Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.1 Der Begriff Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV

Rz. 16 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen aus allen laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer (weisungsabhängigen) Beschäftigung. Die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit und damit die Abgrenzung zur Erzielung von Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV erfolgt nach § 7 Abs. 1 SGB IV; über die dort niedergelegten Kriterien erfolgt die S...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 22 Die Bewertung beitragsfreier Zeiten nach dem RRG 1992 (sog. Gesamtleistungsbewertung) verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG ( BSG, Urteil v. 18.4.1996, 4 RA 36/94, im Anschluss und in Fortführung von BSG Urteil v. 23.5.1995, 13/4 RA 13/94). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 71 Abs. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG bestehen ebenfalls nicht, wenn Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2 Berufsausbildungszeiten (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 37 Für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ordnet Satz 1 Nr. 2 ebenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung die Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte an. Rz. 38 Die Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind begrifflich in § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten erfasst. Der Begriff wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.4 Ausschluss im Anwendungsbereich des § 70 Abs. 3a (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 ordnet für beide Fallgruppen – also sowohl für die Kinderberücksichtigungszeiten als auch für die Zeiten einer beruflichen Ausbildung – den Ausschluss weiterer Entgeltpunkte dem Grunde bzw. der Höhe nach für den Fall an, in dem bereits nach § 70 Abs. 3a Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben worden sind. Eine Zuordnung von Entgeltpunkten entfäll...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 9 Eine direkte Vorgängervorschrift existiert nicht. Beitragsfreie Zeiten waren im alten Recht Ausfall-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten. Die alten Ausfallzeiten entsprechend den heutigen Anrechnungszeiten; vgl. zu den Zurechnungszeiten § 1260 RVO, § 37 AVG und § 58 RKG, zu den Ausfallzeiten § 1259 RVO, § 36 AVG und § 56 RKG und zu Ersatzzeiten § 1251 RVO, § 28 AVG und § 5...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015, 217. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019, 216. Ruland, Ab 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Weitere korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 72, 73 und 74 sowie 263, 263a; § 263a SGB VI – Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost) – ist dabei eine Sonderregelung zu den §§ 71 bis 74 und § 263 (zutreffend LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 10.6.2015, L 7 R 377/11, Rz. 37). § 263a...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4 Weitere Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Dem Grundprinzip des sozialen Ausgleichs durch die Gesamtleistungsbewertung folgend ordnet Abs. 3 Satz 1 bei weiteren Zeiten ohne Beitragsleistung die rentenerhöhende Bewertung an. Dies ist der Fall nach Satz 1 Nr. 1 bei Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57) und nach Satz 1 Nr. 2 bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung. 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1) Rz. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 71 erfassen. Die GRA der DRV zu § 71 hat den Stand 20.12.2019 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2002 (BGBl. I S. 130...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.2 Höchstprinzip – Grund- oder Vergleichsbewertung (Satz 2)

Rz. 19 Satz 2 bezieht sich auf die in § 72 niedergelegte Grundbewertung sowie auf die in § 73 niedergelegte Vergleichsbewertung und ordnet eine Höchstbegünstigung an (vgl. auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 2.1). Durch das Rentenreformgesetz 1992 hat sich der Gesetzgeber für eine vergleichende Bewertung beitragsfreier Zeiten entschieden. Im Zuge der Gru...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.1 Wo wollen Sie mit Ihrem LBB in drei bis fünf Jahren stehen?

Das ist die erste mehreren zentralen Fragen, die Sie im Rahmen Ihrer strategischen Planung beantworten müssen. Darüber hinaus müssen Sie sich klar werden, welche Produkte für welche Kunden Sie dann anbieten möchten. Bleiben Sie beim aktuellen Angebot? Wollen Sie Ihre Dienstleistungen (im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten) ausweiten und Ihren Mandanten z. B. betriebswirtschaft...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 7 Fazit und Ausblick

Controlling ist ein unverzichtbares betriebswirtschaftliches Planungs- und Steuerungsinstrument. Es sollte daher grundsätzlich in jedem Unternehmen zum Einsatz kommen, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch kleine Betriebe profitieren, wenn Sie eine schriftliche Planung erstellen, regelmäßige Abweichungsanalysen vornehmen, Steuerungsmaßnahmen einleiten und sich gezi...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.6 Maßnahmen definieren, um strategische Ziele zu erreichen

Im nächsten Schritt geht es darum, Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen, damit Sie Ihre strategischen Ziele erreichen können. Wenn Sie sich für eine Ausweitung Ihres Leistungsangebots entschieden haben, können Sie diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit dem aktuellen Wissen und den vorhandenen Ressourcen erbringen, sondern müssen sich konkret z. B. um die Realis...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.5 Endgültige Entscheidung für oder gegen Ausweitung treffen

