ein Nießbrauch, der vom Eigentümer für den Berechtigten bestellt ist (Zuwendungsnießbrauch), ist als entgeltlich bestellt anzusehen, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der ­Gegenl...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.3 Teilentgeltliche Übertragung

Ein teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn und soweit der Übernehmer zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an andere Angehörige des Übergebers oder an Dritte (sog. Gleichstellungsgeld) verpflichtet ist[1], der Übernehmer an den Übergeber eine einmalige Abstandszahlung zu leisten hat[2] und/oder der Übernehmer private Schulden des Übergebers übernimmt.[3] Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.2 Mahlzeiten im Betrieb und Essenszuschüsse

Rz. 92 Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, etwa bei Arbeitsessen oder einer Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung, abgibt, sind kein Arbeitslohn (H 19.6 LStH 2024; Rz. 79). Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug ist hingegen die übliche Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Kosten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 70 Der Begriff des Arbeitgebers ist wesentlich für die Pflicht zum LSt-Abzug. Vom Arbeitgeber als Partner des Dienstverhältnisses eines Arbeitnehmers ist zwar in § 1 Abs. 2 LStDV die Rede. Eine Definition für den Arbeitgeber findet sich jedoch weder in § 19 EStG noch in § 38 Abs. 1 EStG noch in § 1 LStDV noch in § 611a Abs. 2 BGB. Es lässt sich aus § 1 Abs. 2 LStDV schli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.4 Abgrenzung von familienrechtlichen Beistandspflichten, Arbeitsverhältnissen und Innengesellschaften unter Familienangehörigen

Rz. 52d Eine familienrechtliche Pflicht eines Ehegatten zur Mitarbeit im Beruf und im Geschäft des anderen Ehegatten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine solche Verpflichtung kann sich aber aus der ehelichen Beistandspflicht nach § 1353 Abs. 1 BGB in Ausnahmefällen ergeben, z. B. beim Aufbau eines Gewerbebetriebs, bei Personalmangel oder bei fehlenden Mitteln zur Einste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.1 Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht

Rz. 127 Bezüglich der Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht wird auf R 3.2 bis R. 3b LStR 2023 und die Erläuterungen zu § 3 EStG und § 3b EStG verwiesen.mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.5 Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht

Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfallen.[1] In diesen Fällen ist die AfA-Bemessungsgrundlage nur für den...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.7 Vorbehaltenes obligatorisches Nutzungsrecht

Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers dar. Der Nutzungsberechtigte hat bei Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern. Er darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des an den Eigentümer gezahlten Entgel...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.6 Steuerrechtliche Auswirkungen von Vermächtnissen

Im Fall der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Der Erbe ist an die Steuerwerte gem. § 11d Abs. 1 EStDV gebunden, auch wenn ihm die Erfüllung von Vermächtnissen auferlegt wird. Die Erfüllung eines Vermächtnisses durch den beschwerten Erben stellt kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher bei ihm ni...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 7.3 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.2 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Diesen Tatbestand verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters oder Verpächters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.5 Arbeitsvertragliche Vereinbarung

Rz. 52g Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den nahen Angehörigen wie etwa zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern an. Um ein schuldrechtliches Arbeitsverhältnis von einer familienrechtlichen Hilfeleistung abzugrenzen, verlangt die Rspr. eine im Voraus getroffene, eindeutige und ernstliche Vereinbarung über die wesentlichen Vertragspflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.9 Musiker, Künstler und verwandte Berufe

Rz. 58 Mitglieder von staatlichen Orchestern oder von Kapellen sind Arbeitnehmer des jeweiligen Trägers des Orchesters. Wenn sie jedoch außerhalb ihres Dienstverhältnisses für ihren Arbeitgeber bei besonderen Veranstaltungen mitwirken, ohne hierzu arbeitsrechtlich oder aufgrund der tatsächlichen Gestaltung ihres Dienstverhältnisses verpflichtet zu sein, können die hierfür be...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.10 Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 2023); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LStR...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.3 Nachlassverbindlichkeiten

Besteht eine Erbengemeinschaft, können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z. B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt. Soweit der Wert des Erlangten den Wert seines Erbanteils übersteigt, muss der begünstigte Erbe Ausgleichszahlungen leisten, die ebenfalls Anschaffungskosten für ihn darstellen. Wird das Gemeinschaftsvermögen hingegen im Wege...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 5 Verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Abstandszahlungen

Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablesung seines Wohnungsrechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Damit Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarungen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Nießbrauchsvereinbarungen mit minderjährigen Kindern getroffen werden. Bei einem entgeltlichen Nießbrauch müssen die Vereinbarungen dem entsprechen, wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und ...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.1 Gesamtrechtsnachfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass ist Gesamthandsvermögen der Erben.[1] Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung[2] steuerlich bei den Überschusseinkünften, mithin auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wie ei...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 6 Vermietung an Angehörige nach Grundstücksübertragung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen liegt nicht schon deshalb vor, weil das Objekt vor der Vermietung vom jetzigen Mieter gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen wurde. Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es grundsätzlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.3 Entfallen der Abgeltungswirkung für Einkünfte i. S. v. § 50a (§ 2 Abs. 5 Satz 2)

Rz. 340 Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 AStG ist auf Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, § 50 Abs. 2 EStG nicht anzuwenden. Damit zielt die Norm insb. darauf ab, die Anwendung des im Rahmen des abgeltenden Steuerabzugs nach § 50a Abs. 2 S. 1 EStG geltenden niedrigen Steuersatzes zu verhindern und stattdessen eine progressive Besteuerung im Rahmen der Veranlagung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8 Überlassung von Sonderfahrzeugen

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % der Privatnutzung sowie 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach dem Gesetzeswortlaut für sämtliche Fahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Firmenwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begri...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr