Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.4 Knappschaftsausgleichsleistung (Abs. 5)

Rz. 9 Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine rentenähnliche Leistung, die mit Wirkung zum 1.6.1963 (Gesetz v. 23.6.1963, BGBl. I S. 359) wegen des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau aus arbeitsmarktpolitischen Gründen als knappschaftliche Sonderleistung eingeführt worden ist. Nach § 239 Abs. 3 gelten für die Feststellung und Zahlung einer Knappschaftsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.1 Renten wegen Alters (Abs. 2)

Rz. 6 Die Anspruchsgrundlagen für Renten wegen Alters ergeben sich für nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte aus den Grundnormen der §§ 35 bis 38 und § 40; für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte sind die Übergangsregelungen der §§ 235 bis 238 einschlägig. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 Regelaltersrenten (§ 35, § 235), Altersrenten für langjährig Versicherte (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich a...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht waren die Vorschriften über die Berechnung von Renten für die Rentenversicherung der Arbeiter in der Reichsversicherungsordnung (RVO), für die Rentenversicherung der Angestellten im Angestelltenve...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen wendet in der vorstehenden Entscheidung ("Die polnische Friseurin") in mustergültiger Weise die vom BGH[1] entwickelten Grundsätze für die richterliche Kontrolle von Vereinbarungen der Ehegatten zum Versorgungsausgleich (VA) an. Der Fall betrifft die typische Konstellation, dass der Ehemann, dessen erste Ehe geschieden worden war, die zweite Eheschließung vom ...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / Leitsatz

1. Enthält ein Ehevertrag eine Regelung, durch die der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, und beruft sich der scheidungswillige Ehegatte auf die Anwendung dieser Regelung, ist diese gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen. 2. Dabei ist zwischen der Inhalts- und der Ausübungskontrolle zu unterscheiden. Bei der Inhaltskontrolle ist auf die ...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / Leitsatz

Für die Wertbemessung kommt es auf die Anzahl derjenigen Anrechte im Versorgungsausgleich an, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet. Ob etwas a...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist nur zum Teil begründet. Anstelle eines Wertes für das Verfahren über den Versorgungsausgleich von 8.460,00 EUR ist ein W...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XI. Fragen der Wertermittlung

Der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach dem Leistungsfall aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln.[99] Hat ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist als auch die Anforderung an eine betriebli...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Der Zeitpunkt der Bewertung des Anrechts ist das Ende der Ehezeit. Allerdings dürfen rechtliche oder tatsächliche Veränderungen, die nach dem Ehezeitende eingetreten sind, ausnahmsweise Berücksichtigung finden, sofern sie Auswirkungen auf den Ehezeitanteil und damit auch den Ausgleichswert haben. Für die gesetzliche Rentenversicherung sind generell die auf die Ehezeit entfal...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / d) Kompensation der Versorgungsnachteile

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH[58] kann ein Versorgungsnachteil des Berechtigten nicht als "ehebedingter Nachteil" im Sinne von § 1578b Abs. 1 BGB angesehen werden, weil der Ausgleich dieses Nachteils in erster Linie Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist. Allerdings werden davon Ausnahmen gemacht in Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht für die ...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Versorgungsausgleich

a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15, FamRZ 2017, 960 m. Anm. Holzwarth). b) Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / VIII. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich wegen eines in der Ursprungsentscheidung einbezogenen Anrechts hat abfinden lassen und dieses daher nicht mehr ausgeglichen werden kann.[80] Dabei kann das Familiengericht bei der Korrektur über § 27 VersAusglG grundsätzlich die korres...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XII. Abänderung

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren wegen Überschreitung des Höchstbetrages nach § 1587b Abs. 5 BGB a.F. nicht öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden konnte, rechtfertigt nach BGH keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung begründende Wertänderung i.S.v. § 51 Abs. 1 VersAusglG.[103] Hierbei handelt es si...mehr

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Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.6 Bewertung der pauschalen Anrechnungszeit

