Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.5 Abschn. XIX: Beschäftigte in Magazinen und Lagern

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XIX – Beschäftigte in Magazinen und Lagern beruhen inhaltlich unverändert auf den Tätigkeitsmerkmalen in dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22 Allgemeine Grundlagen und Grundsätze der Eingruppierung bei Beschäftigten

22.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich seinerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (VKA) nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.7 Abschn. XXI: Reproduktionstechnische Beschäftigte

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXI – Reproduktionstechnische Beschäftigte beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 2 (Entgeltgruppen 2 bis 9a – handwerkliche Tätigkeiten)

11.1 Allgemeines Die Regelungen zur Eingruppierung der Arbeiter – dort "Einreihung" genannt – waren bislang regional in den landesbezirklichen Tarifverträgen enthalten und daher recht unübersichtlich. Allerdings waren die Tarifvertragsparteien auf bezirklicher Ebene nicht völlig frei, da der Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G Rahmenvorgaben enthielt, die zu beachten ware...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.3 Leitungskräfte Hebammenschule

Entgeltgruppe 11: Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 als stellvertretende Leiterinnen oder als Fachbereichsleiterinnen einer Hebammenschule. Entgeltgruppe 12: Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 (Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation) als Leiterinnen einer Hebammenschule. Entgeltgruppe 12: Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 als stellvertretende Leiterinnen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.3 Abschn. XXVI: Technische Assistenten sowie Chemotechniker

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXVI beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3 Ziffer 2 – Leitende Beschäftigte in der Pflege

17.3.1 Allgemeines In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5.1 Abschn. VI: Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst

Für die Beschäftigten im Fernmeldebetriebsdienst wurden die Tätigkeitsmerkmale ohne weitere inhaltliche Änderungen aus dem Abschn. II des Teils "Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst" der Anlage 1a zum BAT übernommen. Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst wurden nicht mehr vereinbart.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6 Abschn. XXIV–XXXII: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst u. a.

19.6.1 Abschn. XXIV: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Die Tätigkeitsmerkmale wurden unverändert aus dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD übernommen. Näher zu den Besonderheiten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und zu deren Eingruppierung siehe die Darlegungen im Beitrag "Sozial- und Erziehungsdienst". 19.6.2 Abschn. XXV: Beschäftigte in Sparkassen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5.5 Abschn. X: Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. X – Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte – beruhen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf den Regelungen im Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.7 Abschn. XXX: Vermessungstechniker sowie Geomatiker

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXX beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Nummer 2: Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person

Nummer 2 regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person gefordert wird und der Beschäftigte bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Auch diese Regelung war bereits für Eingruppierungen nach der Vergütungsordnung maßgebend (Nr. 4 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anl...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5.3 Abschn. VIII: Fotografen

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. VIII – Fotografinnen und Fotografen beruhen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.9 Abschn. XXXII: Zeichner

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXXII beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen

Bisherige grundsätzliche Eingruppierungsregelungen sind weitgehend beibehalten worden. Dem besseren Verständnis dient hierbei, dass sie in den "Vorbemerkungen" zentral zusammengefasst, "vor die Klammer gezogen" und modernisiert worden sind.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 1 (Entgeltgruppe 1 – einfachste Tätigkeiten)

10.1 Einführung der EG 1 am 1.10.2005 Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit Anlage 3 als Übergangsregelung fort...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4 Die Bewertung des Arbeitsvorgangs

27.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3 Abschn. XV bis XXI: Beschäftigte in der Konservierung u. a.

19.3.1 Abschn. XV: Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XV – Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik beruhen auf den Regelungen der Anlage 1a zum BAT, die grundlegend überarbeitet wurden. Dabei wurden den neuen hochschulrechtlichen Ausbildungsgänge Rechnu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.2 Abschn. XVI: Laboranten

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVI – Laborantinnen und Laboranten beruhen inhaltlich unverändert auf den Tätigkeitsmerkmalen in dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.9 Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

Ein Bote ist der Überbringer einer Botschaft auf Veranlassung eines Senders an einen Empfänger. In vielen Behörden ist ein sogenannter Amtsbote beschäftigt. Amtsboten sind Beamte oder Angestellte des einfachen Dienstes, die typische Botengänge durchführen, bei denen sie Akten, Briefe oder sonstige Dinge an die jeweiligen Sachbearbeiter verteilen. Darüber hinaus erledigen sie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12 Zulagen

17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4 Ziffer 3 – Lehrkräfte in der Pflege

17.4.1 Allgemeines Nach § 9 PflBG müssen Pflegeschulen folgende Mindestanforderungen erfüllen: hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau, Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Le...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.6 Abschn. XX: Musikschullehrer

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XX – Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer beruhen inhaltlich unverändert auf den "Tätigkeitsmerkmalen der Musikschullehrer" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 3 (Entgeltgruppen 2 bis 12 – Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- und Außendienst)