Spätestens nach Abschluss der Analyse müssen Sie endgültig entscheiden, wie Sie künftig verfahren wollen, indem Sie Stärken und Chancen gegen Schwächen und Risiken gegeneinander abwägen. Genügen die vorhandenen Stärken, um eine Ausweitung zu wagen? Bietet das erweiterte Aufgabenfeld ausreichende Chancen für eine dauerhafte Expansion? Werden Sie die Schwächen bis zum Startermin ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5 Monatliche Plan-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen durchführen

Wesentliche Bestandteile des Controllings sind neben der Planung der Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen. Dazu werden in monatlichen Abständen die Plan- und Istdaten gegenübergestellt, um evtl. Abweichungen frühzeitig identifizieren, analysieren und ggf. bekämpfen zu können. Sie sollten Plan-Ist-Vergleiche immer für Umsätze, Kosten sowie Liquidität durchführen. Meist l...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5.2 So setzen Sie Ihre Verbesserungsmaßnahmen erfolgreich um

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, sollten Sie stets einige Punkte beachten, damit Erfolgsaussichten und Ergebniswirkungen gleichermaßen groß sind: In jedem Fall sollten Sie schriftlich festhalten, was Sie wogegen tun möchten, etwa Verkürzung der Zahlungsziele oder Inanspruchnahme von Lieferantenskonto um die Liquidität zu verbessern. Versuchen Sie, ein konkretes Ziel zu bene...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.4 SWOT-Analyse – Alle Ergebnisse und Maßnahmen auf einen Blick

Verschaffen Sie sich einen Überblick und fassen Sie die aus Ihrer Sicht zentralen Ergebnisse und Aussagen Ihrer Analyse z. B. in einer SWOT-Matrix zusammen. SWOT steht für Strenghts (Stärken), Weakness (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken). In die Übersicht sollten Sie auch Ihre persönlichen langfristigen Ziele aufnehmen. Wenn Sie sich für eine Ausweitung...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 4 So kalkulieren Sie realistische Stundensätze und Preise

Controlling hilft Ihnen auch, realistische Preise, z. B. Stundensätze oder Kosten pro Buchungssatz zu kalkulieren. Die Kalkulation von Stundensätzen erfolgt dabei in 4 Schritten: Berechnung der für die Kunden zu leistenden Arbeitsstunden (Jahreskalendertage – Wochenenden – Feiertage – Urlaubstage – sonstige Ausfallzeiten, multipliziert mit der tariflichen Arbeitszeit, abzügli...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6 So ergänzen Sie Ihr operatives Controlling um strategische Ziele und Planungen

Controlling umfasst nicht nur den operativen, kurzfristigen Bereich mit einem Zeithorizont von etwa einem bis zwei Jahre, sondern auch den strategischen Bereich, der einen Zeitraum von rund drei bis fünf Jahren. Anders als beim operativen Controlling geht es beim strategischen Controlling weniger um die Planung mit konkreten Zahlen. Vielmehr soll besondere Stärken und Schwäc...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / Einführung

Controlling bedeutet Planen, Überwachen und Steuern. Planen heißt, die Ziele zu formulieren, die man erreichen will. Überwachen bedeutet, regelmäßig zu überprüfen, ob man die Ziele erreicht hat. Steuern bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, um eventuell eingetretenen Abweichungen auszugleichen oder zumindest zu verringern. Mithilfe des Controllings werden systematisch und schrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.5 Beamtenversorgung – Kollision mit beitragsfreien Zeiten (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 ist eine Kollisionsnorm. Soweit beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung mit einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach Nr. 1 oder einer Versorgung aus Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Nr. 2 zusammentreffen, bleiben beitragsfreie Zeiten unberücksichtigt. Solche, in der all...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich für jeden Kalendermonat an Kinderberücksichtigungszeit (§ 57 i. V. m. §§ 249, 249a) um die Entgeltpunkte, die sich für diese Monate aus Kindererziehungszeiten ergäben (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass pro Monat 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde zu legen sind (vgl. hierzu § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die entsprechenden Berechnungskriterien vorgibt. Inhalt des Prinzips der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 3 Von der operativen Planung zur Liquiditätsplanung

Die operative Planung zeigt Ihnen, wie hoch Umsätze, Kosten und Gewinn aus dem regulären Geschäft voraussichtlich sein werden. Als Inhaber eines LBB wissen Sie aber, dass Umsätze und Kosten nicht immer sofort zu zahlungswirksamen Vorgängen führen. Außerdem gibt es immer noch weitere zahlungsrelevante Vorgänge, etwa Einlagen und Entnahmen Zins- und Dividendenerträge, Spenden Inve...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.2 Stärken und Schwächen beschreiben und bewerten