Rz. 22 Die pauschale Anrechnungszeit unterliegt nicht der begrenzten Gesamtleistungsbewertung gemäß § 74, § 263 Abs. 2a und 3. Umfasst die pauschale Anrechnungszeit mehr Monate, als die vor dem 1.1.1957 zurückgelegten beitragsfreien nachgewiesenen Anrechnungszeiten (§ 58, § 252, § 252a), so erhalten die Kalendermonate der pauschalen Anrechnungszeit den vollen Gesamtleistungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.4 Begrenzung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beim Zusammentreffen mit einer pauschalen Anrechnungszeit

Rz. 19 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind bei der Gesamtleistungsbewertung gemäß § 71 Abs. 3, § 72 Abs. 1 und bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten nach § 51 Abs. 3 nur insoweit zu berücksichtigen, als sie zusammen mit der pauschalen Anrechnungszeit die Gesamtlücke nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nicht übersteigen (§ 244 Abs. 1, § 263 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.1 Vergleich pauschale Anrechnungszeit/nachgewiesene Anrechnungszeiten

Rz. 14 Für Zeiten bis zum 31.12.1956 ist ein Zeitenvergleich zwischen der pauschalen Anrechnungszeit und der vom jeweiligen Versicherten nachgewiesenen Anrechnungszeiten vorzunehmen. Die pauschale Anrechnungszeit ist nach dem Wortlaut der Vorschrift nämlich nur zu berücksichtigen, wenn sie mehr Monate umfasst, als die vor dem 1.1.1957 zurückgelegten nachgewiesenen Anrechnung...mehr

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Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.5 Zuordnung der pauschalen Anrechnungszeit

Rz. 21 Hat ein Versicherter bis zum 31.12.1956 in mehreren Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung Beitrags- und Ersatzzeiten zurückgelegt, so ist die pauschale Anrechnungszeit nach Maßgabe des § 254 Abs. 4 aufzuteilen und dem jeweiligen Versicherungszweig zuzuordnen. Die Zuordnung der pauschalen Anrechnungszeit (§ 254 Abs. 4) ist erforderlich, weil gemäß § 80 in den Fäl...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.2 Wartezeit von 15 Jahren (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsleistungen sowie für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind erfüllt, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Antragstellung (Rz. 5 ff.) eine Wartezeit von 15 Jahren nachweist. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten anrechenbar (§ 244 Abs. 2, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 317a Neufe... / 2.1.2 Neufeststellung

Rz. 4 Diese Renten werden rückwirkend zum 1.10.2013 neu festgestellt. Dabei werden die persönlichen Entgeltpunkte nach dem Recht ermittelt, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns angewandt wurde; dies allerdings unter Berücksichtigung der §§ 113, 114 und 272 i. d. F. ab 1.10.2013. Auf diese Weise werden nunmehr auch Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 317a Neufe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 317a bestimmt, dass eine Rente für Ausländer, die nach den bisherigen Auslandsrentenregelungen auf 70 % gekürzt war, ab dem 1.10.2013 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung der §§ 113, 114 und 272) ungemindert in das Ausland gezahlt wird. Zudem stellt die Vorschrift sicher, dass auch Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten bei der Ermittlung der persönlichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 317a Neufe... / 2.1.1 Erfasste Renten

Rz. 3 Von Abs. 1 werden Bestandsrenten erfasst, die nach den Vorschriften des SGB VI berechnet worden sind. Hierzu gehören laufende Renten, bei denen die persönlichen Entgeltpunkte aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Berechtigten im Ausland nach § 113 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 i. d. F. bis 30.9.2013 nur aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ermittelt und zudem nur i. H...mehr

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Jansen, SGB VI § 317a Neufe... / 2.2.2 Neufeststellung