12.1 Allgemeines Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst gehen auf die 1. Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT zurück. Sie sind redaktionell überarbeitet worden und enthalten keine Protokollerklärungen mehr. In der Vorbemerkung zu diesen Entgeltgruppen ist geregelt, dass sich der Begriff "Buc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.9 Arbeitgeberrichtlinien

Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.8.1984[1] sind für die Eingruppierung von Beschäftigten Eingruppierungsrichtlinien einer Tarifvertragspartei unerheblich, da es sich um einseitige, also nicht zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte, Hinweise oder Empfehlungen handelt.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23 Direktionsrecht des Arbeitgebers

23.1 Allgemeines Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das We...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.3 Abschn. IV: Baustellenaufseher

Die Tätigkeitsmerkmale beruhen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.4 Abschn. XXVII: Beschäftigte an Theatern und Bühnen

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXVII beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte an Theatern und Bühnen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18 Teil B Besonderer Teil – Abschn. XI Ziffer 4–21 Beschäftigte in Gesundheitsberufen

18.1 Vorbemerkung zu medizinischen Hilfsberufen Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen wurden überwiegend aus den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen. Für Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Dermoplastiker (Moula...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5 Abschn. VI–X: Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst u. a.

16.5.1 Abschn. VI: Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst Für die Beschäftigten im Fernmeldebetriebsdienst wurden die Tätigkeitsmerkmale ohne weitere inhaltliche Änderungen aus dem Abschn. II des Teils "Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst" der Anlage 1a zum BAT übernommen. Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im fernmeldetechnisc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16 Teil B Besonderer Teil – Abschn. I–X

16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5.2 Abschn. VII: Beschäftigte in der Fleischuntersuchung

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. VII – Beschäftigte in der Fleischuntersuchung wurden gegenüber den bisherigen Regelungen der Anlage 1a zum BAT im Teil "Angestellte in der Fleischuntersuchung" an die neuen Ausbildungsvorschriften angepasst und den Entgeltgruppen zugeordnet.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.1 Abschn. XXIV: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale wurden unverändert aus dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD übernommen. Näher zu den Besonderheiten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und zu deren Eingruppierung siehe die Darlegungen im Beitrag "Sozial- und Erziehungsdienst".mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17 Teil B Besonderer Teil – Abschn. XI Ziffer 1–3: Beschäftigte in der Pflege

17.1 Tarifliche Einbettung und Überblick Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen ist in der Entgeltordnung VKA im Teil B (Besonderer Teil) Abschn. XI – Beschäftigte in Gesundheitsberufen – tariflich vereinbart. Tarifvertraglich vereinbart ist die Eingruppierung in folgende Unterabschnitte:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.8 Abschn. XXXI: Vorsteher von Kanzleien

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXXI beruhen inhaltlich unverändert auf dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2 Ziffer 1 – Beschäftigte in der Pflege

17.2.1 Begriff der Pflege Nach der Definition des International Council of Nurses (ICN) umfasst Pflege "die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituati...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.3 Heimzulage

Bestimmte Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil B Abschn. XXIV Protokollerklärung Nr. 1) erhalten weiterhin eine Heimzulage i. H. v. 61,36 bzw. 30,68 bzw. 40,90 EUR.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27 Bewertungsverfahren

Gemäß § 12 TVöD (VKA) erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich aber die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvertr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 4 (Entgeltgruppen 13 bis 15)

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Nummer 3: Wissenschaftliche Hochschulbildung

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 erfordern als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil A Abschn. I Ziffer 4, oder in Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Nummer 9: Unterstellungsverhältnisse

Nummer 9 enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fg. 3 des Teils A Abschn. I Ziffer 4 der Entgeltordnung). Bisher war dies in der Vergütungsordnung an unterschiedlichen Stellen geregelt wie z. B. in den Protokollerklärungen Nr. 7 und Nr. 8 zu den Allgemei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.18 Leitende Beschäftigte (Ziffer 20)

In Ziffer 20 des Teils B Abschn. XI wurden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte, welche in der Vergütungsordnung im Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O jeweils nach den verschiedenen Berufsgruppen und mit unterschiedlicher Anzahl von unterstellten Beschäftigten aufgeführt ware...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.3 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 bildet die Grundeingruppierung im vergleichsweise gehobenen Dienst. In Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 sind anders als nach den allgemeinen Merkmalen Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Über das ergänzende Merkmal des "sonstigen Beschäftigten" wird die Eingruppierung auch für Beschäftigte ohne abgesc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2017 (Stichtag) erfolgt für den Bereich der VKA gem. § 17 Abs. 4 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedriger...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Entgeltgruppen 8 bis 9b

Entgeltgruppe 8 Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht ohne inhaltliche Änderungen dem Grundmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 16 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 18 des Teils II der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich sind in diesem Tätigkeitsmerkmal die Beschäftigten eingruppiert, die nach dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 18a mi...mehr