Welche Chancen haben Sie überhaupt, Ihre langfristigen Ziele zu erreichen? Diese Frage können Sie nur beantworten, wenn Sie sich auf der einen Seite mit der Beschreibung und Analyse der Stärken und Schwächen Ihres LBB bzw. Ihrer Person befassen. Die Auswahl der folgenden Fragen (vgl. Tab. 1) soll Ihnen zeigen, mit welchen Themen Sie sich u. a. befassen können. Überlegen Sie ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5.1 Verbesserungs- und Steuerungsmaßnahmen umsetzen

Überschreiten die Abweichungen die von Ihnen festgelegten Bandbreiten, müssen Sie kurzfristig aktiv werden. Schließlich wollen Sie Ihr zuvor formuliertes Ziel, den von Ihnen geplanten Gewinn, möglichst noch erreichen. Können Sie weniger Umsatz erzielen als geplant und/oder fallen die Kosten höher aus als von Ihnen vorgesehen, gerät dieses Ziel in Gefahr. Fast immer kommt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Controlling im Lohn- und Bu... / 6.3 Chancen und Risiken beschreiben und bewerten

Auf der anderen Seite müssen Sie sich natürlich ein Bild davon machen, wie die Situation außerhalb Ihres LBB aussieht. Sie müssen also wissen, wie sich das für Ihren Betrieb relevante Unternehmensumfeld verändert, und welche Chancen und Risiken sich für Ihr heutiges und künftiges Geschäft ergeben. Wichtig für Sie ist vor allem eine Beobachtung und Bewertung der Wettbewerberak...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Controlling im Lohn- und Bu... / 2 So erstellen Sie eine einfache operative Planung

Wenn Sie noch kein Controlling einsetzen, sollten Sie mit der Einführung des operativen, kurzfristigen, Controllings beginnen. Zunächst benötigen Sie eine kurzfristige Planung und eine Liquiditätsvorschau. Unter kurzfristig wird in der Praxis meist ein Zeitraum von einem, manchmal auch zwei Jahren verstanden. Außerdem müssen Sie wissen, wie Sie Ihre Stundensätze oder Festpre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.4.3 Entgeltkürzung durch Leistungsempfänger

Kein Fall der "Gutschrift" ist die einseitige Kürzung des Entgelts durch den Leistungsempfänger. Hier wird nicht die Rechnung, sondern nur der Zahlungsbetrag und damit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer geändert. Folge ist ein verminderter Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger sowie eine verminderte Umsatzsteuer aufgrund von Uneinbringlichkeit beim Leistenden.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Satz 1 Nr. 9)

Rz. 84 Satz 1 Nr. 9 erfasst die Personen, die selbstständig tätig sind. Der Personenkreis ist von den weisungsabhängigen Beschäftigten abzugrenzen; § 7 Abs. 1 SGB IV. Sie erfasst daher nur tatsächlich selbstständig Tätige. Personen, die sich als Selbstständige offerieren, nach der tatsächlichen Ausgestaltung ihrer Erwerbstätigkeit aber als Beschäftigte anzusehen sind – also ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Leitsatz Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes ko...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 2 Wann berechtigt eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug?

Damit eine Gutschrift als Rechnungsersatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.[1] Die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Rahmen des Unternehmens des Leistenden erfolgt sein. Zwischen dem Aussteller (Leistungse...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

Leitsatz 1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. 2. Die Übergangsregelung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.9 Sonstiges

Rz. 76 Während der Bildungsfreistellung wird das Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 1 BfG RP entsprechend den §§ 11 und 12 des BUrlG fortgezahlt. Das Gesetz regelt in § 7 BfG RP das Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen. § 8 BfG RP sieht einen finanziellen Ausgleich für Klein- und Mittelbetriebe vor. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz privaten Arbeitgebern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.9 Sonstiges

Rz. 94 Die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist in § 8 BfG ST geregelt. Online-Veranstaltungen w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.9 Sonstiges

Rz. 112 Nach § 7 ThürBfG wird das Arbeitsentgelt während der Bildungsfreistellung entsprechend den einzel- oder tarifvertraglichen sowie gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub fortgezahlt. Beschäftigte müssen sich auf ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt aber anrechnen lassen, was sie als Entgeltersatz wegen der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von anderer Seite au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 4 Gutschriften bei Steuerpflicht des Leistungsempfängers

Auch in den Fällen des Übergangs der Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger[1] (sog. "13b-Fälle") kann mit Gutschriften abgerechnet werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass die Gutschrift nur über den Nettobetrag ausgestellt werden darf. Sie muss zwingend den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten.[3] Praxis-Beispiel Gutschrift bei Steuerschuld...mehr