Rz. 7 Bei der Neufeststellung sind nach Abs. 2 Satz 2 die zum 1.1.1992 in Kraft getretenen Regelungen des SGB VI anzuwenden. Dies beruht darauf, dass das bis zum 31.12.1991 geltende Recht nicht auf Entgeltpunkte, sondern auf Werteinheiten und zahlbare Versicherungsjahre abstellte und insofern mit den Auslandszahlungsregelungen des SGB VI nicht vereinbar ist. Darüber hinaus si...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.7 Weitere Rente nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 18 Der mit Wirkung zum 1.1.2001 angefügte Satz 4 des Abs. 2 erfasst die Fälle, in denen aus der Versicherung des verstorbenen Versicherten sowohl eine nach dem SGB VI zu berechnende Rente als auch eine Rente nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates berechnet und gewährt wird. In diesen Fällen war nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage in Anwendung des Art. 46c ...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten aufgrund gesetzlicher Wehr- oder Zivildienstpflicht im Beitrittsgebiet

Rz. 8 Nach den Regelungen des Einigungsvertrages (Anl. II Kap. VIII Sachgeb. H Abschnitt III Nr. 1 Buchst. b) ist § 3 Satz 1 Nr. 2, der für Zeitenab1.1.1992 die Rentenversicherungspflicht von Wehr- und Zivildienstpflichtigen regelt, im Beitrittsgebiet bereits ab 3.10.1990 anzuwenden. Zeiten des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes von mehr als 3 Tagen, die im Beitrittsgebie...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 2.2 Pflichtbeitragszeiten fürvoll Erwerbsgeminderte

Rz. 11 Durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen (SVBG) v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061), in Kraft ab 1.7.1975, wurde in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – eine Versicherungspflicht für behinderte Menschen eingeführt, die in einer nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) oder dem Blindenwarenvertriebsgesetz (...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 2.3 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland

Rz. 17 Durch § 248 Abs. 3 Satz 1 werden die im Beitrittsgebiet bis zum 2.10.1990, in Berlin bis zum 31.8.1952 sowie im Saarland bis zum 31.12.1956 zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträge, den Bundesgebiets-Beitragszeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 1 gleichgestellt. Diese Gleichstellung hat bei einem Rentenanspruch nach den Vorschriften des SGB V...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 b Berü... / 2.2 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 10a Berücksichtigungszeiten wegen Pflege als rentenrechtliche Zeit haben folgende leistungsrechtliche Auswirkungen: Erhöhung des Gesamtleistungswerts für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (§ 71 Abs. 1 und 2); bei Ermittlung der Summe der Entgeltpunktefür Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten (§ 71 Abs. 3 i. V. m. § 72 Abs. 1) erhält jeder Kalendermonat mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 2.5 Zuordnung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Die Zuordnung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, die gemäß Abs. 3 Satz 1 den Bundesgebiets-Beitragszeiten gleichstehen, richtet sich grundsätzlich nach §§ 127, 129, 133. Ergänzend hierzu enthält § 248 Abs. 4 für Beitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung (Satz 1) und für Beitragszeiten aufgrund einer versicherten selbständigen Tätigkeit (Satz 2) im B...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 2.4.3 Freiwillige Beiträge in geringer Höhe

Rz. 37 Freiwillige Beiträge nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung v. 28.1.1947, die im Beitrittsgebiet für Zeiten vor dem 1.1.1991 nicht in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wurden, sind gemäß Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 nicht als Beitragszeiten anzuerkennen. Mit dieser Regelung wird die in § 23 Abs. 2 FRG enthaltene Zielsetzung, nach der bei freiw...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 b Berü... / 2.3 Besonderheiten bei Selbständigen

Rz. 11 Berücksichtigungszeiten wegen Pflege gemäß § 249 b werden bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit auch dann nicht angerechnet, wenn diese mehr als geringfügig oder nur unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens geringfügig war und in dieser Zeit Pflichtbeiträge nicht vorlagen. Diese Ausschlussregelung ist seit dem 1.1.2002 zentral in § 57 Satz 2 enthalten; sie erg...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 b Berü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ersetzt § 57 Abs. 2, der in der Zeit vom 1.1.1992 bis zum 31.3.1995 die Voraussetzungen für die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege eines Pflegebedürftigen regelte; § 57 Abs. 2 wurde durch Art. 5 Nr. 6b PflegeVG mit Wirkung zum 1.4.1995 aufgehoben. Seit dem 1.4.1995 regelt § 57 nur noch die Voraussetzungen für die An...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 a Beit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Zum Umfang der Beitragszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet bestehen keine Besonderheiten, so dass auch in diesen Fällen § 249 Abs. 1 einschlägig ist. Danach enden Kindererziehungszeiten für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder bei einem Rentenbeginn nach dem 30.6.2014 24 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats des jeweiligen Kin...mehr

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Jansen, SGB VI § 248 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 248 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), in Kraft ab 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992), wurde durch Art. 1 Nr. 58 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung vom 1.1.1992 neu gefasst. Die ursprüngliche Fassung der Vorschrift stellte die in Groß-Berlin bis zum 31.1.1949, in West-Berlin bis zum 31.8.1952 und im Saarland bis zum 31.12.1956 vor E...mehr

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ZAP 9/2015, Anwaltsmagazin / Lebensleistungsrente noch nicht konkret

Die Finanzierung der geplanten Lebensleistungsrente steht unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Das gab die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag bekannt (BT-Drucks. 18/4558). Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen und dafü...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 6. Rentenberechnung

Die Grundsätze der Rentenberechnung sind in § 63 SGB VI geregelt. Danach richtet sich die Höhe einer Rente vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Das Sicher...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Bundestag beschließt Pläne zur "Flexi-Rente"

Der Bundestag hat am 21. Oktober den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Flexi-Rentengesetz (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 11/2016, S. 553 f.) beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen Teilrente und Hinzuverdienst "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" gemacht werden. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, sol...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Zugangsfaktor bei vorzeitigem Rentenbezug

Bei zeitratierlich zu bewertenden laufenden Versorgungen können Renten wegen eines verringerten oder hinausgeschobenen Rentenbezugs gekürzt oder erhöht sein, indem sie mit einem veränderten Zugangsfaktor multipliziert werden. Der BGH (FamRZ 2016, 35 m. Anm. Holzwarth) hat klargestellt, dass bei der Teilung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach §§ 39,...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 4. Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Der Gesetzgeber hat bei der Erwerbsminderungsrente ab Juli 2014 eine Verbesserung insoweit durchgeführt, als die Zurechnungszeit, die gem. § 59 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI mit dem Eintritt der Erwerbsminderung beginnt, vom 60. bis zum 62. Geburtstag verlängert wird. Für diesen Zeitraum werden bei der Rente zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die nach der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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ZAP 24/2015, Versorgungsausgleich: Zugangsfaktor bei Teilung von Anrechten

(BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – XII ZB 211/15) • Für den Versorgungsausgleich ist das in der Ehezeit tatsächlich erworbene Anrecht des Antragstellers maßgeblich. Weder der Rentenbetrag noch die weiteren für seine Berechnung maßgebenden Faktoren bilden eine den Ehezeitanteil prägende Bezugsgröße. Insoweit bleibt ein Abschlag, der dadurch entstanden ist, dass der Betroffene nach E...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Wert nach Beginn des Rentenbezugs

Der BGH (FamRZ 2016, 791 m. Anm. Bachmann = MDR 2018, 654 = NJW 2016, 1233) hat klargestellt, dass nach Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln ist.mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / b) "Mütterrente": Schematische Anwendung auch bei Adoptiveltern

Zum 1.7.2014 wurden die Kindererziehungszeiten (KErzZ) für vor 1992 geborene Kinder (Schlagwort "Mütterrente") von bisher einem Jahr auf zwei Jahre erhöht und damit denen für seit 1992 geborene Kinder (drei Jahre) angenähert. Für Neurentnerinnen ab dem 1.7.2014 gilt der durch § 249 SGB VI modifizierte § 56 SGB VI mit kalendermonatsscharfer Ermittlung der KErzZ; § 307d SGB VI...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Neue Hinzuverdienstregelung

Mit Wirkung ab dem 1.7.2017 gibt es neue Hinzuverdienstregelungen für Frührentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hatten. Ein Anspruch auf Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bestand nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, § 34 Abs. 2 S. 1 SGB VI. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt derzeit bei einer Altersrente als Vollrente 450 EUR...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juli

Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen: Elterngeld Plus Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die ...mehr